Frau in Luzern blickt auf den Fluss, hinter ihr ist eine Häuserreihe zu sehen
Gut abgesichert im Land des Mont Blanc

Auslands­kranken­versicherung für die Schweiz

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Für die Einreise in die Schweiz sind Reisepass oder Personal­ausweis erforderlich, wenn Sie deutscher Staatsangehöriger sind. Ein Visum benötigen Sie nicht.
  • Im Rahmen des Sozialversicherungsabkommens mit Deutschland werden Kosten für Notfallbehandlungen durch die deutsche Krankenversicherung übernommen.
  • Behandlungen, die keinen Notfall darstellen, müssen Sie aus eigener Tasche zahlen. Dazu zählen beispielsweise privatärztliche Behandlungen oder Krankenrücktransporte. 
  • Auch fallen bei Arztbesuchen und Krankenhausaufenthalten sowie für Arzneimittel höhere Zuzahlungen an: Auch aus diesem Grund empfiehlt sich der Abschluss einer Reisekrankenversicherung für die Schweiz.
  • Bitte informieren Sie sich über aktuelle Corona Regelungen beimAuswärtigen Amt.
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So reisen Sie ein und aus

Wichtig: Aufgrund der Corona-Pandemie gelten weltweit besondere und individuelle Vorschriften für die Ein- und Ausreise in ein Land – so auch für die Schweiz. Tagesaktuelle Informationen dazu finden Sie immer auf den Informationsseiten des Auswärtigen Amtes.

Um Ihre Reise oder einen längeren Aufenthalt in der Schweiz möglichst sorgenfrei zu erleben, ist eine Auslandskrankenversicherung sinnvoll, oder je nach Anlass und Reiseart eine Reisekrankenversicherung.  Folgende Formalitäten sollten Sie für Ihre Einreise beachten.

  • Reisepass, vorläufiger Reisepass, Kinderreisepass
  • Personalausweis, vorläufiger Personalausweis

Als Vertragspartei des "Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates" erkennt die Schweiz auch Reisedokumente an, die seit höchstens einem Jahr abgelaufen sind. Eine Ausnahme bildet der vorläufige Personalausweis: Diese Rechtslage ist aber nicht überall bekannt. Deshalb ist es sinnvoll, immer gültige Ausweisdokumente mitzuführen.

Als deutscher Staatsangehöriger benötigen Sie für die Einreise kein Visum. Eine Einreise ohne Visum für eine Aufenthaltsdauer von bis zu drei Monaten ist zudem in folgenden Fällen möglich:

  • für Inhaber einer deutschen Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis
  • für Inhaber eines deutschen Reiseausweises für Flüchtlinge entsprechend der Übereinkunft von London aus dem Jahr 1946 oder der Genfer Konvention aus dem Jahr 1951 (der Wohnsitz muss in Deutschland liegen)
  • für Inhaber eines deutschen Reiseausweises für Staatenlose entsprechend der Übereinkunft von New York aus dem Jahr 1954 (Wohnsitz in Deutschland)
  • für Inhaber eines deutschen Reiseausweises für Ausländer (nur in Verbindung mit einem gültigen Aufenthaltstitel)
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Gut zu wissen

In Europa ist die Schweiz eines der vielseitigsten Länder. Schneeweiße Gletscher, tiefblaue Seen, tolle Landschaften und interessante Städte gepaart mit mehreren Kulturen und Sprachen machen die Schweiz (Schweizerische Eidgenossenschaft) zu einem beliebten Urlaubsziel. Und zwar das ganze Jahr über. Die Besonderheiten dieses Landes bewegen inzwischen auch viele Menschen dazu, sich länger in der Schweiz aufzuhalten.

Sei es als Urlauber oder als Austauschschüler, Student, Au-pair oder gar zum Arbeiten – eine Reisekrankenversicherung  oder Auslandskrankenversicherung für die Schweiz ist wichtig.

Zudem übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland die Behandlungskosten in der Schweiz nur, wenn die Leistungen durch das Sozialsystem im Land auch vorgesehen sind. Leistungen, die in der Schweiz nicht von der Krankenkasse übernommen werden, zahlt auch die deutsche (gesetzliche) Krankenkasse nicht.

Das sollte Ihre Versicherung beinhalten

Ob Wanderverletzung oder starke Zahnschmerzen. Mit einer Reisekrankenversicherung schützen Sie sich vor größeren finanziellen Belastungen einer Behandlung in der Schweiz. Der Vertrag sollte bestenfalls folgende Mindestleistungen enthalten:

  • medizinisch notwendige ambulante und stationäre Behandlungsmaßnahmen sowie Operationen
  • Kostenübernahme von Arznei- und Hilfsmitteln bei akuten Beschwerden
  • schmerzstillende Zahnbehandlungen sowie Zahnersatz-Reparatur
  • Rettung und Bergung bei einer medizinisch bedrohlichen Lage
  • Krankenrücktransport in das Heimatland, wenn er sinnvoll und vertretbar ist.
  • medizinisch notwendige Transporte in ein Krankenhaus vor Ort sowie zurück zur Unterkunft

Der Rücktransport durch eine Reisekrankenversicherung sollte bestenfalls in unbegrenzter Summe abgesichert sein.

Die medizinische Notwendigkeit ist in der Regel zentrale Voraussetzung für die Leistungspflicht des Versicherers.

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Das sollten Sie beachten
Zwar gab es in den vergangenen Jahren in der Schweiz keine Terroranschläge, dennoch gilt der weltweite Sicherheitshinweis und die Gefahr für terroristische Anschläge und Entführungen besteht nach wie vor. Vor allem Orte mit Symbolcharakter (z. B. Sehenswürdigkeiten, Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels und Verkehrsinfrastruktur) gelten als mögliche Anschlagsziele. Verhalten Sie sich also immer sicherheitsbewusst und situationsgerecht.

In der Schweiz ist die Kriminalitätsrate gering. Dennoch sind vor allem in der Urlaubszeit immer wieder Taschendiebstähle an viel besuchten Orten sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln möglich. Sie können sich vor Kleinkriminalität schützen, indem Sie folgende Hinweise beachten:

  • Bewahren Sie Bargeld, Ausweisdokument, Flugtickets und andere wichtige Dokumente immer an einem sicheren Ort (z. B. Hotelsafe) auf.
  • Von wichtigen Dokumenten sollten Sie Kopien anfertigen und diese im Handy speichern oder online z.B. in einer Cloud, sodass Sie diese jederzeit abrufen können.
  • Die bargeldlose Zahlung sollten Sie bevorzugen. Auf Ausflüge nehmen Sie nur so viel Bargeld mit, wie Sie tatsächlich benötigen.
  • Lassen Sie keine Wertsachen oder Ausweisdokumente sowie Taschen sichtbar im Auto liegen.
In größeren Menschenmengen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln ist besonders Aufmerksamkeit geboten. 
Vor Ihrer Abreise in die Schweiz können Sie sich in die Krisenvorsorgeliste Elefand beim Auswärtigen Amt eintragen.   
In der Schweiz sind Naturkatastrophen selten. Vor allem im Winter ist aber mit schwerem Schneefall zu rechnen, Lawinenabgänge und Erdrutsche sind dann keine Seltenheit. Da sich die Wetterlage schnell ändern kann, birgt dies Gefahren. Sobald Tauwetter eintritt, müssen Sie örtlich mit Überflutungen und Erdrutschen rechnen. Beachten Sie grundsätzlich die Hinweise und Anweisungen lokaler Behörden.
Sollte ein akuter Notfall vor Ort bestehen, können Sie die einheitliche europäische Notrufnummer 112 wählen. Sind Sie in der Schweiz auf der Suche nach einem passenden Arzt, kann Ihnen zunächst Ihr Hotel Auskunft geben. Haben Sie sich für eine Ferienwohnung entschieden, hilft sicherlich auch der Vermieter weiter. Ansonsten können Sie sich auch an die Deutsche Botschaft in Bern sowie an die Honorarkonsulate in Basel, Genf, Liechtenstein, Lugano und Zürich wenden.

Das Netz an Verkehrsverbindungen und Eisenbahnen, Busverbindungen sowie Straßen- und Bergbahnen in der Schweiz ist hervorragend ausgebaut. Selbst abgelegene Gebiete haben eine gute Verbindung. Grundsätzlich haben Schienenfahrzeuge innerorts Vorrang, auf Bergstraßen gilt dies für aufwärtsfahrende Fahrzeuge. 

Bis auf zwei Ausnahmen zwar keine Maut, jedoch benötigen Sie für die Schweiz eine Vignette für Autobahnen und Nationalstraßen. Im Winter besteht zwar keine Winterreifenpflicht. Jedoch werden Geldbußen bei Verkehrsbehinderung durch das Fahren mit ungeeigneter Bereifung verhängt. Unfälle, die auf winterlichen Straßen mit Sommerreifen passieren, führen in der Regel zu einer Mithaftung, auch wenn das gegnerische Fahrzeug Unfallverursacher ist. Des Weiteren besteht bei Bedarf auf bestimmten Strecken Schnee­ketten­pflicht. Beachten Sie hierbei aufmerksam die Beschilderung auf den Straßen. In der Schweiz kommt es aufgrund unangepasster Geschwindigkeit und Unachtsamkeit der Fahrer immer wieder zu Unfällen. Eisenbahnfahrten gelten in der Schweiz als am sichersten.

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Gefahren, Krankheiten und Infektionen
Wie in vielen Situationen im Leben, gilt auch für die Reise in die Schweiz das Motto: Vorbeugen ist besser als Heilen. Finden Sie hier einige wichtige Informationen rund um medizinische Fragen.
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Damit sollten Sie rechnen

In der Schweiz ist das Niveau der medizinischen Versorgung sehr hoch. Kliniken und Krankenhäuser verfügen über sehr gut ausgebildetes Fachpersonal und modernste Geräte. Im gesamten Land ist die Arzt- und Krankenhausdichte sehr hoch. Auch bei einer Reise in eine entlegenere Bergregion ist im Notfall eine gute Versorgung möglich.

Die Organisation des Gesundheitssystems in der Schweiz ist mit dem deutschen Gesundheitssystem vergleichbar. Es fallen bei Arztbesuchen und Krankenhausaufenthalten sowie für Arzneimittel allerdings höhere Zuzahlungen an.

Sind Sie gesetzlich krankenversichert, erfolgt dank des Sozialversicherungsabkommens zunächst eine Abrechnung über Ihre Krankenversicherung in Deutschland. Für Privatkliniken gilt dies allerdings nicht. Eine Reise- oder Auslandskrankenversicherung ist für die Schweiz ratsam.

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Je nach Anlass, Reiseart oder Dauer
Ihr Auslandskrankentarif orientiert sich daran, ob Sie alleine, als Paar, Familie oder Gruppe reisen. Aber auch Reisedauer, Anlass oder Reiseland sind entscheidend für Ihre Wahl. Mit den folgenden Reise- und Auslandskrankenversicherungen der Allianz können Sie sich leistungsstark schützen:
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