Nicht selten sind Altersteilzeit-Regelungen in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen festgehalten; eine Vereinbarung kann aber auch ohne Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung geschlossen werden. Allerdings gibt es einige Voraussetzungen für eine Altersteilzeit-Vereinbarung. Grundsätzlich gilt:
In Altersteilzeit können Arbeitnehmer gehen, die mindestens 55 Jahre alt sind und …
- bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter noch mindestens drei Jahre haben,
- in den letzten fünf Jahren vor Beginn der Altersteilzeit mindestens 1.080 Kalendertage (entspricht 3 Jahren) sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren,
- mit dem Arbeitgeber eine Vereinbarung über die reduzierte Arbeitszeit geschlossen haben. Diese Vereinbarung muss so lang gültig sein, bis die Rente wegen Alters beansprucht werden kann.