Um Frankreich möglichst ohne Gesundheitssorgen zu erleben, ist eine Auslandskrankenversicherung sinnvoll – oder je nach Anlass und Reiseart eine Reisekrankenversicherung. Unabhängig davon, ob Sie eine Urlaubsreise antreten oder einen längeren Aufenthalt in Frankreich planen: Als deutscher Staatsangehöriger können Sie nach Frankreich mit folgenden Ausweisdokumenten einreisen. Dabei sollten Sie diese Formalitäten beachten:
Bei Reisen in die französischen Überseedépartments (Französisch-Guayana, Guadeloupe, La Réunion, Mayotte, Martinique) und in die Überseeterritorien (Französisch-Polynesien, Neu-Kaledonien, Saint-Pierre-et-Miquelon, Saint-Martin, Saint-Barthélemy, Wallis-et-Futuna) benötigen Sie einen Reisepass, Kinderreisepass oder Personalausweis.
Sofern bei diesen Reisen eine Zwischenlandung auf nicht französischem Gebiet erfolgt, ist der Personalausweis nicht ausreichend. Sie benötigen dann für Ausweiskontrollen auch einen Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens sechs Monaten. Ein Visum ist für die Reise nicht notwendig.
Modäne Strände, mittelalterliche Städte, spannende Museen – Frankreich ist ein Urlaubsland mit viel Abwechslung. Mit seinen kulturellen und landschaftlichen Attraktionen kann das Land jährlich zahlreiche Besucher locken.
Egal, aus welchen Gründen Sie nach Frankreich kommen: Ob Sie Ihren Urlaub in Frankreich verbringen oder als Au-pair tätig werden. Ob für einen Schüleraustausch oder für ein Praktikum. Für Ihren Aufenthalt empfiehlt sich (je nach Dauer und Anlass) eine entsprechende Reisekrankenversicherung oder eine Auslandskrankenversicherung.
Denn: Zwar zahlt die deutsche Krankenversicherung auch ärztliche Behandlungen in Frankreich, aber nicht alle. Die Reisekrankenversicherung deckt dann jene Behandlungskosten im Krankheitsfall ab, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Dazu zählt zum Beispiel ein Krankenrücktransport nach Deutschland.
Ob Virusgrippe oder verletzter Knöchel. Mit einer Reisekrankenversicherung schützen Sie sich vor größeren finanziellen Belastungen einer Behandlung in Frankreich. Der Vertrag sollte bestenfalls folgende Mindestleistungen enthalten:
Denken Sie beim Vertragsabschluss auch an den Einschluss eines Krankenrücktransportes in das Heimatland (wenn er sinnvoll und vertretbar ist) bestenfalls in unbegrenzter Höhe. Für Frankreich liegen die Kosten für einen solchen Rücktransport nach Deutschland bei etwa 10.000 Euro.
Seit 2015 wurde Frankreich immer wieder Ziel mehrerer, teils schwerer Terroranschläge. Dadurch bleibt die Sicherheitslage in Frankreich – vor allem in Paris und anderen Großstädten – sehr angespannt. Im Land gilt zur Begegnung terroristischer Bedrohungen der Plan Vigipirate.
Mit diesem werden verschiedene Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung je nach Bedrohungslage getroffen. Vor allem an Bahnhöfen, Flughäfen sowie in Zügen und U-Bahnen müssen Sie mit verstärkten Personen- und Gepäckkontrollen rechnen. Möchten Sie Museen oder Einkaufszentren besuchen, können Handtaschenkontrollen durchgeführt werden.
Vor allem in großen Städten, wo es touristische Ziele und Attraktionen gibt, ist Kleinkriminalität keine Seltenheit. Taschendiebstähle und auch Übergriffe auf ausländische Besucher kommen immer wieder vor. Gerade in Nachtzügen mit Schlaf- und Liegewagen im Süden Frankreichs ist die Gefahr erhöht.
Auf Rastplätzen werden öfter Aktivitäten von organisierten Banden verzeichnet. Auf Korsika werden oft Übergriffe auf Touristen mit kriminellem Charakter gemeldet.
Halten Sie sich grundsätzlich an folgende Hinweise zum eigenen Schutz:
Vor Antritt Ihrer Reise können Sie sich beim Auswärtigen Amt in die Krisenvorsorgeliste Elefand eintragen.
Frankreich verfügt über ein hervorragend ausgebautes Eisenbahn- und Busnetz und einen gut funktionierenden öffentlichen Nahverkehr in Städten. Möchten Sie in Frankreich mit dem eigenen Auto fahren, ist auf fast allen Autobahnen Mautpflicht. In Kreisverkehren gilt – sofern nichts anderes ausgeschildert ist – rechts vor links, der einfahrende Verkehr hat üblicherweise Vorfahrt. Bei mehrspurigen Kreisverkehren haben Fahrzeuge auf der Außenspur Vorrang.
Im Stadtverkehr ist das Unfallrisiko erhöht. Aber auch Landstraßen gelten als Gefahrenbereich, hier kommt es zu den meisten tödlichen Verkehrsunfällen. Autobahnen gelten in Frankreich hingegen als recht sicher. Die Straßen sind im ganzen Land in einem guten Zustand. Zur Verringerung von Unfällen wurde im Jahr 2018 die Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen auf 80 h/km angepasst.
Das Gesundheitssystem in Frankreich ist sehr gut. Krankenhäuser sowie Arztpraxen verfügen über gut ausgebildetes Fachpersonal, moderne Ausstattung sowie hohe hygienische Standards. In ländlichen Regionen ist jedoch die medizinische Versorgung reduzierter als in Großstädten.
Kommt es in den Bergen oder auch in abgelegenen Regionen des Landes zu Unfällen, steht eine erstklassige Flugrettung zur Verfügung. In Frankreich ist es nach wie vor schwer, englisch- oder deutschsprachige Ärzte zu finden. Vor allem in den Grenzregionen zu Deutschland ist dies aber möglich.
Werden Sie in Frankreich krank, sind Sie über das Sozialversicherungsabkommen zunächst durch Ihre gesetzliche Krankenversicherung geschützt. Jedoch werden Leistungen nur übernommen, wenn die Behandlung auch dem französischen Recht entspricht. Behandlungen darüber hinaus (sowie Zuzahlungen) müssen Sie selbst zahlen. Dafür empfiehlt sich der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung für Frankreich.