Rentenbeginn kurz erklärt
- In Deutschland haben sie Anspruch auf Auszahlung der gesetzlichen Altersrente, wenn Sie in die Rentenversicherung eingezahlt haben und ein bestimmtes Alter, die sog. Regelaltersgrenze, erreichen. Die Regelaltersgrenze ist abhängig vom Geburtsjahr. Versicherte ab Jahrgang 1964 erreichen die Regelaltersgrenze am Tag ihres 67. Geburtstags. Versicherte, die früher geboren wurden, schwerbehinderte Menschen und besonders langjährig Versicherte können schon früher in Rente gehen.
- Früher: Unter normalen Umständen liegt der früheste Rentenbeginn maximal 4 Jahre vor Erreichen der gesetzliche Regelaltersgrenze. Das früheste Renteneintrittsalter (auch "Zugangsalter" genannt) liegt damit für Versicherte ab Jahrgang 1964 bei 63 Jahren.
- Später: Ein Rentenbeginn nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze ist möglich. Einen spätestmöglichen Rentenbeginn gibt es nicht. Sie können, wenn Ihr Arbeitsvertrag das erlaubt, jenseits der Regelaltersgrenze weiterarbeiten.
- Die gesetzliche Altersrente wird nicht automatisch ausgezahlt. Sie selbst müssen aktiv einen Rentenantrag stellen und Ihre Altersrente bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) beantragen.
Regelaltersgrenzen der gesetzlichen Altersrente
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Rentenbeginn
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Regelung
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Regelaltersgrenze | 67 Jahre (ab Jahrgang 1964) |
frühester Rentenbeginn | 4 Jahre vor Erreichen der Regelaltersgrenze |
spätester Rentenbeginn | keine Regelung |
Renteneintrittsalter Tabelle nach Jahrgang
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Jahrgang
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Jahre + Monate
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vor 1947 | 65 |
1947 | 65 + 1 Monate |
1948 | 65 + 2 Monate |
1949 | 65 + 3 Monate |
1950 | 65 + 4 Monate |
1951 | 65 + 5 Monate |
1952 | 65 + 6 Monate |
1953 | 65 + 7 Monate |
1954 | 65 + 8 Monate |
1955 | 65 + 9 Monate |
1956 | 65 + 10 Monate |
1957 | 65 + 11 Monate |
1958 | 66 |
1959 | 66 + 2 Monate |
1960 | 66 + 4 Monate |
1961 | 66 + 6 Monate |
1962 | 66 + 8 Monate |
1963 | 66 + 10 Monate |
1964 | 67 |
Renteneintrittsalter Menschen mit Schwerbehinderung
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Jahrgang
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Jahre + Monate
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1952 Januar | 63 + 1 Monat |
1952 Februar | 63 + 2 Monate |
1952 März | 63 + 3 Monate |
1952 April | 63+ 4 Monate |
1952 Mai | 63 + 5 Monate |
1952 Juni bis Dezember | 63 + 6 Monate |
1953 | 63 + 7 Monate |
1954 | 63 + 8 Monate |
1955 | 63 + 9 Monate |
1956 | 63 + 10 Monate |
1957 | 63+ 11 Monate |
1958 | 64 |
1959 | 64 + 2 Monate |
1960 | 64 + 4 Monate |
1961 | 64 + 6 Monate |
1962 | 64 + 8 Monate |
1963 | 64 + 10 Monate |
1964 | 65 |
Rentenalter besonders langjährig Versicherte
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte "belohnt" Menschen, die schon in jungen Jahren zu arbeiten begonnen und damit über Jahrzehnte hinweg Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet haben. Nach einer Versicherungszeit von 45 Jahren können Sie grundsätzlich früher in Rente gehen, für den Bezug von der Altersrente ohne Abschläge gibt es wieder bestimmte Altersgrenzen. Alle Jahrgänge vor 1953 können mit 63 Jahren (und 45 Jahren Wartezeit) abschlagsfrei in Rente gehen. Deshalb wird die Altersrente für besonders langjährig Versicherte oft auch "Rente mit 63" genannt. Für die Jahrgänge zwischen 1953 und 1963 wird das Rentenalter schrittweise angehoben. Sind Sie im Jahr 1964 oder später geboren, können Sie mit 65 Jahren (und 45 Jahren Wartezeit) abschlagsfrei in Rente gehen.
Ein Spezialfall sind langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute: Angehörige dieser Berufsgruppe können vorzeitig einen Rentenantrag stellen. Für alle Versicherten ab dem Jahrgang 1952 wird die Altersgrenze allerdings stufenweise auf das 62. Lebensjahr angehoben.
Renteneintrittsalter Frauen
Vor dem Jahr 2000 war es für weibliche Versicherte unter bestimmten Voraussetzungen möglich, bereits mit 60 Jahren in Altersrente zu gehen. Diese sog. „Altersrente für Frauen“ wurde mit dem Rentenreformgesetze im Jahr 1999 abgeschafft. Die deutsche Rentenversicherung unterscheidet bei der Altersgrenze nicht mehr zwischen den Geschlechtern. Das Renteneintrittsalter für Frauen und die Bedingungen für den Rentenbeginn für Frauen und Männer sind heute gleich. Frauen müssen genau so lange arbeiten wie Männer und die gleiche Anzahl von Versicherungsjahren nachweisen, um die Anspruchsvoraussetzungen für eine Altersrente ohne Abschlag zu erfüllen. Gleichzeitig zeigt sich in Deutschland ein geschlechtsspezifisches Rentengefälle: Die durchschnittliche monatliche Altersrente von Männern ist höher als die von Frauen.
Warum bekommen Frauen in Deutschland weniger Rente als Männer?
Rentenbeginn vor Erreichen der Regelaltersgrenze
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Rentenbeginn vor Regelaltersgrenze
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Rentenabzug
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1 Jahr (12 Monate) früher | - 3,6 % |
2 Jahre (24 Monate) früher | - 7,2 % |
3 Jahre (36 Monate) früher | - 10,8 % |
4 Jahre (48 Monate) früher | - 14,4 % (maximal möglich) |
Diese sogenannten Rentenabschläge sind auf maximal 14,4 Prozent begrenzt. Die Grenze von maximal 14,4 Prozent wird erreicht, wenn Ihr Rentenbeginn 4 Jahre vor Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze liegt (14,4 geteilt durch 0,3 ist 48. 48 geteilt durch 12 = 4). Wegen der Begrenzung der Rentenabschläge auf 14,4 % ist deshalb, unter normalen Umständen, der früheste mögliche Rentenbeginn maximal 4 Jahre vor Erreichen der gesetzliche Regelaltersgrenze. Das früheste Renteneintrittsalter liegt damit für Versicherte ab Jahrgang 1964 bei 63 Jahren.
Rentenbeginn nach Erreichen der Regelaltersgrenze
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Rentenbeginn nach Regelaltersgrenze
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Rentenzuschlag
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1 Jahr (12 Monate) später | + 6 % |
2 Jahre (24 Monate) später | + 12 % |
3 Jahre (36 Monate) später | + 18 % |
Rentenantrag stellen
Rentenantrag wie stellen?
Rentenantrag wann stellen?
Wenn Sie das Rentenalter, also die Regelaltersgrenze, erreichen, wird die DRV Sie mit einem Hinweisschreiben daran erinnern, den Rentenantrag zu stellen und Ihnen Ihre Möglichkeiten erklären. Darauf sollten Sie aber nicht warten. Stellen Sie Ihren Rentenantrag spätestens drei Kalendermonate vor Erreichen Ihres Rentenanspruchs. Nur wenn Sie Ihre Altersrente rechtzeitig beantragen, erhalten Sie die erste Rentenauszahlung auch pünktlich im Folgemonat. Es macht nichts, wenn Sie Ihren Rentenantrag „zu früh“ stellen. Manche Experten und Expertinnen raten deshalb sogar dazu, den Antrag nicht nur 3, sondern 6 Kalendermonate vor der gewünschten ersten Rentenauszahlung zu stellen.
Stellen Sie Ihren Rentenantrag erst nach Erreichen Ihres Rentenanspruchs, wird die DRV Ihnen für eine Kulanzzeit von drei Monaten die Rente auch noch rückwirkend auszahlen. Nach dieser sog. Drei-Monats-Frist wird Ihnen Ihre Altersrente dann aber nicht mehr rückwirkend ausgezahlt, sondern erst ab dem Monat, in dem Sie den Rentenantrag gestellt haben. Entscheidend ist dabei das Eingangsdatum Ihres Rentenantrags. Für jeden Monat, den Ihre Rentenantrag nach Erreichen Ihres Rentenanspruchs bei der DRV eingeht, erhöht sich Ihr Rentenanspruch, und damit jede spätere monatlichen Rentenauszahlung um 0,5 Prozent.