- Entdecken Sie Kakerlaken, Ratten oder andere Ungeziefer oder Wildtiere bei sich Zuhause, die Sie nicht selbst entfernen können, sollten Sie einen Kammerjäger oder eine Kammerjägerin rufen.
- Die Schädlingsbekämpfung kann je nach Ungezieferbefall mit hohen Kosten verbunden sein. Entfernt zum Beispiel der Kammerjäger oder die Kammerjägerin Kakerlaken, kostet das bis zu 150 Euro.
- Der Notfallservice Zuhause der Allianz Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung übernimmt die Kosten für den Kammerjäger oder die Kammerjägerin und die Entfernung von Ungeziefer.
Kammerjäger-Versicherung
Kammerjäger-Versicherung: Auf den Punkt gebracht
Wann sollten Sie einen Kammerjäger rufen?
Sie sollten einen Kammerjäger oder eine Kammerjägerin beauftragen, wenn Ihr Zuhause beispielsweise von folgenden Schädlingen befallen ist:
- Kakerlaken
- Bettwanzen
- Mäuse und Ratten
- Wespen und Hornissen
- Marder
- Flöhe
Tipp: Da die Bekämpfung des Ungeziefers in Ihrer Wohnung stattfindet, achten Sie darauf, dass ein Kammerjäger oder eine Kammerjägerin eine möglichst gesundheits- und umweltfreundliche Methode nutzen.
Wer trägt die Kosten bei Schädlingsbekämpfung?
- Hausbesitzer:innen einer selbstbewohnten Immobilie tragen die Kosten für einen Kammerjäger oder eine Kammerjägerin selbst, falls sie keine Wohngebäude- oder Hausratversicherung abgeschlossen haben, die eine Schädlingsbekämpfung beinhaltet.
- Vermieter:innen einer Mietwohnung sind dafür zuständig, dass diese frei von Schädlingen ist. Daher müssen Vermieter:innen für die Bekämpfung von Ungeziefer zahlen. Voraussetzung ist, dass der Vermieter oder die Vermieterin umgehend über den Schädlingsbefall informiert wurde.
- Sind Mieter:innen selbst am Ungezieferbefall schuld, kann der Vermieter oder die Vermieterin die Kosten der Schädlingsbekämpfung auf sie umlegen. In diesem Fall zahlt der Mieter oder die Mieterin für die Kammerjägerin oder den Kammerjäger.
Was kostet ein Kammerjäger oder eine Kammerjägerin?
Die Kammerjäger-Kosten werden von verschiedenen Faktoren beeinflusst. Jeder Schädlingsbefall kann sich in Art, Dauer und Ausmaß unterscheiden. Der Kammerjäger oder die Kammerjägerin können bei Bettwanzen Kosten von etwa 600 Euro berechnen, während ein Kammerjäger oder eine Kammerjägerin für Mäuse circa 150 Euro verlangen kann.
Auch das Ausmaß des Schädlingsbefalls ist entscheidend. Befreit die Kammerjägerin oder der Kammerjäger Silberfische aus einer kompletten Wohnung, sind die Kosten höher als bei einem einzelnen Raum.
Beauftragen Sie einen Kammerjäger-Notdienst, ist es meist teurer. Der Schädlingsbekämpfer kann auf die Arbeitskosten zusätzliche Kosten berechnen:
- Anfahrtskosten
- Aufpreis für Wochenenden und Feiertage
- Zuschläge für die Arbeit in den Abendstunden oder früh am Morgen
Kammerjäger-Preise für häufige Schädlinge
Wischen um mehr anzuzeigen
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Ungezieferbefall
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Kammerjäger-Kosten
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|---|---|
| Ameisen | bis 150 Euro |
| Silberfische | ab 50 Euro |
| Marder | ab 100 Euro |
| Ratten | bis 300 Euro |
| Flöhe | ab 600 Euro |
| Hornissennest | bis 150 Euro |
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Wespennest |
bis 150 Euro |
Welche Versicherung greift bei Schädlingsbefall?
Übernimmt jede Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung den oder die Kammerjäger:in?
Nein, nicht jede Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung übernimmt die Kosten für eine:n Kammerjäger:in. Voraussetzung ist, dass Schädlingsbefall im Vertrag mitversichert ist. Basis- und Standardtarife decken die Kammerjägerkosten meist nicht ab.
Ist Schädlingsbekämpfung mitversichert, zahlt die Hausratversicherung zum Beispiel für die Entfernung von Bettwanzen, Mäuseplage oder Rattenbefall. Auch wenn der Kammerjäger oder die Kammerjägerin Hornissen- und Wespennester entfernen muss, wird dies bis zur vertraglich vereinbarten Grenze übernommen. Die meisten Versicherungen kommen für die Kosten für den oder die Kammerjäger:in bis zu 500 Euro auf.
Leistungen: Das leistet die Allianz bei Kammerjägern und Kammerjägerinnen
Sowohl die Allianz Hausrat- als auch die Wohngebäudeversicherung inklusive Notfallservice Zuhause übernimmt bei Schädlingsbefall Kosten bis maximal 500 Euro je Versicherungsfall, wenn …
- der Kammerjäger oder die Kammerjägerin Ameisen aus Ihrer Wohnung entfernt
- Mäuse oder Marder auf dem Dach nisten,
- Wespen- und Hornissennester entfernt werden müssen.
Tipps: Was Sie selbst bei einem Schädlingsbefall tun können
- Suchen Sie zunächst nach der Ursache und beheben Sie diese nach Möglichkeit. Ratten können beispielsweise durch Biomüll auf dem Balkon oder eine Biomülltonne angelockt werden.
- Ist Ungeziefer erst einmal da, haben Sie die Möglichkeit, dieses zunächst selbst zu bekämpfen. Spezielle Mittel zur Bekämpfung von Ungeziefer aus der Drogerie oder dem Supermarkt können helfen – zum Beispiel eine Falle für Silberfische. Achten Sie jedoch darauf, dass die Mittel möglichst ohne Chemie auskommen.
- Können Sie die Schädlinge selbst nicht bekämpfen, hilft meist nur die Kammerjägerin oder der Kammerjäger. Diese:r hilft Ihnen bei Ungeziefer und Schädlinge jeglicher Art. In geschlossenen Räumen, aber auch auf Balkonen und Terrassen oder in Ihrem Garten.
- Handelt es sich bei dem Ungeziefer um größere oder gefährliche Tiere, sollten Sie sofort den Fachmann oder die Fachfrau rufen. Einige Tiere, das gilt im Übrigen auch bei Wespen- oder Hornissennestern, dürfen nur von Spezialistinnen und Spezialisten mit den entsprechenden Berechtigungen entfernt werden. Zum Beispiel dürfen nur Jäger:innen oder Kammerjäger:innen mit Jagdschein Marder fangen.
Häufige Fragen: Was möchten Sie zur Kammerjäger-Versicherung wissen?
Was passiert, wenn der oder die Kammerjäger:in kommt?
Sind Schädlinge meldepflichtig?
Das kommt auf die Art des Schädlings an. Weit verbreitete Schädlinge wie Bohnenblattläuse sind in Deutschland nicht meldepflichtig.
Schädlinge, die einen Quarantänestatus besitzen, wie beispielsweise der asiatische Laubholzbockkäfer oder der Japankäfer, sind hingegen meldepflichtig. Jede Person ist verpflichtet, das Auftreten von Unionsquarantäneschädlingen dem zuständigen Pflanzenschutzdienst zu melden.