Zwei junge Mädchen stehen auf einem Stein im Wasser und blicken auf stillen See umringt von Bäumen
Erholung in den Alpen

Auslands­kranken­versicherung für Österreich

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Für die Einreise nach Österreich sind Personalausweis oder Reisepass ausreichend, ein Visum wird nicht benötigt.
  • Aufgrund des mit Deutschland bestehenden Sozialversicherungsabkommens werden Kosten für Behandlungen in öffentlichen Einrichtungen übernommen.
  • Behandlungskosten, die über die Basisversorgung hinausgehen (z. B. bei Privatärzten, wie sie häufig in Urlaubsorten vorkommen), müssen Sie selbst zahlen. 
  • Damit diese Kosten nicht unnötigerweise Ihre Reisekasse belasten, empfiehlt sich der Abschluss einer Reisekrankenversicherung bzw. Auslandskrankenversicherung für Österreich.
  • Bitte informieren Sie sich über aktuelle Corona Regelungen beim Auswärtigen Amt.
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So reisen Sie ein und aus

Wichtig: Aufgrund der Corona-Pandemie gelten weltweit besondere und individuelle Vorschriften für die Ein- und Ausreise in ein Land – so auch für die Türkei. Tagesaktuelle Informationen dazu finden Sie immer auf den Informationsseiten des Auswärtigen Amtes

Damit Sie Ihr Urlaubsvergnügen oder einen längeren Aufenthalt in der Türkei in vollen Zügen genießen können, ist eine Auslandskrankenversicherung sinnvoll, oder je nach Anlass und Reiseart eine Reisekrankenversicherung. Für die Einreise müssen Sie zunächst einige wichtige Formalitäten beachten. Nur dann ist eine schnelle und reibungslose Einreise gewährleistet. Sind Sie im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit, dann können Sie wie folgt ins Land einreisen.

  • Reisepass, vorläufiger Reisepass, Kinderreisepass.
  • Personalausweis, vorläufiger Personalausweis

Verfügen Sie lediglich über einen Reiseausweis, der von der Bundespolizei für Notfälle als Passersatz ausgestellt wurde, wird die Einreise verweigert.

Da die Türkei Vertragspartei des "Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates" ist, ist die Einreise auch möglich, wenn die Ausweisdokumente (Reisepass, Personalausweis) seit maximal einem Jahr abgelaufen sind. Dies gilt nicht für einen vorläufig ausgestellten Personalausweis.

  • griechisch-türkischer Grenzübergang
  • Grenzübergänge in Antalya, Aydin, Canakkale, Iskenderun, Istanbul, Ismir, Mersin und Mugla
  • an den Flughäfen SAW (Sabiha Gökchen) und IST (neuer Flughafen) in Istanbul sowie ESB in Ankara

Problematisch kann die Ausreise mit abgelaufenen Ausweisdokumenten werden, vor allem an den Landesgrenzen in Ipsala und Edirne. Als deutscher Staatsangehöriger benötigen Sie für eine Aufenthaltsdauer von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen kein Visum. Allerdings geht die Befreiung von der Visumspflicht nicht mit einem absoluten Einreiserecht einher. Die Einreise kann dennoch verweigert werden. Möchten Sie sich länger als 90 Tage in der Türkei aufhalten, ist vor Ort die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis möglich. Ist eine längere Aufenthaltsdauer bereits vor Antritt der Reise geplant, beantragen Sie bei einer türkischen Vertretung ein entsprechendes Visum.

Laut dem Auswärtigen Amt kann es vor der Passkontrolle auch zu einer intensiveren Sicherheitsüberprüfung kommen. Zudem kann es zu einer Einreiseverweigerung bei deutschen Staatsangehörigen kommen, wenn enge persönliche Beziehungen in die Türkei bestehen. Dafür werden keine Gründe benannt.

So reisen Sie ein und aus

Aufgrund der Corona-Pandemie gelten weltweit besondere und individuelle Vorschriften für die Ein- und Ausreise in ein Land – so auch für Österreich. Tagesaktuelle Informationen dazu finden Sie immer auf den Informationsseiten des Auswärtigen Amtes.

Ob Sie Ihren Urlaub in Österreich verbringen oder für eine Zeit lang dort arbeiten: Ein umfassender Auslandskrankenschutz im Sinne einer Auslandskrankenversicherung ist vor allem bei längeren Aufenthalten empfehlenswert. Unabhängig von Ihrer Aufenthaltsdauer sollten Sie folgende Formalitäten beachten:

Diese Dokumente benötigen Sie:

Als deutscher Staatsangehöriger können Sie mit diesen Ausweisdokumenten nach Österreich einreisen:

  • Reisepass, vorläufiger Reisepass, Kinderreisepass
  • Personalausweis, vorläufiger Personalausweis

Da Österreich Vertragspartei des "Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates" ist, dürfen die Ausweisdokumente auch abgelaufen sein - allerdings maximal ein Jahr. Diese Regelung gilt nicht für den vorläufigen Personalausweis. Dieser muss Gültigkeit besitzen. Ein Visum benötigen Sie als deutscher Staatsangehöriger nicht.

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Gut zu wissen

Sie wandern gern, fahren gern Rad, sind begeisterter Kletterer oder Skifahrer und Wassersportler? Dann ist ein Urlaub in Österreich ideal. Das Land ist sowohl im Sommer als auch im Winter ein sehr beliebtes Erholungsziel. Die zahlreichen Möglichkeiten, in Österreich seine Zeit zu verbringen, bergen aber auch Gefahren. Gerade in den Bergen sind Unfälle nicht selten. Und dann ist eine ärztliche Behandlung oft unumgänglich.

Als Nachbarland von Deutschland ist Österreich aber nicht nur ein beliebtes Urlaubsziel. Auch viele Studenten, Praktikanten und Schüler zieht es dort hin. Zudem zieht es viele Menschen für eine Au-pair oder gar Arbeitsstelle in das Land.

Zwar besteht zwischen Deutschland und Österreich das Sozialversicherungsabkommen und über die EHIC (Europäische Krankenversicherungskarte) können Sie medizinische Leistungen in Anspruch nehmen. Jedoch werden nicht alle Kosten von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Bestimmte Behandlungen (z. B. privatärztliche Leistungen) müssen Sie selbst zahlen. Um Ihre Reisekasse nicht zu belasten, empfiehlt sich eine Reisekrankenversicherung für Österreich. Diese übernimmt auch Arztkosten, die über die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland nicht abgedeckt sind oder Krankenrücktransporte.

Das sollte Ihre Versicherung beinhalten

Zu den klassischen Leistungen der Auslandskrankenversicherung gehören:

  • medizinisch notwendige ambulante und stationäre Behandlungsmaßnahmen sowie Operationen
  • Kostenübernahme von Arznei- und Hilfsmitteln bei akuten Beschwerden
  • schmerzstillende Zahnbehandlungen sowie Zahnersatz-Reparatur
  • Rettung und Bergung bei einer medizinisch bedrohlichen Lage
  • medizinisch notwendige Transporte in ein Krankenhaus vor Ort sowie zurück zur Unterkunft

Der Krankenrücktransport nach Deutschland (als eine Art Rückholversicherung) sollte bestenfalls in unbegrenzter Höhe im Rahmen der Reisekrankenversicherung abgesichert sein. 

Die medizinische Notwendigkeit ist in der Regel zentrale Voraussetzung für die Leistungspflicht des Versicherers.

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Das sollten Sie beachten
Österreich gilt als sicheres Reiseziel. Die Einheimischen sind gegenüber Touristen sehr freundlich und aufgeschlossen. Dennoch gilt – wie seit einigen Jahren für jedes Land – vor allem an belebten Orten (z. B. Flughäfen, Bahnhöfe, Fußgängerzonen) besondere Vorsicht. Nach wie vor besteht die weltweite Gefahr für Terroranschläge fort. Achten Sie also immer auf ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten.

Vor allem in Großstädten und Touristenzentren müssen Sie mit Kleinkriminalität wie Taschendiebstählen und Handtaschenraub rechnen. Gewaltkriminalität kommt hingegen recht selten vor.

Schützen Sie sich selbst mit den folgenden Maßnahmen:

  • Bargeld, Ausweisdokumente, Flugtickets und andere wichtige Dokumente (z. B. Führerschein) bewahren Sie bestenfalls im Hotel auf, wenn Sie diese nicht benötigen. Fertigen Sie von wichtigen Dokumenten sicherheitshalber Kopien an.
  • Bargeldlose Zahlungen sollten Sie bevorzugen. Nehmen Sie immer nur so viel Bargeld mit, wie Sie für den Tag tatsächlich benötigen.
  • In größeren Menschenmengen ist besondere Vorsicht geboten. Achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Lassen Sie keine Wertsachen oder Dokumente sichtbar im Auto liegen.
Vor Antritt Ihrer Reise haben Sie die Möglichkeit, sich in die Krisenvorsorgeliste "Elefand" beim Auswärtigen Amt einzutragen.
Naturkatastrophen kommen in Österreich vor allem in den Wintermonaten in den Bergen vor. Hier müssen Sie mit Lawinenabgängen rechnen, die nicht selten Sperrungen bestimmter Gebiete (z. B. Täler) zur Folge haben. Kommt es dann im Frühjahr zur Schnee- und Gletscherschmelze, sind ebenfalls Lawinen und Erdrutsche möglich. Beachten Sie grundsätzlich die Hinweise und Warnungen sowie Anweisungen der lokalen Behörden.
Sollte ein akuter Notfall vor Ort bestehen, wählen Sie eine der Notrufnummern. Benötigen Sie ärztliche Hilfe, können Sie zunächst über Ihr Hotel oder Ihren Vermieter der Ferienwohnung Informationen zu Ärzten und Krankenhäusern erhalten. Alternativ geben auch die Deutsche Botschaft in Wien sowie die Honorarkonsulate in Bregenz, Graz, Innsbruck, Linz und Salzburg Informationen.

Das Eisenbahn- sowie Busverkehrsnetz in Österreich ist sehr gut und dicht ausgebaut. Sie können innerstädtisch natürlich auch das eigene Fahrzeug oder Taxis nutzen.

Möchten Sie mit dem eigenen Fahrzeug nach Österreich fahren, dann gilt auf fast allen Autobahnen und Schnellstraßen für Pkw, Motorräder sowie leichte Wohnmobile Vignettenpflicht. Welche Abschnitte nicht gebührenpflichtig sind, finden Sie hier. Einzelne Streckenabschnitte (z. B. die Alpenüberquerungen) wird eine Mautgebühr fällig, dann entfällt aber die Vignettenpflicht. Für Fahrzeuge gilt zudem zwischen dem 1. November und 15. April bei winterlichen Straßenverhältnissen Winterreifenpflicht. Auch mit Schneeketten sollte das Fahrzeug ausgerüstet sein.

Im EU-Vergleich ist das Unfallrisiko im Straßenverkehr in Österreich recht hoch. Seien Sie im Straßenverkehr also besonders aufmerksam.

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Gefahren, Krankheiten und Infektionen
Wie in vielen Situationen im Leben gilt auch für die Reise nach Österreich das Motto: Vorbeugen ist besser als Heilen. Finden Sie hier einige wichtige Informationen rund um medizinische Fragen:
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Damit sollten Sie rechnen

In Österreich ist die medizinische Versorgung auf einem sehr hohen Niveau. Sind Sie in Deutschland gesetzlich krankenversichert, haben Sie Anspruch auf Behandlungen bei Ärzten, Zahnärzten sowie Krankenhäusern, sofern diese vom österreichischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Dort legen Sie einfach als Nachweis die EHIC (europäische Krankenversicherungskarte) oder eine entsprechende Ersatzbescheinigung vor, die Sie von der Krankenkasse erhalten.

Gerade in Touristen- und Wintersportzentren sind häufig nur spezialisierte Privatärzte zu finden. Eine Behandlung bei einem solchen Arzt ist in der Regel sehr kostspielig, die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten dafür nicht. Um nicht auf diesen Kosten sitzen zu bleiben, empfiehlt sich der Abschluss einer Reisekrankenversicherung oder Auslandskrankenversicherung für Österreich.

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Je nach Anlass, Reiseart oder Dauer
Ihr Auslandskrankentarif orientiert sich daran, ob Sie alleine, als Paar, Familie oder Gruppe reisen. Aber auch Reisedauer, Anlass oder Reiseland sind entscheidend für Ihre Wahl. Mit den folgenden Reise- und Auslandskrankenversicherungen der Allianz können Sie sich leistungsstark schützen:
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