Vater und kleine Tochter stehen in einem Lavendelfeld
Gut abgesichert im Land des Savoir Vivre!

Auslands­kranken­versicherung für Frankreich

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Da Frankreich Mitglied der EU ist, reicht der Personalausweis für die Einreise in der Regel aus. Ein Visum ist nicht notwendig.
  • Frankreich und Deutschland haben ein Sozialversicherungsabkommen. Behandlungen, die nach französischem Recht durchgeführt werden, werden von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt.
  • Behandlungen, die nicht erstattet werden, müssen Sie selbst zahlen.
  • Deshalb empfiehlt sich der Abschluss einer Reise- oder Auslandskrankenversicherung für Frankreich.
  • Bitte informieren Sie sich über aktuelle Corona Regelungen beim Auswärtigen Amt.
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So reisen Sie ein und aus

Wichtig: Aufgrund der Corona-Pandemie gelten weltweit besondere und individuelle Vorschriften für die Ein- und Ausreise in ein Land – so auch für Frankreich. Tagesaktuelle Informationen dazu finden Sie immer auf den Informationsseiten des Auswärtigen Amtes.

Um Frankreich möglichst ohne Gesundheitssorgen zu erleben, ist eine Auslandskrankenversicherung sinnvoll – oder je nach Anlass und Reiseart eine Reisekrankenversicherung. Unabhängig davon, ob Sie eine Urlaubsreise antreten oder einen längeren Aufenthalt in Frankreich planen: Als deutscher Staatsangehöriger können Sie nach Frankreich mit folgenden Ausweisdokumenten einreisen.

  • Reisepass, vorläufiger Reisepass, Kinderreisepass
  • Personalausweis, vorläufiger Personalausweis

Ein vorläufiger Personalausweis muss zwingend Gültigkeit besitzen. Bei allen anderen Ausweisdokumenten ist eine Einreise in der Regel auch dann möglich, wenn diese seit maximal einem Jahr nicht mehr gültig sind.

Bei Reisen in die französischen Überseedépartements (Französisch-Guayana, Guadeloupe, La Réunion, Mayotte, Martinique) und in die Überseeterritorien (Französisch-Polynesien, Neu-Kaledonien, Saint-Pierre-et-Miquelon, Saint-Martin, Saint-Barthélemy, Wallis-et-Futuna) benötigen Sie einen gültigen Reisepass, Kinderreisepass oder Personalausweis. Sofern bei diesen Reisen eine Zwischenlandung auf nicht französischem Gebiet erfolgt, ist der Personalausweis nicht ausreichend. Sie benötigen dann für Ausweiskontrollen auch einen Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens sechs Monaten. Ein Visum ist für die Reise nicht notwendig.

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Gut zu wissen

Mondäne Strände, mittelalterliche Städte, spannende Museen – Frankreich ist ein Urlaubsland mit viel Abwechslung. Mit seinen kulturellen und landschaftlichen Attraktionen kann das Land jährlich zahlreiche Besucher locken. 

Egal, aus welchen Gründen Sie nach Frankreich kommen: Ob Sie Ihren Urlaub in Frankreich verbringen oder als Au-pair tätig werden. Ob für einen Schüleraustausch oder für ein Praktikum. Für Ihren Aufenthalt empfiehlt sich (je nach Dauer und Anlass) eine entsprechende Reisekrankenversicherung oder eine Auslandskrankenversicherung.

Denn: Zwar zahlt die deutsche Krankenversicherung auch ärztliche Behandlungen in Frankreich, aber nicht alle. Die Reisekrankenversicherung deckt dann jene Behandlungskosten im Krankheitsfall ab, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Dazu zählt zum Beispiel ein Krankenrücktransport nach Deutschland.

 

Das sollte Ihre Versicherung beinhalten

Ob Virusgrippe oder verletzter Knöchel. Mit einer Reisekrankenversicherung schützen Sie sich vor größeren finanziellen Belastungen einer Behandlung in Frankreich. Der Vertrag sollte bestenfalls folgende Mindestleistungen enthalten:

  • medizinisch notwendige ambulante und stationäre Behandlungsmaßnahmen sowie Operationen
  • Kostenübernahme von Arznei- und Hilfsmitteln bei akuten Beschwerden
  • schmerzstillende Zahnbehandlungen sowie Zahnersatz-Reparatur
  • Rettung und Bergung bei einer medizinisch bedrohlichen Lage
  • medizinisch notwendige Transporte in ein Krankenhaus vor Ort sowie zurück zur Unterkunft

Denken Sie beim Vertragsabschluss auch an den Einschluss eines Krankenrücktransportes in das Heimatland (wenn er sinnvoll und vertretbar ist) bestenfalls in unbegrenzter Höhe. 

 

Die medizinische Notwendigkeit ist in der Regel zentrale Voraussetzung für die Leistungspflicht des Versicherers.

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Das sollten Sie beachten

Seit 2015 wurde Frankreich immer wieder Ziel mehrerer, teils schwerer Terroranschläge. Dadurch bleibt die Sicherheitslage in Frankreich – vor allem in Paris und anderen Großstädten – sehr angespannt. Im Land gilt zur Begegnung terroristischer Bedrohungen der Plan Vigipirate.

Mit diesem werden verschiedene Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung je nach Bedrohungslage getroffen. Vor allem an Bahnhöfen, Flughäfen sowie in Zügen und U-Bahnen müssen Sie mit verstärkten Personen- und Gepäckkontrollen rechnen. Möchten Sie Museen oder Einkaufszentren besuchen, können Handtaschenkontrollen durchgeführt werden.

Vor allem in großen Städten, wo es touristische Ziele und Attraktionen gibt, ist Kleinkriminalität keine Seltenheit. Taschendiebstähle und auch Übergriffe auf ausländische Besucher kommen immer wieder vor. Gerade in Nachtzügen mit Schlaf- und Liegewagen im Süden Frankreichs ist die Gefahr erhöht. Auf Rastplätzen werden öfter Aktivitäten von organisierten Banden verzeichnet. Auf Korsika werden oft Übergriffe auf Touristen mit kriminellem Charakter gemeldet. 

Halten Sie sich grundsätzlich an folgende Hinweise zum eigenen Schutz:

  • Bargeld, Ausweisdokumente, Flugtickets und andere wichtige Dokumente bewahren Sie bestenfalls in Ihrer Unterkunft auf. 
  • Von wichtigen Dokumenten sollten Sie Kopien anfertigen und diese im Handy speichern oder online z.B. in einer Cloud, sodass Sie diese jederzeit abrufen können.
  • Zahlen Sie bestenfalls bargeldlos und führen Sie nur so viel Bargeld mit sich, wie Sie für einen Tag tatsächlich benötigen.
  • In größeren Menschenmengen sollten Sie besonders aufmerksam auf Ihre Wertsachen achten. Dies gilt auch für Fahrten im öffentlichen Nah- und Fernverkehr, insbesondere in Nachtzügen.
  • Wertsachen sollten Sie möglichst nicht sichtbar im Fahrzeug liegen lassen, verriegeln Sie Ihr Auto in jeder Situation und stellen Sie dieses nicht auf unbewachte Parkplätze.
  • Sollten Sie mit Wohnmobil oder Campingwagen Urlaub in Frankreich machen, dann nur auf bewachten Campingplätzen.
  • Reisen Sie in ein Überseedépartement, dann lassen Sie vor allem in ärmeren Gebieten besondere Vorsicht walten. Bei einem Überfall wird empfohlen, keinen Widerstand zu leisten.
Vor Antritt Ihrer Reise können Sie sich beim Auswärtigen Amt in die Krisenvorsorgeliste Elefand eintragen.

In Frankreich kann es immer wieder zu verschiedensten Naturkatastrophen kommen: Busch- und Waldbrände, vor allem in den Sommermonaten in Südfrankreich und auf Korsika (Sperrung betroffener Gebiete und Verkehrswege sowie Ausfälle der Energieversorgung und der Kommunikationsinfrastruktur sind möglich). 

Überschwemmungen sowie Herbststürme im Sommer und Frühherbst bis November. In den Überseedépartements sind Tropenstürme möglich. Erbeben und Vulkanausbrüche sind in den karibischen Überseegebieten nicht ausgeschlossen. In den Wintermonaten ist in den französischen Alpen die Lawinengefahr erhöht. Beachten Sie grundsätzlich die Hinweise und Anweisungen der lokalen Behörden.

Als erster Ansprechpartner im medizinischen Notfall steht Ihnen Ihr Hotel sicher gern mit zur Verfügung. Sollte ein akuter Notfall vor Ort bestehen, können Sie die einheitliche europäische Notrufnummer 112 wählen. Sie können sich alternativ auch an die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Paris oder an die Generalkonsulate in Bordeaux, Lyon, Marseille sowie Straßburg wenden. 

Frankreich verfügt über ein hervorragend ausgebautes Eisenbahn- und Busnetz und einen gut funktionierenden öffentlichen Nahverkehr in Städten. Möchten Sie in Frankreich mit dem eigenen Auto fahren, ist auf fast allen Autobahnen Mautpflicht. In Kreisverkehren gilt – sofern nichts anderes ausgeschildert ist – rechts vor links, der einfahrende Verkehr hat üblicherweise Vorfahrt. Bei mehrspurigen Kreisverkehren haben Fahrzeuge auf der Außenspur Vorrang.

Im Stadtverkehr ist das Unfallrisiko erhöht. Aber auch Landstraßen gelten als Gefahrenbereich, hier kommt es zu den meisten tödlichen Verkehrsunfällen. Autobahnen gelten in Frankreich hingegen als recht sicher. Die Straßen sind im ganzen Land in einem guten Zustand. Zur Verringerung von Unfällen wurde im Jahr 2018 die Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen auf 80 h/km angepasst.

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Gefahren, Krankheiten und Infektionen
In Frankreich selbst müssen Sie nicht grundsätzlich mit schweren Infektionskrankheiten rechnen. Finden Sie hier einige wichtige Informationen rund um medizinische Fragen:
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Damit sollten Sie rechnen

Das Gesundheitssystem in Frankreich ist sehr gut. Krankenhäuser sowie Arztpraxen verfügen über gut ausgebildetes Fachpersonal, moderne Ausstattung sowie hohe hygienische Standards. In ländlichen Regionen ist jedoch die medizinische Versorgung reduzierter als in Großstädten.

Kommt es in den Bergen oder auch in abgelegenen Regionen des Landes zu Unfällen, steht eine erstklassige Flugrettung zur Verfügung. Voraussetzung für die Kostenerstattung ist, dass eine medizinisch bedrohliche Lage vorliegt. In Frankreich ist es nach wie vor schwer, englisch- oder deutschsprachige Ärzte zu finden. Vor allem in den Grenzregionen zu Deutschland ist dies aber möglich.

Werden Sie in Frankreich krank, sind Sie über das Sozialversicherungsabkommen zunächst durch Ihre gesetzliche Krankenversicherung geschützt. Jedoch werden Leistungen nur übernommen, wenn die Behandlung auch dem französischen Recht entspricht. Behandlungen darüber hinaus müssen Sie selbst zahlen. Dafür empfiehlt sich der Abschluss einer Reisekrankenversicherung für Frankreich.

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Je nach Anlass, Reiseart oder Dauer
Ihr Auslandskrankentarif orientiert sich daran, ob Sie alleine, als Paar, Familie oder Gruppe reisen. Aber auch Reisedauer, Anlass oder Reiseland sind entscheidend für Ihre Wahl. Mit den folgenden Reise- und Auslandskrankenversicherungen der Allianz können Sie sich leistungsstark schützen:
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