Die Altersteilzeit gilt im Gesetz als Teilzeitbeschäftigung und wird durch das Altersteilzeitgesetz (AltTZG) geregelt. Wichtig: Sie haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Altersteilzeit. Sie kann nur freiwillig zwischen Ihrem Arbeitgeber und Ihnen vereinbart werden. Nicht selten sind Regelungen in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen festgehalten; eine Vereinbarung kann aber auch ohne Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung geschlossen werden. Es gibt einige Voraussetzungen für eine Altersteilzeit-Vereinbarung:
In Altersteilzeit können Arbeitnehmer gehen, die mindestens 55 Jahre alt sind und …
- bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter noch mindestens drei Jahre haben,
- in den letzten fünf Jahren vor Beginn der Altersteilzeit mindestens 1.080 Kalendertage (entspricht 3 Jahren) sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren,
- mit dem Arbeitgeber eine Vereinbarung über die reduzierte Arbeitszeit geschlossen haben. Diese Vereinbarung muss so lang gültig sein, bis die Rente wegen Alters beansprucht werden kann.
Sie kommen für die Altersteilzeit nicht in Frage? Mit einem sogenannten Zeitwertkonto oder Lebensarbeitszeitkonto können Sie sich eine längere Auszeit ohne finanzielle Verluste ansparen. Sie sparen Ihre Überstunden, Mehrarbeitszeiten und nicht verbrauchte Urlaubstage oder zahlen Teile Ihres Gehalts in Absprache mit Ihrem Arbeitgeber ein. Die Mehrarbeit wird in Geld umgerechnet und Ihnen auf diesem Konto gutgeschrieben. Mehr dazu erfahren Sie hier. Zeitwertkonten können unter Umständen auch mit Altersteilzeit verrechnet werden.