0800 4 720 113 Mo bis Fr 8 - 20 Uhr

Unsere Servicezeiten: Mo - Fr 8-20 Uhr (kostenlos)

0800 4 720 113
Pferd, Hund und Katze liegen nebeneinander auf einer Wiese
Zusätzliche Absicherung für Hund, Katze und Pferd

Heil­be­hand­lungs- und Vor­sorge­schutz für Haustiere

 

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Durch Zuwahl des Zusatzbausteins Heilbehandlungs- und Vorsorgeschutz können Sie Ihre Allianz Tierkrankenversicherung ergänzen.
  • Der Heil­be­hand­lungs- und Vor­sorge­schutz zahlt, wenn Hund, Katze oder Pferd (auch Maultier und Pony) sta­tio­när oder ambu­lant behandelt werden, aber keine Operation nötig ist.
  • Diagnose­verfahren (z. B. Röntgen und Ultraschall), sowie Vorsorge­leistungen (Impfungen und Entwurmungen) werden ebenfalls finanziell bezuschusst – und so Ihr Eigenanteil an der Tierarztrechnung verringert.

 

1 von 5
Die Leistungen im Überblick
Wenn Sie Ihre Tierkrankenversicherung (TKV) mit dem Zusatzschutz ergänzen, übernimmt die Allianz bis zu 5.000 Euro im Jahr für umfassende Heilverfahren und Behand­lungen Ihres Vier­beiners. Der Bau­stein ist im Premiumtarif inklusive und alle Leistungen sind auto­matisch enthalten.
 

Wenn Sie die OP-Versicherung Ihrer Allianz, also die Hundekrankenversicherung, Katzenversicherung oder Pferdekrankenversicherung, mit dem Heilbehandlungs- und Vorsorgeschutz erweitern, sind folgende Leistungen abgedeckt:

  • Ambulante und stationäre Heil­be­hand­lungen: Muss Ihr Haustier wegen einer Verletzung zum Tierarzt oder in die Tierklinik, sind Diagnostik, Behandlung und ab­schließ­ende Unter­suchungen mit­ver­sichert. Das gilt auch für Er­krank­ungen wie Allergien, Magen-Darm-Er­krank­ungen und Ver­stau­ch­ungen. Bei Pferden sind unter anderem Hufrehe, Atem­wegs­er­krank­ungen, Arthrose oder Augen­entzünd­ungen abgedeckt.
  • Diagnostik: Ist im Versicherungsfall die Krank­heits­ursache nicht eindeutig, kommt die Allianz für alle ve­te­ri­när­medi­zinischen Maß­nahmen auf, die nötig sind, um einen Befund zu stellen. Das kann eine Unter­suchung durch den Tierarzt, Ultraschall oder Röntgen (z. B. bei einer Griffelbeinverletzung bei Ihrem Pferd) sein.
  • Alternative Therapien: Nicht immer schlägt die Schul­medizin an. Die Allianz übernimmt deshalb auch alternative und komplementäre Heilverfahren wie Ak­upunktur, Homö­opathie oder Neural­therapie.
  • Vorsorgezuschuss für Routine- und Pro­phylaxe­leistungen: Für Vorsorge­leistungen zahlt die Allianz jährlich einen Zuschuss von bis zu 100 Euro. Im Vorsorgeschutz inbegriffen sind Impfungen, Wurmkuren für Katze, Hund und Pferd, aber auch Maßnahmen zur Floh- und Zeckenbekämpfung bei Hund und Katze. Zudem wird Zahnprophylaxe bezuschusst.
2 von 5
Klarheit im Versicherungsfall
In welchen Fällen Ihre Allianz Tier­kranken­versicherung mit Zusatz­schutz für Heil­behandlungen und Vor­sorge­maß­nahmen für Hund, Pferd und Katze zahlt, erfahren Sie hier.

Die Leistungen des Zusatzbausteins Heilbehandlungs- und Vorsorgeschutz für die Allianz Hundekrankenversicherung sind z. B. folgende:

  • Ihr Hund wird bei einem Unfall verletzt und muss in der Tier­klinik unter­sucht werden, aber es ist keine Ope­ration nötig.
  • Wenn ihr Hund einen Fremdkörper verschluckt und dieser endoskopisch aus dem Magen entfernt werden muss.
  • Bei regelmäßigen ambulanten Heilbehandlungen Ihres Hund oder dauerhaft benötigten Medikamenten, beispielsweise wegen einer chronischen Krankheit.
  • Wenn Sie Ihren Hund impfen und entwurmen lassen – bis zum vereinbarten Vorsorgebudget in Höhe von 50 oder 100 Euro. 
  • Wenn Sie alternative Therapien wie Aku­punktur oder Homöo­pathie für Hund nutzen möchten.
  • Wenn Sie bei Ihrem Hund  Zecken- und Flohbehandlungen, aber auch Zahnprophylaxe (Zahnsteinentfernung, Zahnreinigung, Zahnpolitur) durchführen lassen – bis zum vereinbarten Vorsorgebudget in Höhe von 100 Euro.
  • Nicht übernommen werden die Kosten für Spezialfutter oder Nahrungsergänzungsmittel, medizinisch nicht notwendige Behandlungen (z. B. Herstellung des Rassestandards) und Bachblüten- oder Resonanztherapie.

Die Leistungen des Zusatzbausteins Heilbehandlungs- und Vorsorgeschutz für die Allianz Katzenkrankenversicherung sind folgende:

  • Ihre Katze wird bei einem Unfall verletzt und wird in der Tier­klinik unter­sucht. Eine Operation ist nicht nötig. 
  • Wenn Ihre Katze wegen einer chronischen Krankheit regel­mäßig ambulant ver­sorgt werden muss.
  • Wenn Ihre Katze Diabetes hat und eine regelmäßige Versorgung mit Medikamenten (z.B. Insulin) benötigt, um eine Ver­schlech­te­rung des Gesund­heits­zustands zu verhindern. 
  • Wenn Sie Ihre Katze impfen und entwurmen lassen – bis zum vereinbarten Vorsorgebudget in Höhe von 50 oder 100 Euro.
  • Wenn Sie alternative Therapien wie Aku­punktur oder Homöo­pathie bei Ihrer Katze nutzen möchten.
  • Wenn Sie zur Zahnprophylaxe (Zahnsteinentfernung, Zahnreinigung und Zahnpolitur) und Zecken- und Flohbehandlung mit Ihrer Katze gehen – bis zum vereinbarten Vorsorgebudget in Höhe von 100 Euro. 

Nicht versichert sind mit dem Zusatzbaustein Heilbehandlung Haustierkost, Spezialfutter und Nahrungseränzungsmittel, nicht notwendige medizinsche Behandlungen sowie Resonanz- und Bachblütentherapie für Katzen.

Die Leistungen des Zusatzbausteins Heilbehandlungs- und Vorsorgeschutz für die Allianz Pferdekrankenversicherung sind z. B. folgende:

  • Ihr Pferd lahmt und der Tierarzt macht zur Ursachen­findung einen Ultra­schall und Röntgen­bilder.
  • Wenn Ihr Tier Magenprobleme hat und eine Gastroskopie (eine Magenspiegelung) nötig ist.
  • Wenn Ihr Pferd wegen einer chronischen Krankheit regel­mäßig Medikamente bekommt oder ambulant ver­sorgt werden muss.
  • Wenn Ihr Pferd überlange Zähne hat und der Tierarzt sie als Prophylaxe-Maß­nahme kürzt – bis zum vereinbarten Vorsorgebudget in Höhe von 100 Euro. 
  • Wenn Sie Ihr Pferd impfen und entwurmen lassen – bis zum vereinbarten Vorsorgebudget in Höhe von 100 Euro.
  • Wenn Sie alternative Therapien wie Aku­punktur oder Homöo­pathie für Ihr Pferd nutzen möchten.

Mit dem Heilbehandlungsbaustein für Pferde werden die Kosten für Spezialfutter und Nahrungsergänzungsmittel nicht übernommen. Genauso wie für medizinisch nicht notwendige Behandlungen, Bachblüten- und Resonanztherapie und Pferde-Physiotherapie

Allianz Beratung - Finden Sie Ihren persönlichen Ansprechpartner
Allianz Tierkrankenversicherung
Sie wünschen eine persönliche Beratung?
Sie interessieren sich für eine Allianz Tierkrankenversicherung? Dann schreiben Sie uns. Ihr Allianz Ansprechpartner vor Ort wird sich umgehend bei Ihnen melden.
3 von 5
Gut zu wissen. Für wen?
Ja, eine Tierkrankenversicherung mit Heilbehandlung-Schutz ist für Tierbesitzer sinnvoll. Denn nicht nur die Kosten für eine OP liegen schnell bei mehreren Tausend Euro. Auch bei (chronischen) Erkrankungen, die keine OP erfordern, kommen für Diagnose und Therapie schnell Tier­arzt­rech­nun­gen im Höhe von mehreren Hundert Euro zusammen.

Der Heil­be­handlungs­schutz ist als Ergänzung zur Hunde-, Katzen- und Pferdeversicherung sinnvoll, um finanziell abgesichert sein möchten, wenn Ihr Tier medizinische Versorgung braucht. Der Zusatz­baustein deckt zusätzlich zu Operationen auch Behandlungen bei Krank­heiten und Unfällen ab.

Der Vorsorge­schutz der Allianz übernimmt Kosten für die Gesundheits­pro­phylaxe Ihres Vierbeiners. So zahlen Sie beispielsweise die Kosten für Impfungen, Entwurmungen und die Zahnprophylaxe, sowie bei Kleintieren die Zecken- und Flohbekämpfung nicht in voller Höhe selbst.

4 von 5
Häufige Fragen
Was möchten Sie gerne wissen?
  • Steht die Höchstsumme für Heilbehandlungen im Rahmen des Heilbehandlungsbausteins pro Krankheit oder pro Versicherungsjahr zur Verfügung?

    Das Limit von 5000€ für Heilbehandlungen im Heilbehandlungsbaustein steht pro Versicherungsjahr zur Verfügung. Dies gilt auch für den Vorsorgezuschuss.
  • Sind in der OP-Versicherung und dem Heilbehandlungs- und Vorsorgeschutz auch die Medikamentenkosten enthalten oder decken diese nur die reinen Arztkosten ab?

    Im Rahmen des Heilbehandlungs- und Vorsorgeschutzes sind notwendige Medikamente auch über den Nachbehandlungszeitraum nach einer OP sowie ohne eine vorherige OP versichert. Versichert sind z. B. Nachuntersuchungen, Unterbringung in der Tierklinik, Arzneimittel und Medikamente sowie alternative Behandlungsmethoden, wenn deren Wirksamkeit bestätigt ist. Hierzu zählen z. B. Akupunktur oder Homöopathie.

    Bei dem reinen OP-Schutz (Tarife Basis, Smart und Komfort) sind jedoch nur im Rahmen des Nachbehandlungszeitraums notwendige und verschreibungspflichtige Medikamente sowie Verbrauchsmaterialien (z. B. Verband) auch mitversichert. 

  • Welche Leistungen sind unter Vorsorgeschutz inbegriffen?

    Im Rahmen des Vorsorgezuschusses im Heilbehandlungs- und Vorsorgeschutz leisten wir für:

    • Floh-, Zeckenbekämpfung (bei Hund und Katze) sowie Entwurmung
    • Vorbeuge- bzw. Vorsorgeimpfungen
    • und Zahnprophylaxe.
      (Beispiele Hund/Katze: Zahnreinigung, Zahnsteinentfernung, Politur; Beispiele Pferd: Zähne raspeln)
  • Wie hoch ist der Vorsorgezuschuss?

    Wir erstatten insgesamt bis zu 100 Euro je Versicherungsjahr für versicherte Vorsorgemaßnahmen. 

    Für Vorsorgemaßnahmen besteht keine Selbstbeteiligung. Unsere maximale Leistung hängt davon ab, welchen Vorsorgezuschuss Sie für den Baustein Heilbehandlungs- und Vorsorgeschutz wählen. Sie finden die geltende Höchstsumme in Ihrem Versicherungsschein.

  • Was genau beinhaltet der Begriff alternative Heilmethoden?

    Heilbehandlungen müssen dem aktuellen Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft entsprechen und durch staatlich zugelassene Tierärztinnen oder Tierärzte erfolgen. Beispiele für alternative Behandlungsmethoden sind etwa die biologische Tiermedizin, Akupunktur bzw. Homöopathie oder auch Schüssler Salze. Explizite Ausschlüsse sind in den jeweiligen Bedingungen Ihres Tarifs aufgeführt.
  • Gibt es Wartezeiten bei der Vorsorge?

    Nein, bei der Vorsorge gibt es keine Wartezeiten.
  • Ist die Behandlung von Jungtieren versichert?

    Nein, diese sind nicht mitversichert. Es sind jeweils nur Behandlungen und auch die Vorsorge für das versicherte Tier abgedeckt.
  • Was passiert, wenn das Tier nach Vertragsabschluss operiert werden muss?

    Für Versicherungsfälle aufgrund von Krankheit oder Fehlentwicklung besteht eine Wartezeit. Die Wartezeit beträgt drei Monate und läuft ab dem Beginn des Versicherungsschutzes. Muss Ihr Tier in Folge eines Unfalls operiert werden, gibt es keine Wartezeit. Für Versicherungsfälle, die innerhalb der Wartezeit aufgrund von Krankheit oder Fehlentwicklung eintreten oder beginnen, besteht kein Versicherungsschutz.
  • Müssen die alternativen Heilmethoden von einem Tierarzt durchgeführt werden, oder welche Qualifikation muss der Behandelnde haben?

    Ja, von einem staatlich zugelassenen Tierarzt oder Tierärztin. Eine Ausnahme ist die Physiotherapie bei Hund und Katze. Diese kann nach Überweisung von der Tierarztpraxis auch bei einem Therapeuten oder einer Therapeutin durchgeführt werden.
  • Gilt die vereinbarte Selbstbeteiligung im Tarif auch für den Heilbehandlungs- und Vorsorgeschutz?

    Die vereinbarte Selbstbeteiligung wird auch bei Heilbehandlungen analog zu den Operationen abgerechnet. Für Vorsorgemaßnahmen fällt kein Eigenanteil an.
5 von 5
Drei besondere Vorteile
Die passende Versicherung
Optimal abgesichert mit der Allianz Tierkrankenversicherung
Service und Kontakt
Haben Sie noch Fragen zu den Allianz Tierkranken­versicherungen?
Ihr Ansprechpartner vor Ort
Kontaktieren Sie die Allianz Service-Hotline
Melden Sie sich bei dem Allianz-Service
Schicken Sie uns Ihre Beratungsanfrage - wie melden uns bei Ihnen.
Berechnen Sie Ihren Tarif zur Allianz Versicherung
Finden Sie den
passenden Tarif
Berechnen Sie Ihren individuellen Tarif zur Tierkrankenversicherung.