Damit Sie Ihr Urlaubsvergnügen oder einen längeren Aufenthalt in der Türkei in vollen Zügen genießen können, ist eine Auslandskrankenversicherung sinnvoll, oder je nach Anlass und Reiseart eine Reisekrankenversicherung. Für die Einreise müssen Sie zunächst einige wichtige Formalitäten beachten. Nur dann ist eine schnelle und reibungslose Einreise gewährleistet. Sind Sie im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit, dann können Sie wie folgt ins Land einreisen.
Problematisch kann die Ausreise mit abgelaufenen Ausweisdokumenten werden, vor allem an den Landesgrenzen in Ipsala und Edirne. Als deutscher Staatsangehöriger benötigen Sie für eine Aufenthaltsdauer von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen kein Visum. Allerdings geht die Befreiung von der Visumspflicht nicht mit einem absoluten Einreiserecht einher. Die Einreise kann dennoch verweigert werden. Möchten Sie sich länger als 90 Tage in der Türkei aufhalten, ist vor Ort die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis möglich. Ist eine längere Aufenthaltsdauer bereits vor Antritt der Reise geplant, beantragen Sie bei einer türkischen Vertretung ein entsprechendes Visum.
Laut dem Auswärtigen Amt kann es vor der Passkontrolle auch zu einer intensiveren Sicherheitsüberprüfung kommen. Zudem kann es zu einer Einreiseverweigerung bei deutschen Staatsangehörigen kommen, wenn enge persönliche Beziehungen in die Türkei bestehen. Dafür werden keine Gründe benannt.
Die Türkei ist für viele ein wahres Urlaubsparadies. Für jeden Geschmack findet sich in diesem Land das Richtige – ob sportliche Aktivitäten, Strand und Sonne oder Kultur. Die Türkei bietet zahlreiche Sehenswürdigkeiten und Erlebnisse.
Umso wichtiger ist eine Reisekrankenversicherung für die Türkei. Zwar besteht mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen. Allerdings werden im Rahmen dieses Abkommens nur gewisse Behandlungskosten von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen. Behandlungen, die darüber hinausgehen, müssen Sie selbst zahlen. Und hier kommt die private Reisekrankenversicherung (oder Auslandskrankenversicherung) zum Tragen: Sie schützt Sie vor diesen finanziellen Lücken – und sichert beispielsweise Ihren Krankenrücktransport.
Egal, ob verstauchter Knöchel oder starke Zahnschmerzen. Mit einer Reisekrankenversicherung schützen Sie sich vor größeren finanziellen Belastungen einer Behandlung in der Türkei. Der Vertrag sollte bestenfalls folgende Mindestleistungen enthalten:
Seit Beginn des Jahres 2017 kommt es vermehrt zu Festnahmen deutscher Staatsangehöriger. Diese werden zudem mit einer Ausreisesperre oder einer Einreiseverweigerung belegt. In vielen dieser Fälle wurde der Verdacht nahe gelegt, dass zu einer in der Türkei als terroristisch geltenden Organisation (z. B. Gülen-Bewegung) Verbindungen bestanden. Personen, die an Versammlungen derartiger Organisationen teilnehmen, droht bei Einreise in die Türkei die Festnahme. Teilweise kam es auch zu Festnahmen, Ausreisesperren und Strafverfolgung bei deutschen Staatsangehörigen, die sich in den sozialen Medien regierungskritisch äußerten.
Angesichts dieser Tatsachen sollten Sie sich von politischen Veranstaltungen und Kundgebungen sowie von größeren Menschenansammlungen fernhalten. Kritische Äußerungen zur türkischen Regierung in sozialen Medien sollten Sie bewusst vermeiden. Beachten Sie zudem generell die Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte und die Hinweise lokaler Behörden.
Weiterhin rät das Auswärtige Amt von Reisen in die Grenzgebiete der Türkei zum Irak und zu Syrien (vor allem Cizre, Diyarbakir, Idil, Nusaybin, Yüksekova) und generell in die Provinzen Batman, Hakkari, Mardin, Siirt und Sirnak ab.
Da es in der Türkei seit Mitte 2015 vermehrt zu terroristischen Anschlägen gekommen ist, können weitere Anschläge – vorrangig in großen Metropolen – nicht ausgeschlossen werden. Landesweit befinden sich die Sicherheitsvorkehrungen auf einem hohen Niveau. Vor allem in großen Städten sind Polizei und Sicherheitsbehörden extrem präsent. Aus Sicherheitsgründen darf auch der Berg Ararat nicht mehr bestiegen werden.
Bislang ist die Gewaltkriminalität in der Türkei vergleichsweise gering. Reisende waren zuletzt dennoch Opfer von Gewaltverbrechen. Vor allem in Istanbul und anderen Großstädten ist vor Taschendieben besondere Vorsicht geboten. Oft lenken bettelnde Kinder die Opfer ab. Auch Betrugsfälle kommen immer wieder vor. Mitunter kommt es auch zum Diebstahl von Pässen.
Beachten Sie grundsätzlich folgende Sicherheitshinweise:
Vor Antritt Ihrer Reise können Sie sich beim Auswärtigen Amt in die Krisenvorsorgeliste Elefand eintragen.
In Großstädten der Türkei sowie in den Touristikzentren hat sich die medizinische Versorgung deutlich verbessert. Vor allem private Krankenhäuser bieten ein europäisches Niveau. In ländlichen Regionen lässt sich die medizinische Versorgung aber nicht mit europäischen Standards vergleichen. Technik sowie Hygiene sind eher mangelhaft.
Bis September 2019 konnten Sie über das Formular T/A 11 und 20 (Auslandskrankenscheine) im Notfall medizinische Leistungen in Anspruch nehmen – ohne für diese bezahlen zu müssen. Seit 01.09.2019 akzeptieren die türkischen Sozialversicherungsträger den Auslandskrankenschein leider auch in Notfällen nicht mehr. Heißt: Notfallkosten und auch Behandlungskosten, die keinen Notfall darstellen, müssen Sie in der Regel selbst (vorab) zahlen.
Es ist vor allem in Privatkliniken üblich, mit Bargeld oder Kreditkarte in Vorleistung gehen zu müssen. Aus diesem Grund ist der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung für die Türkei ratsam. Unter Vorlage entsprechender Quittungen werden Ihnen die Auslagen dann zurückerstattet.