Mann mittleren Alters sitztz entspannt zuhause auf dem Sofa und sieht aus dem Fenster
Arbeitszeit­verkürzung vor der Rente

Alters­teilzeit (ATZ) und Alters­teilzeit­gesetz

  • Bei Altersteilzeit wird die Arbeitszeit vor dem Renteneintritt verkürzt. Ab einem Alter von 55 Jahren besteht die Möglichkeit, die Lebensarbeitszeit um die Hälfte zu reduzieren.
  • Für die Verteilung der Arbeitszeit in Altersteilzeit gibt es zwei Modelle: das sogenannte Gleichverteilungsmodell, bei dem die reduzierte Arbeitszeit auf die gesamte Dauer der Arbeitsteilzeit verteilt wird; und das Blockmodell, bei dem sich die reduzierte Arbeitszeit in zwei gleich lange Phasen aufteilt – Aktiv- und Passivphase.
  • Zur Vermeidung von Gehaltseinbußen und Rentenkürzungen stockt der Arbeitgeber Ihr Altersteilzeitgehalt und die Versicherungsbeiträge zur Rentenversicherung auf.
  • Die Aufstockungen Ihres Arbeitgebers sind dabei steuer- und beitragsfrei, sodass Sie im Hinblick auf Ihr Nettogehalt und die Rentenleistungen finanziell nahezu genauso gut aufgestellt sind wie bei Vollzeit.
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Älteres Paar genießt die Altersteilzeit in der Natur
Definition
Älteres Paar genießt die Altersteilzeit in der Natur
Bei der Altersteilzeit wird die Arbeitszeit vor dem Ruhestand verkürzt, in der Regel halbiert. Der Arbeitgeber stockt das reduzierte Gehalt bis zur Rente auf und zahlt zusätzliche Rentenversicherungsbeiträge. Das sorgt dafür, dass die Renteneinbußen, mit denen ein Arbeitnehmer wegen des geringeren Gehalts rechnen müsste, klein gehalten werden. Die genauen Konditionen werden in einem Altersteilzeitvertrag geregelt.
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Regelungen zur Alters­teilzeit
Die Altersteilzeit gilt im Gesetz als Teilzeitbeschäftigung und wird durch das Altersteilzeitgesetz (AltTZG) geregelt. Wichtig: Sie haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Altersteilzeit. Sie kann nur freiwillig zwischen Ihrem Arbeitgeber und Ihnen vereinbart werden.

Nicht selten sind Altersteilzeit-Regelungen in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen festgehalten; eine Vereinbarung kann aber auch ohne Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung geschlossen werden. Allerdings gibt es einige Voraussetzungen für eine Altersteilzeit-Vereinbarung. Grundsätzlich gilt:

In Altersteilzeit können Arbeitnehmer gehen, die mindestens 55 Jahre alt sind und …

  • bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter noch mindestens drei Jahre haben,
  • in den letzten fünf Jahren vor Beginn der Altersteilzeit mindestens 1.080 Kalendertage (entspricht 3 Jahren) sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren,
  • mit dem Arbeitgeber eine Vereinbarung über die reduzierte Arbeitszeit geschlossen haben. Diese Vereinbarung muss so lang gültig sein, bis die Rente wegen Alters beansprucht werden kann.

Sie kommen für eine Altersteilzeit nicht infrage? Mit einem sogenannten Zeitwertkonto oder Lebensarbeitszeitkonto können Sie sich auch vor dem 55. Lebensjahr Freistellungen bzw. eine längere Auszeit ohne finanzielle Verluste ansparen. Für beliebige Freistellungszwecke, wie beispielsweise eine längere Weiterbildung oder eben auch einen früheren Ruhestand, können Sie mit einem Zeitwertkonto auch außerhalb der Altersteilzeit Ihre Arbeitszeit reduzieren oder sich gleich ganz von der Arbeit freistellen lassen.

Und so funktioniert's: Sie sparen Ihre Überstunden, Mehrarbeitszeiten und nicht verbrauchte Urlaubstage oder zahlen Teile Ihres Gehalts in Absprache mit Ihrem Arbeitgeber ein. Die Mehrarbeit wird in Geld umgerechnet und Ihnen auf diesem Konto gutgeschrieben. Zeitwertkonten auch mit Ihrer Altersteilzeit kombiniert werden, z. B. um die Aktivphase im Blockmodell zu verkürzen. Mehr dazu erfahren Sie hier

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Arbeitszeit & Laufzeit
Die Verkürzung der Lebensarbeitszeit kann in zwei Grundvarianten erfolgen: Entweder Sie reduzieren die verbleibende tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit bis zur Rente um 50 Prozent (Gleichverteilungsmodell) oder Sie verkürzen verblockt in einer gleich langen Aktiv- und Passivphase (Blockmodell).
Die auf die Hälfte reduzierte Arbeitszeit wird über die gesamte Dauer der Altersteilzeit verteilt. Diese Aufteilung wird Gleichverteilungsmodell oder auch Teilzeitmodell genannt. Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie halbtags arbeiten müssen. Sie können auch nur an weniger Arbeitstagen pro Woche arbeiten oder über einen bestimmten Zeitraum ganztags arbeiten, wie es zum Beispiel bei einem zeitlich beschränkten Projekt sinnvoll ist. Wichtig ist, dass sich die Lebensarbeitszeit hierdurch halbiert.
Altersteilzeit Infografik: Gleichverteilungsmodell
Hier wird die Altersteilzeit in zwei gleich lange Phasen unterteilt. Während in der Arbeitsphase bei reduziertem Gehalt Vollzeit gearbeitet wird, arbeiten Sie in der Freistellungsphase gar nicht und erhalten aber weiterhin das angepasste Gehalt. Bei diesem Modell besonders: Sie bilden in der Aktivphase Wertguthaben in Höhe Ihres Altersteilzeitgehalts. Diese Guthaben muss Ihr Arbeitgeber gegen das Risiko seiner eigenen Insolvenz absichern – bestenfalls über ein Allianz Zeitwertkonto mit Garantie.
Altersteilzeit Infografik: Blockmodell
Wem in Altersteilzeit weder das Blockmodell noch das Gleichverteilungsmodell gefällt, kann gemeinsam mit dem Arbeitgeber die Arbeitszeit individuell verteilen. Einige Arbeitnehmer wählen die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit stufenweise, also nach und nach, zu reduzieren. 
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Was zahlt der Arbeit­geber bei Alters­teilzeit?
Der Arbeitgeber stockt bei Altersteilzeit das reduzierte Gehalt um (steuerfreie) 20 Prozent auf. Des Weiteren zahlt der Arbeitgeber trotz reduziertem Gehalt mindestens 80 Prozent der bisherigen Rentenversicherungsbeiträge – ein klarer Vorteil. Denn: Diese 80 Prozent federn die entsprechenden Renteneinbußen ab. Im Ergebnis werden Sie u. a. durch den Steuervorteil fast so gestellt, als würden Sie noch Vollzeit arbeiten. 
Vor dem Eintritt in die Altersteilzeit ist es wichtig, mit dem Arbeitgeber über Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld zu sprechen. Diese können in Altersteilzeit entfallen. Übrigens: Dass die Altersteilzeit staatlich gefördert wird, stimmt nur bedingt. Seit 2010 gibt es keine staatlichen Zuschüsse für die Altersteilzeit mehr. Allerdings ist die Steuer- und Beitragsfreiheit bezogen auf die Aufstockungen geblieben.
Mehrarbeit in Altersteilzeit: Die kann zum Beispiel in Form von Überstunden auftreten. Falls nicht anders im Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung geregelt, sind Überstunden im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob) sogar erlaubt. Aber Achtung: Dabei darf der Betrag von 450 Euro monatlich auch bei steigendem Mindestlohn nicht überschritten werden. Diesen Betrag dürfen Sie sich, zusätzlich zu den geleisteten Überstunden, während der Altersteilzeit über einen Nebenjob dazuverdienen. 
Auch die Fortzahlung im Krankheitsfall sollte im Altersteilzeitvertrag zwischen Ihrem Arbeitgeber und Ihnen geklärt sein. Bei einer Krankschreibung, die länger als sechs Wochen dauert, wird bei einer Altersteilzeit im Blockmodell in der Aktivphase kein Wertguthaben mehr gebildet. Dadurch verschiebt sich der Beginn der Passivphase in der Regel um die Hälfte der über den Lohnfortzahlungszeitraum hinausgehenden Krankheitsdauer.
Der Urlaubsanspruch bleibt in der Altersteilzeit grundsätzlich bestehen. Er gilt in der Passivphase einer Altersteilzeit im Blockmodell als abgegolten.
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Alternativen zur Alters­teilzeit
Wer frühzeitig in den Ruhestand gehen will, kann das mit Altersteilzeit tun – muss jedoch aufgrund der geringeren Beitragszahlungen zur Rentenversicherung mit Abschlägen bei der Rente rechnen. Es gibt jedoch auch noch andere Möglichkeiten und Instrumente, die ruhestandsnahe Lebensphase flexibel zu gestalten. Hier bieten insbesondere die Einrichtung eines Zeitwertkontos und der vorzeitige Abruf der Altersrente (Rente mit 63) echte Alternativen.
Ältere Mann fährt Mountainbike im Wald
 
In Altersteilzeit arbeiten Sie weniger und verdienen dadurch weniger. Das ist ein Nachteil, weil Sie weniger in die Rente einzahlen. Diese Einbußen fallen zwar gering aus, da der Arbeitgeber sich verpflichtet, mindestens 80 Prozent der bisherigen Beiträge zur Rentenversicherung in der Altersteilzeit zu zahlen. Doch es gibt auch Möglichkeiten die Rente zu beginnen, ohne Abschläge in Kauf nehmen zu müssen.
Mit einem Zeitwertkonto können Sie die Lebensphase bis zum Eintritt in den Ruhestand optimal flexibilisieren. Denn Zeitwertkonten lassen sich ideal mit der Altersteilzeit im Blockmodell, beispielsweise zur Verkürzung Aktivphase, aber auch mit dem Gleichverteilungsmodell kombinieren. Darüber hinaus können Sie Ihr Zeitwertkonto auch zum Ausgleich bzw. für eine Freistellung in andere Lebensphasen nutzen, wie Elternzeit, Fortbildung oder Sabbatical. Weitere Informationen zu Zeitwertkonten finden Sie hier.
 
Seit 1. Juli 2014 können Arbeitnehmer und langjährig Versicherte, die mindestens 63 Jahre alt sind und seit 45 oder mehr Jahren in die Rentenversicherung einzahlen, die abschlagsfreie Rente mit 63 nutzen. Die Voraussetzungen für diese Frührente: die Einhaltung der jeweiligen Altersgrenze für Ihren Jahrgang (Geburtsjahr sowie das Erreichen der erforderlichen Wartezeit von mindestens 45 Jahren. Dabei zählen die Jahre der Altersteilzeit zu den notwendigen 45 Jahren Wartezeit dazu. Mehr Informationen zur Rente mit 63 und ob diese Form der Frührente für Sie infrage kommt, erfahren Sie hier:
 
Mti wie viel Rente können sie im Alter rechnen? Und wie gut haben Sie für die Rente vorgesorgt? Mit dem Allianz Rentenrechner können Sie anhand Ihrer gesetzlichen Rente, sonstiger Einnahmen sowie Angaben zu Ihrer betrieblichen und privaten Vorsorge Ihren ganz persönlichen Rentenscore ermitteln. So wissen Sie, wie nah Sie Ihrer Wunschrente bereits sind und ob noch Rentenlücken bestehen bzw. ob Sie Ihre Vorsorge weiter optimieren sollten. Weitere Berechnungen können Sie mit unserem Rentenkompass im Allianz Kundeportal Meine Allianz vornehmen. Jetzt Rentenscore ermitteln:
 
Wenn Sie in Altersteilzeit gehen, aber Abschläge und Renteneinbußen vermeiden möchten, können Sie sogenannte "Entgeltpunkte", kaufen – auch bekannt als Rentenpunkte. Das passiert in Form von Nachzahlungen, die Sie in einem Gesamtbetrag oder in Raten leisten können. Hierfür müssen Sie einen formalen Antrag an die Deutsche Rentenversicherung stellen. Wie genau das System der Entgeltpunkte funktioniert, können Sie hier nachlesen:
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Ältere Frau recherchiert am Computer
Alters­teilzeit und Steuern
Ältere Frau recherchiert am Computer

Der Aufstockungsbetrag in der Altersteilzeit ist steuer- und sozialabgabenfrei. Allerdings unterliegt er dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Das bedeutet: Er erhöht den Steuersatz für das Einkommen, das Sie versteuern müssen. 

Es kommt also zu einer Steuernachzahlung, da das Geld für die Aufstockung nach der Steuererklärung gefordert wird.

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