Bei einem finanziellen Engpass, etwa bei Arbeitslosigkeit, können Sie bei der Allianz unter bestimmten Voraussetzungen mehrmals während der Vertragslaufzeit eine befristete zinslose Stundung über einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten vereinbaren. Der Versicherungsschutz bleibt während der Stundung bestehen. Tritt während der Stundung der Versicherungsfall ein, wird die Leistung um die nicht gezahlten Beiträge gekürzt. Nach Ablauf des Stundungszeitraumes müssen die nicht gezahlten Beiträge nachgezahlt werden. Wenn das nicht möglich ist, wird die Beitragslücke durch Herabsetzung der versicherten Leistungen ausgeglichen.
Eine Alternative bei den Risikolebensversicherungen der Allianz ist, den Vertrag bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen zu einem deutlich reduziertem Versicherungsschutz beitragsfrei zu stellen. Es besteht die Möglichkeit, den Schutz mit der ursprünglich vereinbarten Versicherungssumme wiederherzustellen: durch eine Nachzahlung der offenen Beiträge oder durch künftig höhere Beiträge. Alternativ können Sie durch eine Herabsetzung der ursprünglichen Leistung die Beitragslücke ausgleichen. Sie bezahlen dann wieder den vor Beitragsfreistellung geltenden Beitrag und erhalten eine Leistung, die höher ist als während der Beitragsfreistellung aber geringer als der ursprüngliche Versicherungsschutz.