Zusatzrentenversicherung erklärt in 30 Sekunden
- Erklärung: Der Begriff Zusatzrentenversicherung oder Zusatzrente ist unklar und mehrfach belegt. In den allermeisten Fällen bezeichnet "Zusatzrentenversicherung" eine private Rentenversicherung, die "zusätzlich" zur gesetzlichen Rente als freiwillige und private Altersvorsorge abgeschlossen wird.
- Arten: Mit Zusatzrente kann auch eine zusätzliche Betriebsrente des öffentlichen Dienstes, eine Zusatzrentenversicherung durch den Arbeitgeber oder die Freiwillige Zusatzrentenversicherung (FZR) in der ehemaligen DDR gemeint sein.
- Wenn Ihnen als Rentner im Monat aus gesetzlicher Rentenversicherung (und z.B. betrieblicher Altersvorsorge) insgesamt weniger als 80 Prozent Ihres letzten Nettogehalts zur Verfügung steht, kann eine private Rentenzusatzversicherung sinnvoll sein, um Ihren gewohnten Lebensstandard beizubehalten.
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