Wir übernehmen die Kosten Ihres Rücktransports, nicht nur, wenn dieser medizinisch notwendig ist, sondern auch wenn er medizinisch sinnvoll ist. Das ist für Sie als Erkrankter vorteilhafter.
Wir sind immer für Sie da, an 365 Tagen, rund um die Uhr, unter der Telefonnummer +49 89 678 512 34. Hier beraten Sie unsere Experten und organisieren die Leistungen Ihrer Reisekrankenversicherung.
Unsere Reisekrankenversicherung trägt für bis zu acht Tage die Kosten einer Begleitperson, wenn diese in der Kliniknähe ein Hotelzimmer benötigt oder für Besuche in die Klinik fahren muss.
Gut zu wissen für Eltern, die im Urlaub erkranken: Ihre Reisekrankenversicherung übernimmt jetzt auch die Organisation der Kinderbetreuung und zahlt die Kosten dafür.
Sie reisen alleine und müssen mehr als acht Tage im Krankenhaus bleiben? Dann organisieren wir die An- und Abreise einer Ihnen nahestehenden Person.
Wir tragen jetzt auch Bergungs- und Rettungskosten bis zu einer Höhe von 15.000 Euro, wenn Sie auf einer Auslandsreise verunglücken.
Erkranken Sie im Ausland kann eine ärztliche Betreuung teuer werden, oftmals sogar teurer als in Deutschland. Da Ihre gesetzliche Krankenkasse oder private Krankenversicherung diese nicht oder nur teilweise bezahlt, können Sie als unversicherter Reisender auf hohen Kosten sitzen bleiben. Die Reisekrankenversicherung schließt mit umfassenden Leistungen diese Versicherungslücke.
Mit der Reisekrankenversicherung der Allianz werden Sie weltweit behandelt wie ein Privatpatient.
Auf den leistungsstarken Versicherungsschutz der Allianz können Sie sich vom ersten Reisetag an verlassen – egal ob als Einzelperson oder als Familie.
Im Notfall ist die Hotline 24-Stunden erreichbar. Ein Dolmetscher-Service ist inklusive. Die Allianz Gesundheits-App ermöglicht eine schnelle und einfache Abrechnung.
Wenn Sie auf der Suche nach der besten Reisekrankenversicherung für Ihre Bedürfnisse sind, spielen meist nicht nur die Leistungen, sondern auch die Kosten eine Rolle. Mit welchem Tarif Sie aber wirklich sparen, hängt unter anderem von der Reisedauer und der Anzahl der Personen ab. Für Reisen bis zu acht Wochen (jeweils max. 56 Tage) bieten sich die Tarife MeineGesundeReise für Einzelpersonen ab 11,90 Euro pro Jahr und UnsereGesundeReise für Familien ab 28,50 Euro pro Jahr an. Bei langen Reisen ab acht Wochen (bis max. 365 Tage) gewährt der Tarif LangeGesundeReise umfassenden Schutz ab 29,70 Euro pro Reise.
| Meine GesundeReise Ihr Rundumschutz für alle Reisen eines Jahres Für Einzelpersonen | Unsere GesundeReise Ihr Rundumschutz für alle Reisen eines Jahres Für Familien | Lange GesundeReise Der umfassende Schutz für Ihre Reise Für lange Reisen |
Reisedauer | |||||||||||||
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Selbstbeteiligung | |||||||||||||
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Vertragslaufzeit | |||||||||||||
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Leistungen | |||||||||||||
100 % Kostenerstattung für ärztliche Behandlung auch im Krankenhaus (stationär) | |||||||||||||
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100 % Kostenerstattung für Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel | |||||||||||||
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100 % Kostenerstattung für zahnärztliche Behandlungen | |||||||||||||
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Bergung und Rettung | |||||||||||||
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100 % Kostenerstattung für Krankenrücktransport | |||||||||||||
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100 % Kostenerstattung bei Überführung im Todesfall | |||||||||||||
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Unterstützung für Angehörige und Begleitpersonen | |||||||||||||
Kinderbetreuung (inkl. Organisation) | |||||||||||||
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An- und Rückreise einer nahestehenden Person (inkl. Organisation) | |||||||||||||
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Rückreise einer Begleitperson | |||||||||||||
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Besuchsfahrten von Begleitpersonen | |||||||||||||
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Serviceleistungen im Ausland | |||||||||||||
Umfangreiche Serviceleistungen wie 24h-Hotline | |||||||||||||
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Kinder bis 21. Geburtstag kostenlos mitversichert | |||||||||||||
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Ihre Kosten | |||||||||||||
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Sie suchen die beste Reisekrankenversicherung? Unsere Reisetarife für Singles und Familien wurden von FOCUS-MONEY und dem Deutschen Finanz-Service Institut in der Ausgabe 15/2018 mit der Bestnote "Hervorragend" ausgezeichnet.
Besonderheit: Die Allianz übernimmt als einziger Anbieter Bergungskosten bis zu einer Höhe von 15.000 Euro.
Dann brauchen Sie einen speziellen Versicherungsschutz, der Sie im Studium, bei der Arbeit im Ausland oder beim Weltenbummeln begleitet. In der Allianz Agentur in Ihrer Nähe beraten wir Sie gerne persönlich zu dem für Sie passenden Tarif.
Ihr Partner überrascht Sie mit einem Kurzurlaub, die Familie plant eine 14-tägige Rundreise und der Langzeiturlauber nimmt sich für ein halbes Jahr eine Auszeit vom Job. Der Tarif für Ihre Allianz Reisekrankenversicherung richtet sich danach, wie lange Sie verreisen. Je nach Reisedauer gilt der Rundumschutz für bis zu acht Wochen bzw. maximal 56 Tage (pro Reise) oder bei Langzeitreisen ab acht Wochen bis zu 365 Tagen.
3 Tage Paris – Tarif MeineGesundeReise
Endlich können Sie in das verlängerte Wochenende starten. Auch wenn es nur drei Tage sind, sollten Sie eine Reisekrankenversicherung abschließen. Reisen Sie mit Ihrem Partner, schließen beide jeweils den günstigen Singletarif „MeineGesundeReise“ ab (dieser gilt bis zu 56 Tagen pro Reise pro Versicherungsjahr).
Mit der Familie wollen Sie innerhalb von 14 Tagen eine Vielzahl an Eindrücken des Landes sammeln. Dabei bietet Ihnen der Tarif „UnsereGesundeReise“ eine Reisekrankenversicherung für die ganze Familie, die bis zu acht Wochen pro Reise innerhalb eines Versicherungsjahres Schutz bietet.
1 ½ Monate Kanada – Tarif MeineGesundeReise
Allein auf eigene Faust durch die endlosen Weiten und wunderbaren Landschaften Kanadas reisen. Mit dem Tarif „MeineGesundeReise“ im Gepäck haben Sie bis zu maximal 56 Tage Versicherungsschutz.
Ob Sabbatical, Ruhestand oder während des Wartens auf den Studienplatz – wenn Sie länger als acht Wochen am Stück im Ausland verbringen, brauchen Sie eine gute Reisekrankenversicherung. Dafür gibt es bei der Allianz den Tarif „LangeGesundeReise“. Dieser gilt für Sie als Einzelperson.
Im Urlaub krank zu werden, ist unangenehm genug. Gut, wenn Sie sich dabei auf einen starken Partner verlassen können, der Ihnen die bestmögliche medizinische Versorgung sichert. Die Reisekrankenversicherung bietet dabei wertvolle Unterstützung – wie in diesen drei Beispielfällen:
Christina D. stürzt beim Wandern in den Österreichischen Alpen. Sie muss aus dem unwegsamen Gelände vom Rettungshubschrauber geborgen und ins Krankenhaus geflogen werden. Die Diagnose: Waden- und Schienbeinbruch, Sprunggelenksbruch und Bänderriss.
Im Krankenhaus wird Christina stationär behandelt. Die gesetzliche Krankenversicherung kommt nur für einen geringen Teil der Kosten für den Einsatz des Rettungshubschraubers auf. Wir übernehmen die restlichen Kosten. Bei der Reisekrankenversicherung sind alle Sportarten, ob Snowboarden in Kanada oder Surfen in Australien abgedeckt. Somit steht dem Abenteuerurlaub nichts im Wege.
Familie Krüger reist mit ihren beiden Kindern Max und Lena (5 und 7 Jahre) nach Kos in Griechenland. Beim Spielen am Pool rutscht Lena aus und landet mit dem Rücken auf einer harten Kante. Sie muss sofort zum Arzt, der eine Wirbelfraktur diagnostiziert.
Da aus Sicht des behandelnden Arztes eine Operation notwendig ist, wird Lena sofort nach Hause geflogen. Wir sorgen für den Rücktransport des Mädchens und einer Begleitperson und übernehmen die Kosten. In Lenas Heimatstadt kann sofort alles für die OP in die Gänge geleitet werden.
Martin K. verbringt in Schanghai/China ein Jahr als Austauschstudent. Nach einem Ausflug erkrankt er an einer Lebensmittelvergiftung und wird deshalb vom Arzt in ein Krankenhaus eingewiesen.
Dort erhält er auf der Stelle Infusionen und eine stationäre Pflege. Nach vier Tagen kann er das Krankenhaus ohne Folgeschäden verlassen. Wir vermitteln den Arzt in Schanghai und übernehmen alle anfallenden Kosten – von der Erstbehandlung beim Arzt bis hin zur stationären Behandlung in der Klinik.
Legende:
Deutschland: i.d.R. nicht durch Reisekrankenversicherung (RKV) abgesichert, sondern durch gesetzliche Krankenversicherung (GKV); Restliches Europa: Abgesichert durch RKV; GKV mit teilweise geringerem Leistungsumfang als in Deutschland (gilt z.B. für Schweiz, Spanien, Italien); Außereuropäisches Ausland: Absicherung durch RKV; kein Versicherungsschutz durch GKV (gilt z.B. für Thailand, USA, Australien, Kanada, Kuba)
Egal wohin es geht: Ob Sie einen Kurztrip in europäische Metropolen wie z.B. Paris, London oder Madrid, einen Strandurlaub auf Mallorca oder eine Fernreise in die USA planen. Mit der Reisekrankenversicherung verlassen Sie sich auf leistungsstarken Krankenschutz weltweit.
Im Krankheitsfall genießen Sie den Status eines Privatpatienten; die Allianz übernimmt die Kosten.
Reisen in Deutschland sind durch die Reisekrankenversicherung übrigens nicht versichert. Lediglich bei dem Tarif LangeGesundeReise sind Aufenthalte in Deutschland bis 14 Tage versichert, wenn eine Auslandsreise unterbrochen wird.
Wenn Sie allein, zu zweit, oder mit der ganzen Familie die schönste Zeit des Jahres verbringen, wollen Sie nicht nur alles gut planen und vorbereiten, sondern auch den besten Versicherungsschutz abschließen. Informieren Sie sich, welche Reisekrankenversicherung zu Ihnen passt:
Sie starten Ihre Reise als Single, Student oder Sprachschüler. Für den Fall der Krankheit oder des Unfalls sind Sie mit dem Tarif „MeineGesundeReise“ abgesichert.
Im Pärchenurlaub wollen Sie nicht nur mehr Zeit zu zweit haben, sondern bei Krankheit oder Unfall auch gut abgesichert sein. Dafür wählen Sie beide jeweils den günstigeren Singletarif „MeineGesundeReise“. Gegenüber dem Familientarif „Unsere GesundeReise“ sparen Sie knapp 5 Euro.
Vielleicht ist es Ihr erster Urlaub mit Baby oder Kind oder Sie sind bereits ein eingespieltes Team, wenn es in den Urlaub geht. In beiden Fällen bietet Ihnen der Tarif „UnsereGesundeReise“ einen Rundumschutz für eine eventuell eintretende Krankheit und einen Unfall.
Wer seine Ferien mit mehreren Babies oder Kindern entspannt und sorgenfrei verbringen will, versichert die ganze Familie mit dem Tarif „UnsereGesundeReise“. Zum umfassenden Reiseschutz zählt auch die Kinderbetreuung, falls die Eltern erkranken. Kinder sind bis zum 21. Lebensjahr beitragsfrei mitversichert.
Gehen Sie gemeinsam mit Oma und Opa auf die Reise, sind Großeltern beim Familientarif nicht mitversichert. Die Senioren sollten jeweils den „MeineGesundeReise“ Tarif wählen.
Ausländische Gäste wie Au-pairs, Studenten und Geschäftsreisende, die nach Deutschland kommen, sichern sich mit der Incoming Krankenversicherung ab.
![]() | ... ambulante ärztliche Behandlungen und Behandlungen im Krankenhaus. |
![]() | ... zahnärztliche Behandlungen (z.B. schmerzstillende Zahnbehandlungen). |
![]() | ... ein Rücktransport aus dem Ausland medizinisch nicht nur notwendig, sondern sogar wenn dieser medizinisch sinnvoll ist. |
![]() | ... Rettung und Bergung. |
![]() | ... Überführung aus dem oder Bestattung im Ausland. |
![]() | ... Leistungen für nahestehende Personen und Ihre Kinder. |
![]() | ... Sie mehrere oder längere Urlaubsreisen im Jahr machen, solange die Gesamtdauer jeder einzelnen Reise nicht über acht Wochen liegt, auch, wenn Sie nur eine einzige Reise im Jahr planen (Tarif: MeineGesundeReise und UnsereGesundeReise). |
![]() | ... Sie häufig reisen. Dann ist der Reisekrankenschutz umso wichtiger für Sie. |
![]() | ... Sie die Versicherung vor Antritt der Reise abschließen. |
![]() | ... Sie in Deutschland reisen. |
![]() | ... Sie bereits vor der Abreise erkrankt waren und die Weiterbehandlung während des Urlaubs absehbar war. |
![]() | ... Sie die Reisekrankenversicherung erst im Urlaub abschließen und bereits erkrankt sind. |
![]() | ... Sie im Ausland Zahnersatz benötigen – es sei denn, es ist z.B. ein provisorischer Zahnersatz als einfache Sofortmaßnahme. |
*Details siehe Produkttabelle
In vielen Tarifen der privaten Krankenversicherung ist eine Reisekrankenversicherung inklusive (z.B. im Tarif AktiMed).
Wenn Ihre private Krankenversicherung einen Bonus bei Leistungsfreiheit bezahlt, lohnt sich eine Reisekrankenversicherung zusätzlich für Sie. Diese übernimmt im Versicherungsfall die Kosten, ohne Ihren Bonus zu gefährden.
Die Tarife MeineGesundeReise MGR und UnsereGesundeReise UGR können Sie fristlos zum Ende eines jeden Versicherungsjahres kündigen. Der Tarif LangeGesundeReise LGR gilt exakt für die im Vertrag vereinbarte Reisedauer und der Vertrag endet danach automatisch.
Die Bestätigung der Reisekrankenversicherung in den Urlaub mitzunehmen, ist nicht unbedingt notwendig. Aber hilfreich ist es, wenn Sie auf der Reise Ihre Vertragsnummer dabei haben. Die Vertragsnummer finden Sie in Ihrer Vertragsbestätigung, die Sie nach Abschluss per E-Mail erhalten. Wichtig ist zudem, die Notfallnummer der Allianz immer griffbereit zu haben. Die 24-Stunden-Notfallnummer lautet: +49 89 67 85 12 34.
Wenn Ihnen oder Ihrer Familie im europäischen Ausland etwas passiert, ist es wichtig, dass Sie beim behandelnden Arzt oder im Krankenhaus zuerst die Karte Ihrer gesetzlichen Krankenkasse (EHIC) oder den EU-Versicherungsschein vorlegen.
Im außereuropäischen Ausland ist es ausreichend, die Vertragsnummer dabei zu haben.
Bitte melden Sie sich in der Notrufzentrale – die Ärzte am Telefon beraten Sie rund um die Uhr unter: +49 89 67 85 12 34. Oder per E-Mail: medizin@allianz.com
Bitte halten Sie bereit:
Weitere Informationen zum richtigen Verhalten im Notfall finden Sie in unserem Reise-Informationsblatt.
Arztrechnungen bezahlen Sie im Ausland vor Ort.
Dann reichen Sie die Rechnung schnell und einfach bei der Allianz ein: Entweder mit der Gesundheits-App oder ohne App einfach einscannen und hochladen.
Die Rechnungen sollten
und können auch in der Landessprache verfasst sein.
Wenn Sie ein Visum benötigen, dann wenden Sie sich bitte an den Kundenservice unter der Telefonnummer 0800 410 0109, oder senden Sie eine E-Mail an: krankenversicherung@allianz.de. Bitte geben Sie Ihre Vertrags- oder Antragsnummer an, die Reise- und Personendaten, sowie das gewünschte Reiseland, für das Sie ein Visum benötigen.
Die Beiträge zur Reisekrankenversicherung können Sie in der Steuererklärung als sogenannte Vorsorgeaufwendung eintragen. Zu den Vorsorgeaufwendungen zählen auch die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung:
Der steuerlich absetzbare Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen liegt für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer bei 1.900 Euro pro Jahr. Wird diese Grenze von 1.900 Euro durch Ihre Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung unterschritten, können Sie mit Ihren übrigen Vorsorgeaufwendungen, wie der Reisekrankenversicherung, den fehlenden Betrag bis 1.900 Euro auffüllen. Die Beiträge sind dann soweit steuerlich abzugsfähig.
Wird dagegen der Betrag von 1.900 Euro überschritten, ist ein Abzug der Beiträge der Reisekrankenversicherung nicht möglich.
Wo werden die Beiträge eingetragen? Im Formular "Vorsorgeaufwand" können Sie diese in Zeile 28 eintragen.
Service Hotline
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