Mietkaution: Auf den Punkt gebracht
- Mit einer Mietkaution sichern sich Vermieter gegen Mietausfälle und weitere Schäden aus dem Mietverhältnis ab. Die Sicherheitsleistung ist vom Mieter zu erbringen. Sie landet in der Regel als Barkaution auf einem Mietkautionskonto. Vertragspartnern stehen weitere Alternativen zur Verfügung.
- Die Höhe der Mietkaution ist per Gesetz geregelt, generelle Bezahlpflicht dagegen nicht. Nur wenn Vermieter sie im Mietvertrag explizit fordern, ist sie zu zahlen. Die Sicherheit darf maximal drei Nettokaltmieten betragen. Die Garantiesumme ist in diesem Rahmen verhandelbar und muss im Mietvertrag festgelegt sein.
- Endet das Mietverhältnis, sind Vermieter zu einer Rückzahlung der Mietkaution - inklusive Verzinsung. Sie haben dafür bis zu zwölf Monate Zeit.
- Wer das Geld für eine Mietkaution nicht zur Verfügung hat oder es für andere Anschaffungen benötigt, dem hilft eine Mietkautionsversicherung. Die Versicherungsbürgschaft der Allianz steht Mietern für eine Jahresgebühr von 4,7 Prozent der Kautionssumme zur Seite und bürgt für die vereinbarte Summe.
Keine Pflicht: Vermieter entscheiden über Mietkaution

Viele Menschen sind der Meinung, Mietkaution zu bezahlen, sei gesetzlich vorgeschrieben. Das ist ein Irrtum. Es existiert kein Gesetz, welches Mieter zu einer Kautionszahlung verpflichtet. Der Gesetzgeber überlässt Vermietern die Entscheidung, ob sie von ihren künftigen Immobilienkunden eine Sicherheit fordern oder nicht.
Bestehen Haus- oder Wohnungsbesitzer auf einer Kaution, dann müssen sie das im Mietvertrag festlegen. Ebenfalls aufzuführen sind dort Höhe, Zahlungsweise und Art der Sicherheitsleistung. Als Obergrenze gelten drei Monatskaltmieten netto – mehr ist nicht zulässig. Beträge innerhalb dieses Limits sind verhandelbar. Nach Vertragsabschluss darf der Vermieter keine Mietkaution mehr verlangen, denn wurde diese nicht im Mietvertrag vereinbart, darf sie nicht nachgefordert werden.
Wichtig: Sollte im Laufe Ihrer Mietdauer die Miete erhöht werden, kann Ihr Vermieter keine dementsprechende Anpassung der Mietkaution von Ihnen verlangen. Die Kautionssumme, die im ursprünglich abgeschlossenen Mietvertrag genannt ist, ist bindend.

Mietkaution und Zinsen: Was ein Konto bringt und wer es einrichtet

Um das Anlegen eines Mietkautionskontos bei einer Bank kümmern sich in den meisten Fällen die Vermieter. Mieter können sich völlig aufs Einrichten konzentrieren. Die Bankangelegenheit übernehmen Immobilieninhaber – aber nur, wenn sie im Vertragswerk aufs Hinterlegen einer Mietkaution bestehen. Das ist normalerweise die Regel. Das Geld ist für Wohnungs- bzw. Hausbesitzer tabu – das heißt: Sie dürfen darüber nicht frei verfügen.
Sie erhalten zwar die Sicherheitsleistung, müssen für diese allerdings bei ihrer Bank ein Mietkautionskonto anlegen – zum üblichen Zinssatz. Dieses Treuhandkonto ist vom restlichen Vermögen getrennt anzulegen und hat eine Kündigungsfrist von maximal drei Monaten. Sollte der Vermieter die Mietkaution nicht getrennt angelegt haben, kann er sich der Untreue strafbar machen. Während der gesamten Mietzeit ist es nicht kündbar. Seltener eröffnen Mieter auf ihren Namen ein Kautionskonto.
Nachdem sie die vereinbarte Kautionssumme einbezahlt haben, verpfänden sie das Konto als Mietsicherheit an ihren Vermieter. Auf das Geld haben Kontoeröffner erst wieder Zugriff, wenn das Mietverhältnis beendet ist. Das Gute daran: Geht der Immobilienbesitzer Pleite, ist die Mietkaution nicht pfändbar und vor Gläubigern sicher. Denn auch bei Insolvenz oder sogar im Todesfall des Vermieters erhalten Sie nach Beendigung Ihres Mietverhältnisses die Kaution inklusive des Zinsertrags zurück. Auch bei einem Eigentümerwechsel bleibt die Mietkaution unberührt.
Vermieter fordern meist Barkaution als Garantie
Mietkaution soll Eigentümer vor Mietausfällen oder unbezahlten Schäden an ihrer Immobilie bewahren. Beide Parteien vereinbaren meistens die Barkaution als Mietkaution. Dabei übergibt der Mieter seinem Vermieter den im Mietvertrag festgelegten Betrag in bar. Er sollte sich dafür auf jeden Fall eine Quittung ausstellen lassen. Alternativ kann er die Kaution überweisen oder eine andere Garantie-Möglichkeit wählen. Letztendlich entscheiden Vermieter, welche Variante der Sicherheitsleistung sie bevorzugen.
Wann ist Mietkaution fällig?
Je nach finanzieller Lage dürfen Vertragspartner die Summe komplett oder in drei Monatsraten begleichen. Auf die lange Bank schieben geht nicht: Mit Beginn des Mietverhältnisses ist die erste Rate fällig. Ein Vermieter darf einen potenziellen Mieter allerdings nicht ablehnen, weil dieser die Kaution ausschließlich in Raten zahlen möchte. Weigert sich der Vermieter, auf die Ratenzahlung einzugehen, kann das Mietverhältnis auch fristlos gekündigt werden.
Wer als Mieter die festgelegten Raten der Mietkaution nicht bezahlt, setzt seine neue Bleibe aufs Spiel. Das Gesetz erlaubt es Vermietern, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen, sobald ihr Mieter mit zwei Monatskaltmieten im Rückstand ist. Möglich ist das ohne vorherige Abmahnung bei nach Inkrafttreten der Mietrechtsnovelle 2013 geschlossenen Verträgen.
Dispokredit ist schnell verfügbar, dafür sehr teuer
Herrscht gerade etwas Ebbe in der Kasse, bietet sich zum Begleichen der Barkaution ein Dispokredit an. Aber Achtung: dabei handelt es sich um die teuerste Form von Bankkrediten. Sie schlagen je nach Kreditinstitut mit jährlichen Zinssätzen zwischen sechs und knapp 14 Prozent zu Buche. Deshalb sollten Mieter diese - wenn es unbedingt sein muss – nur für kurze Zeit zum Finanzieren der Mietkaution in Anspruch nehmen. Einen Vorteil bietet der Dispo allerdings: Banken gewähren ihn schnell und unkompliziert. Die Tilgung ist sehr flexibel.
Kredit gibt's umso günstiger, je höher die Bonität ist
Ratenkredite sind eine Alternative zum teuren Dispokredit. Allerdings prüfen Banken die Kreditwürdigkeit vom Kreditnehmer und holen eine Auskunft bei der Schufa ein. Danach unterscheiden sie unter zwei Kreditformen: bonitätsunabhängigen und bonitätsabhängigen Konditionen. Bei bonitätsunabhängigen Konditionen erhält jeder kreditwürdige Interessent den gleichen Zins. Bei bonitätsabhängigen Angeboten bieten Geldinstitute günstigere Bedingungen an. Je höher die Bonität des Kunden, desto niedriger fallen die Zinsen aus.
Wie lange gilt Mietkaution und was geschieht bei Kündigung vom Mietverhältnis?
Eine Mietkaution ist nicht zeitlich begrenzt. Sie beginnt ab Unterzeichnung des Mietvertrags. Endet jedoch das Mietverhältnis, besiegelt das gleichzeitig das Ende der Mietkaution. Dafür gibt es vielfältige Gründe. Beispielsweise, wenn ein neuer Job in einer anderen Stadt einen Wohnungswechsel nötig macht oder Familienzuwachs das begrenzte Platzangebot sprengt. Mit dem Auszug darf die Kaution vom Vermieter zurückverlangt werden. Die Rückzahlung der Mietkaution kann auch per Musterbrief angefordert werden. Hierzu gibt es zahlreiche kostenlose Vorlagen.
Wohnungseigner lösen daraufhin das Bürgschaftskonto auf und zahlen den Betrag zurück. Bewohner erhalten die komplette Summe inklusive dem Zinsertrag, wenn keine offenen Rechnungen oder anderweitige Forderungen bestehen.
Rückzahlung der Mietkaution ist bei Mietvertragsende fällig
Wenn Mieter ihre Wohnung kündigen, möchten sie Ihre Mietkaution zurück. Das ist ihr gutes Recht. Vermieter sind daher laut Mietrecht verpflichtet, ihren scheidenden Bewohnern den Kautionsbetrag inklusive angefallener Zinsen zurückzuzahlen. Wichtig zu wissen: Immobilienbesitzer müssen die Mietkaution nicht sofort erstatten. Der Gesetzgeber gewährt ihnen eine Frist von bis zu zwölf Monaten. In diesem Zeitraum prüfen Wohnungs- und Hauseigentümer, ob und welche Ansprüche gegenüber ehemaligen Mietvertragspartnern bestehen.
Das können Mietschulden sein, offene Nebenkosten, Betriebskostenabrechnungen oder nötige Schönheitsreparaturen, die nach Wegzug anfallen. In diesem Fall kann der Vermieter die Mietkaution vorerst einbehalten. Größeren Ärger vermeidet, wer beim Ein- wie Auszug ein Übergabeprotokoll anfertigt. Beide Parteien halten darin Zustand, Mängel und Pflichten fest, die jeweils zu erfüllen sind. Zur Dokumentation sollten beide Vertragspartner das Papier unterschreiben. Dann steht einer schnelleren Mietkaution-Rückzahlung nichts im Weg.
Mietkautionssparbuch und weitere Kautionsmodelle

Mietkaution können Mieter auf mehrere Arten leisten. Wie bereits erwähnt, ist die Form der Barkaution die gängigste. Wer knapp bei Kasse ist oder sein Geld selbst verwalten möchte, hat diese Alternativen:
Mietkautionssparbuch zugunsten des Vermieters
Nicht jeder Mieter gibt gerne sein hartverdientes Geld aus der Hand. Für diese Klientel ist die Variante "Verpfändetes Sparbuch" interessant. Skeptiker eröffnen bei der eigenen Bank ein Mietkautionssparbuch und zahlen darauf das vereinbarte Mietpfand ein. Gleichzeitig verpfänden sie es zugunsten ihres Vermieters. Das Sparbuch dient als Sicherheit und läuft unter eigenem Namen bei der Bank des Vertrauens.
Am Ende des Mietverhältnisses gilt das Gleiche wie bei Barkaution: Liegen keine Ansprüche seitens Vermieter vor, bekommen Mieter ihr verzinstes Guthaben vom Mietkautionssparbuch ausbezahlt. In Zeiten von Niedrigzinsen ist die Summe allerdings nur geringfügig höher als der einbezahlte Betrag.
Bausparvertrag mit Sonderkonditionen suchen
Bausparverträge nutzen die meisten Menschen, um sich ihren Traum von einer eigenen Immobilie zu erfüllen. Die Sparverträge eignen sich ebenfalls gut als Mietsicherheit. Am besten auf Sonderkonditionen achten, die im Schadenfall garantieren, einen Teil der Bausparsumme ausbezahlt zu bekommen.
Mietkautionsdepot lässt auf bessere Renditen hoffen
Eine weitere Möglichkeit ist es, ein Mietkautionsdepot anzulegen. Im Gegensatz zum Sparbuch sind hier in Zeiten niedriger Zinsen bessere Renditen möglich. Die Fonds sind konservativer angelegt und seltener kräftigen Kursschwankungen wie Aktien ausgesetzt. Einziger Wermutstropfen: Es fallen Steuern und für die Verwaltung Gebühren an.
Private Mietkautionsbürgschaft verbessert Wohnungschancen von Geringverdienern
Gerade für Berufsanfänger und Studenten ist es schwer, eine Wohnung zu mieten. Oft ist Vermietern die finanzielle Situation dieser Bewerber zu riskant. Sie überlassen ihren Wohnraum lieber einer solventeren Klientel. Berufsstarter oder Hochschüler verbessern ihre Chancen auf eine Wohnung, wenn sie eine private Mietkautionsbürgschaft mit einem Besserverdiener eingehen.
Dieser garantiert dem Immobilienbesitzer, im Schadenfall mit seinem Vermögen gerade zu stehen. Oft nehmen diese Rolle Eltern ein. Die Bürgschaft muss freiwillig und unaufgefordert erfolgen. Stellt sie ein Vermieter als Bedingung, ist sie unwirksam.

Bankbürgschaft muss Ansprüche im Vertrag genau definieren
Im Gegensatz zur privaten Mietbürgschaft springt bei der Bankbürgschaft (Bankaval) ein Geldinstitut statt einer Privatperson ein. Banken bürgen für klamme Mieter. Das ist nötig, wenn beispielsweise die Mietrückstände nicht beglichen werden oder eine Wohnung beschädigt an den Vermieter zurückgegeben wird. Geldhäuser zahlen Immobilienbesitzern die offenen Rechnungen vom versicherten Bewohner – maximal bis zur vereinbarten Mietkautionssumme.
Vermieter wiederum müssen darauf achten, dass sie die Bankbürgschaft in Bürgschaftsvertrag und Bürgschaftsurkunde als "auf erstes Anfordern" deklarieren. Diese sichert das schnelle Durchsetzen von ihr gesicherter Forderungen. Zusätzlich müssen Eigentümer überlegen, welche Ansprüche eventuell anfallen und diese im Vertrag genau definieren.
Andernfalls gehen sie im Schadensfall leer aus. Steht im Vertrag, die Bürgschaft decke nicht gezahlte Mieten ab, Schäden in der Wohnung sind jedoch nicht aufgeführt, dann erstattet die Garantie nur Mietschulden. Auf Reparatur- und Renovierungskosten bleiben Wohnraumeigentümer dagegen sitzen.
Mietkautionsversicherung macht klamme Mieter liquide
Die Mietkautionsversicherung ist eine weitere Bürgschaftsform. Mieter schließen mit einer Versicherung einen Kautionsvertrag. Sie bezahlen dafür jährlich einen Bruchteil der vereinbarten Mietkaution als Beitrag. Dadurch bleibt ihnen mehr Geld zur freien Verfügung.
Können Kautionsversicherte einen Schaden in der Wohnung nicht aus eigener Tasche bezahlen oder bleiben sie Miete schuldig, kommt die Versicherungsbürgschaft zum Tragen. Die Allianz bietet in ihrem Portfolio eine leistungsstarke Kautionsversicherung zu attraktiven Konditionen an.


Was Ihnen die Allianz Mietkaution bietet

Statt die üblichen drei Monatsmieten Kaution zu überweisen, übergeben Mieter ihrem Vermieter bei Einzug in die Wohnung die Bürgschaftsurkunde der Allianz Mietkaution. Das Dokument dient Immobilienbesitzern als Sicherheit und erspart neuen Bewohnern das Bereitstellen der Kaution. Das ist vor allem für Mieter praktisch, die etwas knapp bei Kasse sind.
Wem nützt die Allianz Mietkautionsversicherung?
Wie eingangs beschrieben nützt Allianz Mietkaution Hausherren und Wohnraumnutzern. So bietet die Versicherungsbürgschaft Mietern die Möglichkeit, eine Kaution zu stellen, ohne dabei tief in die Tasche zu greifen. Die eigene Liquidität bleibt erhalten, weil der Versicherungsbeitrag jährlich nur 4,7 Prozent der vereinbarten Kautionssumme beträgt. Statt auf einmal viel Geld einzusetzen, splittet sich die Belastung über einen längeren Zeitraum.
Dagegen schützt Allianz Mietkaution Eigentümer von privat vermieteten Wohneinheiten vor . Zahlt ein Bewohner seine Miete nicht, übernimmt die Allianz die offenen Beträge. Die Versicherung ist allerdings nicht für Besitzer von Wohnungen oder Häusern. Investoren in Betongold können jedoch ihre Mieter darauf hinweisen, dass sie diese Form der Sicherheit bevorzugen. Schließlich ist dadurch der Verwaltungsaufwand für Immobilienbesitzer geringer und sie haben sicheren und schnellen Zugriff auf die Kaution.
Wie funktioniert die Mietkautionsversicherung der Allianz?
Die Allianz Mietkautionsversicherung hilft Mietern, liquide zu bleiben. Nach Abschluss des Versicherungsvertrags erhalten Wohnungsnutzer eine Bürgschaftsurkunde. Diese besiegelt die Bürgschaft zwischen Allianz und Immobilienbesitzer. Das Papier dient als Sicherheit und verbrieft das Recht des auf dem Dokument genannten Vermieters, sich im Falle eines Schadens an die Allianz als Bürgschaftsgläubigerin zu wenden und die Kaution einzufordern.
Den Garantienachweis dürfen Mieter nicht behalten. Vielmehr müssen sie diesen ihrem Vermieter spätestens mit Beginn des Mietverhältnisses übergeben. Das heißt: Wer am 10. Dezember den Mietvertrag unterschreibt, das Mietverhältnis aber erst am 1. Januar beginnt, muss die Bürgschaftsurkunde spätestens am 1. Januar beim Vermieter abliefern. Die Bedingungen im Überblick:
Bonitätsprüfung des Mieters bei der SCHUFA
Bevor die Versicherung in Kraft tritt, erfolgt während des Antragsprozesses im Hintergrund eine SCHUFA-Abfrage zum Antragssteller. Das Ergebnis der Bonitätsprüfung ist maßgeblich für das Zustandekommen des Versicherungsvertrages. Nur bei entsprechender Bonität erhalten Mieter den gewünschten Versicherungsschutz.
Laufzeit der Mietkautionsversicherung
Die Verträge sind ohne feste Vertragslaufzeit und auf unbestimmte Zeit geschlossen. Mieter haben jederzeit die Möglichkeit den Vertrag zu kündigen und die Bürgschaft beim Vermieter z.B. durch Zahlung einer Barkaution abzulösen.
Kautionsversicherung ist bei neuem Mietvertrag nicht übertragbar
Ziehen Mieter in eine neue Wohnung lässt sich der bestehende Kautionsversicherungsvertrag nicht auf das neue Mietverhältnis übertragen. Möchten Wohnungsnutzer auch für die neue Bleibe eine Mietbürgschaft, dann müssen sie einen neuen Versicherungsvertrag abschließen.
Allianz Mietkaution immer separat kündigen
Die Allianz Mietkaution endet nicht automatisch mit Ende des Mietverhältnisses. Die Kautionsversicherung ist separat zu kündigen und die Original-Bürgschaftsurkunde an die Deutsche Kautionskasse (DKK) zurückzusenden. Das Unternehmen wickelt für die Allianz die Versicherung ab. Eine Zahlungspflicht endet erst mit Eingang der Bürgschaftsurkunde bei der DKK.
Tipp: So haben Mieter weniger Aufwand beim Antrag einer Mietkautionsversicherung
Achten Sie beim Stellen des Antrags auf exakte Mieter- und Vermieterdaten. Das erspart Ihnen unnötigen Mehraufwand, z.B. wegen Rechtschreibfehlern. Als Antragsteller sollten Sie am besten ihren Mietvertrag als Vorlage benutzen – alle erforderlichen Daten sind hier aufgeführt. Ebenfalls wichtig: Bei Antragsstellung müssen Sie Ihre Meldeadresse verwenden, nicht Ihre zukünftige Anschrift. Sie finden die Meldeadresse im Personalausweis.
Was bringt eine Mietkautionsversicherung?
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Vorteile für Mieter
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Vorteile für Vermieter
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Liquidität: Der Mieter verfügt weiterhin frei über sein Geld, statt es als Kaution beim Vermieter zu hinterlegen. Er erhält dadurch einen größeren finanziellen Spielraum für den eigentlichen Umzug. |
Sinkender Verwaltungsaufwand: Geringerer bürokratischer Aufwand bei der Verwaltung der Kaution, da keine jährliche Zins- und Steuerabrechnung erstellt werden muss. |
Finanzielle Flexibilität: Für die Versicherung zahlt der Mieter einen überschaubaren Beitrag pro Jahr. |
Mietsicherheit: Diese steht von Anfang an vollständig zur Verfügung (§551 BGB: per Gesetz ist der Mieter berechtigt die Kaution in drei gleich hohen, monatlichen Teilzahlungen mit der Mietzahlung an den Vermieter zu leisten). |
Keine Doppelbelastung: Bei einem Umzug entfällt die Doppelbelastung, wenn die alte Kaution noch nicht zurückgezahlt wurde, die neue aber bereits fällig ist. |
Kurzfristiger Zugriff: Auch im Schadenfall steht die Kautionssumme schnell bereit: Der Vermieter hat sicheren und kurzfristigen Zugriff auf die versicherte Mietkaution. |
Als Zwischenfinanzierung geeignet: Vertraglich muss weder eine Kündigungsfrist, noch eine Mindestvertragslaufzeit eingehalten werden. |
Mietkautionsversicherungen ohne SCHUFA-Prüfung

Jeder, der einen negativen Eintrag in der Wirtschaftsauskunftei SCHUFA besitzt, hat kaum Kredit-Chancen. Das ist bei Mietkautionsversicherungen nicht anders. Trotzdem existieren Anbieter, die Mietkaution bzw. Mietkautionsversicherung ohne SCHUFA anbieten. Gänzlich ohne Sicherheiten agieren auch diese Firmen nicht. Sie holen sich Bonitätsinformationen bei Infoscore statt bei der SCHUFA.
Infoscore gehört zu arvato, das wiederum Teil der Bertelsmann-Gruppe ist. Das Unternehmen mit Sitz in Baden-Baden greift auf andere Bonitätsdaten zurück. Darum kann es sich durchaus lohnen, bei Anbietern anzufragen, die mit Infoscore-Daten arbeiten. Während die SCHUFA eine Kreditvergabe ablehnt, ist hier eine Zusage durchaus möglich.

Welche Angaben Sie zum Abschluss machen müssen
Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Mindestalter 18 Jahre
- neue Meldeadresse in Deutschland
- gültige Bankverbindung
- positiver SCHUFA-Eintrag (gute Bonität)
Diese Daten benötigt Ihre Versicherung:
- Mieterdaten
- Mietobjekt
- Vermieter
- Mietbeginn usw.
Kautionsversicherung – Was tun, wenn der Mieter nicht zahlt?
Der Mieter ist längst ausgezogen, diverse Schönheitsreparaturen seit Monaten erledigt. Einziges Manko: Der bisherige Wohnungsnutzer hat weder auf Mahnungen reagiert, noch die offene Rechnung fürs Renovieren beglichen. In diesem Fall greift die Allianz Mietkaution.
Um die Bürgschaftsversicherung in Anspruch zu nehmen, muss der Vermieter zunächst das entsprechende Schadenformular bei der Deutschen Kautionskasse anfordern - nicht bei der Allianz. Dies ist telefonisch unter 0800-900 30 20 möglich, oder per E-Mail an schaden-allianz-mietkaution@kautionskasse.de.
Die DKK stellt dem Vermieter unverzüglich die benötigten Unterlagen zu. Dieser füllt das Schadenformular vollständig aus, unterschreibt es und schickt es zusammen mit der originalen Bürgschaftsurkunde und einer Kopie des Mietvertrages an die Deutsche Kautionskasse zurück.
Anspruch nur mit original Bürgschaftsurkunde
Ganz wichtig: Für die Inanspruchnahme der Mietkaution muss die Bürgschaftsurkunde im Original eingereicht werden. Die Originalurkunde erkennen Vermieter am Prägesiegel. Sie sollten die Bürgschaftsurkunde daher stets sicher aufbewahren! Der Versicherungsfall tritt ein, wenn Hausherren den Bürgschaftsbetrag ganz oder teilweise zur Auszahlung beantragen.
Die Mietkautionsversicherung der Allianz übernimmt sofort bei berechtigten Ansprüchen die Abwicklung. Nach Begleichen des Schadens erhält der Versicherte die Abrechnung von der Bürgschaftsversicherung und muss den ausgezahlten Betrag zurückzahlen. Ist er damit nicht einverstanden, kann er eine Auszahlung der Kautionssumme verhindern.
Diese Möglichkeit besteht nur, wenn es sich um einen offensichtlichen Rechtsmissbrauch seitens des Immobilienbesitzers handelt. Das ist beispielsweise der Fall, wenn der Forderung des Vermieters liquide Beweismittel in Form von rechtskräftigen Urteilen, sonstigen Titeln, Gutachten gerichtlich bestellter Sachverständiger oder andere Urkunden entgegen stehen.
Welche Forderungen übernimmt die Bürgschaftsversicherung?
Die Kautionsversicherung begleicht offene Mietrechnungen, nicht bezahlte Nebenkosten oder Schönheitsreparaturen. Allerdings übernimmt sie die Bürgschaft nur bis zur Höhe der vereinbarten Mietkaution. Die Versicherungsgesellschaft wickelt den Schadensfall direkt mit dem Vermieter ab.
Zahlungspflicht besteht nur gegenüber Vermietern
Der Versicherte, das heißt der Mieter, hat keinen Anspruch auf Zahlungen aus dem Versicherungsvertrag. Das Assekuranzunternehmen hat eine Zahlungspflicht nur gegenüber Vermietern. Versicherungsunternehmen bürgen im übrigen nur bis zur vereinbarten Kautionssumme. Forderungen, die diesen Betrag übersteigen, sind nicht abgesichert. Dafür stehen Schuldner bei Immobilienbesitzern gerade.
Was möchten Sie gerne wissen?
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Kann ich meine Mietkautionsversicherung auf ein neues Mietverhältnis übertragen?
Ein bestehender Kautionsversicherungsvertrag kann nicht auf ein neues Mietverhältnis übertragen werden. Für jedes Mietverhältnis müssen Versicherte einen eigenen Versicherungsvertrag abschließen. Sprich: Endet das Mietverhältnis, ist auch Schluss mit der Bürgschaftsversicherung. Für eine neue Immobilie ist ein neuer Vertrag nötig. -
Steigt die Mietkaution, wenn der Vermieter die Miete erhöht?
In Zeiten knappen Wohnraums kommt es ab und an zu Mieterhöhungen. Bestimmte Bedingungen vorausgesetzt, ist das absolut legitim. Die Mietkaution betrifft das nicht. Die Sicherheitsleistung bleibt immer die, die Sie bei Abschluss des Mietvertrages vereinbart haben. Auch wenn in Ihrem Mietvertrag in einer Klausel das Gegenteil stehen sollte: Sie ist unwirksam und hält keinem Richter stand. -
Was kann ein Mieter tun, wenn der Vermieter die Kaution nicht zurückbezahlt?
Ist der Mieter allen ausstehenden Verpflichtungen wie z.B. Schönheitsreparaturen, Begleichung aller offenen Kosten etc. nachgekommen und hatte der Vermieter genug Zeit, den Zustand der Wohnung und noch ausstehende Zahlungen zu überprüfen, so hat der Mieter das Recht auf Rückzahlung der Kaution. Der Mieter sollte den Vermieter schriftlich per Einschreiben mit Rückschein dazu auffordern. Hierzu setzt der Mieter dem Vermieter eine Frist zur Rückzahlung innerhalb von zwei Wochen ab Zugang des Einschreibens. -
Gibt es die Mietkautionsversicherung der Allianz auch für gewerbliche Mieter?
Noch bietet die Allianz keine entsprechende Absicherung an. Eine Versicherungslösung für gewerblich genutzte Mietobjekte ist jedoch in Planung. -
Was ist eine "Bürgschaft auf erstes Anfordern"?
Auf erstes Anfordern heißt: Der Bürgschaftsgeber (Versicherer) muss grundsätzlich, nach Schadenmeldung des Vermieters und einer kurzen Stellungnahmefrist des Mieters, an den Vermieter zahlen. Sofern die Vorgaben aus dem Bürgschaftsvertrag erfüllt sind, kann der Mieter eine Auszahlung noch verhindern. Allerdings nur, wenn es sich um einen offensichtlichen Rechtsmissbrauch des Vermieters handelt. -
Hat der Verlust der Mietkautionsurkunde Folgen?
Möchten Vermieter die Mietkautionsversicherung in Anspruch nehmen, müssen sie die Originalurkunde beim Versicherer einreichen. Sollte das Papier nicht mehr auffindbar sein, ist das nicht weiter tragisch. Bei Verlust des originalen Dokuments erhalten Versicherte eine Ersatzurkunde. Hierfür reichen Mieter und Vermieter eine schriftliche Mitteilung ein, dass die Urkunde nicht mehr vorliegt. Sobald die Versicherungsgesellschaft die Verlusterklärung erhalten hat, stellt sie kostenlos eine Ersatzurkunde aus. Die nicht mehr auffindbare Bürgschaftsurkunde verliert ihre Gültigkeit.
Fällt der Verlust der Urkunde zum Zeitpunkt des Widerrufs bzw. der Kündigung auf, so wird vom Vermieter auch darüber eine schriftliche Mitteilung benötigt. Darin muss stehen, dass die Original-Bürgschaftsurkunde nicht vorliegt und keinerlei Forderungen aus der Bürgschaft bestehen. Nach Erhalt dieses Schreibens und der Kündigung kann die Versicherung den Vertrag auflösen.


