Rechtliche Ausgestaltung: Die Regeln der Mietkautionsbürgschaft
Was ist eine selbstschuldnerische Bürgschaft?
Was ist eine "Bürgschaft auf erstes Anfordern"?
Vorteile & Nachteile der Bürgschaft auf erstes Anfordern
Mietbürge: Wer kann für die Mietkaution bürgen?
Mietbürgschaft der Eltern
Mietbürgschaft durch den Arbeitgeber
Mietbürgschaft durch eine Bank
Mietbürgschaft durch eine Versicherung
Höhe: Wie hoch darf die Mietbürgschaft sein?
Kann man die Höhe einer Mietkautionsbürgschaft begrenzen?
Dauer: Wann endet eine Mietbürgschaft?
Zeitbürgschaft: Kann man eine Mietbürgschaft zeitlich begrenzen?
Beenden: Kann man eine Mietbürgschaft kündigen?
Mietkautionsbürgschaft einer Versicherung beenden
Kann ich meine Mietkautionsbürgschaft bei einem Umzug mitnehmen?
Was passiert mit Mietbürgschaften, wenn Vermieter:innen wechseln?
Ablauf: Wie läuft eine Kautionsbürgschaft ab?
Bürgschaftsurkunde erstellen oder anfordern
Wenn Sie eine Bürgschaftserklärung schreiben, sollte sie durch eine Überschrift auch klar so erkennbar sein: "Mietbürgschaft" oder "Bürgschaftserklärung" oder "Mietkautionsbürgschaft"
In der Bürgschaftserklärung sollte Sie die bürgende Person, die mietende Person und die vermietende Person nennen. Der Bürge oder die Bürgin sollte erkennbar und erreichbar sein. Im Bürgschaftsschreiben sollten für die bürgende Person deshalb zusätzlich zum vollen Namen auch Adresse, Geburtsdatum, Geburtsort und die Personalausweisnummer angegeben werden. Ergänzend kann eine Kopie des Personalausweises der bürgenden Person beigelegt werden.
Ich, Herr/Frau: [Name, Nachname], geboren am: [Geburtsdatum], geboren in [Geburtsort], Wohnhaft in: [Straße, Hausnummer, Ort, Postleitzahl] ...
Auch der oder die Mieter:in sollte in der Bürgschaft sehr klar, mit vollem Namen, Geburtsdatum und Geburtsort, benannt werden, um Verwechslungen auszuschließen.
... übernehme für die Mieterin, den Mieter Herr/Frau: [Name, Nachname], geboren am: [Geburtsdatum], geboren in [Geburtsort] ...
Wenn Sie eine Bürgschaftserklärung aufsetzen, sollten Sie dann das Mietobjekt so genau wie möglich beschrieben. Zusätzlich zur Adresse sollte auch die Nummer der Wohnung oder das Stockwerk genannt werden, damit auch ein Umzug im selben Haus nachvollziehbar wird.
... für die Wohnung [Straße, Hausnummer, Ort, Postleitzahl, Wohnungsnummer (Türnummer), Stockwerk] ...
Es ist vorteilhaft für Bürgende, wenn Bürgschaftserklärung und Mietvertrag gegenseitig klar zugeordnet werden können. Wenn also zum Beispiel im Mietvertrag die Bürgschaft als Anlage genannt wird und in der Bürgschaftserklärung das Unterzeichnungsdatum des Mietvertrags genannt wird.
... für den Mietvertrag vom [Datum Abschluss Mietvertrag] ...
Soll die Bürgschaftssumme begrenzt werden, sollte der Höchstbetrag als Zahl und in Worten (um Missverständnisse auszuschließen) genannt werden.
... bis zu einem Höchstbetrag von [Betrag, Währung] (in Worten [Betrag ausgeschrieben]) ...
Soll die Bürgschaft zeitlich begrenzt werden, sollte die zeitliche Begrenzung sehr klar mit Datum oder Zeitraum und idealerweise mit einer nachvollziehbaren Begründung für die Befristung genannt werden.
... bis maximal zum [Datum] [Begründung] ...
Die Art der Bürgschaft muss aus der Bürgschaftserklärung erkennbar sein. Soll Ihre Bürgschaft eine selbstschuldnerische Bürgschaft sein, müssen Sie das in der Bürgschaftserklärung benennen.
... eine selbstschuldnerische Bürgschaft für Ansprüche aus Schulden und Schäden, die bei Beendigung des genannten Mietverhältnisses gegenüber dem genannten Mieter offen sind.
Wenn Sie Ihre Bürgschaft freiwillig und unaufgefordert abzugeben, dann sollen Sie das in der Bürgschaft sagen.
Ich übernehme diese Bürgschaft freiwillig und unaufgefordert.
Die Bürgschaftserklärung muss vom Bürgen oder der Bürgin, oder bei mehreren bürgenden Personen von allen Bürgen und Bürginnen, mit Ort und Datum handschriftlich unterzeichnet werden.