Private Renten­versicherung Auszahlung: Kapital oder Rente?

Private Renten­versicherung aus­zahlen lassen

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Wenn Sie sich Ihre private Renten­versicherung auszahlen lassen, haben Sie bei Verträgen mit ein­ge­schlos­senem Kapital­wahlrecht mehrere Optionen: Sie können eine Einmal­auszahlung oder eine lebens­lange Rente wählen. Es kann auch eine Kombination aus beidem möglich sein.
  • Welche Art der Auszahlung bei Ihrer privaten Renten­versicherung sinnvoller ist, hängt von Ihrer Lebens­situation ab. Bevor Sie sich bei der privaten Renten­versicherung für Auszahlung oder Rente entscheiden, sollten Sie alle möglichen Varianten durchrechnen lassen. Berück­sichtigen Sie dabei auch steuerliche Abzüge.
  • Haben Sie vor 2005 einen Vertrag mit mindestens zwölf Jahren Lauf­zeit abgeschlossen und fünf Jahre oder länger Beiträge gezahlt, ist die einmalige Auszahlung der privaten Renten­versicherung im Normal­fall steuerfrei. Wer sich für eine lebens­lange Rente entscheidet, versteuert nur den sogenannten Ertragsanteil.
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Rente oder Kapital­aus­zahlung?
Die Auszahlung Ihrer privaten Renten­versicherung ist in der Regel als ein­malige Kapital­zahlung, als lebens­lange Rente oder als Kombination aus beidem möglich.
 
Haben Sie eine private Renten­versicherung mit Kapital­wahlrecht abgeschlossen, dann können Sie sich zu Renten­beginn für eine lebenslange Rente, eine einmalige Kapital­auszahlung oder eine Kombination aus beidem entscheiden. Bei der Leistung als Rente können Sie meist festlegen, ob Sie die Auszahlung monat­lich, halb­jährlich oder in einem anderen Intervall erhalten möchten.

Die meisten privaten Rentenversicherer zahlen die monatliche Rente lebens­lang aus. Das heißt: Je länger Sie leben, desto höher ist der Auszahlungs­­betrag, den Sie aus Ihrer privaten Alters­­vorsorge erhalten. Doch auch im Todesfall gehen Ihre Beiträge nicht verloren.

Ihre private Zusatzrente setzt sich in der Regel aus verschiedenen Bestand­­teilen zusammen: der vertraglich garantierten lebens­langen Rente sowie aus Über­­schüssen, die Ihr Versicherungs­­unter­­nehmen für Sie erwirtschaftet. Sollten Sie versterben, gehen die gezahlten Beiträge nicht verloren; der Rest­betrag wird an Ihre Begünstigten ausgezahlt. Es kann auch eine Todes­fall­­leistung vereinbart werden.

Diese drei Modelle der privaten Renten­­versicherung gibt es:

  1. Dynamische Rente: Heißt oft auch voll­­dynamische Rente. Bei dieser Option nutzt der Versicherer nach Renten­­beginn erzielte Über­schüsse für jährliche Renten­­steigerungen. Die Renten­zahlungen können nicht sinken. Die kontinuierliche Anpassung kann außerdem die Inflation bis zu einem gewissen Prozent­­satz ausgleichen. Garantiert ist dies jedoch nicht.
  2. Konstante Rente: Wird je nach Anbieter auch flexible Rente oder Sofort­­über­­schuss­­rente genannt. Bei diesem Modell ist die monatliche Rente anfangs höher als bei der dynamischen Rente. Das Versicherungs­­unter­nehmen ermittelt zu Renten­­beginn, wie viele Über­­schüsse während der gesamten Renten­zeit voraus­­sichtlich anfallen. Der geschätzte Betrag wird gleich­mäßig auf die voraus­sichtlichen Renten­­zahlungen verteilt. Die so berechnete Über­schuss­­rente bleibt während der gesamten Renten­­phase konstant – und kann durch die Inflation mit der Zeit an Wert verlieren. Fallen die Über­­schüsse niedriger aus als prognostiziert, kann die Rente auch sinken; die garantierte Rente erhalten Sie jedoch in jedem Fall.
  3. Teildynamische Rente: Ist eine Kombination aus dynamischer und konstanter Rente. Zu Renten­beginn sind die Zahlungen höher als bei der dynamischen Rente. Dafür fallen die Renten­­steigerungen im Verlauf der Renten­zeit geringer aus. Die Rente kann allerdings auch sinken. Ein Inflations­­ausgleich ist bei dieser Variante ebenfalls nicht garantiert.

Statt einer monatlichen Rente können Sie sich zu Renten­beginn auch für eine Einmal­zahlung entscheiden. Das bedeutet: Ihnen wird das gesamte Kapital, das Sie in der privaten Renten­versicherung angespart haben, mit einem Mal ausgezahlt.

Dieses Auszahlungsmodell steht für Privat­renten sowie bei fonds­gebundenen Renten­versicherungen (Fondsrente) zur Auswahl. Anders ist dies beispiels­weise bei der Riester-Rente. Hier gibt es gesetzliche Vorgaben für die Auszahlung. Ob Sie die Kapital­auszahlung Ihrer privaten Renten­versicherung für die Alters­vorsorge nutzen oder mit dem Einmal­betrag beispiels­weise einen Immobilien­kredit tilgen, ist Ihnen überlassen.

Auch eine Kombination aus Kapital­auszahlung und Rente ist in der Regel möglich. Welche Art der Leistung für Sie sinnvoll ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Ob sich für Sie eine private Renten­versicherung mit Auszahlung oder Rente lohnt, lässt sich nicht pauschal sagen. Welche Variante sinnvoller ist, hängt unter anderem von der Lebens­situation der Versicherungs­nehmer:innen ab. Die Vor- und Nachteile beider Auszahlungs­arten sollten immer individuell abgewogen werden:

  • Reichen gesetzliche Rente und andere Alters­einkünfte nicht aus, um den eigenen Lebens­standard zu halten, macht die Auszahlung der privaten Renten­versicherung als monatliche Rente in der Regel mehr Sinn. Damit können Sie im Alter z.B. Fixkosten wie Miete, Strom­rechnungen oder Lebens­mittel­einkäufe bezahlen. Sind Sie zu Renten­beginn gesund und erwarten ein langes Leben, kann eine monatliche Rente sinnvoller sein als eine einmalige Kapital­auszahlung, da diese lebens­lang gezahlt wird.
  • Wer sich durch gesetzliche Rente, Betriebs­rente und/oder private Rück­lagen gut für das Alter abgesichert fühlt, kann bei der privaten Renten­versicherung die einmalige Kapital­auszahlung wählen. Aber: Haben Sie die Summe ausgegeben, steht sie für die Absicherung im Alter nicht mehr zur Verfügung. Wenn Sie zum Renten­beginn eine schwere Krankheit haben, kann die einmalige Kapital­zahlung für Sie die bessere Option sein. Doch auch im Todes­fall gehen die eingezahlten Beiträge nicht verloren. Sie werden an Ihre Begünstigten ausgezahlt.
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Gut zu wissen: Außer­plan­mäßige Aus­zahlung
Eine vorzeitige komplette Auszahlung Ihrer Rentenversicherung ist nur möglich, wenn Sie Ihren Vertrag kündigen oder verkaufen. In der Regel bieten moderne private Rentenversicherungen gute alternative Möglichkeiten bei finanziellen Belastungen.

Wenn Sie finanziellen Belastungen ausgesetzt sind, so sollte die Kündigung Ihrer Versicherung das letzte Mittel sein. Prüfen Sie zunächst, welche alternative Möglich­keiten Ihr Versicherungs­unter­nehmen anbietet. So können außerplanmäßige Entnahmen aus der Versicherung möglich sein. Auch eine Stundung oder eine Beitrags­freistellung können dabei helfen, schwierige finanzielle Situationen zu überbrücken.

Wer sich seine private Renten­versicherung vorzeitig auszahlen lassen möchte, hat in der Regel zwei Möglichkeiten:

  • Private Rentenversicherung kündigen: Nach der Kündigung erhalten Sie den aktuellen Rück­kaufs­wert der Renten­versicherung ausbezahlt. Dieser setzt sich aus dem Kapital, das Sie durch Ihre Beiträge angespart haben, und Zinsen zusammen. Bei Kündigung Ihrer Renten­versicherung machen Sie in der Regel Verlust. Sprich: Sie verlieren einen Teil der eingezahlten Beiträge – vor allem, wenn der Vertrag noch nicht lange läuft.
  • Private Rentenversicherung verkaufen: Der Verkauf Ihrer privaten Renten­versicherung ist auf dem sogenannten Zweit­markt möglich. Ankäufer über­nehmen Ihren Vertrag. Im Gegenzug erhalten Sie eine Einmal­zahlung, die meist etwas höher als der Rückkaufswert Ihrer Renten­versicherung ausfällt. Sie müssen Ihren Gewinn aber zumeist versteuern. Policen­händler akzeptieren außerdem nicht jede Renten­versicherung – sondern zum Beispiel nur Verträge, die vor 2005 abgeschlossen wurden.

Alternativ können Sie eine private Renten­versicherung abschließen, bei der Sie bereits vor Renten­beginn auf Ihr angespartes Geld zugreifen können.

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Steuer­vorteile
Entscheiden Sie sich bei der privaten Renten­versicherung für eine Kapital­auszahlung, ist Ihr Ertrag unter bestimmten Voraus­setzungen steuerfrei. Wählen Sie eine lebens­lange Renten­leistung, wird nur ein kleiner Anteil (= Ertrags­anteil) besteuert.

Auf die Auszahlung Ihrer privaten Renten­versicherung zahlen Sie grund­sätzlich Steuern. Nur in einem Sonder­fall gibt es bei der privaten Renten­versicherung keine Abzüge bei der Auszahlung. Zu Renten­beginn ist eine einmalige Kapital­auszahlung für Sie steuer­frei, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Sie haben den Vertrag vor 2005 mit einer Mindest­laufzeit von zwölf Jahren abgeschlossen.
  • Sie haben mindestens fünf Jahre lang Beiträge in die private Renten­versicherung eingezahlt.

Bei Verträgen, die ab 2005 abgeschlossen wurden, zahlen Sie auf die in der Einmal­zahlung enthaltenen Erträge Abgeltungs­steuer zuzüglich Solidaritäts­zuschlag und ggf. Kirchen­steuer. Läuft Ihr Vertrag mindestens zwölf Jahre und sind Sie bei Auszahlung mindestens 60 Jahre – oder 62 Jahre je nach Zeitpunkt des Vertrags­abschlusses – alt, ist nur die Hälfte des Ertrags steuer­pflichtig. Der steuer­pflichtige halbe Ertrag wird dann mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuert.

Wer sich bei Auszahlung der privaten Renten­versicherung für die Rente entscheidet, zahlt nur auf einen kleinen Teil seiner monat­lichen Rente Steuern. Wie hoch dieser sogenannte Ertrags­anteil ist, hängt vom Lebens­alter bei Renten­beginn ab. Für einen 63-Jährigen ergibt sich laut § 22 Einkommen­steuer­gesetz zum Beispiel ein Ertrags­anteil von 20 Prozent. Bei zu Renten­beginn 69- oder 70-Jährigen sind es 15 Prozent.

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Entscheidungs­hilfe für Rente oder Kapital­aus­zahlung 
Bevor Sie sich Ihre private Renten­versicherung auszahlen lassen, sollten Sie beide Auszahlungs­varianten durch­rechnen. Berück­sichtigen Sie dabei auch, welche Option steuerlich günstiger ist.

Sie sind unsicher, ob bei Ihrer privaten Renten­versicherung einmalige Auszahlung oder Rente sinnvoller ist? Diese Tipps helfen Ihnen bei der Entscheidung:

  • Rechnen Sie beide Auszahlungs­optionen durch. Wie viele Jahre müssten die monatlichen Renten­zahlungen fließen, damit Sie mehr heraus­bekämen als bei einer einmaligen Kapital­auszahlung?
  • Berücksichtigen Sie bei der Entscheidungs­findung auch, wie hoch die steuer­lichen Abzüge bei Auszahlung Ihrer privaten Renten­versicherung ausfallen würden. Je nach Versicherungs­beginn und Alter bei Renten­eintritt gibt es bei der Besteuerung teils deutliche Unterschiede.
  • Lassen Sie sich bei der Entscheidungs­findung von einem professionellen Ansprechpartner oder einer Ansprechpartnerin unterstützen.
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