Pflichtbeitragszeiten
Unter Pflichtbeitragszeiten fallen alle Zeiten, in denen Sie einer versicherungspflichtigen Beschäftigung (z. B. als Arbeitnehmer:in) oder einer versicherungspflichtigen selbstständigen Tätigkeit nachgegangen sind. Aber neben den Zeiten, in denen Sie berufstätig waren, gehören auch bestimmte Zeiten des versicherungspflichtigen Bezugs von Lohnersatzleistungen zu den Pflichtbeitragszeiten. Also beispielsweise Krankengeld, Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II oder Übergangsgeld.
Freiwillige Beitragszeiten
Auch freiwillige Beitragszeiten gehören zu den rentenrechtlichen Zeiten. Wer nicht in der GRV pflichtversichert ist, hat die Möglichkeit, sich freiwillig zu versichern. Dies gilt für alle Personen, die in Deutschland wohnen, mindestens 16 Jahre alt sind und noch keine Altersvollrente beziehen. Darunter fallen beispielsweise
- Selbstständige
- Freiberufler:innen
- Nicht erwerbstätige Erwachsene (z. B. Hausfrauen und Hausmänner)
- Deutsche, die im Ausland wohnen