Bei der Bestattungsvorsorge mit Einmalzahlung gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder Sie schließen einen Bestattungsvorsorgevertrag mit einem Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl (meist Vorsorgevertrag mit Treuhandkonto) ab. Oder Sie entscheiden sich für eine Sterbegeldversicherung mit Einmalzahlung. Sterbegeldversicherung mit Einmalzahlung bedeutet: Es gibt keine monatlichen Beiträge. Stattdessen zahlen Sie einmalig eine größere Summe in den Versicherungsvertrag beim Versicherer oder einer Sterbekasse ein. Der Einmalbeitrag ist in der Regel niedriger als die Versicherungssumme, die der Versicherer oder die Sterbekasse im Todesfall an die Hinterbliebenen auszahlt. Achten Sie beim Abschluss einer Sterbeversicherung mit Einmalzahlung beim Vergleich der Tarife auf die Einlagensicherheit Ihres Einmalbeitrags und die Höhe der garantierten Todesfallleistung. Die Allianz bietet mit dem BestattungsSchutzbrief eine Sterbegeldversicherung auch gegen Einmalzahlung mit einer Wartezeit von 6 Monaten an. Wichtig: Der Begriff Sterbegeldversicherung mit Einmalzahlung bezieht sich in diesem Ratgeber nicht auf die Leistung (also auf eine einmalige Kapitalzahlung der Versicherung), sondern auf die Art Ihrer Beitragszahlung.
Sterbegeldversicherung mit Einmalzahlung
Sterbegeldversicherung mit Einmalzahlung kurz erklärt
Inhalt
Aktualisiert am 04.12.2025
- Möglichkeiten: Bestattungsvorsorge mit Einmalzahlung
- BestattungsSchutzbrief: Bietet die Allianz eine Sterbegeldversicherung mit Einmalzahlung an?
- Ohne Monatsbeiträge: Was ist eine Sterbegeldversicherung mit Einmalzahlung?
- Konditionen: Worauf sollten Sie bei einer Sterbegeldversicherung mit Einmalzahlung achten?
Bestattungsvorsorge mit Einmalzahlung
In Deutschland kostet eine Bestattung mit Grabmal und Grabanlage im Schnitt 6.000 bis 7.000 Euro (Quelle: Aeternitas, Stand: 03/2024). Wer vorsorgt, entlastet insbesondere Angehörige als Erben oder Erbinnen, die im Todesfall für die Organisation und Finanzierung der Beisetzung verantwortlich sind. Bei einer Bestattungsvorsorge mit Einmalzahlung zahlen Sie die Summe, mit der Ihre Bestattung finanziert werden soll, auf einmal.
Wer sich für die Bestattungsvorsorge durch Zahlung eines Einmalbeitrags entscheidet, hat mehrere Möglichkeiten:
Bestattungsvorsorgevertrag: Dieser wird mit einem Bestattungsunternehmen abgeschlossen, um alles rund um die eigene Bestattung zu regeln. Wer einen Bestattungsvorsorgevertrag abschließt, hinterlegt die Summe für die Bestattungskosten in der Regel per Einmalbeitrag. Vorsicht: Die Summe sollte in ein Treuhandkonto fließen, damit das Geld zum Beispiel bei Insolvenz des Bestattungsunternehmens sicher ist.
Sterbegeldversicherung gegen Einmalzahlung: Manche Versicherer und Sterbekassen bieten eine Sterbegeldversicherung mit Einmalzahlung an, bei der Sie einmalig eine größere Summe einzahlen anstatt monatliche (oder viertel-, halb-, jährliche) Beitragszahlungen zu leisten. Üblicher ist die Zahlung monatlicher Beiträge. Die vereinbarte Versicherungssumme zahlt der Versicherer bzw. die Sterbekasse im Todesfall an eine oder mehrere Bezugsberechtigte (zum Beispiel Ehepartner:in, Familienmitglieder) aus. Dazu kommen gegebenenfalls noch Leistungen aus der Überschussbeteiligung.
Bietet die Allianz eine Sterbegeldversicherung mit Einmalzahlung an?
Die Allianz bietet den BestattungsSchutzbrief sowohl mit der Möglichkeit einer laufenden (monat-, viertel-, halb-, jährlichen) Beitragszahlung als auch als Sterbegeldversicherung mit Einmalzahlung an.
Mit dem Allianz BestattungsSchutzbrief sind nicht nur Bestattungskosten finanziert, sondern auch Serviceleistungen abgedeckt und alles rund um die Bestattung organisiert. Den Allianz BestattungsSchutzbrief gegen Einmalbeitrag können Sie ohne Gesundheitsfragen und einer Wartezeit von 6 Monaten ab 3.000 Euro direkt online beantragen. Bei Tod innerhalb der Wartezeit zahlen wir den eingezahlten Einmalbeitrag aus.
Was ist eine Sterbegeldversicherung mit Einmalzahlung?
Bei einer Sterbegeldversicherung mit Einmalzahlung bezahlen Sie keine monatlichen Beiträge. Stattdessen zahlen Sie dem Versicherer bzw. einer Sterbekasse (die auch ein Lebensversicherer sein kann) einen Einmalbeitrag, der für Sie hinterlegt wird. Im Todesfall steht der bezugsberechtigten Person eine garantierte Todesfallleistung (entspricht der Versicherungssumme), die sich gegebenenfalls um Überschüsse erhöht, zur Verfügung, um die Bestattungskosten zu bezahlen.
Eine Sterbeversicherung mit Einmalzahlung bieten aktuell nur wenige Versicherungsunternehmen oder Sterbekassen an, üblicher sind monatliche Beiträge. Nach Berücksichtigung von Kosten erhöht sich das durch den Einmalbeitrag vorhandene Kapital durch die garantierte Verzinsung und gegebenenfalls durch die Überschussbeteiligung. Dadurch kann der Beitrag, den Sie einmalig einzahlen, niedriger sein als die Versicherungssumme, die Begünstigte nach Ihrem Tod erhalten.
Die Leistungen der Sterbegeldversicherung mit Einmalzahlung setzen sich aus dem Garantiezins auf die garantierte Todesfallleistung und der Überschussbeteiligung zusammen. Das Bundesfinanzministerium legt den Höchstrechnungszins fest. Dieser liegt seit 1. Januar 2025 bei 1,00 Prozent. Die Todesfallleistung und der Rückkaufswert erhöhen sich in der Regel im Laufe der Versicherungsdauer durch die jährlich neu festgelegte Überschussbeteiligung.
Für Sterbekassen gilt der gesetzliche Höchstrechnungszins nicht, sodass sie teilweise die garantierte Todesfallleistung mit einer höheren Verzinsung kalkulieren und damit häufig attraktivere Tarife anbieten, bei denen der Einmalbeitrag niedriger ist als die garantierte Leistung. Wichtig: Sterbekassen sind in der Regel keine Mitglieder im gesetzlichen Sicherungsfonds der Protektor Lebensversicherungs-AG (= Sicherungseinrichtung der deutschen Lebensversicherer). Somit sind bei Zahlungsunfähigkeit die Einlagen nicht durch den Sicherungsfonds geschützt. Lebensversicherer sind dagegen gesetzlich verpflichtet, Mitglied bei Protektor zu sein, damit im Fall einer Zahlungsunfähigkeit die Leistungen für Versicherte erhalten bleiben. Manche Sterbekassen sind jedoch auch Lebensversicherer, wenn sie unter der Rechtsform Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit firmieren. In diesem Fall sind sie Mitglied im vorher genannten Sicherungsfonds.
Vergleich Vorsorgevertrag mit Treuhandkonto und Sterbegeldversicherung mit Einmalzahlung
Einen Bestattungsvorsorgevertrag schließen Sie zu Lebzeiten mit einem Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl ab. Sie besprechen alle Details Ihrer Bestattung mit dem Bestatter oder der Bestatterin und halten sie vertraglich fest. Die Bestattungskosten zahlen Sie im Rahmen des Vorsorgevertrags im Voraus an das Bestattungsunternehmen, in der Regel in ein Treuhandkonto mit geringer oder keiner Verzinsung ein. Die Einzahlung auf ein Treuhandkonto ist wichtig, denn so ist das Geld auch bei Insolvenz des Bestattungsunternehmens geschützt. Außerdem gilt für das Treuhandkonto eine Zweckbindung.
Eine Sterbegeldversicherung mit Einmalzahlung kann sich im Vergleich dazu durch die laufende Verzinsung und weitere Komponenten der Überschussbeteiligung finanziell mehr lohnen. Im Todesfall erhalten die bezugsberechtigten Personen (zum Beispiel Angehörige oder Erben und Erbinnen) die Versicherungssumme, müssen meist aber die Bestattung organisieren oder selbst ein Bestattungsunternehmen beauftragen. Liegt keine Bestattungsverfügung vor, entscheiden die Hinterbliebenen selbst über Bestattungsart, Trauerfeier und weitere Aspekte. Manche Versicherer (wie zum Beispiel die Allianz) bieten jedoch mehr: Zum Beispiel können neben der Finanzierung der Bestattungskosten auch eine Beratung rund um Testament und Beisetzung sowie die Organisation der Bestattung enthalten sein.
Worauf sollten Sie bei einer Sterbeversicherung mit Einmalzahlung achten?
Je nach Versicherungsunternehmen oder Sterbekasse unterscheiden sich die Bedingungen und Leistungen der Sterbeversicherung mit Einmalzahlung. Dabei gibt es verschiedene Kriterien, die Sie beachten sollten, um das für Sie passende Produkt zu wählen.
Einmalzahlung oder laufende (zum Beispiel monatliche) Beiträge
In Deutschland kostet eine Bestattung mit Grabmal und Grabanlage im Schnitt 6.000 bis 7.000 Euro. Je nach Bestattungsart und Ihren Wünschen sollten Sie also den kompletten Geldbetrag auf einmal zur Verfügung haben, um eine Sterbegeldversicherung mit Einmalzahlung zu wählen. Alternativ hierzu können Sie die finanzielle Belastung durch ein Produkt mit laufenden (zum Beispiel monatlichen) Beiträgen reduzieren.
Einlagensicherung der Einmalzahlung
Achten Sie darauf, ob und wie Ihr Einmalbeitrag abgesichert ist. In Deutschland sind Lebensversicherer per Gesetz verpflichtet, im Sicherungsfonds Protektor Lebensversicherungs-AG Mitglied zu sein, damit im Fall einer Zahlungsunfähigkeit die Leistungen für Versicherte erhalten bleiben. Für Sterbekassen gilt diese Pflicht nur, wenn sie ein Lebensversicherungsunternehmen sind.
Verzinsung und Überschussbeteiligung
Für deutsche Lebensversicherer gilt der Höchstrechnungszins von 1,00 Prozent (Stand: 01/2025). Diesen bieten Versicherer in der Regel maximal auf den Sparanteil (die Summe, die nach Abzug aller Kosten, wie zum Beispiel von Verwaltungskosten, übrigbleibt) der Sterbegeldversicherung. Daneben beteiligen Versicherungsunternehmen ihre Kundinnen und Kunden in der Regel an ihren erwirtschafteten Überschüssen. Diese Beteiligung ist in der Regel umso höher, je finanzstärker der Versicherer ist. Die Höhe der Überschussbeteiligung wird jährlich neu festgelegt.
Länge Wartezeit und Beitragsrückgewähr
Bei einer Sterbegeldversicherung mit Einmalzahlung zahlen Sie bei Abschluss einen Einmalbeitrag an den Versicherer oder die Sterbekasse. Sollte das gewählte Angebot zum Beispiel eine Wartezeit von 6 Monaten vorsehen, gibt es die vollständige Versicherungsleistung erst 6 Monate nach Abschluss der Versicherung. Achten Sie darauf, dass bei Tod innerhalb der Wartezeit mindestens der Einmalbeitrag zurückerstattet wird.
Keine Gesundheitsprüfung
Als Alternative zur Wartezeit müssen sich Versicherte einer Gesundheitsprüfung unterziehen. Auf Grundlage des individuellen Gesundheitszustandes gewährt der Versicherer die Sterbegeldversicherung oder lehnt sie ab. Personen mit chronischen und langfristigen lebensbedrohlichen Erkrankungen sollten darauf achten, eine Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsfragen abzuschließen.