AKU Pferd: Auf den Punkt gebracht
- Die tierärztliche Ankaufsuntersuchung (AKU) ist ein wichtiges Entscheidungskriterium beim Pferdekauf. Unterschieden wird zwischen kleiner und großer AKU.
- Die Ankaufsuntersuchung wird auch „Pferde-TÜV“ genannt: Der oder die Käufer:in sichert sich damit gegen bereits bestehende gesundheitliche Probleme des Tieres ab.
- Die Untersuchung kostet je nach Umfang 100 bis 1.500 Euro. Ob der oder die Käufer:in oder Verkäufer:in zahlt, ist Verhandlungssache.
- Ist die AKU fehlerhaft, ist der Tierarzt oder die Tierärztin dem oder der Auftraggeber:in gegenüber zu Schadensersatz verpflichtet.
Was ist eine Ankaufsuntersuchung (AKU) beim Pferd?

Da ein Pferdekauf mit hohen Kosten verbunden ist, möchten potenzielle Käufer:innen eines Tieres sich vorab Klarheit über dessen Gesundheitszustand verschaffen. Der Befund der tierärztlichen Ankaufsuntersuchung (AKU) ist für Kaufinteressenten und -interessentinnen deshalb ein wichtiges Kriterium, ob die Investition in ein Pferd sich lohnt.
Die AKU führt ein Tierarzt oder eine Tierärztin durch, der oder die in der Regel vom Käufer oder von der Käuferin beauftragt wird. Den Untersuchungsumfang bestimmt der oder die Auftraggeber:in. Bei dem Check geht es nicht nur darum, die gesundheitliche Verfassung und eventuell vorliegende Erkrankungen des Pferdes zu überprüfen. Der oder die Veterinär:in bewertet auch die Eignung des Tieres für den vom Käufer oder von der Käuferin vorgesehenen Verwendungszweck, beispielsweise als Zuchthengst oder Turnierpferd. Die AKU beim Pferd stellt eine Momentaufnahme des aktuellen Gesundheitszustandes dar und ist keine Prognose für dessen zukünftige Entwicklung. Sämtliche Ergebnisse der Pferde-Ankaufsuntersuchung dokumentiert der Tierarzt oder die Tierärztin in einem Protokoll und teilt sie anschließend dem Auftraggeber oder der Auftraggeberin mit.
Wann ist eine AKU sinnvoll?
Aus rechtlicher Sicht ist es im Vorfeld eines Pferdekaufs immer empfehlenswert, den Gesundheitszustand des Tieres schriftlich zu fixieren und in den Kaufvertrag aufzunehmen. Sinnvoll ist eine AKU insbesondere dann, wenn der oder die Verkäufer:in die Sachmängelhaftung im Kaufvertrag ausschließt oder einschränkt.
Ankaufsuntersuchung oder Verkaufsuntersuchung – was macht mehr Sinn?
In der Regel fühlen sich potenzielle Pferdekäufer:innen sicherer, wenn sie den Tierarzt oder die Tierärztin für die AKU des Pferdes selbst beauftragen und auf diese Weise sicherstellen, dass dessen oder deren Objektivität nicht eingeschränkt ist. Eine objektive Beurteilung des Pferdes sollte zwar auch bei einer Verkaufsuntersuchung – also einem tierärztlichen Check, den der oder die Verkäufer:in vor Verkauf eines Tieres beauftragt – gegeben sein. Allerdings kann die Einschätzung aufgrund des Auftraggebers oder der Auftraggeberin subjektiv beeinflusst sein.
Zwar geben seriöse Pferdezüchter:innen in der Regel keine geschönten Verkaufsuntersuchungen in Auftrag, da dies ihrem Ruf als vertrauensvolle Züchter:innen schadet. Dennoch macht es für Sie als Käufer:in Sinn, selbst eine unabhängige Untersuchung in Auftrag zu geben – denn nur so können Sie sichergehen, dass Sie ein objektives Befundprotokoll erhalten.
Welcher Tierarzt oder welche Tierärztin sollte die AKU beim Pferd durchführen?

Entscheiden Sie sich für eine:n auf Pferde spezialisierte:n Veterinärmediziner:in, der oder die Erfahrung mit Ankaufsuntersuchungen hat und einen vertrauenswürdigen Eindruck auf Sie macht. Besitzen Sie bereits ein Pferd, lohnt es sich, beim Tierarzt oder bei der Tierärztin Ihres Vierbeiners nachzufragen: Oft bietet der oder die behandelnde Veterinär:in eine AKU an und ist gegen Übernahme der Fahrtkosten bereit, ein potenzielles neues Tier zu untersuchen.
Lassen Sie den Gesundheitscheck von einem Tierarzt oder einer Tierärztin durchführen, den oder die der oder die Verkäufer:in empfiehlt, sollten Sie im Hinterkopf behalten, dass dessen oder deren Objektivität aufgrund der bestehenden Zusammenarbeit eingeschränkt sein könnte.

Wer haftet, wenn die AKU fehlerhaft ist?

Sind Ihnen durch eine mangelhaft durchgeführte AKU beim Pferd hohe Kosten oder ein anderer Schaden entstanden – zum Beispiel, weil der Tierarzt oder die Tierärztin dem Tier einen einwandfreien Gesundheitszustand bescheinigt hat, nach dem Kauf aber eine behandlungsbedürftige Erkrankung diagnostiziert wurde – haben Sie ein Recht auf Schadensersatz. Der oder die Veterinär:in ist demjenigen oder derjenigen Vertragspartner:in gegenüber haftbar, der oder die die AKU des Pferdes beauftragt hat.
Bei einer fehlerhaften AKU kann der oder die Käufer:in entscheiden, ob er oder sie den oder die Verkäufer:in wegen der Überlassung einer mangelhaften Kaufsache oder den Tierarzt oder die Tierärztin aufgrund der mangelhaften Durchführung der Untersuchung in Regress nehmen möchte. Haftungspflicht besteht sowohl für den oder die Verkäufer:in des Pferdes als auch den oder die Veterinär:in. Helfen kann Ihnen in so einem Fall ein auf Pferderecht spezialisierter Anwalt oder eine Anwältin.



