Allianz Zusatzrentenversicherung: Ein Mann und eine Frau sitzen an einem Tisch und besprechen gemeinsam Dokumente.
Ist eine private Zusatz­rente sinnvoll?

Zusatz­rente (Zusatz­renten­versicherung)

  • Erklärung: Der Begriff Zusatzrentenversicherung oder Zusatzrente ist unklar und mehrfach belegt. In den allermeisten Fällen bezeichnet "Zusatzrentenversicherung" eine private Rentenversicherung, die zusätzlich zur gesetzlichen Rente als freiwillige und private Altersvorsorge abgeschlossen wird.
  • Wenn Ihnen als Rentner:in im Monat aus gesetzlicher Rentenversicherung (und z.B. betrieblicher Altersvorsorge) insgesamt weniger als 80 Prozent Ihres letzten Nettogehalts zur Verfügung steht, kann eine private Rentenzusatzversicherung sinnvoll sein, um Ihren gewohnten Lebensstandard beizubehalten.
  • Arten: Mit Zusatzrente kann auch eine zusätzliche
    Betriebsrente des öffentlichen Dienstes
    , eine
    Zusatzrentenversicherung durch den Arbeitgeber
    oder die Freiwillige Zusatzrentenversicherung (FZR) in der ehemaligen DDR gemeint sein.
Mit Zusatzrente (oder Zusatzrentenversicherung) ist meist eine private Rentenversicherung gemeint, die zusätzlich zur gesetzlichen Rente als freiwillige und private Altersvorsorge abgeschlossen wird. Eine Zusatzrente soll eine ausreichende Versorgung im Alter sichern. Unter die Definition des Begriffs fallen eine Vielzahl freiwilliger privater Rentenversicherungs-Produkte.
Die Zusatzrente ist freiwillig und umfasst viele verschiedene Varianten der zusätz­lichen Altersvorsorge, die als Ergänzung zur Grundversorgung der gesetzlichen Rentenversicherung dienen. Sie ist ein zentraler Baustein für das finanzielle Auskommen im Ruhestand. Da die Leistungen der gesetzlichen Altersrente bei den meisten Menschen nicht ausreichen, um den gewohnten Lebensstandard als Rentner:in zu erhalten, entsteht eine Vorsorgelücke, die mit einer Zusatzrenten­versicherung teilweise oder vollständig geschlossen werden kann. Eine zusätzliche Renten­versicherung garantiert Ihnen als Versicherungs­nehmer:in eine lebenslange monatliche Rentenzahlung zusätzlich zu den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung und erhöht Ihr monatliches Einkommen. Bei vielen Verträgen ist es auch möglich, sich statt einer monatlichen Rente für eine einmalige Kapitalauszahlung zum Rentenbeginn zu entscheiden.
Lohnt sich eine Zusatz­renten­versicherung? Eine private Renten­versicherung als Ergänzung der gesetz­lichen Altersrente ist für alle Versicherten sinnvoll, die im Alter mit einer Rentenlücke rechnen müssen. Eine Faustregel besagt, dass Ihr finanzieller Bedarf als Rentner:in ungefähr 80% Ihres letzten Nettogehalts entspricht. Vergleichen Sie diesen Wert mit Ihrer voraussichtlichen Rentenhöhe, können Sie leicht ausrechnen, ob sich eine Renten­zusatzversicherung für Sie persönlich lohnt. Je nachdem, wie lange es bei Ihnen persönlich noch bis zum Renteneintritt dauert, sollten Sie auch den Wertverlust Ihrer Rente durch Inflation mitberück­sichtigen. Wenn Sie erst in 5, 10 oder 20 Jahren in Rente gehen werden, hat die voraussichtliche Rente, die heute in Ihrer Renteninformation angegeben wird, nicht mehr die gleiche Kaufkraft wie zum heutigen Zeitpunkt.
Eine Verwaltungsangestellte hat vor dem Eintritt ins Rentenalter ein monatliches Nettoeinkommen von 2.000 Euro. Ihr Bedarf im Alter liegt nach der 80-Prozent-Faustregel bei ca. 1.600 Euro. Die zukünftige monatliche Rente wird laut Renten­information jedoch nur 1.367,60 Euro betragen. Die persönliche Renten- bzw. Versorgungslücke beträgt demnach 232,40 Euro. Für die Verwaltungsangestellte in diesem Beispiel kann eine Zusatzrente sinnvoll sein, um ihren zusätzlichen finanziellen Bedarf von 232,40 Euro im Monat abzusichern.
Weil der Begriff Zusatzrente mehrfach belegt ist, werden damit, neben einer zusätzlichen privaten Rentenversicherung, oft auch folgende Rentensysteme gemeint, die ebenfalls zusätzlich zur gesetzlichen Altersrente die finanzielle Absicherung im Alter ergänzen: Die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst (ZÖD) (oft auch zusätzliche Betriebsrente des öffentlichen Dienstes genannt), die Zusatzrentenversicherung durch den Arbeitgeber oder die freiwillige Zusatzrentenversicherung (FZR) in der ehemaligen DDR.
Mit gesetzlicher Zusatzrente oder Zusatzrente im öffentlichen Dienst ist meist die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst (ZÖD) gemeint. Die Zusatzversorgung ist eine Betriebsrente des öffentlichen Dienstes, mit der Arbeitgeber Ihre Arbeitnehmer:innen verpflichtend absichern müssen. Sie ist tarifvertraglich geregelt. Anspruch auf die Zusatzversorgung (vom Staat) haben Beschäftigte nach einer Wartezeit von 60 Monaten (5 Jahren), d.h. sie müssen mindestens 5 Jahre im öffentlichen Dienst gearbeitet haben. Die Höhe der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst lag im Jahr 2019 durchschnittlich bei 428 Euro für Männer und 255 Euro für Frauen in den alten Bundesländern, in den neuen Bundesländern lag das Niveau mit im Schnitt 170 Euro für Männer und 128 Euro für Frauen deutlich darunter.
In Deutschland sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, Ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine Zusatzrente in Form einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) durch Entgeltumwandlung anzubieten. Das Prinzip der Entgeltumwandlung funktioniert so, dass Arbeitnehmer:innen einen Teil ihres monatlichen Bruttogehalts in die bAV (Pensionskasse, Pensionsfond oder Direktversicherung) einzahlen. Dadurch verzichten Arbeitnehmer zwar auf einen Teil Ihres (Netto-)Lohns, profitieren aber gleichzeitig davon, dass auf den eingezahlten Beitrag zur betrieblichen Altersvorsorge keine Steuern und Sozialabgaben anfallen. Zusätzlich sind Arbeitgeber seit dem Jahr 2019 dazu verpflichtet, den umgewandelten Beitrag um mindestens 15 Prozent aufzustocken, seit 2022 gilt diese Regelung auch für bereits bestehende Verträge. Der Zuschuss zur Zusatzrente vom Arbeitgeber darf allerdings die tatsächlich eingesparten Sozialabgaben des Arbeitgebers nicht überschreiten. Arbeitnehmer:innen können monatlich bis zu 564 Euro steuerfrei und bis 282 Euro sozialversicherungsfrei in Beiträge zur betriebliche Altersvorsorge umwandeln. (Stand: Februar 2022)
Die freiwillige Zusatzrentenversicherung wurde in der DDR 1971 eingeführt und stand allen Sozial­versicherungs­pflichtigen offen, deren Einkommen 600 Mark monatlich überstieg. Versicherte zahlten jeweils 10 Prozent des 600 Mark übersteigenden Verdienstes in die FZR, ebenfalls 10 Prozent zahlte der Betrieb, bei dem die Versicherten beschäftigt waren. Das Besondere an der DDR-Sonderrente war, dass nach 25 Jahren die Beitragspflicht für Versicherte entfiel. Ab dann zahlte allein der Betrieb die Beiträge in die FZR. Rund 1,3 Millionen Menschen erhielten damals Leistungen aus der FZR und weiteren Zusatzversorgungssystemen der DDR, beispielsweise die sog. „Intelligenzrente“ für Mitarbeiter:innen der technischen Berufe (Stand: 2019). Zu den Empfängerinnen und Empfängern der DDR-Renten zählen z. B. Ingenieure, Ärztinnen, Pädagogen, Künstlerinnen oder Zirkusmitarbeiter. Die gezahlten Beiträge zur FZR werden laut deutscher Rentenversicherung zwar rentensteigernd berücksichtigt, allerdings sind im Zuge der Wiedervereinigung Ansprüche auf die Zusatzrente der DDR nach einer Übergangsfrist für einige Berufsgruppen teilweise oder ganz entfallen.
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