Rentenbeginn erklärt in 30 Sekunden
- In Deutschland haben sie Anspruch auf Auszahlung der gesetzlichen Altersrente, wenn Sie in die Rentenversicherung eingezahlt haben und ein bestimmtes Alter, die sog. Regelaltersgrenze, erreichen. Die Regelaltersgrenze ist abhängig vom Geburtsjahr. Versicherte ab Jahrgang 1964 erreichen die Regelaltersgrenze am Tag ihres 67. Geburtstags. Versicherte, die früher geboren wurden, schwerbehinderte Menschen und besonders langjährig Versicherte können schon früher in Rente gehen.
- Früher: Unter normalen Umständen liegt der früheste Rentenbeginn maximal 4 Jahre vor Erreichen der gesetzliche Regelaltersgrenze. Das früheste Renteneintrittsalter (auch "Zugangsalter" genannt) liegt damit für Versicherte ab Jahrgang 1964 bei 63 Jahren.
- Später: Ein Rentenbeginn nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze ist möglich. Einen spätestmöglichen Rentenbeginn gibt es nicht. Sie können, wenn Ihr Arbeitsvertrag das erlaubt, jenseits der Regelaltersgrenze weiterarbeiten.
- Die gesetzliche Altersrente wird nicht automatisch ausgezahlt. Sie selbst müssen aktiv einen Rentenantrag stellen und Ihre Altersrente bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) beantragen.
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