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Da ein Pferdekauf mit hohen Kosten verbunden ist, möchten potenzielle Käufer eines Tieres sich vorab Klarheit über dessen Gesundheitszustand verschaffen. Der Befund der tierärztlichen Ankaufsuntersuchung (AKU) ist für Kaufinteressenten deshalb ein wichtiges Kriterium, ob die Investition in ein Pferd sich lohnt.
Die AKU führt ein Tierarzt durch, der in der Regel vom Käufer beauftragt wird. Den Untersuchungsumfang bestimmt der Auftraggeber. Bei dem Check geht es nicht nur darum, die gesundheitliche Verfassung und eventuell vorliegende Erkrankungen des Pferdes zu überprüfen. Der Veterinär bewertet auch die Eignung des Tieres für den vom Käufer vorgesehenen Verwendungszweck, beispielsweise als Zuchthengst oder Turnierpferd. Die Ankaufsuntersuchung stellt eine Momentaufnahme des aktuellen Gesundheitszustandes des Pferdes dar und ist keine Prognose für dessen zukünftige Entwicklung. Sämtliche Ergebnisse der Pferde-Ankaufsuntersuchung dokumentiert der Tierarzt in einem Protokoll und teilt sie anschließend dem Auftraggeber mit.
Aus rechtlicher Sicht ist es im Vorfeld eines Pferdekaufs immer empfehlenswert, den Gesundheitszustand des Tieres schriftlich zu fixieren und in den Kaufvertrag aufzunehmen. Sinnvoll ist eine AKU insbesondere dann, wenn der Verkäufer die Sachmängelhaftung im Kaufvertrag ausschließt oder einschränkt.
In der Regel fühlen sich potenzielle Pferdekäufer sicherer, wenn sie den Tierarzt für die Ankaufsuntersuchung selbst beauftragen und auf diese Weise sicherstellen, dass dessen Objektivität nicht eingeschränkt ist. Eine objektive Beurteilung des Pferdes sollte zwar auch bei einer Verkaufsuntersuchung – also einem tierärztlichen Check, den der Verkäufer vor Verkauf eines Tieres beauftragt – gegeben sein. Allerdings kann die Einschätzung aufgrund des Auftraggeber subjektiv beeinflusst sein.
Zwar geben seriöse Pferdezüchter in der Regel keine geschönten Verkaufsuntersuchungen in Auftrag, da dies ihrem Ruf als vertrauensvolle Züchter schadet. Dennoch macht es für Sie als Käufer Sinn, selbst eine unabhängige Untersuchung in Auftrag zu geben – denn nur können Sie sichergehen, dass Sie ein objektives Befundprotokoll erhalten.
Entscheiden Sie sich für einen auf Pferde spezialisierten Veterinärmediziner, der Erfahrung mit Ankaufsuntersuchungen hat und einen vertrauenswürdigen Eindruck auf Sie macht. Besitzen Sie bereits ein Pferd, lohnt es sich, beim Tierarzt Ihres Vierbeiners nachzufragen: Oft bietet der behandelnde Veterinär eine AKU an und ist gegen Übernahme der Fahrtkosten bereit, ein potenzielles neues Tier zu untersuchen.
Lassen Sie den Gesundheitscheck von einem Tierarzt durchführen, den der Verkäufer empfiehlt, sollten Sie im Hinterkopf behalten, dass dessen Objektivität aufgrund der bestehenden Zusammenarbeit eingeschränkt sein könnte.
Je nach Leistungsumfang unterscheidet man zwischen der kleinen AKU und der umfassenderen großen AKU. Welche Checks Inhalt der Pferde-Ankaufsuntersuchung sind, hängt davon ab, wie detailliert Sie sich vor dem Kauf über die gesundheitliche Verfassung des Tieres informieren möchten.
Um die Gesundheit des Tieres beurteilen zu können, führt der Veterinär im Rahmen der kleinen Ankaufsuntersuchung in der Regel folgende Untersuchungen durch:
Nicht in der kleinen AKU enthalten sind:
Eine große Ankaufsuntersuchung umfasst neben den Leistungen der kleinen AKU 18 Röntgenaufnahmen im Bereich der Hufe, Fesseln und Sprunggelenke, die Hufrollveränderungen, Chips und Spat erkennbar machen. Wer sich darüber hinaus absichern möchte, kann Röntgenaufnahmen von Knie und Dornfortsatz nach dem aktuellen Röntgen-Leitfaden anfertigen lassen und Ultraschall oder endoskopische Untersuchungen in Auftrag geben. Bei Hengsten, die für die Zucht eingesetzt werden sollen, ist zudem eine Samenprobe sinnvoll.
Der „große Pferde-TÜV“ sichert Sie als Käufer umfassender ab, da sich durch den Rundum-Check beginnende Gelenkprobleme und weitere gesundheitliche Beschwerden aufdecken lassen, die im Anfangsstadium nur auf Röntgenbildern erkennbar sind.
Viele typische Pferdekrankheiten und Beschwerden am Bewegungsapparat lassen sich nur durch Röntgen diagnostizieren. Deshalb ist eine große Ankaufsuntersuchung vor allem für Käufer empfehlenswert, die viel Geld in ein Tier investieren möchten, um es anschließend als Sport- oder Zuchtpferd einzusetzen.
Wie viel eine Pferde-Ankaufsuntersuchung kostet, hängt von ihrem Umfang ab: Für eine kleine AKU sollten Sie zwischen 100 Euro und 250 Euro einkalkulieren. Bei einer großen AKU müssen Sie je nach Umfang der Zusatzleistungen – also Röntgenaufnahmen und gegebenenfalls weitere Untersuchungen – mit Kosten zwischen 500 Euro und 1.500 Euro rechnen.
Der Auftraggeber der Ankaufsuntersuchung für das Pferd trägt die Kosten. Ob der Käufer oder der Verkäufer diese Rolle übernimmt, verhandeln die beiden Parteien vorab. In der Regel gibt der Käufer die AKU in Auftrag. Häufig teilen sich Käufer und Verkäufer die Kosten für die Pferde-Ankaufsuntersuchung oder machen ihren jeweiligen Zahlungsanteil vom Ergebnis abhängig. In jedem Fall ist es ratsam, die Vereinbarung über die Kostenübernahme oder -verteilung im Vorfeld schriftlich zu fixieren.
Wie Sie als Kaufinteressent reagieren sollten, wenn der Tierarzt bei der Ankaufsuntersuchung gesundheitliche Probleme feststellt, hängt vom individuellen Befund des Pferdes ab. Kaum ein Tier schließt den Gesundheitscheck in allen Bereichen ohne Befund ab. Leichte Abweichungen vom Idealzustand entsprechen der Norm. Bis 2018 wurden sie bei der Ankaufsuntersuchung fürs Pferd als Befunde der Röntgenklasse II als „normal“ eingestuft. Im Zuge der Überarbeitung des „Leitfaden für die röntgenologische Beurteilung bei der Kaufuntersuchung des Pferdes“, kurz RöLF, wurden die Röntgenklassen komplett gestrichen.
Röntgenbilder, die eine normale Röntgenanatomie oder anatomische Veränderungen zeigen, die keine funktionelle Bedeutung haben und keine Lahmheit hervorrufen, sind laut RöLF 2018 als „o.b.B.“ (ohne besonderen Befund) einzustufen. Alle Resultate, die von dieser „normalen“ Röntgenanatomie abweichen, notiert der Tierarzt – zum Beispiel, wenn Lahmheit nicht ausgeschlossen werden kann. Dass die Befunde nicht mehr in Röntgenklassen eingeordnet, sondern konkret beschrieben werden, hat den Vorteil, dass Pferdehalter klar erkennen können, ob und in welchem Ausmaß der Bewegungsapparat ihres Wunschtieres risikobehaftet ist.
Fällt das Ergebnis der AKU negativ aus, sollten Sie dies unbedingt mit dem Tierarzt besprechen. Der Experte kann realistisch einschätzen, inwiefern der Befund die Gesundheit des Tieres beeinträchtigt, und eine Handlungsempfehlung abgeben. Sind Sie nach wie vor an einem Kauf interessiert, können Sie sich zu den Resultaten der AKU die Meinung eines zweiten Veterinärs einholen und ihn beurteilen lassen, inwiefern der Befund den Wert des Pferdes mindert. Weil mit der Ankaufsuntersuchung keinerlei Verpflichtungen einhergehen, können Sie den Pferdekauf auch danach noch jederzeit abbrechen.
Zeigt die Untersuchung einen Befund und liegen gesundheitliche Einschränkungen oder Erkrankungen vor, ändert das den Wert des Pferdes. Eine Preisverhandlung ist für Sie als Kaufinteressent in diesem Fall immer sinnvoll. Ob der Verkäufer Ihnen preislich entgegenkommt, ist reine Verhandlungssache. Liegt ein Befund vor, sind Sie in der Regel aber nicht dazu verpflichtet, das Tier zum ursprünglich angesetzten Preis zu kaufen – außer dies wurde im Vorfeld der AKU vertraglich festgehalten.
Sind Ihnen durch eine mangelhaft durchgeführte Ankaufsuntersuchung beim Pferd hohe Kosten oder ein anderer Schaden entstanden – zum Beispiel, weil der Tierarzt dem Tier einen einwandfreien Gesundheitszustand bescheinigt hat, nach dem Kauf aber eine behandlungsbedürftige Erkrankung diagnostiziert wurde – haben Sie ein Recht auf Schadensersatz. Der Veterinär ist demjenigen Vertragspartner gegenüber haftbar, der die Ankaufsuntersuchung beauftragt hat.
Bei einer fehlerhaften AKU kann der Käufer entscheiden, ob er den Verkäufer wegen der Überlassung einer mangelhaften Kaufsache oder den Tierarzt aufgrund der mangelhaften Durchführung der Untersuchung in Regress nehmen möchte. Haftungspflicht besteht sowohl für den Verkäufer des Pferdes als auch den Veterinär. Helfen kann Ihnen in so einem Fall ein auf Pferderecht spezialisierter Anwalt.
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