Die Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten wurde durch das Flexirentengesetz zum 1. Juli 2017 neu festgelegt und liegt jetzt, Stand 2021, bei 6.300 Euro brutto pro Kalenderjahr (525 Euro im Monat). Vorher lag der Freibetrag für den Hinzuverdienst in Frührente bei 450 Euro im Monat (plus zweimal pro Jahr weitere 450 Euro). Er wurde monatlich geprüft und die Rente dann ggf. über ein kompliziertes Stufenverfahren reduziert. Auch wenn sich die Hinzuverdienstgrenze durch das Flexirentengesetz nicht verändert hat, sind Frührentner durch das Flexirentengesetz beim Zuverdienst flexibler geworden, weil dieser jetzt jährlich und nicht mehr monatlich geprüft wird.
Hinzuverdienstgrenze Rente 2022: Für das Jahr 2022 wurde die Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten vorübergehend von 6.300 Euro auf 44.590 Euro erhöht. Diese deutliche Erhöhung ist eine Maßnahme aus den Sozialschutz-Paketen der Bundesregierung zur Abfederung sozialer und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie.