Mutter, Tochter und Sohn machen ein Foto vor einer historischen spanischen Stadtmauer
Unter Spaniens Sonne medizinisch gut versorgt

Auslands­kranken­versicherung für Spanien

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Die Einreise nach Spanien ist mit Reisepass oder Personalausweis möglich, ein Visum ist nicht notwendig.
  • Aufgrund des Sozialversicherungsabkommens können Sie bei Krankheit in Spanien bestimmte medizinische Leistungen in Anspruch nehmen, z. B. Notfallbehandlungen. Sind Sie in Deutschland gesetzlich krankenversichert, können Sie in Spanien Behandlungen entsprechend dem spanischen Krankenversicherungssystem in Anspruch nehmen.
  • Jedoch: Leistungen, die nicht unter das gesetzliche Versicherungssystem in Spanien fallen, müssen Sie selbst zahlen. Dazu zählen zum Beispiel Behandlungen bei Privatärzten und in Privatkliniken, Zuzahlungen oder ein Krankenrücktransport.
  • Deshalb empfiehlt sich zum Schutz vor hohen Kosten der Abschluss einer Reisekrankenversicherung für Spanien - oder je nach Art Ihres Aufenthaltes eine Auslandskrankenversicherung.
  • Bitte informieren Sie sich über aktuelle Corona Regelungen beim Auswärtigen Amt.
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So reisen Sie ein und aus

Wichtig: Aufgrund der Corona-Pandemie gelten weltweit besondere und individuelle Vorschriften für die Ein- und Ausreise in ein Land – so auch für Spanien. Tagesaktuelle Informationen dazu finden Sie immer auf den Informationsseiten des Auswärtigen Amtes

Für viele Deutsche ist Spanien das beliebteste ausländische Urlaubsland. Unterschiedliche Urlaubsträume lassen sich auf der iberischen Halbinsel sowie den dazu gehörenden Kanaren und Balearen verwirklichen. Ganz egal ob Strandurlaub, Städtereise oder Aktivurlaub: Die Mittelmeerküsten, Inseln, Gebirge und großen Metropolen lassen keine Wünsche offen. Alles, was Sie rund um das Thema private Auslandskrankenversicherung und für die Reise nach Spanien im Allgemeinen wissen sollten, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Sofern Sie deutscher Staatsangehöriger sind, sind folgende Formalitäten für Ihre Einreise zu beachten:

  • Reisepass, vorläufiger Reisepass, Kinderreisepass
  • Personalausweis, vorläufiger Personalausweis
  • In Bezug auf die Gültigkeit der Ausweisdokumente wurde die Regelung getroffen, dass (bis auf den vorläufigen Personalausweis) auch dann eine Anerkennung erfolgt, wenn die Dokumente seit maximal einem Jahr abgelaufen sind. 

Der vorläufige Personalausweis muss gemäß des "Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates" Gültigkeit besitzen. 

Für die Einreise nach Spanien ist kein Visum notwendig.

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Gut zu wissen

Nicht nur für Urlauber ist Spanien interessant. Auch Studenten und Au-pairs reisen gerne in das Land und möchten dort Sprache und Kultur entdecken. Ganz gleich, ob Sie in Spanien lediglich für 14 Tage oder aber einen längeren Aufenthalt von einem Jahr planen – eine passende Krankenversicherung ist sinnvoll.

Je länger der Aufenthalt dauert, umso wichtiger ist es, eine passgenaue Reisekrankenversicherung oder Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Denn über die gesetzliche Krankenversicherung können (trotz Sozialversicherungsabkommen) nicht alle ärztlichen Behandlungen (z.B. bei Privatärzten oder Privatkliniken) übernommen werden. Was nicht gezahlt wird, müssen Sie selbst übernehmen. Und das kann speziell bei längerfristigen Aufenthalten teuer werden. Auf diesen Kosten würden Sie ohne entsprechenden Versicherungsschutz sitzen bleiben.

Das sollte Ihre Versicherung beinhalten

Ob verstauchter Knöchel oder akute Zahnschmerzen: Mit einer Reisekrankenversicherung schützen Sie sich vor größeren finanziellen Belastungen einer Behandlung in Spanien. Der Vertrag sollte bestenfalls folgende Mindestleistungen enthalten:

  • medizinisch notwendige ambulante und stationäre Behandlungsmaßnahmen sowie Operationen
  • Kostenübernahme von Arznei- und Hilfsmitteln bei akuten Beschwerden
  • schmerzstillende Zahnbehandlungen sowie Zahnersatz-Reparatur
  • Rettung und Bergung bei einer medizinisch bedrohlichen Lage
  • Krankenrücktransport in das Heimatland, wenn er sinnvoll und vertretbar ist.
  • medizinisch notwendige Transporte in ein Krankenhaus vor Ort sowie zurück zur Unterkunft

Der Rücktransport durch eine Reisekrankenversicherung sollte bestenfalls in unbegrenzter Summe abgesichert sein.

Die medizinische Notwendigkeit ist in der Regel zentrale Voraussetzung für die Leistungspflicht des Versicherers.

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Das sollten Sie beachten

Seit 2004 waren die Terroranschläge vom 17. August 2017 in Barcelona (sowie Cambrils) die ersten Anschläge mit islamistischem Hintergrund. An belebten Orten sowie wichtigen Infrastruktureinrichtungen wurden die Sicherheitsmaßnahmen durch das spanische Innenministerium daraufhin erhöht: Seither gilt landesweit die zweithöchste Terrorwarnstufe.

Vor allem in Barcelona müssen Sie aufgrund politischer Entwicklungen immer wieder mit größeren Demonstrationen rechnen. Vermeiden Sie diese bestenfalls weiträumig und folgen Sie den Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte.

Taschendiebstahl und Kleinkriminalität ist in Barcelona und Madrid sowie in den Touristenzentren des Landes und den Ausflugszielen auf den Balearen keine Seltenheit. Auch an der Mittelmeerküste und auf den Kanaren sollten Sie vorsichtig sein. Die Vorfälle mit Gewaltanwendung nehmen immer weiter zu. Beobachtet werden häufig auch Einbrüche in Ferienunterkünfte.

Auch entlang spanischer Autobahnen kommt es vor allem in der Urlaubszeit zu Überfällen auf Touristen. Mitunter wird dabei durch das Hupen oder durch Steinwürfe auf vermeintliche oder aber auch tatsächliche Schäden aufmerksam gemacht und dann Hilfe angeboten. Im Zuge dieser "Hilfe" kommt es dann meist zu Diebstählen.

Beachten Sie folgende Verhaltensregeln:

  • Bewahren Sie Bargeld, Ausweisdokumente, Flugtickets und andere wichtige Dokumente im Hotel auf.
  • Von wichtigen Dokumenten sollten Sie Kopien anfertigen und diese im Handy speichern oder online z.B. in einer Cloud, sodass Sie diese jederzeit abrufen können.
  • Achten Sie in größeren Menschenansammlungen besonders aufmerksam auf Ihre Wertsachen.
  • Bargeldlose Zahlungen sollten Sie bevorzugen. Für den Tag sollten Sie zudem nur so viel Bargeld mitnehmen, wie Sie tatsächlich benötigen.
  • Halten Sie – wenn möglich – nie auf dem Seitenstreifen an, fahren Sie immer zur nächsten Tankstelle oder einer belebten Raststätte.
  • Lassen Sie Wertsachen und Dokumente nie sichtbar im Fahrzeug liegen und schließen Sie dieses unbedingt immer ab.
  • Haben Sie bei einer Panne den Abschleppservice gerufen, achten Sie beim Fahrzeug bitte auf das Symbol "Autopistas" oder aber auf das entsprechende Symbol des jeweiligen Pannendienstes.
Vor Reiseantritt können Sie sich beim Auswärtigen Amt in die Krisenvorsorgeliste Elefand eintragen.

Auf dem spanischen Festland und auf den Inseln kommt es in den Sommermonaten aufgrund der klimatischen Gegebenheiten häufig zu großflächigen Busch- und Waldbränden. Diese können zu einer Beeinträchtigung der Infrastruktur führen. Gegen Sommerende kommt es dann aber zu so starken Regenfällen, sodass die ausgetrocknete Erde das Wasser nicht aufnehmen kann. In kürzester Zeit kann sich so ein an Küsten vorzufindendes Flussbett in einen reißenden Strom verwandeln. Weiterhin sind am Mittelmeer Herbst- und Winterstürme keine Seltenheit.

Zudem gelten die Kanarischen Inseln als Vulkaninseln. Auf Teneriffa befindet sich mit dem Pico de Teide der größte Inselvulkan weltweit. Die Pyrenäen und auch der Süden von Spanien gelten zudem als seismisch aktive Gebiete, weshalb auch leichte Erdbeben in diesen Regionen keine Seltenheit sind.

Beachten Sie bei Ihrem Aufenthalt in Spanien grundsätzlich die Verbote, Warnungen der lokalen Behörden und machen Sie sich mit den Verhaltensweisen bei Stürmen, Erdbeben und Vulkanausbrüchen vertraut.

Sollten Sie bei Ihrem Spanien-Aufenthalt ärztliche Hilfe benötigen, können Sie zunächst in Ihrem Hotel nach passenden Empfehlungen für einen Arzt fragen. Sollte ein akuter Notfall vor Ort bestehen, können Sie die einheitliche europäische Notrufnummer 112 wählen. Auch die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Madrid sowie die Konsulate in Barcelona, Málaga, Palma und Las Palmas de Gran geben Ihnen Auskunft. Informationen erhalten Sie weiterhin von den Honorarkonsulaten in Andorra, Alicante, Aguadulce, Bilbao, Jerez de la Frontera, Lanzarote, Puerto de la Cruz, Mao-Mahòn, San Sebastian, Santa Cruz de La Palma, Valencia, Vigo und Zaragoza.

Das Eisenbahn- und Busnetz Spaniens ist gut ausgebaut. Das gilt auch für das Straßennetz: Auf Autobahnen sowie auf vielen Schnellstraßen (mit Ausnahme von Stadtautobahnen) muss in Spanien eine Maut gezahlt werden. Diese ist von der zurückgelegten Strecke und dem Fahrzeug abhängig. Entsprechende Straßen sind mit "AP" (Autopistas) gekennzeichnet. Sowohl in Madrid als auch in Barcelona ist zudem mit wetterabhängigen temporären Fahrverboten in Umweltzonen zu rechnen. Nutzen Sie am besten Taxis oder den Bus, denn in Spanien gibt es regelmäßig Fahrverbotszonen oder Begrenzungen für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor. Bitte informieren Sie sich ausreichend vor Ihrer Anreise, da diese Verbote ortsabhängig sind. 

Das Unfallrisiko ist vor allem auf Spaniens Landstraßen und Autobahnen recht hoch. Fahren Sie also vorausschauend und halten Sie sich an die Verkehrsregeln.    

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Gefahren, Krankheiten und Infektionen
Wie in vielen Situationen im Leben, gilt auch für die Reise nach Spanien das Motto: Vorbeugen ist besser als Heilen. Finden Sie hier einige wichtige Informationen rund um medizinische Fragen.
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Damit sollten Sie rechnen

In Spanien befindet sich die medizinische Versorgung auf einem guten Niveau im europäischen Vergleich. Der erste Ansprechpartner bei gesundheitlichen Beschwerden ist der Allgemeinmediziner. Diesen finden Sie in so genannten Gesundheitszentren, welche eine grundlegende medizinische Versorgung gewährleisten. Sofern ein Termin bei einem Facharzt notwendig wird, stellt der Allgemeinmediziner eine entsprechend Überweisung aus. In der Regel erhalten Sie einen Termin beim Facharzt direkt nicht so schnell.

Zusätzlich zur staatlichen Gesundheitsversorgung, die auch im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung abgesichert ist, gibt es Privatärzte und Privatkliniken. Gerade in Touristenzentren praktizieren auch Privatärzte, die Deutsch oder Englisch sprechen. Jedoch müssen Sie diese Behandlungen selbst zahlen. Dasselbe gilt für Privatkliniken. Über das Sozialversicherungsabkommen sind sie nicht abgedeckt. Auch um diese Kosten nicht selbst tragen zu müssen, empfiehlt sich eine Reisekrankenversicherung für Spanien.

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Je nach Anlass, Reiseart oder Dauer
Ihr Auslandskrankentarif orientiert sich daran, ob Sie alleine, als Paar, Familie oder Gruppe reisen. Aber auch Reisedauer, Anlass oder Reiseland sind entscheidend für Ihre Wahl. Mit den folgenden Reise- und Auslandskrankenversicherungen der Allianz können Sie sich leistungsstark schützen:
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