- Wenn Sie sich Ihre private Rentenversicherung auszahlen lassen, haben Sie bei Verträgen mit eingeschlossenem Kapitalwahlrecht mehrere Optionen: Sie können eine Einmalauszahlung oder eine lebenslange Rente wählen. Es kann auch eine Kombination aus beidem möglich sein. Welche Art der Auszahlung bei Ihrer privaten Rentenversicherung sinnvoller ist, hängt von Ihrer Lebenssituation ab. Bevor Sie sich bei der privaten Rentenversicherung für Auszahlung oder Rente entscheiden, sollten Sie alle möglichen Varianten durchrechnen lassen.
- Berücksichtigen Sie dabei auch steuerliche Abzüge. Haben Sie vor 2005 einen Vertrag mit mindestens zwölf Jahren Laufzeit abgeschlossen und fünf Jahre oder länger Beiträge gezahlt, ist die einmalige Auszahlung der privaten Rentenversicherung im Normalfall steuerfrei. Wer sich für eine lebenslange Rente entscheidet, versteuert nur den sogenannten Ertragsanteil.
Möglichkeiten: Rente oder Kapitalauszahlung?
Welche Möglichkeiten gibt es für die Auszahlung der privaten Rentenversicherung? Die Auszahlung Ihrer privaten Rentenversicherung ist in der Regel als einmalige Kapitalzahlung, als lebenslange Rente oder als Kombination aus beidem möglich. Haben Sie eine private Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht abgeschlossen, dann können Sie sich zu Rentenbeginn für eine lebenslange Rente, eine einmalige Kapitalauszahlung oder eine Kombination aus beidem entscheiden. Bei der Leistung als Rente können Sie meist festlegen, ob Sie die Auszahlung monatlich, halbjährlich oder in einem anderen Intervall erhalten möchten.
Auszahlung als monatliche Rente
Die meisten privaten Rentenversicherer zahlen die monatliche Rente lebenslang aus. Das heißt: Je länger Sie leben, desto höher ist der Auszahlungsbetrag, den Sie aus Ihrer privaten Altersvorsorge erhalten. Doch auch im Todesfall gehen Ihre Beiträge nicht verloren. Ihre private Zusatzrente setzt sich in der Regel aus verschiedenen Bestandteilen zusammen: der vertraglich garantierten lebenslangen Rente sowie aus Überschüssen, die Ihr Versicherungsunternehmen für Sie erwirtschaftet. Sollten Sie versterben, gehen die gezahlten Beiträge nicht verloren; der Restbetrag wird an Ihre Begünstigten ausgezahlt. Es kann auch eine Todesfallleistung vereinbart werden. Es gibt drei Modelle der privaten Rentenversicherung: Die dynamische Rente, konstante Rente und die teildynamische Rente.
Dynamische Rente
Dynamische Rente heißt oft auch volldynamische Rente. Bei dieser Option nutzt der Versicherer nach Rentenbeginn erzielte Überschüsse für jährliche Rentensteigerungen. Die Rentenzahlungen können nicht sinken. Die kontinuierliche Anpassung kann außerdem die Inflation bis zu einem gewissen Prozentsatz ausgleichen. Garantiert ist dies jedoch nicht.
Konstante Rente
Konstante Rente wird je nach Anbieter auch flexible Rente oder Sofortüberschussrente genannt. Bei diesem Modell ist die monatliche Rente anfangs höher als bei der dynamischen Rente. Das Versicherungsunternehmen ermittelt zu Rentenbeginn, wie viele Überschüsse während der gesamten Rentenzeit voraussichtlich anfallen. Der geschätzte Betrag wird gleichmäßig auf die voraussichtlichen Rentenzahlungen verteilt. Die so berechnete Überschussrente bleibt während der gesamten Rentenphase konstant – und kann durch die Inflation mit der Zeit an Wert verlieren. Fallen die Überschüsse niedriger aus als prognostiziert, kann die Rente auch sinken; die garantierte Rente erhalten Sie jedoch in jedem Fall.
Teildynamische Rente
Teildynamische Rente: ist eine Kombination aus dynamischer und konstanter Rente. Zu Rentenbeginn sind die Zahlungen höher als bei der dynamischen Rente. Dafür fallen die Rentensteigerungen im Verlauf der Rentenzeit geringer aus. Die Rente kann allerdings auch sinken. Ein Inflationsausgleich ist bei dieser Variante ebenfalls nicht garantiert.
Einmalige Kapitalauszahlung
Statt einer monatlichen Rente können Sie sich zu Rentenbeginn auch für eine Einmalzahlung entscheiden. Das bedeutet: Ihnen wird das gesamte Kapital, das Sie in der privaten Rentenversicherung angespart haben, mit einem Mal ausgezahlt. Dieses Auszahlungsmodell steht für Privatrenten sowie bei fondsgebundenen Rentenversicherungen (Fondsrente) zur Auswahl. Anders ist dies beispielsweise bei der Riester-Rente. Hier gibt es gesetzliche Vorgaben für die Auszahlung. Ob Sie die Kapitalauszahlung Ihrer privaten Rentenversicherung für die Altersvorsorge nutzen oder mit dem Einmalbetrag beispielsweise einen Immobilienkredit tilgen, ist Ihnen überlassen. Auch eine Kombination aus Kapitalauszahlung und Rente ist in der Regel möglich. Welche Art der Leistung für Sie sinnvoll ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Für wen ist welche Auszahlung sinnvoll?
Ob sich für Sie eine private Rentenversicherung mit Auszahlung oder Rente lohnt, lässt sich nicht pauschal sagen. Welche Variante sinnvoller ist, hängt unter anderem von der Lebenssituation der Versicherungsnehmer:innen ab. Die Vor- und Nachteile beider Auszahlungsarten sollten immer individuell abgewogen werden.
Reichen gesetzliche Rente und andere Alterseinkünfte nicht aus, um den eigenen Lebensstandard zu halten, macht die Auszahlung der privaten Rentenversicherung als monatliche Rente in der Regel mehr Sinn. Damit können Sie im Alter z.B. Fixkosten wie Miete, Stromrechnungen oder Lebensmitteleinkäufe bezahlen. Sind Sie zu Rentenbeginn gesund und erwarten ein langes Leben, kann eine monatliche Rente sinnvoller sein als eine einmalige Kapitalauszahlung, da diese lebenslang gezahlt.
Wer sich durch gesetzliche Rente, Betriebsrente und/oder private Rücklagen gut für das Alter abgesichert fühlt, kann bei der privaten Rentenversicherung die einmalige Kapitalauszahlung wählen. Aber: Haben Sie die Summe ausgegeben, steht sie für die Absicherung im Alter nicht mehr zur Verfügung. Wenn Sie zum Rentenbeginn eine schwere Krankheit haben, kann die einmalige Kapitalzahlung für Sie die bessere Option sein. Doch auch im Todesfall gehen die eingezahlten Beiträge nicht verloren. Sie werden an Ihre Begünstigten ausgezahlt.
Auszahlung kapitalbildender Lebensversicherung
Mit Wiederanlage Lebensstandard sichern
Nutzen Sie die Auszahlung aus Ihrer kapitalbildenden Lebensversicherung dazu, Ihren Lebensstandard im Ruhestand zu sichern. Das geht zum Beispiel, wenn Sie den Auszahlungsbetrag in eine moderne private Rentenversicherung oder eine Sofortrente mit Einmalzahlung investieren lassen. Zudem ist ein Auszahlungsplan oder eine kurzfriste Geldanlage eine weitere Option zur Wiederanlage. Informieren Sie sich jetzt über Ihre Möglichkeiten zur Wiederanlage oder lassen Sie sich kostenlos und unverbindlich von Ihrem persönlichen Allianz Ansprechpartner:in beraten.
Private Rentenversicherung vorzeitig auszahlen
Kann man sich eine private Rentenversicherung vorzeitig auszahlen lassen? Eine vorzeitige komplette Auszahlung Ihrer Rentenversicherung ist nur möglich, wenn Sie Ihren Vertrag kündigen oder verkaufen. In der Regel bieten moderne private Rentenversicherungen gute alternative Möglichkeiten bei finanziellen Belastungen. Wenn Sie finanziellen Belastungen ausgesetzt sind, so sollte die Kündigung Ihrer Versicherung das letzte Mittel sein. Prüfen Sie zunächst, welche alternative Möglichkeiten Ihr Versicherungsunternehmen anbietet. So können außerplanmäßige Entnahmen aus der Versicherung möglich sein. Auch eine Stundung oder eine Beitragsfreistellung können dabei helfen, schwierige finanzielle Situationen zu überbrücken. Wer sich seine private Rentenversicherung vorzeitig auszahlen lassen möchte, hat in der Regel zwei Möglichkeiten: Kündigen oder verkaufen.
Private Rentenversicherung kündigen
Nach der Kündigung erhalten Sie den aktuellen Rückkaufswert der Rentenversicherung ausbezahlt. Dieser setzt sich aus dem Kapital, das Sie durch Ihre Beiträge angespart haben, und Zinsen zusammen. Bei Kündigung Ihrer Rentenversicherung machen Sie in der Regel Verlust. Sie verlieren einen Teil der eingezahlten Beiträge, vor allem, wenn der Vertrag noch nicht lange läuft.
Private Rentenversicherung verkaufen
Der Verkauf Ihrer privaten Rentenversicherung ist auf dem sogenannten Zweitmarkt möglich. Ankäufer übernehmen Ihren Vertrag. Im Gegenzug erhalten Sie eine Einmalzahlung, die meist etwas höher als der Rückkaufswert Ihrer Rentenversicherung ausfällt. Sie müssen Ihren Gewinn aber zumeist versteuern. Policenhändler akzeptieren außerdem nicht jede Rentenversicherung, sondern zum Beispiel nur Verträge, die vor 2005 abgeschlossen wurden.
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Wann ist Auszahlung einer Privatrente steuerfrei?
Auf die Auszahlung Ihrer privaten Rentenversicherung zahlen Sie grundsätzlich Steuern. Nur in einem Sonderfall gibt es bei der privaten Rentenversicherung keine Abzüge bei der Auszahlung. Zu Rentenbeginn ist eine einmalige Kapitalauszahlung für Sie steuerfrei, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: Sie haben den Vertrag vor 2005 mit einer Mindestlaufzeit von zwölf Jahren abgeschlossen und haben mindestens fünf Jahre lang Beiträge in die private Rentenversicherung eingezahlt. Bei Verträgen, die ab 2005 abgeschlossen wurden, zahlen Sie auf die in der Einmalzahlung enthaltenen Erträge Abgeltungssteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Läuft Ihr Vertrag mindestens zwölf Jahre und sind Sie bei Auszahlung mindestens 60 Jahre – oder 62 Jahre je nach Zeitpunkt des Vertragsabschlusses – alt, ist nur die Hälfte des Ertrags steuerpflichtig. Der steuerpflichtige halbe Ertrag wird dann mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuert.
Ausahlung private Rentenversicherung: Tipps
Entscheidungshilfe für Rente oder Kapitalauszahlung: Sie sind unsicher, ob bei Ihrer privaten Rentenversicherung einmalige Auszahlung oder Rente sinnvoller ist? Bevor Sie sich Ihre private Rentenversicherung auszahlen lassen, sollten Sie beide Auszahlungsvarianten durchrechnen. Berücksichtigen Sie dabei auch, welche Option steuerlich günstiger ist. Diese Tipps helfen Ihnen bei der Entscheidung:
- Rechnen Sie beide Auszahlungsoptionen durch. Wie viele Jahre müssten die monatlichen Rentenzahlungen fließen, damit Sie mehr herausbekämen als bei einer einmaligen Kapitalauszahlung?
- Berücksichtigen Sie bei der Entscheidungsfindung auch, wie hoch die steuerlichen Abzüge bei Auszahlung Ihrer privaten Rentenversicherung ausfallen würden. Je nach Versicherungsbeginn und Alter bei Renteneintritt gibt es bei der Besteuerung teils deutliche Unterschiede.
- Lassen Sie sich bei der Entscheidungsfindung von einem professionellen Ansprechpartner oder einer Ansprechpartnerin unterstützen.
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