Jeder wünscht sich Gesundheit bis ins hohe Alter, doch oft setzen ein Unfall oder Krankheiten diesem Wunsch Grenzen. Die Allianz Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung (UBR) mit Pflege sichert Ihre finanzielle Unabhängigkeit bei Pflegebedürftigkeit – und ist gleichzeitig eine leistungsstarke Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung.
Unsere Deckung gilt 24 Stunden täglich, weltweit. Wir zahlen auch dann, wenn schon andere Versicherungen gezahlt haben, zum Beispiel Haftpflicht- oder Sozialversicherung. Aber das ist längst nicht alles:
Die Allianz UBR mit Pflege ist genau richtig für Sie, wenn Ihnen die folgenden drei Aspekte wichtig sind:
Falls Sie vor allem den Pflegefall bereits ab Pflegegrad 1 absichern möchten, empfehlen wir Ihnen gerne andere geeignete Pflegeversicherungen.
Bei Antragstellung entscheiden Sie, ob Sie die Beiträge laufend oder als Einmalbeitrag entrichten möchten. Bei Zahlung eines Einmalbeitrags ist der Vertrag bereits zu Beginn vollständig bezahlt und Sie profitieren von hohen Versicherungsleistungen.
* Vor Laufzeitende abzüglich Versicherungssteuer
Allianz UBR mit Pflege ist eine besondere Form der Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung (UBR). Profitieren Sie von der Anlagekompetenz der Allianz und von besonders günstigen Konditionen:
Egal ob durch Krankheit oder einen Unfall: Pflegebedürftigkeit hat erhebliche Auswirkungen auf Ihr Leben und das Ihrer Familie. Denn oft kommen neben den körperlichen Problemen auch finanzielle Sorgen hinzu. Viele Wohnungen und Häuser sind nicht darauf ausgerichtet, einer pflegebedürftigen Person das Leben zu erleichtern. Notwendige Umbaumaßnahmen werden kaum von der gesetzlichen Pflegeversicherung getragen und können so schnell zur finanziellen Belastung werden.
| Allianz UBR mit Pflege |
abschließbar | |||||
|
|
Kernleistungen | |||||
Pflegevorsorge | |||||
| | ||||
Garantierte Beitragsrückzahlung | |||||
| | ||||
Selbstfinanzierung nach Unfällen | |||||
| | ||||
Zeitkonto | |||||
| | ||||
Wählbare Dauer des Unfallversicherungsschutzes | |||||
| | ||||
Invaliditätsleistung | |||||
| | ||||
Verletztengeld | |||||
| | ||||
Bergungskosten | |||||
| | ||||
Kosmetische Operationen | |||||
| | ||||
UnfallCard | |||||
| |
Besondere Leistungen |
Ihre Optionen Sinnvolle Ergänzungen zu Ihrem Versicherungsschutz Sinnvolle Ergänzungen zu Ihrem Versicherungsschutz |
Schließen Sie Ihre Versorgungslücke im Pflegefall
Sie möchten sich und Ihre Familie im Falle einer Pflegebedürftigkeit absichern? Hier erfahren Sie, welche Pflegeversicherungen die Allianz Ihnen bietet und wie Sie sich vor den finanziellen Folgen im Pflegefall schützen.
Bei der UBR mit Pflege handelt es sich um eine besondere Form der Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung (UBR). Mit der UBR mit Pflege bietet Ihnen die Allianz eine sichere und attraktive Kapitalanlage, die auch im Pflegefall zahlt. Ein exklusiver Unfallschutz rundet die UBR mit Pflege ab.
Sie erwerben aus Ihren Beiträgen einen Anspruch auf Leistungen bei schwerer Pflegebedürftigkeit (ab Pflegegrad 3) oder Tod der versicherten Person. Läuft Ihr Vertrag ohne diese Leistungsfälle aus, haben Sie einen Anspruch auf eine Kapitalzahlung. Diese entspricht bei Verträgen mit laufender Beitragszahlung der jährlichen Zahlung des von Ihnen gezahlten Beitrags abzüglich der Versicherungssteuer (derzeit 3,8%), bei Einmalbeiträgen der Höhe der Einzahlung. Diese Beitragsrückzahlung garantieren wir unabhängig davon, ob Sie Leistungen aus der Unfallversicherung erhalten haben.
Die UBR mit Pflege richtet sich an Menschen zwischen 50 und 74 Jahren. Einschränkungen gibt es nur bei bestimmten Krankheiten wie Diabetes oder Krebs.
Für 12 oder 15 Jahre. Die Versicherung hat einen festen Ablauftermin. Am Ende der Vertragslaufzeit können Sie eine Nachversicherungsgarantie in Anspruch nehmen, sofern keine Einstufung in Pflegegrad 3, 4 oder 5 vorliegt.
Den größten Vorteil haben Sie, wenn Sie UBR mit Pflege wie vereinbart bis zum Ablauf fortführen. Nur dann ist auch gewährleistet, dass Sie über einen adäquaten Pflege- und Unfallversicherungsschutz verfügen. Eine vorzeitige Beendigung ist jährlich möglich, wobei Sie uns Ihren Wunsch drei Monate vor dem Ende eines Versicherungsjahres schriftlich mitteilen müssen. Bei Verträgen mit laufender Beitragszahlung können Sie dann wählen, ob die Auszahlung in Form des Rückkaufswertes sofort erfolgen soll oder ob Sie das Geld bis zum Ablauftermin stehen lassen möchten. Bei Verträgen mit Zahlung eines Einmalbeitrags kommt der Rückkaufswert zur Auszahlung. Die Auszahlung eines Rückkaufswerts ist mit Nachteilen verbunden.
Für unvorhergesehene Ereignisse wie etwa Zahlungsschwierigkeiten stehen zahlreiche Möglichkeiten zur Verfügung. So haben Sie beispielsweise bei Arbeitslosigkeit oder Krankheit die Möglichkeit, das Zeitkonto in Anspruch zu nehmen.
Stirbt die versicherte Person während der Vertragslaufzeit, zahlen wir als garantierte Beitragsrückzahlung bei Verträgen mit laufender Beitragszahlung eine einmalige Kapitalleistung in Höhe des bis dahin erreichten Rückzahlungsanspruchs, wobei ein Abzug von 10% erfolgt. Bei Verträgen mit Zahlung eines Einmalbeitrags zahlen wir eine einmalige Kapitalleistung auf Basis des garantierten Rückzahlungsanspruchs. Erfolgte die Zahlung einer Pflegerente, werden bereits von uns gezahlte Renten von der Kapitalleistung abgezogen.
Im Falle eines Unfalltodes leisten wir zusätzlich eine Todesfallleistung, sofern diese im Vertrag vereinbart war.
Kapitalzahlungen bei Ablauf oder Rückkauf sind steuerpflichtig. Wenn die Auszahlung nach mindestens 12 Jahren und nach dem 62. Geburtstag erfolgt, ist nur die Hälfte des Kapitalertrags zu versteuern. Der Kapitalertrag wird ermittelt, indem die gezahlten Beiträge von der Kapitalauszahlung abgezogen werden.
Renten wegen Pflegebedürftigkeit sind nach unserer Auffassung steuerfrei, wenn sie dem Pflegebedürftigen zustehen.
Der Beitragsanteil für die Pflegevorsorge kann (im Rahmen der Höchstbeiträge für Vorsorgeaufwendungen) in Höhe von 4% als Sonderausgabe abgezogen werden.
Kapitalleistungen aus der Unfallversicherung (etwa bei Invalidität) sind grundsätzlich einkommensteuerfrei. Rentenleistungen aus der Unfallversicherung unterliegen grundsätzlich mit dem so genannten Ertragsanteil der Einkommensteuer. Die Ertragsanteilsätze sind in § 22 EStG festgelegt. Wir sind gemäß § 22a EStG verpflichtet, den Empfänger und die gezahlte Rente der zentralen Stelle der Finanzverwaltung (§ 81 EStG) mitzuteilen. Im Todesfall müssen die Hinterbliebenen Erbschaftssteuer zahlen, sofern die Freibeträge überschritten werden.
Kompetente Rundumberatung bekommen Sie in Ihrer Allianz Agentur vor Ort. Dort beantworten wir Ihnen nicht nur gerne alle Fragen, sondern organisieren auch den Abschluss der Kinderunfallversicherung für Sie oder Ihre Angehörigen.
Die Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung: Unsere UBR mit Pflege