Das Rentenalter für die gesetzliche Altersrente

Rentenbeginn

  • In Deutschland haben sie Anspruch auf Auszahlung der gesetzlichen Altersrente, wenn Sie in die Rentenversicherung eingezahlt haben und ein bestimmtes Alter, die sog. Regelaltersgrenze, erreichen. Die Regelaltersgrenze ist abhängig vom Geburtsjahr. Versicherte ab Jahrgang 1964 erreichen die Regelaltersgrenze am Tag ihres 67. Geburtstags. Versicherte, die früher geboren wurden, schwerbehinderte Menschen und besonders langjährig Versicherte können schon früher in Rente gehen.
  • Früher: Unter normalen Umständen, liegt der früheste Rentenbeginn maximal 4 Jahre vor Erreichen der gesetzliche Regelaltersgrenze. Das früheste Renteneintrittsalter (auch "Zugangsalter" genannt) liegt damit für Versicherte ab Jahrgang 1964 bei 63 Jahren.
  • Später: Ein Rentenbeginn nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze ist möglich. Einen spätestmöglichen Rentenbeginn gibt es nicht. Sie können, wenn Ihr Arbeitsvertrag das erlaubt, jenseits der Regelaltersgrenze weiterarbeiten. 
  • Die gesetzliche Altersrente wird nicht automatisch ausgezahlt. Sie selbst müssen aktiv einen Rentenantrag stellen und Ihre Altersrente bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) beantragen.
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Wann kann ich in Rente gehen?
In Deutschland haben Sie Anspruch auf Auszahlung der gesetzlichen Altersrente, wenn Sie die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 5 Jahren erfüllen und ein bestimmtes Alter, die sog. Regelaltersgrenze, erreichen. Die Regelaltersgrenze der gesetzlichen Altersrente ist abhängig vom Geburtsjahr. Versicherte ab Jahrgang 1964 erreichen die Regelaltersgrenze am Tag ihres 67. Geburtstags. Versicherte, die früher geboren wurden, können je nach Geburtsjahr einige Monate früher in Rente gehen. Für  schwerbehinderte Menschen, Bergleute und besonders langjährig Versicherte gilt eine Regelaltersgrenze unter 67 Jahren.

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Rentenbeginn
Regelung
 Regelaltersgrenze 67 Jahre (ab Jahrgang 1964)
 frühester Rentenbeginn 4 Jahre vor Erreichen der Regelaltersgrenze
 spätester Rentenbeginn keine Regelung
Bei den meisten Versicherten wird am Tag des 67. Geburtstags die Regelaltersgrenze für die gesetzliche Altersrente und damit der Rentenanspruch erreicht. Ihre allererste monatliche Auszahlung der gesetzlichen Altersrente könnten Sie dann im Folgemonat nach Ihrem 67. Geburtstag erhalten. Wenn Sie am ersten Tag eines Monats geboren sind, gilt das Lebensjahr für die DRV bereits am letzten Tag des Vormonats als beendet und Sie erhalten Ihre erste monatlich Rentenauszahlung in dem Monat, in dem Sie Geburtstag haben.
Mithilfe der folgenden Renteneintrittsalter Tabelle nach Jahrgang können Sie auch ohne Rentenbeginnrechner Ihren persönlichen Renteneintritt herausfinden. Die Tabelle zeigt den Rentenbeginn nach Jahrgang und damit Ihr voraussichtliches Renteneintrittsalter abhängig von Ihrem Geburtsjahr.

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Jahrgang
Jahre + Monate
vor 1947 65
1947 65 + 1 Monate
1948 65 + 2 Monate
1949 65 + 3 Monate
1950 65 + 4 Monate
1951 65 + 5 Monate
1952 65 + 6 Monate
1953 65 + 7 Monate
1954 65 + 8 Monate
1955 65 + 9 Monate
1956 65 + 10 Monate
1957 65 + 11 Monate
1958 66 
1959 66 + 2 Monate
1960 66 + 4 Monate
1961 66 + 6 Monate
1962 66 + 8 Monate
1963 66 + 10 Monate
1964 67
Für Versicherte, die vor 1947 geboren wurden, gilt mit 65 Jahren die niedrigste Regelaltersgrenze für die gesetzliche Altersrente. Für die Jahrgänge 1947 bis 1958 verschiebt sich die Regelaltersgrenze dann jeweils um einen Monat nach hinten, sodass Versicherte ab dem Geburtsjahr 1958 mit 66 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen können. Für die Jahrgänge 1959 bis 1964 erhöht sich die Regelaltersgrenze dann wieder, dieses Mal jeweils um zwei Monate, sodass Versicherte ab dem Geburtsjahr 1967 mit 67 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen können.
Wer eine Schwerbehinderung hat, also gesundheitlich stark beeinträchtigt ist, kann unter Umständen nicht bis zum regulären Rentenalter arbeiten und darf deswegen früher in Rente gehen. Als schwerbehindert gelten Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent. Die Schwerbehinderung muss dabei zum Rentenbeginn vorliegen. Wichtig: Auch für Menschen mit Schwerbehinderung wird die Altersgrenze ab dem Jahrgang 1952 für den abschlagsfreien Renteneintritt schrittweise angehoben. Die Tabelle zeigt Ihnen Ihr persönliches Renteneintrittsalter.

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Jahrgang
Jahre + Monate
1952 Januar 63 + 1 Monat
1952 Februar 63 + 2 Monate
1952 März 63 + 3 Monate
1952 April 63+ 4 Monate
1952 Mai 63 + 5 Monate
1952 Juni bis Dezember 63 + 6 Monate
1953 63 + 7 Monate
1954 63 + 8 Monate
1955 63 + 9 Monate
1956 63 + 10 Monate
1957 63+ 11 Monate
1958 64 
1959 64 + 2 Monate
1960 64 + 4 Monate
1961 64 + 6 Monate
1962 64 + 8 Monate
1963 64 + 10 Monate
1964 65
Die Jahrgänge ab 1964 können mit 65 Jahren abschlagsfrei oder ab 62 Jahren mit Abschlägen in Rente gehen. Für jeden Monat, den Sie früher in Rente gehen, werden Ihnen 0,3 % von Ihrer Rente abgezogen, maximal also 10,8 %. Als schwerbehinderter Mensch müssen Sie eine Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 35 Jahren erfüllen. Um vorzeitig Rente beziehen zu können, benötigen Sie außerdem einen Schwerbehindertenausweis. Diesen können Sie in den meisten Bundesländern beim Versorgungsamt beantragen.

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte "belohnt" Menschen, die schon in jungen Jahren zu arbeiten begonnen und damit über Jahrzehnte hinweg Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet haben. Nach einer Versicherungszeit von 45 Jahren können Sie grundsätzlich früher in Rente gehen, für den Bezug von der Altersrente ohne Abschläge gibt es wieder bestimmte Altersgrenzen. Alle Jahrgänge vor 1953 können mit 63 Jahren (und 45 Jahren Wartezeit) abschlagsfrei in Rente gehen. Deshalb wird die Altersrente für besonders langjährig Versicherte oft auch "Rente mit 63" genannt. Für die Jahrgänge zwischen 1953 und 1963 wird das Rentenalter schrittweise angehoben. Sind Sie im Jahr 1964 oder später geboren, können Sie mit 65 Jahren (und 45 Jahren Wartezeit) abschlagsfrei in Rente gehen.

Ein Spezialfall sind langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute: Angehörige dieser Berufsgruppe können vorzeitig einen Rentenantrag stellen. Für alle Versicherten ab dem Jahrgang 1952 wird die Altersgrenze allerdings stufenweise auf das 62. Lebensjahr angehoben.

Vor dem Jahr 2000 war es für weibliche Versicherte unter bestimmten Voraussetzungen möglich, bereits mit 60 Jahren in Altersrente zu gehen. Diese sog. „Altersrente für Frauen“ wurde mit dem Rentenreformgesetze im Jahr 1999 abgeschafft. Die deutsche Rentenversicherung unterscheidet bei der Altersgrenze nicht mehr zwischen den Geschlechtern. Das Renteneintrittsalter für Frauen und die Bedingungen für den Rentenbeginn für Frauen und Männer sind heute gleich. Frauen müssen genau so lange arbeiten wie Männer und die gleiche Anzahl von Versicherungsjahre nachweisen, um die Anspruchsvoraussetzungen für eine Altersrente ohne Abschlag zu erfüllen. Gleichzeitig zeigt sich in Deutschland ein geschlechtsspezifisches Rentengefälle: Die durchschnittliche monatliche Altersrente von Männern ist höher als die von Frauen.

 Warum bekommen Frauen in Deutschland weniger Rente als Männer?

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Wann kann ich frühestens in Rente gehen?
Ein Rentenbeginn vor Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze ist möglich. Ihr Renteneintrittsalter muss nicht immer dem Alter entsprechen, das als Regelaltersgrenze festgelegt ist. Sie können auch früher in Rente gehen. Für jeden Monat, den sie vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente gehen, werden Ihnen 0,3 Prozent von jeder späteren monatlichen Rentenauszahlung abgezogen.

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Rentenbeginn vor Regelaltersgrenze
Rentenabzug
1 Jahr (12 Monate) früher - 3,6 %
2 Jahre (24 Monate) früher - 7,2 %
3 Jahre (36 Monate) früher - 10,8 %
4 Jahre (48 Monate) früher - 14,4 % (maximal möglich)

Diese sogenannten Rentenabschläge sind auf maximal 14,4 Prozent begrenzt. Die Grenze von maximal 14,4 Prozent wird erreicht, wenn Ihr Rentenbeginn 4 Jahre vor Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze liegt (14,4 geteilt durch 0,3 ist 48. 48 geteilt durch 12 = 4). Wegen der Begrenzung der Rentenabschläge auf 14,4 % ist deshalb, unter normalen Umständen, der früheste mögliche Rentenbeginn maximal 4 Jahre vor Erreichen der gesetzliche Regelaltersgrenze. Das früheste Renteneintrittsalter liegt damit für Versicherte ab Jahrgang 1964 bei 63 Jahren.

 Mehr Informationen zum Rentenbeginn vor 67

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Was passiert, wenn ich später in Rente gehe?
Ihr Renteneintrittsalter muss nicht das Alter sein, das durch die Regelaltersgrenze festgelegt ist. Sie können den Rentenbeginn hinausschieben, freiwillig länger arbeiten und später in Rente gehen. Ein Rentenbeginn nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze ist möglich. Für jeden Monat, den Sie über die Regelaltersgrenze hinaus weiterarbeiten, erhalten Sie einen Zuschlag in Höhe von 0,5 Prozent auf jede spätere monatlichen Rentenauszahlung.

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Rentenbeginn nach Regelaltersgrenze
Rentenzuschlag
1 Jahr (12 Monate) später + 6 %
2 Jahre (24 Monate) später + 12 %
3 Jahre (36 Monate) später + 18 %
Einen spätestmöglichen Rentenbeginn gibt es nicht. Sie können, wenn in Ihrem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag keine anderen Regelungen vereinbart wurden, auch über die Regelaltersgrenze hinaus, einfach weiterarbeiten. Auch wenn in Ihrem Arbeitsvertrag das Erreichen der Regelaltersgrenze als Ende des Arbeitsverhältnisses festgeschrieben wurde, können Sie, im Einvernehmen mit Ihrem Arbeitgeber, ein Datum jenseits der Regelaltersgrenze als neues Ende des Arbeitsverhältnisses vereinbaren. Wenn Sie bis zu Ihrem Tod keine Rente beantragt haben, gehen Ihre Rentenansprüche verloren. Die gesetzliche Altersrente kann man nicht vererben.
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Altersrente beantragen
Die gesetzliche Altersrente wird nicht automatisch ausgezahlt. Sie selbst müssen aktiv einen Rentenantrag stellen und damit Ihre Altersrente bei der  Deutschen Rentenversicherung (DRV) beantragen. Stellen Sie keinen Rentenantrag, geht die DRV davon aus, dass Sie weiterarbeiten wollen. Für jeden Monat, den Sie über die Regelaltersgrenze hinaus weiterarbeiten, erhalten Sie dann einen Zuschlag in Höhe von 0,5 Prozent auf jede kommende monatliche Rentenauszahlung.
  
Sie können Ihren Rentenantrag auf gesetzliche Altersrente bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) online stellen oder Sie laden sich Formular " R0100 Antrag auf Versichertenrente (Rentenantrag)" herunter, füllen es aus und schicken es per Post an den  zuständigen Rentenversicherungsträger für Ihr Bundesland. Sie können Ihren Rentenantrag auch persönlich in einer Beratungsstelle der DRV abgegeben oder den Antrag im Rahmen eines persönlichen oder telefonischen Beratungsgesprächs mit der DRV mündlich stellen.

Wenn Sie das Rentenalter, also die  Regelaltersgrenze, erreichen, wird die DRV Sie mit einem Hinweisschreiben daran erinnern, den Rentenantrag zu stellen und Ihnen Ihre Möglichkeiten erklären. Darauf sollten Sie aber nicht warten. Stellen Sie Ihren Rentenantrag spätestens drei Kalendermonate vor Erreichen Ihres Rentenanspruchs. Nur wenn Sie Ihre Altersrente rechtzeitig beantragen, erhalten Sie die erste Rentenauszahlung auch pünktlich im Folgemonat. Es macht nichts, wenn Sie Ihren Rentenantrag „zu früh“ stellen. Manche Experten raten deshalb sogar dazu, den Antrag nicht nur 3, sondern 6 Kalendermonate vor der gewünschten ersten Rentenauszahlung zu stellen.

Stellen Sie Ihren Rentenantrag erst nach Erreichen Ihres Rentenanspruchs, wird die DRV Ihnen für eine Kulanzzeit von drei Monaten die Rente auch noch rückwirkend auszahlen. Nach dieser sog. Drei-Monats-Frist wird Ihnen Ihre Altersrente dann aber nicht mehr rückwirkend ausgezahlt, sondern erst ab dem Monat, in dem Sie den Rentenantrag gestellt haben. Entscheidend ist dabei das Eingangsdatum Ihres Rentenantrags. Für jeden Monat, den Ihre Rentenantrag nach Erreichen Ihres Rentenanspruchs bei der DRV eingeht, erhöht sich Ihr Rentenanspruch, und damit jede spätere monatlichen Rentenauszahlung um 0,5 Prozent.

Ihr 50. Geburtstag ist der früheste Zeitpunkt, zu dem Sie freiwillige Sondereinzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung leisten könnten. Ideal wäre es, wenn Sie sich deshalb vor Ihrem 50. Geburtstag überlegten, ob Sie früher in Rente gehen wollen und prüfen, ob alle Zeiten, die Ihren Rentenanspruch erhöhen, von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) richtig berücksichtigt werden. Zu diesen Zeiten gehören z. B. Ausbildungszeiten, Kindererziehungszeiten oder Zeiten, in denen Sie Angehörige gepflegt haben. Sie können dazu ein persönliches oder telefonisches Beratungsgespräch mit der DRV  vereinbaren und um Klärung Ihres Versicherungskontos bitten.
Wir sind gerne für Sie da
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