Eine faszinierende Kultur, traumhafte Strände, einzigartige Tauchgebiete – Urlaubswünsche lässt Ägypten kaum offen. Doch im Land der Pharaonen lauern auch einige Gefahren. Gesundheitliche Probleme bei einem Aufenthalt in Ägypten müssen natürlich behandelt werden.
Zwar ist die Auslandskrankenversicherung oder Reisekrankenversicherung keine Pflicht, sinnvoll ist sie dennoch. Sie schützt vor hohen Kosten, die das Urlaubsbudget schnell aufzehren können. Auch müssen Sie für die Einreise nach Ägypten ein paar wichtige Formalitäten beachten. Nur so ist eine schnelle, unkomplizierte Einreise in das Land (und die Ausreise) gewährleistet.
Ganz gleich, ob Sie als Tourist, Geschäftsreisender oder auch Au-pair mit längerem Aufenthalt nach Ägypten reisen: Eine Reisekrankenversicherung für Ägypten ist ratsam. Die teils mangelnde medizinische Versorgung und die hohen Kosten können schnell die Urlaubskasse schrumpfen lassen.
Aufgrund der mangelnden medizinischen Versorgung ist der Einschluss einer Rückholversicherung wichtig, um die Behandlung im Heimatland durchführen lassen zu können. Beachten Sie: Besitzen Sie keine Reisekrankenversicherung und können Sie die Behandlungskosten nicht zahlen, kann der Arzt oder das Krankenhaus sogar eine Ausreiseverweigerung erwirken.
Klassische Leistungen einer Reisekrankenversicherung sind vor allem die Kostenübernahme für Notbehandlungen oder stationäre Versorgungen im Krankenhaus und Operationen. Aber auch die Übernahme der Kosten für medizinisch notwendige Transporte zum Krankenhaus sowie zurück zur Unterkunft im Urlaubsort sollte enthalten sein.
Folgende Mindestleistungen sollten in der Krankenversicherung für Ägypten enthalten sein:
Ergänzende Leistungen sind ebenfalls möglich, führen aber meist zu höheren Beiträgen. Diese sind jedoch überschaubar – verglichen mit den Kosten der medizinischen Versorgung in Ägypten.
Das Auswärtige Amt warnt vor Reisen auf die nördliche Sinai-Halbinsel, das Grenzgebiet zu Israel mit Ausnahme der Stadt Taba sowie entlegene Sahara-Gebiete. Abgeraten wird weiterhin von unbegleiteten Individual-Ausflügen sowie Überlandfahrten im Süden der Sinai-Halbinsel.
In ganz Ägypten ist das Risiko für Terror-Anschläge erhöht. Meist richten sich diese gegen ägyptische Sicherheitsbehörden. Doch auch ausländische Ziele und Staatsbürger können betroffen sein. Das zeigte der letzte Anschlag im Zentrum Kairos im August 2019. Im April 2017 wurde ein landesweiter Ausnahmezustand verhängt. Dieser dauert nach wie vor an und wird bislang alle drei Monate verlängert (Stand Ende 2019). Das Auswärtige Amt gibt regelmäßig Informationen auch im Hinblick auf Verhaltensregeln.
In Ägypten ist die Kriminalitätsrate vergleichsweise gering. Taschendiebstähle und vereinzelte Übergriffe auf Frauen haben aber leicht zugenommen haben. Gerade in Urlaubsgebieten kommt es vermehrt zu betrügerischen und erpresserischen Handlungen durch Taxifahrer. Halten Sie folgende Verhaltensregeln unbedingt ein:
Fahren Sie in den Urlaub, dann können und sollten Sie sich in die Krisenvorsorgeliste "Elefand" beim Auswärtigen Amt eintragen.
Da Ägypten in einer seismisch aktiven Zone liegt, sind Erdbeben nicht ausgeschlossen. Beachten Sie diesbezüglich unbedingt die Hinweise und Warnungen lokaler Behörden und befolgen Sie deren Anweisungen. Es ist ratsam, sich mit den Verhaltensweisen bei Erdbeben vertraut zu machen.
In Ägypten ist das Straßennetz auf Hauptstrecken gut ausgebaut, der Eisenbahnverkehr aber nur eingeschränkt. Grundsätzlich ist aufgrund veralteter Schienennetze, riskanter Fahrweise von Busfahrern und schlechtem Fahrzeugzustand das Unfallrisiko recht hoch. Allein aufgrund dieser Bedingungen ist eine Reisekrankenversicherung für Ägypten bereits ratsam. Achten Sie bei Ihrem Aufenthalt in Ägypten auf folgende Verhaltensregeln:
In der ägyptischen Hauptstadt Kairo ist eine ausreichende medizinische Versorgung gewährleistet. Zwar hat sich diese in den Haupttouristenzentren auch außerhalb von Kairo deutlich verbessert, westeuropäische Standards herrschen jedoch nicht. Hier mangelt es häufig an gut ausgebildeten Fachärzten und notwendiger Ausstattung.
Es ist in Ägypten üblich, medizinisch erbrachte Leistungen in bar zu zahlen. Allein für die Behandlung einer Durchfallerkrankung werden erfahrungsgemäß zwischen 100 und 300 Euro verlangt. Legen Sie dem Arzt oder Krankenhaus einen Nachweis über Ihre Reisekrankenversicherung vor, dann kann die Abrechnung unter Umständen auch direkt mit dem Versicherer erfolgen.