Die Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten wurde durch das Flexirentengesetz zum 1. Juli 2017 neu festgelegt und lag 2021 bei 6.300 Euro brutto pro Kalenderjahr (525 Euro im Monat). Vorher lag der Freibetrag für den Hinzuverdienst in Frührente bei 450 Euro im Monat (plus zweimal pro Jahr weitere 450 Euro). Er wurde monatlich geprüft und die Rente dann ggf. über ein kompliziertes Stufenverfahren reduziert. Auch wenn sich die Hinzuverdienstgrenze durch das Flexirentengesetz nicht verändert hat, sind Frührentner:innen durch das Flexirentengesetz beim Zuverdienst flexibler geworden, weil dieser jetzt jährlich und nicht mehr monatlich geprüft wird.
Hinzuverdienstgrenze Rente 2023
Seit 2023 dürfen Frührentner.innen in vorgezogener Altersrente unbegrenzt hinzuverdienen. Mit dem "Achtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze" kurz "8. SGB IV-ÄndG" wurde die Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrente zum 01.01.2023 abgeschafft. Als Teil der Maßnahme aus den Sozialschutz-Paketen war sie in den Jahren 2021 und 2022 bereits deutlich von 6.300 Euro auf 44.590 Euro erhöht worden.