Die GOT gibt dem behandelnden Tierarzt keine pauschalen Preise vor – sondern die Gebühr für die einzelnen Schritte der Behandlung. Diese kann er mit dem Ein- bis Dreifachen des jeweiligen Gebührensatzes berechnen – abhängig von Schwierigkeit, Zeitaufwand, Wert des Tieres und örtlichen Verhältnissen des Arztes (teure City-Praxis oder günstige Lage auf dem Land). Bei einer Magenoperation wären bei einer Katze zum Beispiel 224,47 Euro, 448,94 Euro oder 673,41 Euro fällig. Dazu kämen aber noch weitere Kosten wie die allgemeine Untersuchung der Katze, die Injektionsnarkose oder Arzneimittel und Verbrauchsmaterialien.
„Die GOT kann keine Endpreise enthalten, da die unterschiedlichen einzelnen Positionen wie die Untersuchung, das Legen des Katheters, Blutentnahme, Infusion oder verbrauchte Arzneimittel variieren“, erklärt Prof. Dr. Theo Mantel, Ehrenpräsident der Bundestierärztekammer, wie sich eine Tierarztrechnung zusammensetzt.
Über unterschiedliche Preise dürfen sich die Katzenhalter nicht wundern. „Bei einer jüngeren Katze wird eine Zahnbehandlung unter Narkose kostengünstiger sein als bei einem alten Tier. Denn es hat ein höheres Narkoserisiko und braucht eine intensivere Betreuung“, so Mantel. Auch deswegen erlaubt die GOT dem Tierarzt, den Gebührensatz bis zum Dreifachen zu erhöhen. Wichtig zu wissen: Auf die Summe werden dann noch 19% Mehrwertsteuer aufgeschlagen.
Damit die Tierarztkosten Katze und Halter nicht in Missstimmung bringen, empfiehlt die Bundestierärztekammer, vor der Untersuchung mit dem Veterinär über die voraussichtlichen Kosten zu sprechen. Allerdings sollten Sie dabei immer beachten, dass Ihre Katze ein Lebewesen ist: Der Tierarzt wird Ihnen in der Regel keinen genauen Kostenvoranschlag geben können, wie es vielleicht ein Installateur bei einer Heizungsreparatur macht.
„Unsere Ständige Impfkommission Vet. (StIKo Vet.) empfiehlt, dass Katzen gegen Katzenschnupfen undKatzenseuche geimpft werden sollen“, sagt Astrid Behr vom Bundesverband Praktizierender Tierärzte, „außerdem sollten Freigänger zusätzlich einen Tollwutschutz haben.“ Ist Ihr Tier eine reine Wohnungskatze, können Sie hingegen auf die Tollwutimpfung verzichten und so Kosten sparen.
Nach der Grund-Immunisierung der jungen Katze müssen Sie die notwendigen Impfungen jährlich auffrischen lassen. Übrigens wird die Leitlinie zur Impfung von Kleintieren in regelmäßigen Abständen überprüft und falls nötig ergänzt oder geändert. Um hier immer auf dem aktuellen Stand zu sein, sitzen in der StIKo Vet. Experten aus verschiedenen Bereichen: Wissenschaftler, die sich intensiv mit der Impfung von Haustieren befassen, ein Vertreter des Paul-Ehrlich-Instituts und Vertreter der Fachgruppen oder Ausschüsse für Kleintiere der Standesorganisationen Bundestierärztekammer, Bundesverband Praktizierender Tierärzte und Deutsche Veterinärmedizinische Gesellschaft.
Eine Kastration und die verbundenen Kosten sollte sich kein Tierhalter sparen. Sie wird sowohl bei der Katze als auch beim Kater empfohlen. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Tier Freigang hat oder nur in der Wohnung lebt. „Nicht kastrierte Kater markieren ihr Revier, nicht kastrierte Katzen werden rollig. Beide Zustände will man nicht in den eigenen vier Wänden erleben“, beschreibt Tierärztin Behr das Verhalten von Tieren, die nicht kastriert wurden. Auf den Gestank des Urins eines Katers oder auf das ständige Gejaule einer Katze verzichten die meisten von uns doch gerne.
Falls Sie Ihr Tier nicht kastrieren wollen, sollten Sie auf jeden Fall sehr diszipliniert sein, was ihren Ausgang in der Paarungszeit angeht: Wenn die Katze nicht trächtig werden soll, darf sie auf gar keinen Fall unkastriert Freigang erhalten. Das Gleiche gilt für Kater, „denn die haben unkastriert ein hohes Unfallrisiko und sind ständig in Katzenkämpfe verwickelt“, sagt Astrid Behr und fügt noch hinzu: „Außerdem sollte sich jeder Halter Gedanken um die unkontrollierte Vermehrung machen.“
Dass eine Wurmkur Katze und Besitzer regelmäßige Pflichttermine beim Tierarzt einbringt, wissen die meisten Halter. Auch hier ist ein Tier mit Auslauf wieder kostenintensiver als die Wohnungs-Katze. Während der Haustiger nur ein- bis zweimal im Jahr eine Wurmkur erhalten muss, ist sie beim Freigänger monatlich fällig. Allerdings muss man dafür nicht mehr die Katze zum Tierarzt bringen, hier können Sie mittlerweile Zeit und Geld sparen: Per „Spot-on“ befreien Sie Ihr Tier problemlos selbst von den inneren Parasiten. Dazu tropfen Sie Ihrer Katze lediglich ein paar Tropfen der flüssigen Lösung auf den Nacken.
Wie bei uns Menschen sind auch bei Katzen regelmäßige Gesundheitschecks sinnvoll. „Junge Tiere sollten bis zum Alter von acht Jahren zweimal jährlich zur Vorsorge“, erklärt Astrid Behr, „danach reicht es einmal im Jahr.“ Dabei werden auch die Zähne kontrolliert. Denn – noch eine Parallele zu uns Menschen – kämpfen auch Katzen mit Zahnsteinbildung und Entzündungen des Zahnfleischs.
Eine regelmäßige Kontrolle beim Tierarzt kann hier meist schwerere Krankheitsverläufe (und damit schlussendlich höhere Tierarztkosten) vorbeugen. Denn auch hier gilt wieder „Katzen zeigen keine Schmerzen“ – Katzenkrankheiten werden deswegen oft erst sehr spät entdeckt.
Das Elend freilebender, heimatloser Katzen haben viele Gemeinden nicht mehr im Griff und verlangen deswegen, dass jeder Halter sein Tier kastrieren lässt. Bei diesem Eingriff empfiehlt der Deutsche Tierschutzbund, gleich einen weiteren vornehmen zu lassen: das Kennzeichnen der Katze durch Tätowierung oder Mikrochip.
Dieser Sender ist kaum größer als ein Reiskorn. Der Tierarzt injiziert ihn unter die Haut. Mit dieser unverwechselbaren Kennzeichnung kann das Tier nach dem Entlaufen zum Besitzer zurückvermittelt werden. Dazu muss es zudem noch im Deutschen Haustierregister angemeldet werden. Dieser Service des Deutschen Tierschutzbundes ist kostenlos.
Sie finden hier nur die Empfehlungen für regelmäßige Tierarztbesuche mit Ihrer Katze wie Impfungen oder Vorsorgeuntersuchungen – oder, um sie kastrieren zu lassen, einer von allen Tierärzten empfohlenen Operation. Die individuellen Bedürfnisse einzelner Tiere sind so unterschiedlich, dass wir sie hier nicht abdecken können.
Und so belastend es ist, wenn Ihre Katze aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit eine ärztliche Behandlung braucht oder gar eingeschläfert werden muss: Auch mit diesen Kosten sollten Sie als Katzenhalter rechnen. Zum Beispiel können Tierarztkosten für das Versorgen einer Bisswunde, fürs Röntgen oder Behandeln eines gebrochenen Beins auf Sie zukommen. Bei manchen Krankheiten kann auch eine Operation oder ein Klinikaufenthalt über Nacht mit Infusionen notwendig sein. Da man nie weiß, welche Behandlungen auf einen zukommen, empfiehlt sich in jedem Fall eine Katzenkrankenversicherung. Sie schützt Sie vor finanziellen Risiken.