Älterer Mann sitzt mit Laptop an Besprechungstisch
Die Basis zur Berechnung Ihrer Rentenhöhe erklärt

Rentenpunkte & Entgeltpunkte

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Rentenpunkte heißen eigentlich Entgeltpunkte und sind der Wert, in den Ihr versicherungspflichtiges Arbeitsentgelt jedes Jahr umgerechnet wird. Bei Renteneintritt werden die angesammelten Entgeltpunkte wieder in einen Eurobetrag umgerechnet. 
  • Der Wert eines Entgeltpunktes bildet das Durchschnittsentgelt von Personen ab, die in der Deutschen Rentenversicherung versichert sind. Möchten Sie berechnen, wie viele Entgeltpunkte Sie in einem Jahr erhalten haben, teilen Sie das Durchschnittsentgelt durch Ihren eigenen beitragspflichtigen Verdienst. 
  • Für die neuen Bundesländer gibt es einen gesetzlich festgelegten Umrechnungsfaktor, um den das Arbeitsentgelt erhöht wird. Dieser Faktor beträgt im Jahr 2024 1,0140. Ab dem Jahr 2025 wird er ganz wegfallen.
  • Versicherte erhalten unter anderem Entgeltpunkte, wenn sie einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen, aber zum Beispiel auch für die nicht erwerbsmäßige Pflege von Angehörigen oder die Kindererziehung. 
  • Die Anzahl der gesammelten Rentenpunkte ist unter anderem maßgeblich für die Höhe der Rente, jedoch aufgrund der Beitragsbemessungsgrenze auch nach oben hin begrenzt. Mit einer privaten Rentenversicherung können Sie mögliche Versorgungslücken im Alter schließen.
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Erklärung
Was umgangssprachlich als Rentenpunkte bezeichnet wird, heißt korrekt Entgeltpunkte. Das versicherungspflichtige Arbeitsentgelt oder -einkommen, das Sie in den einzelnen Kalenderjahren verdienen, wird in Entgeltpunkte umgerechnet. Jahr für Jahr werden somit auf Ihrem Rentenkonto bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Punkte angesammelt und nicht etwa ein Eurobetrag angespart. Erst bei Ihrem Rentenantritt werden diese Punkte – unter Berücksichtigung weiterer Faktoren – zur Bestimmung der Höhe Ihrer Bruttorente in einen Eurobetrag umgerechnet.
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Der Wert eines Renten­punktes
Sie stellen sich nun vielleicht die Frage: Wie viel muss ich als Arbeitnehmer verdienen, um einen Entgeltpunkt zu bekommen? Entgeltpunkte setzen Ihr eigenes Arbeitsentgelt ins Verhältnis zum Durchschnittsentgelt von in der Deutschen Rentenversicherung versicherten Personen. Dabei ist der Bruttolohn Ihres Jahreseinkommens ausschlaggebend.
Entspricht Ihr Verdienst genau dem Durchschnitt, ist er einen Entgeltpunkt wert. Verdienen Sie zum Beispiel doppelt so viel wie das Durchschnittsentgelt, bekommen Sie zwei Punkte. Ist Ihr Jahreseinkommen niedriger als der Durchschnittsverdienst, bekommen Sie weniger als einen Punkt. Das Durchschnittsentgelt wird jedes Jahr von der Bundesregierung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrats bestimmt.

Die Gehälter in den neuen Bundesländern sind auch heute im Schnitt noch etwas niedriger als in den alten Bundesländern. Deshalb wird noch bis zum 31.12.2021 das im Beitrittsgebiet verdiente Arbeitsentgelt um einen gesetzlich festgelegten Faktor erhöht

Dieser Umrechnungsfaktor hat die Funktion, die niedrigeren Ost-Gehälter mit den West-Gehältern vergleichbar zu machen. Er beträgt im Jahr 2024 1,0140 . Dieser Faktor wird in einem Angleichungsprozess seit der Wiedervereinigung immer mehr reduziert, bis er ab dem 01.01.2025 ganz wegfallen wird.

Wie viele Rentenpunkte Sie in einem Kalenderjahr erhalten haben, können Sie mit einer einfachen Formel berechnen:

Arbeitsentgelt ÷ Durchschnittsentgelt = „Ihre “ Entgeltpunkte

Angenommen, Sie haben im Jahr 2024 35.000 EUR brutto verdient, dann wird Ihr Entgelt von 35.000 EUR durch das Durchschnittsentgelt (West) von 45.358 EUR geteilt. Heraus kommt ein Wert von 0,7716. Sie haben also für das Jahr 2024 0,7716 Entgeltpunkte erhalten.

In dieser Tabelle finden Sie die Durchschnittsentgelte seit 2011. Für die Jahre 2024 und 2023 ist bisher nur der vorläufige Wert bestimmt worden.

Quelle: Anlage 1 des SGB VI

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Jahr
Durchschnittsentgelt
2024 45.358 EUR (vorläufig)
2023 43.142 EUR (vorläufig)
2022 42 053 EUR 
2021 40.463 EUR 
2020 39.167 EUR 
2019 39.301 EUR
2018 38.212 EUR
2017 37.077 EUR
2016 36.187 EUR
2015 35.363 EUR
2014 34.514 EUR
2013 33.659 EUR
2012 33.002 EUR
2011 32.100 EUR
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Renten­punkte als Basis für die Renten­berechnung

Wie lässt sich nun mithilfe der Entgeltpunkte die Höhe Ihrer gesetzlichen Rente zumindest näherungsweise ermitteln? Für die Rentenberechnung gibt es eine Formel, in der Ihre Rentenpunkte zusammen mit weiteren Faktoren verwendet werden: 

Monatliche Rentenhöhe (brutto) = Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x aktueller Rentenwert x Rentenartfaktor 

In der Kurzform lautet die  Rentenformel also:

Bruttorente = EP x ZF x aRW x RAF

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In der Renten­information informieren
Wie viele Entgeltpunkte Sie bisher gesammelt haben, können Sie in Ihrer Renteninformation nachlesen. Die Renteninformation erhält jeder Versicherte einmal jährlich, der mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rente eingezahlt hat und mindestens 27 Jahre alt ist. Sie gibt Ihnen Auskunft, mit wie viel gesetzlicher Rente Sie im Alter voraussichtlich rechnen können.

Als Versicherter werden Ihrem Rentenkonto für verschiedene „Leistungen“ Rentenpunkte gutgeschrieben. Sie erhalten beispielsweise Punkte, wenn Sie als Angestellter einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen. Allerdings werden in der DRV unter anderem auch Zeiten berücksichtigt, in denen sie Angehörige nicht erwerbsmäßig gepflegt oder Kinder erzogen haben. Für Erziehungszeiten gilt grundsätzlich, dass ein Elternteil für ein Erziehungsjahr circa einen Punkt erhält – so als hätte der Elternteil in diesem Zeitraum in etwa so viel wie das Durchschnittsentgelt verdient.

Gut zu wissen: Sie können unter bestimmten Voraussetzungen auch freiwillig in die gesetzliche Rente einzahlen und damit quasi Rentenpunkte kaufen.

Die Anzahl der Entgeltpunkte ist neben anderen Faktoren maßgeblich für die Höhe Ihrer zukünftigen Rente. Anders als zum Beispiel der aktuelle Rentenwert sind Ihre Entgeltpunkte ein Faktor, den Sie durch die Höhe Ihres Entgelts selbst beeinflussen können.

Allerdings können Sie nicht unbegrenzt viele Rentenpunkte sammeln. Das liegt an der Beitragsbemessungsgrenze. Versicherte müssen nur bis zu einer Höchstgrenze Beiträge aus ihrem Arbeitsentgelt in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen. Diese Grenze liegt z.B. im Jahr 2024 bei 7.550 Euro monatlich (90.600 Euro/Jahr) in Westdeutschland. Auf Arbeitsentgelt oder -einkommen, das darüber hinausgeht, zahlen Versicherte keine Rentenbeiträge.

Was erst einmal positiv klingt, bedeutet aber auch, dass Verdienst, der darüber liegt, nicht mehr für die Ermittlung der Entgeltpunkte zählt. Das im Jahr 2024 bezogene Entgelt oder Einkommen kann beispielsweise in nicht mehr als 1,9974 Rentenpunkte umgerechnet werden.

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Jetzt privat vorsorgen und Lebens­standard halten
Die Beitragsbemessungsgrenze begrenzt die Höhe der Altersrente somit nach oben hin. Gerade für besserverdienende Arbeitnehmer gilt deshalb: Wer auch im Alter seinen gewohnt hohen Lebensstandard halten und den Ruhestand genießen möchte, muss seine Versorgungslücke schließen. Zum Beispiel durch eine Private Rentenversicherung.
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