Ankaufsuntersuchung für Pferde: Auf den Punkt gebracht
- Die tierärztliche Ankaufsuntersuchung (AKU) ist ein wichtiges Entscheidungskriterium beim Pferdekauf. Unterschieden wird zwischen kleiner und großer AKU.
- Die Ankaufsuntersuchung wird auch „Pferde-TÜV“ genannt: Der Käufer sichert sich damit gegen bereits bestehende gesundheitliche Probleme des Tieres ab.
- Die Untersuchung kostet je nach Umfang 100 bis 1.500 Euro. Ob der Käufer oder Verkäufer zahlt, ist Verhandlungssache.
- Ist die AKU fehlerhaft, ist der Tierarzt dem Auftraggeber gegenüber zu Schadensersatz verpflichtet.
Was ist eine Ankaufsuntersuchung beim Pferd?

Da ein Pferdekauf mit hohen Kosten verbunden ist, möchten potenzielle Käufer eines Tieres sich vorab Klarheit über dessen Gesundheitszustand verschaffen. Der Befund der tierärztlichen Ankaufsuntersuchung (AKU) ist für Kaufinteressenten deshalb ein wichtiges Kriterium, ob die Investition in ein Pferd sich lohnt.
Die AKU führt ein Tierarzt durch, der in der Regel vom Käufer beauftragt wird. Den Untersuchungsumfang bestimmt der Auftraggeber. Bei dem Check geht es nicht nur darum, die gesundheitliche Verfassung und eventuell vorliegende Erkrankungen des Pferdes zu überprüfen. Der Veterinär bewertet auch die Eignung des Tieres für den vom Käufer vorgesehenen Verwendungszweck, beispielsweise als Zuchthengst oder Turnierpferd. Die Ankaufsuntersuchung stellt eine Momentaufnahme des aktuellen Gesundheitszustandes des Pferdes dar und ist keine Prognose für dessen zukünftige Entwicklung. Sämtliche Ergebnisse der Pferde-Ankaufsuntersuchung dokumentiert der Tierarzt in einem Protokoll und teilt sie anschließend dem Auftraggeber mit.
Wann ist eine Ankaufsuntersuchung sinnvoll?
Aus rechtlicher Sicht ist es im Vorfeld eines Pferdekaufs immer empfehlenswert, den Gesundheitszustand des Tieres schriftlich zu fixieren und in den Kaufvertrag aufzunehmen. Sinnvoll ist eine AKU insbesondere dann, wenn der Verkäufer die Sachmängelhaftung im Kaufvertrag ausschließt oder einschränkt.
Ankaufsuntersuchung oder Verkaufsuntersuchung – was macht mehr Sinn?
In der Regel fühlen sich potenzielle Pferdekäufer sicherer, wenn sie den Tierarzt für die Ankaufsuntersuchung selbst beauftragen und auf diese Weise sicherstellen, dass dessen Objektivität nicht eingeschränkt ist. Eine objektive Beurteilung des Pferdes sollte zwar auch bei einer Verkaufsuntersuchung – also einem tierärztlichen Check, den der Verkäufer vor Verkauf eines Tieres beauftragt – gegeben sein. Allerdings kann die Einschätzung aufgrund des Auftraggebers subjektiv beeinflusst sein.
Zwar geben seriöse Pferdezüchter in der Regel keine geschönten Verkaufsuntersuchungen in Auftrag, da dies ihrem Ruf als vertrauensvolle Züchter schadet. Dennoch macht es für Sie als Käufer Sinn, selbst eine unabhängige Untersuchung in Auftrag zu geben – denn nur können Sie sichergehen, dass Sie ein objektives Befundprotokoll erhalten.
Welcher Tierarzt sollte die Ankaufsuntersuchung beim Pferd durchführen?

Entscheiden Sie sich für einen auf Pferde spezialisierten Veterinärmediziner, der Erfahrung mit Ankaufsuntersuchungen hat und einen vertrauenswürdigen Eindruck auf Sie macht. Besitzen Sie bereits ein Pferd, lohnt es sich, beim Tierarzt Ihres Vierbeiners nachzufragen: Oft bietet der behandelnde Veterinär eine AKU an und ist gegen Übernahme der Fahrtkosten bereit, ein potenzielles neues Tier zu untersuchen.
Lassen Sie den Gesundheitscheck von einem Tierarzt durchführen, den der Verkäufer empfiehlt, sollten Sie im Hinterkopf behalten, dass dessen Objektivität aufgrund der bestehenden Zusammenarbeit eingeschränkt sein könnte.

Wer haftet, wenn die Ankaufsuntersuchung fehlerhaft ist?

Sind Ihnen durch eine mangelhaft durchgeführte Ankaufsuntersuchung beim Pferd hohe Kosten oder ein anderer Schaden entstanden – zum Beispiel, weil der Tierarzt dem Tier einen einwandfreien Gesundheitszustand bescheinigt hat, nach dem Kauf aber eine behandlungsbedürftige Erkrankung diagnostiziert wurde – haben Sie ein Recht auf Schadensersatz. Der Veterinär ist demjenigen Vertragspartner gegenüber haftbar, der die Ankaufsuntersuchung beauftragt hat.
Bei einer fehlerhaften AKU kann der Käufer entscheiden, ob er den Verkäufer wegen der Überlassung einer mangelhaften Kaufsache oder den Tierarzt aufgrund der mangelhaften Durchführung der Untersuchung in Regress nehmen möchte. Haftungspflicht besteht sowohl für den Verkäufer des Pferdes als auch den Veterinär. Helfen kann Ihnen in so einem Fall ein auf Pferderecht spezialisierter Anwalt.



