Früh den Absprung schaffen

Rente mit 63

Kurz erklärt in 30 Sekunden
Für Sie zusammengefasst
  • Die sogenannte "Rente mit 63" ohne Abschläge oder Abzüge ist für besonders langjährig Versicherte seit 1. Juli 2014 möglich. Allerdings müssen Sie mindestens 45 Jahre in die Rentenkasse einbezahlt haben und das für Sie passende Rentenalter beachten.
  • Diese Alters­grenze steigt kontinuierlich in Zwei-Monats-Schritten. Konnten Senioren des Jahrgangs 1954 noch mit 63 Jahren und vier Monaten in Rente gehen, müssen sich im Jahr 1957 Geborene gedulden, bis sie das Rentenalter von 63 Jahren und zehn Monaten erreicht haben.
  • Sie haben Anspruch auf gesetzliche Rente, wenn Sie die jeweilige Regelaltersgrenze und Wartezeit erreicht haben. Für die Regelaltersrente sind mindestens fünf Jahre Wartezeit nötig. Für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte muss neben der vom Geburtsjahrgang abhängigen Grenze bei Eintritt eine Wartezeit von 45 Beitragsjahren erfüllt sein, um abschlagsfrei in Rente gehen zu können.
1 von 5
Selbst vorsorgen
Lange Jahre konnten Bürger in Deutschland gut von ihrer gesetzlichen Absicherung leben. Doch das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentnern kippt: Ein Beitragszahler muss für die Rentenansprüche von immer mehr Rentnern aufkommen. Der Grund dafür ist vor allem der starke Anstieg der Anzahl von Rentenempfängern mit bester Gesundheit.
Allianz - Rentenlast: Änderungen der Verteilung der Rentenlast über die Jahrzehnte

Langfristig ist das Rentenniveau und damit die Höhe der Altersbezüge gesunken. Mit Zuschüssen und Steuererleichterungen wurden und werden Bürger motiviert, zusätzlich selbst vorzusorgen, etwa durch eine private Rentenversicherung, eine Riester- oder Rürup-Rente sowie durch eine betriebliche Altersvorsorge.

Egal für welche Rentenarten Sie sich entscheiden: Besonders wichtig ist eine zusätzliche Vorsorge dabei für Selbstständige, da sie normalerweise nicht in der gesetzlichen Versorgung eingeschlossen sind.

Wie viel Geld Sie durch Ihre Rente erhalten, erfahren Sie einmal jährlich im Schreiben der Renteninformation. Ab dem 55. Lebensjahr erhalten Sie zusätzlich alle drei Jahre eine Rentenauskunft.

Allianz - Rentenlast: Änderungen der Verteilung der Rentenlast über die Jahrzehnte
2 von 5
3 von 5
Voraus­setzung für die Rente ab 63 prüfen
Sie machen sich Gedanken über eine Rente mit 63? Dann sollten Sie überprüfen, ob Sie die gesetzlich vorgeschriebene Wartezeit von 45 Jahren bis zu der für Ihren Jahrgang erforderlichen Altersgrenze erreichen können. 

Hinweise zum Begriff "Rente mit 63" und den gesetzlichen Regelungen dazu

Seit 1. Juli 2014 gestattet der Gesetzgeber besonders langjährig Versicherten mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente zu gehen. Die Voraussetzungen erfüllt, wer eine Wartezeit von mindestens 45 Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung vorweisen kann. Versicherte, die 1952 geboren sind, konnten ab ihrem 63. Geburtstag ihren Ruhestand genießen. Bei allen, die ab 1953 geboren sind, wird die Altersgrenze von 63 Jahren in Zwei-Monats-Schritten angehoben.

Sie sind 1955 auf die Welt gekommen? Dann liegt die Altersgrenze bei 63 Jahren und 6 Monaten. Erblickten Sie 1957 das Licht der Welt, liegt sie bei 63 Jahren und 10 Monaten, bei 1960 Geborenen bei 64 Jahren und 4 Monaten. Für Jahrgänge ab 1964 beträgt die Altersgrenze für diese Rentenart 65 Jahre.

Allianz - Beitragszeiten: Rentnerehepaar erntet Gemüse

 

Folgende Zeiten werden zu den Beitragsjahren gezählt:

  • Zeiten mit Pflichtbeiträgen aus Beschäftigung,
  • Zeiten der geringfügigen, nicht versicherungspflichtigen Beschäftigung (anteilige Berücksichtigung),
  • Zeiten mit Pflichtbeiträgen aus selbstständiger Tätigkeit,
  • Zeiten mit freiwilligen Beiträgen, wenn mindestens 18 Jahre mit Pflichtbeiträgen aus einer Beschäftigung bzw. selbstständigen Tätigkeit vorhanden sind,
  • Zeiten der Wehr- oder Zivildienstpflicht,
  • Zeiten der nicht erwerbsmäßigen Pflege von Angehörigen,
  • Zeiten der Kindererziehung bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes,
  • Zeiten, in denen Arbeitslosengeld I, Teilarbeitslosengeld, Leistungen bei Krankheit (wie etwa Krankengeld oder Verletztengeld) oder Übergangsgeld bezogen wurden,
  • Zeiten des Bezugs von Leistungen bei beruflicher Ausbildung oder Weiterbildung, Zeiten des Bezugs von Kurzarbeitergeld, Schlechtwettergeld und Winterausfallgeld,
  • Zeiten des Bezugs von Insolvenzgeld und Konkursausfallgeld (Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers),
  • Ersatzzeiten (zum Beispiel politische Haft in der ehemaligen DDR).

Nicht berücksichtigt werden allerdings unter anderem Zeiten, in denen die Person Arbeitslosenhilfe oder Arbeitslosengeld II bezogen hat, sowie Zeiten aufgrund eines Versorgungsausgleiches oder Rentensplittings. Eine detaillierte Prüfung ist im Einzelfall unerlässlich.

4 von 5
Gut zu wissen

Die Frage nach der voraussichtlichen Höhe der Altersrente beantwortet die Renteninformation. Jedes Jahr wird sie von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) an all ihre Versicherten verschickt, die mindestens 27 Jahre alt sind und fünf Jahre lang Beiträge gezahlt haben. Das Schreiben gibt Auskunft, mit welchen Leistungen man voraussichtlich im Alter oder bei voller Erwerbsminderung rechnen kann.

Rechts in der Mitte der Renteninformation finden sich drei Zahlen. Die oberste nennt den aktuellen Rentenanspruch für den Fall, dass man voll erwerbsgemindert ist. Die zweite nennt die derzeit erworbenen Ansprüche auf die Regelaltersrente, wenn man keine weiteren Beiträge mehr bezahlen würde. Der dritte Wert beziffert die hochgerechnete Rente, basierend auf weiteren Einzahlungen wie in den vergangenen fünf Jahren.

Darunter rechnet die DRV in einem Absatz vor, auf welchen Betrag sich die Regelaltersrente erhöhen könnte, wenn sie jährlich um ein beziehungsweise zwei Prozent erhöht würde – allerdings ist diese Entwicklung nicht wirklich vorherzusehen, wie die DRV selbst schreibt.

5 von 5
Häufige Fragen
  • Ist Altersteilzeit eine Alternative zur Frührente?

      Statt in Frührente zu gehen, können Sie auch über eine Altersteilzeit nachdenken, soweit Ihr Arbeitgeber diese Möglichkeit anbietet.

      Wenn Sie sich etwa für das sogenannte Blockmodell entscheiden, können Sie früher in Rente gehen. Beim Blockmodell folgt auf eine Arbeitsphase mit voller Stundenzahl eine gleich lange vollständig arbeitsfreie Freistellungsphase. In beiden Phasen bekommen Sie Ihr früheres Gehalt deshalb halbiert ausgezahlt (das sogenannte Regelarbeitsentgelt). Ihr Arbeitgeber stockt dieses Regelarbeitsentgelt sowie die Rentenversicherungsbeiträge auf.

      Ihr Vorteil ist, dass Sie auch in der Freistellungsphase weiterhin versicherungspflichtig beschäftigt sind.

      Um zu klären, ob und wann eine Altersteilzeit für Sie in Frage kommt, sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber. Um Ihren Ruhestand zu planen, wenden Sie sich zur Beratung bitte an die Deutsche Rentenversicherung (DRV). Klären Sie verbindlich mit der DRV, wann Sie welche Voraussetzungen erfüllen und mit welchen Abschlägen zu rechnen sein könnte.

      Anschließend können Sie sich an Ihren Arbeitgeber wenden, um die Modalitäten der Altersteilzeitvereinbarung zu klären. Tarifverträge sind dabei ebenso zu beachten wie gesetzliche Regelungen oder Betriebsvereinbarungen.

  • Muss ich die Rente mit 63 in Anspruch nehmen, wenn ich die Voraussetzungen dafür erfülle?

    Nein, niemand muss früher in den Ruhestand gehen als gewünscht. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, um die Frührente oder Pension in Anspruch zu nehmen, kann ein Rentenantrag gestellt werden. Auch diese Versorgung muss nicht in Anspruch genommen werden, wenn man alle Voraussetzungen erfüllt. Wer will, kann in beiden Fällen auch weiterarbeiten.

    Anders sieht das für Empfänger von Hartz IV aus: Wer mit dem Renteneintrittsalter Hartz IV erhält, kann unter Umständen verpflichtet werden, vorzeitig gegen Abschläge eine Rente in Anspruch zu nehmen. Diese „Zwangsverrentung“ erfolgt nicht, wenn der Leidtragende dadurch besondere Einbußen oder Kürzungen der Beiträge zu verkraften hat. Was hierunter zu verstehen ist, ist in der Unbilligkeitsverordnung geregelt.

  • Fallen auf die gesetzliche Rente Steuern an?

      Beiträge aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind nachgelagert mit steigendem Anteil zu versteuern. Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2040 und später sind 100 % der gesetzlichen Rente zu versteuern.

  • Welche anderen Möglichkeiten zur Vorsorge gibt es?

      Auch im Alter kommt es darauf an, ein regelmäßiges Einkommen zu haben - am besten mit lebenslangen Renditechancen. Neben der verbleibenden Zeit bis zum Eintritt in die Rente ist dies bei der Auswahl Ihrer Vorsorge ein wichtiges Kriterium.

      Interessante Investitionsmöglichkeiten zum Ausgleich einer Versorgungslücke der Rentenbeiträge sind z.B. Lebensversicherungen, Immobilien, Aktien oder Gold. 

Ihre Meinung ist uns wichtig
Geben Sie uns ein Feedback
Wir sind gerne für Sie da
Ihr Ansprechpartner vor Ort
Kontaktieren Sie die Allianz Service-Hotline
Allianz Service
Schreiben Sie uns Ihr Anliegen.
Finden Sie das für Sie passende Allianz Produkt.
Alle Allianz Produkte
Finden Sie das für Sie passende Produkt.