Alles, was Sie zum Thema Rente wissen müssen

Rente verstehen

  • Jeder, der fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, hat Anspruch auf Rentenzahlung. 
  • Eine Sozialversicherungsnummer wird bereits bei der Geburt vergeben und bleibt ein Leben lang erhalten.
  • Die Renteninformation wird an alle Personen automatisch jährlich verschickt, die mindestens 5 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben und über 27 Jahre alt sind.
  • Wer mit dem Rentenbescheid nicht einverstanden ist, hat vier Wochen Zeit, schriftlichen Widerspruch einzulegen.
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Alters­rente, Erwerbs­minderung und Co. 
Es gibt in Deutschland verschiedene Rentenarten, die von der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt werden. Mit dem Wort Rente ist in der Regel die gesetzliche Altersrente gemeint. Darauf hat Anspruch, wer mindestens fünf Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat.

In Deutschland ist mit Rente meist die gesetzliche Altersrente gemeint. Doch nicht jeder bekommt sie. Manche sind von der Rentenversicherungspflicht befreit, beispielsweise Beamte oder Soldaten. Grundsätzlich erwerben Versicherte nach fünf Jahren Versicherungszeit einen Anspruch auf die Altersrente. Wenn Sie abschlagsfrei in Rente gehen möchten, ist das erst bei Erreichung des gesetzlichen Renteneintrittsalters möglich, das abhängig ist von Ihrem Geburtsjahr: Für alle Rentenversicherten ab dem Jahrgang 1964 liegt das Renteneintrittsalter bei 67 Jahren.

Neben der Altersrente gibt es in der gesetzlichen Rentenversicherung noch andere Rentenarten:

Die Erwerbsminderungsrente greift, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können und das Rentenalter noch nicht erreicht haben. Die Hinterbliebenenrente wiederum soll Witwen, Witwer, Waisen und Geschiedenen mit Kindern die Existenz sichern. 

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Wichtig für Ihr Renten­konto
Jedem Bundesbürger ist eine individuelle Sozialversicherungsnummer zugeteilt, die wiederum Ihrem persönlichen Rentenkonto zugeordnet ist. Die Sozialversicherungsnummer bzw. Rentenversicherungsnummer bleibt meist ein Leben lang dieselbe.
Ehepaar auf dem Sofa und liest
Ehepaar auf dem Sofa und liest

Die Sozialversicherungsnummer ist für jeden deutschen Staatsbürger individuell und bleibt in der Regel das ganze Leben lang gleich. In der Vergangenheit wurde bei Aufnahme der ersten Beschäftigung der sogenannte Sozialversicherungsausweis ausgestellt. Dieser enthielt die Sozialversicherungsnummer, inzwischen oft auch als Rentenversicherungsnummer bezeichnet. Seit 2005 wird jeder Person bereits bei der Geburt eine Nummer zugewiesen. 

Seit Januar 2011 erhalten Arbeitnehmer bei ihrer ersten Beschäftigung keinen Sozialversicherungsausweis mehr, sondern ein Schreiben des jeweiligen Rentenversicherungsträgers, auf welchem die Versicherungsnummer zu finden ist. Sie kennen Ihre Nummer nicht? Fragen Sie bei Bedarf beim Rentenversicherungsträger an oder beantragen Sie sie online bei der Deutschen Rentenversicherung. Die Sozialversicherungsnummer ist wichtig, um Sie dem richtigen Rentenkonto zuordnen zu können.

Auf dem Sozialversicherungsausweis finden Sie die Versicherungsnummer auf der rechten Innenseite des Ausweises. Die Versicherungsnummer setzt sich aus elf Zahlen und einem Buchstaben zusammen.

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Jährliche Auskunft Ihrer Renten­versicherung
Ihre Renteninformation erhalten Sie automatisch einmal pro Jahr per Post, wenn Sie über 27 Jahre alt sind und bereits fünf Jahre Beiträge in die deutsche Rentenversicherung eingezahlt haben. Die Renteninformation ist nicht zu verwechseln mit der Rentenauskunft, die anspruchsberechtigten Arbeitnehmern erst ab dem 55. Lebensjahr alle drei Jahre zugesendet wird. 

Die Renteninformation wird einmal pro Jahr verschickt – an alle Versicherten, die über 27 Jahre alt sind und mindestens fünf Jahre in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt haben. Sie müssen die Renteninformation demnach nicht anfordern oder beantragen. Sie gibt Ihnen einen Überblick, wie viel Geld Sie im Alter oder bei Erwerbsminderung zu erwarten haben. Ab einem Alter von 50 Jahren besteht die Möglichkeit zusätzlich Rentenpunkte zu kaufen und damit die monatliche Rente zu erhöhen.

Die Rentenauskunft wiederum erhalten Arbeitnehmer mit Anspruch auf staatliche Rente erst, wenn sie das 55. Lebensjahr erreicht haben. Sie wird alle drei Jahre zugeschickt. Die Rentenauskunft ist detaillierter als die Renteninformation und enthält neben dem Rentenanspruch unter anderem Informationen zu erworbenen Entgeltpunkten.

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Wann Sie ihn bekommen und worauf sie achten sollten
Ihren Rentenbescheid erhalten Sie als Neurentner, kurz nachdem Sie einen Rentenantrag eingereicht haben. Er weißt u. a. Ihre Rentenansprüche und Ihre künftige Bruttorente aus, von der im Normalfall weiterhin Steuern und Sozialversicherungsbeiträge einbehalten werden.

Sie haben einen Rentenantrag gestellt? Dann erhalten Sie von der Deutschen Rentenversicherung in Kürze einen schriftlichen Rentenbescheid. Darin steht, ob Sie die beantragte Rente erhalten – zum Beispiel eine Alters- oder eine Hinterbliebenenrente.

Prüfen Sie Ihren Rentenbescheid sorgfältig. Achten Sie vor allem als Neurentner darauf, ob alle Rentenzeiten vollständig berücksichtigt wurden und ob Ihr Rentenanspruch korrekt ist. Wird die Rente abgelehnt, können Sie innerhalb von vier Wochen schriftlich Widerspruch einlegen.

Wichtig: Der Rentenbescheid weist Ihre Bruttorente aus. Da Sie als Rentner in der Regel weiterhin Sozialversicherungsbeiträge und Steuern zahlen, kommt es zu Rentenabzügen. Ihre zukünftige Nettorente ist deshalb geringer.

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Eigenen Rentenanspruch prüfen
Der Versicherungsverlauf auf Ihrem Rentenkonto bestimmt, wie hoch Ihr Rentenanspruch ist. Ab dem 43. Geburtstag erhalten Sie als Versicherter automatisch eine Benachrichtigung mit der Aufforderung, Ihr Rentenkonto zu prüfen. Eventuelle Fehler im Versicherungsverlauf sollten Sie der Rentenversicherung melden.
Ehepaar schaut in einen Computer

Das Rentenkonto, auch Versichertenkonto genannt, bildet die Berechnungsgrundlage für Ihre Rente. Das heißt, es entscheidet, wie hoch Ihr Rentenanspruch ist. Zugeordnet wird es mit der individuellen Sozialversicherungsnummer. Der sogenannte Versicherungsverlauf auf dem Rentenkonto zeigt Ihnen, welche Daten die Deutsche Rentenversicherung gespeichert hat.

Rentenkonto klären

Ab dem 43. Geburtstag erhält jeder Versicherte automatisch die Aufforderung, sein Rentenkonto zu klären. Das bedeutet, Sie müssen prüfen, ob alle rentenrechtlich relevanten Daten korrekt festgehalten wurden und gegebenenfalls Fehler im Versicherungsverlauf melden. Beiträge, die Ihr Arbeitgeber für Sie in die Rentenversicherung einzahlt, werden automatisch gespeichert. Bestimmte rentenrechtliche Zeiten, wie zum Beispiel Kindererziehungszeiten, müssen jedoch von Ihnen extra gemeldet werden. So können Sie Ihr Rentenkonto ausgleichen und erhalten Ihren maximalen Rentenanspruch.

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