Junger Mann fotografiert Instanbul
Gut abgesichert an Bosporus und Vorderasien

Auslands­kranken­versicherung für die Türkei

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Für deutsche Staatsangehörige ist die Einreise mit Reisepass oder Personalausweis möglich. Ein Visum ist bis zu einer Aufenthaltsdauer von bis zu 90 Tagen (bei maximal 180 Reisetagen) nicht notwendig.
  • Mit der Türkei besteht ein Sozialversicherungsabkommen. Dadurch werden gewisse Behandlungen von deutschen Krankenversicherungen übernommen.
  • Jedoch müssen Sie beachten: Seit September 2019 werden Sie über Auslandskrankenscheine nur noch im Notfall behandelt. Was unter "Notfall" fällt, definiert das jeweilige türkische Krankenhaus.
  • Für die Türkei empfiehlt sich eine Reisekrankenversicherung (RKV) nicht zuletzt deshalb, weil für Behandlungen oder Notfälle meist in Vorleistungen gegangen werden muss.
  • Sinnvoll ist die Reisekrankenversicherung auch wegen möglicher kostspieliger Krankenrücktransporte.
  • Bitte informieren Sie sich über aktuelle Corona Regelungen beim Auswärtigen Amt.
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So reisen Sie ein und aus

Wichtig: Aufgrund der Corona-Pandemie gelten weltweit besondere und individuelle Vorschriften für die Ein- und Ausreise in ein Land – so auch für die Türkei. Tagesaktuelle Informationen dazu finden Sie immer auf den Informationsseiten des Auswärtigen Amtes

Damit Sie Ihr Urlaubsvergnügen oder einen längeren Aufenthalt in der Türkei in vollen Zügen genießen können, ist eine Auslandskrankenversicherung sinnvoll, oder je nach Anlass und Reiseart eine Reisekrankenversicherung. Für die Einreise müssen Sie zunächst einige wichtige Formalitäten beachten. Nur dann ist eine schnelle und reibungslose Einreise gewährleistet. Sind Sie im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit, dann können Sie wie folgt ins Land einreisen.

  • Reisepass, vorläufiger Reisepass, Kinderreisepass.
  • Personalausweis, vorläufiger Personalausweis

Verfügen Sie lediglich über einen Reiseausweis, der von der Bundespolizei für Notfälle als Passersatz ausgestellt wurde, wird die Einreise verweigert.

Da die Türkei Vertragspartei des "Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates" ist, ist die Einreise auch möglich, wenn die Ausweisdokumente (Reisepass, Personalausweis) seit maximal einem Jahr abgelaufen sind. Dies gilt nicht für einen vorläufig ausgestellten Personalausweis.

  • griechisch-türkischer Grenzübergang
  • Grenzübergänge in Antalya, Aydin, Canakkale, Iskenderun, Istanbul, Ismir, Mersin und Mugla
  • an den Flughäfen SAW (Sabiha Gökchen) und IST (neuer Flughafen) in Istanbul sowie ESB in Ankara

Problematisch kann die Ausreise mit abgelaufenen Ausweisdokumenten werden, vor allem an den Landesgrenzen in Ipsala und Edirne. Als deutscher Staatsangehöriger benötigen Sie für eine Aufenthaltsdauer von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen kein Visum. Allerdings geht die Befreiung von der Visumspflicht nicht mit einem absoluten Einreiserecht einher. Die Einreise kann dennoch verweigert werden. Möchten Sie sich länger als 90 Tage in der Türkei aufhalten, ist vor Ort die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis möglich. Ist eine längere Aufenthaltsdauer bereits vor Antritt der Reise geplant, beantragen Sie bei einer türkischen Vertretung ein entsprechendes Visum.

Laut dem Auswärtigen Amt kann es vor der Passkontrolle auch zu einer intensiveren Sicherheitsüberprüfung kommen. Zudem kann es zu einer Einreiseverweigerung bei deutschen Staatsangehörigen kommen, wenn enge persönliche Beziehungen in die Türkei bestehen. Dafür werden keine Gründe benannt.

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Gut zu wissen

Die Türkei ist für viele ein wahres Urlaubsparadies. Für jeden Geschmack findet sich in diesem Land das Richtige – ob sportliche Aktivitäten, Strand und Sonne oder Kultur. Die Türkei bietet zahlreiche Sehenswürdigkeiten und Erlebnisse.

Umso wichtiger ist eine Reisekrankenversicherung für die Türkei. Zwar besteht mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen. Allerdings werden im Rahmen dieses Abkommens nur gewisse Behandlungskosten von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen. Behandlungen, die darüber hinausgehen, müssen Sie selbst zahlen. Und hier kommt die private Reisekrankenversicherung (oder Auslandskrankenversicherung) zum Tragen: Sie schützt Sie vor diesen finanziellen Lücken – und sichert beispielsweise Ihren medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport.

Das sollte Ihre Versicherung beinhalten

Egal, ob verstauchter Knöchel oder starke Zahnschmerzen. Mit einer Reisekrankenversicherung schützen Sie sich vor größeren finanziellen Belastungen einer Behandlung in der Türkei. Der Vertrag sollte bestenfalls folgende Mindestleistungen enthalten:

  • medizinisch notwendige ambulante und stationäre Behandlungsmaßnahmen sowie Operationen
  • Kostenübernahme von Arznei- und Hilfsmitteln bei akuten Beschwerden
  • schmerzstillende Zahnbehandlungen sowie Zahnersatz-Reparatur
  • Rettung und Bergung bei einer medizinisch bedrohlichen Lage
  • Krankenrücktransport in das Heimatland, wenn er sinnvoll und vertretbar ist. (Der Rücktransport durch eine Reisekrankenversicherung sollte bestenfalls in unbegrenzter Summe abgesichert sein.)
  • medizinisch notwendige Transporte in ein Krankenhaus vor Ort sowie zurück zur Unterkunft

Die medizinische Notwendigkeit ist in der Regel zentrale Voraussetzung für die Leistungspflicht des Versicherers.

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Das sollten Sie beachten
Seit Beginn des Jahres 2017 kommt es vermehrt zu Festnahmen deutscher Staatsangehöriger. Diese werden zudem mit einer Ausreisesperre oder einer Einreiseverweigerung belegt. In vielen dieser Fälle wurde der Verdacht nahe gelegt, dass zu einer in der Türkei als terroristisch geltenden Organisation (z. B. Gülen-Bewegung) Verbindungen bestanden. Personen, die an Versammlungen derartiger Organisationen teilnehmen, droht bei Einreise in die Türkei die Festnahme. Teilweise kam es auch zu Festnahmen, Ausreisesperren und Strafverfolgung bei deutschen Staatsangehörigen, die sich in den sozialen Medien regierungskritisch äußerten.

Angesichts dieser Tatsachen sollten Sie sich von politischen Veranstaltungen und Kundgebungen sowie von größeren Menschenansammlungen fernhalten. Kritische Äußerungen zur türkischen Regierung in sozialen Medien sollten Sie bewusst vermeiden. Beachten Sie zudem generell die Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte und die Hinweise lokaler Behörden.

Weiterhin rät das Auswärtige Amt von Reisen in die Grenzgebiete der Türkei zum Irak und zu Syrien (vor allem Cizre, Diyarbakir, Idil, Nusaybin, Yüksekova) und generell in die Provinzen Batman, Hakkari, Mardin, Siirt und Sirnak ab.

Da es in der Türkei seit Mitte 2015 vermehrt zu terroristischen Anschlägen gekommen ist, können weitere Anschläge – vorrangig in großen Metropolen – nicht ausgeschlossen werden. Landesweit befinden sich die Sicherheitsvorkehrungen auf einem hohen Niveau. Vor allem in großen Städten sind Polizei und Sicherheitsbehörden extrem präsent. Aus Sicherheitsgründen darf auch der Berg Ararat nicht mehr bestiegen werden.

Bislang ist die Gewaltkriminalität in der Türkei vergleichsweise gering. Reisende waren zuletzt dennoch Opfer von Gewaltverbrechen. Vor allem in Istanbul und anderen Großstädten ist vor Taschendieben besondere Vorsicht geboten. Oft lenken bettelnde Kinder die Opfer ab. Auch Betrugsfälle kommen immer wieder vor. Mitunter kommt es auch zum Diebstahl von Pässen.

Beachten Sie grundsätzlich folgende Sicherheitshinweise:

  • Bargeld, Ausweise, Flugtickets und andere Reisedokumente bewahren Sie bitte im Hotelsafe auf.
  • Fertigen Sie von wichtigen Dokumenten Kopien an und speichern Sie diese im Handy oder online z.B. in einer Cloud, sodass Sie diese jederzeit abrufen können.
  • Zahlen Sie bevorzugt bargeldlos. Nehmen Sie nur die tatsächliche benötige Bargeldsumme auf Tagesausflüge mit. Unnötige Wertsachen sollten ebenfalls im Hotel bleiben.
  • Bei Aufenthalten an einsamen Orten und Unternehmungen mit unbekannten Personen gilt besondere Vorsicht.
  • Lassen Sie in größeren Menschenmengen besondere Aufmerksamkeit walten.
Vor Antritt Ihrer Reise können Sie sich beim Auswärtigen Amt in die Krisenvorsorgeliste Elefand eintragen.
Weite Teile der Türkei befinden sich in einer seismisch aktiven Zone. Kleinere bis schwere Erdbeben können nie ausgeschlossen werden. Es ist außerdem mit Erdrutschen zu rechnen, lang andauernde Nachbeben sind keine Seltenheit. In den Sommermonaten kommt es aufgrund der klimatischen Bedingungen häufig zu Wald- und Buschbränden. Starkregen kann zudem zu Überflutungen und Erdrutschen führen. Beachten Sie grundsätzlich die Sicherheitshinweise und Warnungen der lokalen Behörden.
Benötigen Sie ärztliche Hilfe, dann können Sie sich zunächst an Ihr Hotel wenden. Sollte ein akuter Notfall vor Ort bestehen, können Sie die einheitliche europäische Notrufnummer 112 wählen. Doch auch die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Ankara, die Generalkonsulate in Istanbul und Izmir, das Konsulat in Antalya und die Honorarkonsulate in Bodrum, Bursa, Edirne, Gaziantep, Kayseri und Trabzon helfen Ihnen gern weiter.
In der Türkei sind die Straßenverbindungen gut ausgebaut, das Eisenbahnnetzwerk allerdings nicht. Gerade in den Städten ist der Straßenverkehr recht lebhaft und dicht. Häufig werden die Regeln der Straßenverkehrsordnung nicht eingehalten, Auseinandersetzungen können zu aggressiven Reaktionen anderer Autofahrer führen. Aufgrund des dichten Verkehrs in den Städten und fehlender Beleuchtung auf größeren Verbindungsstraßen ist das Unfallrisiko in der Türkei erhöht. Hinzu kommt der teils mangelhafte technische Zustand von Leihfahrzeugen.
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Gefahren, Krankheiten und Infektionen
Möchten Sie in die Türkei reisen, sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen einige Vorsichtsmaßnahmen treffen. Wie in vielen Situationen, gilt auch für diese Reise das Motto: Vorbeugen ist besser als Heilen. Finden Sie hier einige wichtige Informationen rund um medizinische Fragen.
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Darauf sollten Sie achten

In Großstädten der Türkei sowie in den Touristikzentren hat sich die medizinische Versorgung deutlich verbessert. Vor allem private Krankenhäuser bieten ein europäisches Niveau. In ländlichen Regionen lässt sich die medizinische Versorgung aber nicht mit europäischen Standards vergleichen. Technik sowie Hygiene sind eher mangelhaft.

Notfälle und Kosten

Bis September 2019 konnten Sie über das Formular T/A 11 und 20 (Auslandskrankenscheine) im Notfall medizinische Leistungen in Anspruch nehmen – ohne für diese bezahlen zu müssen. Seit 01.09.2019 akzeptieren die türkischen Sozialversicherungsträger den Auslandskrankenschein leider auch in Notfällen nicht mehr. Heißt: Notfallkosten und auch Behandlungskosten, die keinen Notfall darstellen, müssen Sie in der Regel selbst (vorab) zahlen.

Abrechnung

Es ist vor allem in Privatkliniken üblich, mit Bargeld oder Kreditkarte in Vorleistung gehen zu müssen. Aus diesem Grund ist der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung für die Türkei ratsam. Unter Vorlage entsprechender Quittungen werden Ihnen die Auslagen dann zurückerstattet.

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Je nach Anlass, Reiseart oder Dauer
Ihr Auslandskrankentarif orientiert sich daran, ob Sie alleine, als Paar, Familie oder Gruppe reisen. Aber auch Reisedauer, Anlass oder Reiseland sind entscheidend für Ihre Wahl. Mit den folgenden Reise- und Auslandskrankenversicherungen der Allianz können Sie sich leistungsstark schützen:
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