Mann steht am Meerufer, im Hintergrund ist eine Hafenstadt zu sehen
Gut geschützt im "Land der 1.000 Inseln"

Auslands­kranken­versicherung für Kroatien

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Als Ausweisdokumente für die Einreise nach Kroatien werden Reisepass (auch vorläufiger Reisepass), Kinderreisepass, Personalausweis und vorläufiger Personalausweis akzeptiert. Die Ausweisdokumente müssen gültig sein.
  • Für längerfristige Aufenthalte ab 90 Tagen ist eine Anmeldung bei der zuständigen Polizeidienststelle erforderlich.
  • Durch das Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland besteht Versicherungsschutz über die gesetzliche Krankenversicherung.
  • Da nicht alle Kosten einer ärztlichen Behandlung (z.B. Privatbehandlungen) übernommen werden und auch keinen Krankenrücktransport – empfiehlt sich der Abschluss einer Reisekrankenversicherung oder Auslandskrankenversicherung für Kroatien.
  • Bitte informieren Sie sich über aktuelle Corona Regelungen beim Auswärtigen Amt.
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So reisen Sie ein und aus

Wichtig: Aufgrund der Corona-Pandemie gelten weltweit besondere und individuelle Vorschriften für die Ein- und Ausreise in ein Land – so auch für Kroatien. Tagesaktuelle Informationen dazu finden Sie immer auf den Informationsseiten des Auswärtigen Amtes.

Um Ihren Urlaub oder einen längeren Aufenthalt in Kroatien gesundheitlich möglichst ohne Sorgen erleben zu können, ist eine Auslandskrankenversicherung sinnvoll, oder je nach Anlass und Reiseart eine Reisekrankenversicherung. Für Ihre Einreise müssen Sie einige Formalitäten beachten.

  • Reisepass, vorläufiger Reisepass, Kinderreisepass
  • Personalausweis, vorläufiger Personalausweis
  • Die Ausweisdokumente müssen grundsätzlich für die Aufenthaltsdauer Gültigkeit besitzen.

Mit Stand April 2021 ist Kroatien noch kein volles Mitglied im Schengener Abkommen. Das Schengenrecht ist zwar bindend, es wird aber noch nicht das komplette Schengenrecht angewendet. Dementsprechend kommt es an der slowenisch-kroatischen Grenze zu strikten Grenzkontrollen, bei denen auch ein gültiges Ausweisdokument verlangt wird. Diese Regelungen gelten für alle Reisenden, auch für Kinder. Kann kein gültiges Ausweisdokument vorgelegt werden, werden Sie an der Grenze zurückgewiesen. Führerscheine, Geburtsurkunden von Kindern oder abgelaufene Ausweise werden als Ersatz für ein gültiges Ausweisdokument nicht anerkannt.

  • Als EU-Bürger ist eine Registrierung bei den Behörden vor Ort für Aufenthalte mit einer Dauer von bis zu maximal 90 Tagen nicht mehr notwendig.
  • Bei längeren Aufenthalten ist eine Anmeldung bei der zuständigen Polizeibehörde mit Angabe des vorübergehenden Aufenthaltsorts notwendig. 
  • Über die Anmeldung wird eine Bescheinigung in Form eines biometrischen Aufenthaltsausweises ausgestellt. Er kann eine Gültigkeitsdauer von bis zu fünf Jahren haben. Informationen zum genauen Vorgehen, z.B. Erteilung eines Visums, liefern die zuständigen kroatischen Auslandsvertretungen sowie das kroatische Innenministerium.
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Gut zu wissen

Kroatien gilt als Europas "Land der tausend Inseln". Endlos lange Sand-, Kiesel- und Felsstrände laden zum Baden ein, Schlösser prägen das von Hügeln geprägte Tiefland. Dörfer wie im Mittelalter, Nationalparks und historische Sehenswürdigkeiten machen Kroatien zu einem Urlaubsziel, das für jeden etwas zu bieten hat.

Doch auch die beste Urlaubslaune kann durch Krankheit oder medizinische Notfälle getrübt werden. Dann hilft eine private Reisekrankenversicherung  für Kroatien. Zwar besteht mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen, aber nicht alle Behandlungen und ärztlichen Leistungen werden auch von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Das gilt beispielsweise für den Rücktransport ins Heimatland.

Das sollte Ihre Versicherung beinhalten

Ob geprelltes Fußgelenk oder schlimme Zahnschmerzen. Mit einer Reisekrankenversicherung schützen Sie sich vor größeren finanziellen Belastungen einer Behandlung in Kroatien. Der Vertrag sollte bestenfalls folgende Mindestleistungen enthalten:

  • medizinisch notwendige ambulante und stationäre Behandlungsmaßnahmen sowie Operationen
  • Kostenübernahme von Arznei- und Hilfsmitteln bei akuten Beschwerden
  • schmerzstillende Zahnbehandlungen sowie Zahnersatz-Reparatur
  • Rettung und Bergung bei einer medizinisch bedrohlichen Lage
  • Krankenrücktransport in das Heimatland, wenn er sinnvoll und vertretbar ist.
  • medizinisch notwendige Transporte in ein Krankenhaus vor Ort sowie zurück zur Unterkunft

Der Rücktransport durch eine Reisekrankenversicherung sollte bestenfalls in unbegrenzter Summe abgesichert sein.

Die medizinische Notwendigkeit ist in der Regel zentrale Voraussetzung für die Leistungspflicht des Versicherers.

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Das sollten Sie beachten
In Kroatien sind vereinzelte Proteste und Demonstrationen, die in der Regel friedlich ablaufen, keine Seltenheit. Mitunter kommt es aber bei Fußballspielen oder anderen größeren Sportveranstaltungen zu Auseinandersetzungen, die auch Verkehrsbehinderungen verursachen. Lokale Medien informieren darüber. Empfehlungen des Auswärtigen Amtes zufolge sollten Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig umgangen werden. Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Zwar wurden mit dem Ende des Balkankriegs umfangreiche Aktionen zur Minenräumung in Kroatien durchgeführt. Dennoch ist die Landminengefahr in einigen Landesteilen immer noch hoch. Das gilt vor allem für die bis 1995 umkämpften Regionen sowie an den ehemaligen Frontlinien. Betroffene Gebiete sind:

  • Ostslawonien (etwa 30 bis 50 Kilometer vor der serbischen sowie ungarischen Grenze, vor allem im Bereich um Vinkovci und Vukovar)
  • Westslawonien (vor allem die Regionen Daruvar, Pakrac und Virovitica)
  • in den westlichen sowie südwestlichen Grenzgebieten zu Bosnien-Herzegowina

Verlassen Sie in diesen Gebieten die Straßen und Wege nicht! Mitunter finden sich Minen dicht am Straßenrand. In der Regel weisen Schilder mit Warnaufdrucken auf bekannte Minenfelder hin. Es erfolgt eine Absperrung durch gelbe Plastikstreifen. Jedoch: In vielen Gegenden fehlen entsprechende Kennzeichnungen.

Nationalparks sind von Minen allerdings nicht betroffen. Auch in unmittelbarer Küstennähe sowie auf den zahlreichen Inseln und der Halbinsel Istrien sowie im Bereich um Zagreb besteht keine Minengefahr.

Die Straßenkriminalität in Kroatien ist sehr gering, auch zu Gewaltdelikten kommt es eher selten. Vor allem in Touristengebieten muss aber mit Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl sowie Eigentumsdelikten gerechnet werden.

Die meisten Diebstähle passieren am Strand oder durch Autoaufbrüche. Einbruchdiebstähle unter Verwendung von Betäubungsmitteln kommen aber auch in Ferienwohnungen sowie an Autobahnrastplätzen und in Wohnmobilen vor.

Schützen können Sie sich durch Einhaltung folgender Sicherheitsmaßnahmen:

  • Bargeld, Führerscheine, Flugtickets und andere Reisedokumente bewahren Sie am besten im Hotel auf.
  • Von wichtigen Dokumenten sollten Sie Kopien anfertigen und diese im Handy speichern oder online z.B. in einer Cloud, sodass Sie diese jederzeit abrufen können.
  • Zahlen Sie bevorzugt bargeldlos und führen Sie nur so viel Bargeld mit sich, wie Sie tatsächlich für den Tag benötigen.
  • Belassen Sie Wertsachen im Hotel.
  • Seien Sie vor allem in größeren Menschenmengen aufmerksam.
  • Parken Sie nach Möglichkeit nur auf bewachten Parkplätzen oder Campingplätzen. Übernachtungen auf Autobahnparkplätzen oder Raststätten sollten Sie tunlichst vermeiden.
Vor Ihrer Kroatien-Reise haben Sie die Möglichkeit, sich in die Krisenvorsorgeliste "Elefand" beim Auswärtigen Amt einzutragen.
Kroatien ist aufgrund der klimatischen Bedingungen in den Sommermonaten für Busch- und Waldbrände gefährdet. In diesen Fällen sind Beeinträchtigungen der Infrastruktur auch in Tourismuszentren üblich. Aufgrund der Lage in einer seismisch aktiven Zone lassen sich Erdbeben in Kroatien nicht ausschließen. Achten Sie grundsätzlich auf Meldungen in Medien und durch lokale Behörden und befolgen Sie die Anweisungen dieser.
Sollte ein akuter Notfall vor Ort bestehen, können Sie die einheitliche europäische Notrufnummer 112 wählen. Sind Sie in Kroatien auf der Suche nach einem Arzt oder Krankenhaus, kann Ihnen zunächst Ihr Hotel Auskunft geben. Alternativ können Sie Informationen auch über die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Zagreb sowie das Honorarkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in Osijek erhalten.

Das Autobahn- und Schnellstraßennetz sowie das Eisenbahnnetz in Kroatien ist mittlerweile sehr gut ausgebaut. Sie können im Land mit Leihwagen oder Taxis fahren. Wenn Sie mit einem Fahrzeug auf den Autobahnen fahren sollten, dann wird streckenweise eine Mautgebühr fällig, die an Mautstationen in Kuna oder Euro bezahlt werden kann. 

In Kroatien ist das Risiko für tödliche Verkehrsunfälle extrem hoch. Seien Sie im Straßenverkehr besonders aufmerksam und halten Sie sich an die Verkehrsregeln.

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Gefahren, Krankheiten und Infektionen
Wie in vielen Situationen im Leben gilt auch für die Reise nach Kroatien das Motto: Vorbeugen ist besser als Heilen. Finden Sie hier einige wichtige Informationen rund um medizinische Fragen.
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Darauf sollten Sie achten

Die medizinische Versorgung in Kroatien gilt als gut. In den größeren Städten finden Sie Krankenhäuser und Kliniken, neben niedergelassenen Ärzten gibt es auch so genannte Gesundheitszentren. Vor allem in den Ferienregionen sind Ärzte anzutreffen, die Deutsch oder Englisch sprechen.

Behandlungen und EHIC

Sind Sie in Deutschland über die gesetzliche Krankenversicherung versichert, können Sie auch in Kroatien medizinische Behandlungen und Leistungen in Anspruch nehmen. Auf Ihrer Versichertenkarte finden Sie auf der Rückseite die blaue Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die Karte ist in allen Ländern der EU gültig, es können ambulante und stationäre Behandlungen durch das öffentliche System in Anspruch genommen werden.

Privatbehandlungen

Jedoch: Sofern Sie einen Gesundheitsdienstleister aus dem privaten Bereich oder Privatarzt aufsuchen, greift dieser Versicherungsschutz nicht. Zudem sind nur bestimmte Leistungen über die gesetzliche Krankenversicherung abgesichert. Dazu zählt beispielsweise in Krankenrücktransport nach Deutschland nicht. Deshalb empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Reisekrankenversicherung für Kroatien. Abrechnungen mit dieser erfolgen unter Vorlage entsprechender Quittungen. Der Versicherer veranlasst dann eine Rückerstattung der gezahlten Beträge.

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Je nach Anlass, Reiseart oder Dauer
Ihr Auslandskrankentarif orientiert sich daran, ob Sie alleine, als Paar, Familie oder Gruppe reisen. Aber auch Reisedauer, Anlass oder Reiseland sind entscheidend für Ihre Wahl. Mit den folgenden Reise- und Auslandskrankenversicherungen der Allianz können Sie sich leistungsstark schützen:
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