Sprechen Sie in jedem Fall mit Ihrem Tierarzt ab, was Sie für Ihren Hund genau mitnehmen sollen. Jedes Tier braucht individuelle Versorgung und reagiert auf Medikamente anders. Das gehört in die Reiseapotheke:
Erkrankt Ihr Tier unterwegs, sollte eine möglichst schnelle Behandlung möglich sein. Die Allianz Hundekrankenversicherung sorgt dafür, dass Sie nicht auf unerwarteten Kosten sitzen bleiben. Sie gilt zudem weltweit für einen Aufenthalt von bis zu einem Jahr. Zum Schutz gehören Operationen und – je nach Tarif – weitere Heilbehandlungen.
Per Gesetz sind Sie in Deutschland verpflichtet, als Hundebesitzer bei Schäden durch Ihren privat gehaltenen Vierbeiner Schadensersatz zu leisten. Auch dann, wenn Sie die erforderliche Sorgfalt beachtet haben und Sie selbst keine Schuld trifft. Dies gilt natürlich auch auf Reisen und kann – unversichert – unter Umständen sehr teuer werden.
Die Hundehaftpflicht der Allianz sichert Sie auch auf Reisen ab: Wenn das versicherte Tier bei einem vorübergehenden Aufenthalt im Ausland einen Schaden verursacht, besteht innerhalb der Europäischen Union sowie in Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz Versicherungsschutz. Auch in anderen Ländern gilt dies, solange der Auslandsaufenthalt einen Zeitraum von fünf Jahren nicht überschreitet.
Zum einen sind da jene glücklichen Hundebesitzer, die so nette Freunde oder Verwandte haben, die für die Dauer des Urlaubs gerne auf ihren Vierbeiner aufpassen.
Zum anderen gibt es Hundepensionen und -betreuungen. Nehmen Sie diese allerdings vorab kritisch unter die Lupe. Sprechen Sie nicht nur mit Besitzer und Betreuer, sondern werfen Sie auch einen Blick auf die Räumlichkeiten. Diese sollten sauber sein, frisches Wasser muss zur Verfügung stehen und es sollte sich jemand mit den Tieren beschäftigen. Außerdem sollte im Hundehotel Impfschutz Pflicht sein, damit keiner der Hunde gefährliche Krankheiten wie Tollwut oder Leptospirose einschleppen kann.
Achten Sie darauf, dass die Betreiber der Unterkunft über einen Sachkundenachweis verfügen. Klären Sie Fressgewohnheiten, Eigenarten und Vorlieben Ihres Vierbeiners mit den zuständigen Pflegern ab und halten Sie alle Leistungen und Bestimmungen der Hundebetreuung schriftlich fest. Das erleichtert die Klärung der Situation, falls Ihr Hund während dem Aufenthalt in der Pension etwas zerstört oder krank wird und zum Tierarzt muss.