Renteninformation
Gut zu wissen: Die Renteninformation
Jede:r Versicherte, der oder die mindestens 27 Jahre alt ist und bereits fünf Jahre in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt hat, bekommt jährlich eine Renteninformation mit der Post zugeschickt. Sie ist entscheidend für Ihre Vorsorgeplanung: Sie gibt Ihnen einerseits Informationen, mit welchen Leistungen der Deutschen Rentenversicherung Sie im Ruhestand oder bei Erwerbsminderung voraussichtlich rechnen können. Neben einer Übersicht Ihrer erworbenen Rentenansprüche zeigt sie Versicherten, wie wichtig ihre private Altersvorsorge ist, damit sie im Alter Ihren Lebensstandard halten können. Dabei ist auch gut zu wissen, dass Sie freiwillig in die gesetzliche Rente einzahlen können und damit Rentenpunkte kaufen können.
Auf dieser Seite erläutern wir Ihnen nicht nur Schritt für Schritt alle Details der Renteninformation, sondern beantworten auch Ihre wichtigsten Fragen. Ein Beispiel, welche Angaben die Renteninformation erhält, finden Sie auch auf der Website der Deutschen Rentenversicherung.
Analyse Tool: Lassen Sie sich Ihre Renteninformation erläutern
Gefahren für Ihre Rente: Hätten Sie das gewusst?
1 Die Hinweise beziehen sich auf die Altersrente für langjährig Versicherte in der DRV. Für Rentenzugänge vor 2029 gelten Übergangslösungen.
2 Das Standardrentenniveau soll bis 2030 nicht unter 43% des aktuellen Durchschnittsentgeltes fallen. (Rente nach 45 Beitragsjahren mit Durchschnittsentgelt; jeweils nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge, ohne Steuerabzug).
Handeln Sie jetzt: Schließen Sie Ihre Versorgungslücke
Die Renteninformation macht unmissverständlich deutlich: Ihre Altersrente wird nicht ausreichen, wenn Sie Ihren Lebensstandard halten möchten. Sie haben zusätzlichen Vorsorgebedarf. Denn im Ruhestand klafft zwischen der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung und Ihrem Lebensstandard eine erhebliche Lücke, die auch in der Renteninformation ausdrücklich als „Versorgungslücke“ beschrieben wird. Und sie ist tatsächlich enorm: Gerade einmal 1048 Euro Altersrente haben Neurentner:innen im Jahr 2019 durchschnittlich bekommen – weit weniger Geld als das durchschnittliche Nettoeinkommen. Diese Lücke müssen Sie schließen, wenn Sie im Alter nicht ständig finanzielle Sorgen haben möchten.
Eine private Altersvorsorge sichert Ihren gewohnten Standard im Alter. Schon kleine Beträge sorgen über die Jahre durch Zins- und Zinseszinseffekt für eine private Zusatzrente, die Ihre Vorsorgelücke schließt. Fangen Sie heute damit an – die Allianz hat genau das passende Angebot für Ihren persönlichen Vorsorgebedarf.
Häufige Fragen zur Renteninformation
Wie werden die Werte in der Renteninformation berechnet?
In dem jährlichen Schreiben zur Renteninformation finden Sie eine Hochrechnung zu der voraussichtlichen Höhe Ihrer Altersrente. Grundlage der Berechnung sind dabei die sogenannten Entgeltpunkte: Während des Berufslebens sammeln alle in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherten, zum Beispiel als Arbeitnehmer:in, diese Punkte entsprechend des jeweiligen Verdienstes. Entspricht Ihr Einkommen exakt dem Durchschnittsverdienst in Deutschland, bekommen Sie genau einen Entgeltpunkt auf Ihr Versicherungskonto . Verdienen Sie 50% des Durchschnittseinkommens, bekommen Sie einen halben Entgeltpunkt. Verdienen Sie 50% mehr, bekommen Sie 1,5 Entgeltpunkte von der Rentenversicherung.
Jedem dieser Entgeltpunkte steht ein Rentenwert gegenüber: Seit dem 01.07.2025 beträgt der Rentenwert (einheitlich für Ost und West) 40,79 Euro. Bei 40 Entgeltpunkten beträgt Ihre Regelaltersrente also 1.631,60 Euro.
Entscheidend für die tatsächliche Rentenhöhe ist außerdem der Zugangsfaktor: Er kommt zum Tragen, wenn Sie früher in Rente gehen – dann verringert sich die Höhe Ihrer Rente – oder aber bei Erreichen der Regelaltersgrenze noch weiter arbeiten – dann steigert sich die Höhe der Rente.
Stand der Informationen: 01.07.2025
Gibt es für eine private Rentenversicherung auch eine Renteninformation?
Was sagt die Renteninformation zu Leistungen bei Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung aus?
Die Deutsche Rentenversicherung zahlt nur noch jenen, die vor dem 02.01.1961 geboren sind, eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit. Versicherte, die jünger sind, haben nur noch dann Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente, wenn die strengen Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
Können Sie zum Beispiel noch 6 Stunden arbeiten – und sei es in einer ungelernten Tätigkeit – erhalten Sie gar keine Erwerbsminderungsrente. Nur wenn Sie weniger als 3 Stunden arbeiten können, haben Sie die Aussicht auf die in der Renteninformation ausgewiesene Rente wegen voller Erwerbsminderung. Um diese Vorsorgelücke zu schließen, bietet sich der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung an.
Wie sichere ich meine Angehörigen ab?
In der Renteninformation finden Sie keine weitergehenden Hinweise zum Schutz der Hinterbliebenen über die Deutsche Rentenversicherung. Die Höhe der Ansprüche lassen sich aber aus den Angaben zur Altersrente ableiten.
Der Staat zahlt im Rahmen der sogenannten großen Witwen- bzw. Witwerrente 55% der Rente des oder der Verstorbenen aus. Eine Erhöhung ist vorgesehen, wenn die oder der Hinterbliebene Kinder erzieht oder erzogen hat.
Eine Waisenrente macht als Halbwaisenrente gerade einmal 10% der Regelaltersrente des oder der Verstorbenen aus.
Vor dem Hintergrund dieser geringen Absicherung ist es erforderlich, die Hinterbliebenen beispielsweise mit einer Risikolebensversicherung finanziell ausreichend abzusichern.
Kann ich meine Renteninformation auch online abrufen?
Werden alle Versicherungszeiten automatisch berücksichtigt?
Grundsätzlich ja, wenn die Versicherungszeiten der Deutschen Rentenversicherung (DRV) gemeldet wurden, zum Beispiel die Beitragszeiten bei Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen durch den Arbeitgeber.
Verschiedene rentenrechtliche Zeiten wie Ausbildungszeiten, Kindererziehungszeiten oder Zeiten der Pflege von Angehörigen müssen von Versicherten aktiv gemeldet werden. Dies kann der oder die Versicherte aktiv ohne Aufforderung vornehmen oder im Rahmen der Kontenklärung, die von der DRV durchgeführt wird, durch Mithilfe und entsprechenden Nachweis erfolgen. Selbstständige, die der Versicherungspflicht unterliegen, müssen in dieser Angelegenheit stets selbst aktiv tätig werden.
Unter anderem deswegen sollten Sie selbst darauf achten, dass tatsächlich alle Beitragszeiten auf Ihrem Rentenkonto berücksichtigt sind. Haben Sie Lücken in Ihren Versicherungszeiten, besorgen Sie die Versicherungsnachweise und legen Sie diese bei der Deutschen Rentenversicherung vor, damit sie künftig berücksichtigt werden.
Wie zuverlässig ist die Renteninformation?
Beratung zur privaten Altersvorsorge
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