Krankenversicherungspflicht für Rentner
Höhe Krankenversicherungsbeitrag auf Altersrente
Höhe des Pflegeversicherungsbeitrags auf Altersrente
Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung
Festlegung der Beitragsbemessungsgrenze GKV
Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag für Rentner
Höhe Zuschuss zur GKV für Rentner
Beispiel-Rechnung (Durchschnitt) Zuschuss zur GKV für Rentner
Seit wann zahlt man als Rentner Krankenversicherung?
Seit 1923 konnten Rentner in Deutschland bestimmte Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen in Anspruch nehmen. Eine gesetzliche Krankenversicherung für Rentner gibt es in Deutschland seit 1941. Damals wurde mit der sogenannte „Krankenversicherung der Rentner“ (kurz KVdR) eine Versicherungspflicht für Rentner in der gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt. Seit 2009 gilt in Deutschland eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. Jeder, der in Deutschland lebt (das heißt hier seinen ständigen Wohnsitz hat) muss (nach § 193 VVG) krankenversichert sein. Diese allgemeine Krankenversicherungspflicht gilt auch nach dem Arbeitsleben.
Eine Krankenversicherungspflicht für Rentner bedeutet, dass Rentner durch die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen abgesichert sind. Vor Einrichtung der „Krankenversicherung der Rentner“ (KVdR) im Jahr 1941 endete die Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung mit dem Ende des Arbeitslebens. Wer in Rente ging, hatte keine Krankenversicherung mehr und musste sich auf eigene Kosten freiwillig oder privat krankenversichern.
Krankenversicherungspflicht für Rentner bedeutet heute aber auch, dass Rentner Krankenkassenbeiträge bezahlen müssen. Das war früher nicht so. Erst seit 1983 müssen Rentner Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlen, davor waren Sie fast immer beitragsfrei versichert. Der Krankenkassenbeitrag für Rentner wurde dann stetig erhöht, bis er im Jahr 1997 an den normalen Satz der Kassen angeglichen wurde. Rentner müssen seit 1997 von Ihrer Rente genauso viel an die gesetzliche Krankenversicherung abführen wie Arbeitnehmer. Seit 2009 gilt für die gesetzliche Krankenversicherung der einheitlich festgelegte allgemeine Beitragssatz. Er ist für Rentner und Versicherte im Arbeitsleben gleich.
Die Krankenversicherung der Rentner (KVdR)

Voraussetzungen für die KVdR
Die 9/10-Regelung als Voraussetzung für die KVdR
Nachträglich in die KVdR wechseln
Vorteile der KVdR
KVdR Antrag & Meldung


