Hausgeld bei Eigentumswohnungen
- Sind Sie Eigentümer:in einer Eigentumswohnung, müssen Sie Hausgeld bezahlen. Dabei ist es unerheblich, ob Sie die Wohnung vermieten oder selbst darin wohnen.
- Das Hausgeld wird monatlich an die Wohnungseigentümergemeinschaft bezahlt und beinhaltet verschiedene Posten wie Betriebskosten und Instandhaltungsrücklagen.
- Vermieten Sie Ihre Wohnung, können Teile des Hausgeldes auf den oder die Mieter:in umgelegt werden. Andere Teile sind steuerlich absetzbar.
- Sie lesen einen allgemeinen Ratgeber zum Hausgeld. Die Allianz bietet nicht alle der hier genannten Produkte und Varianten an.
Hausgeld
Beim Kauf einer Eigentumswohnung sollten Sie sich über die Höhe des monatlichen Hausgeldes informieren sowie über die finanziellen Rücklagen der Eigentümergemeinschaft und die Instandhaltungsmaßnahmen. Sehen Sie sich den baulichen Zustand der gesamten Immobilie an.
In diesem Ratgeber informieren wir Sie über das Hausgeld, welche Posten dazugehören und was Sie als Eigentümer darüber wissen sollten.
Definition Hausgeld
Als Wohnungseigentümer:in sind Sie zur Abgabe des sogenannten Hausgeldes gesetzlich verpflichtet. Manchmal wird es auch als Wohngeld bezeichnet. Jedoch trifft der Begriff nicht den Sachverhalt. Wohngeld bezieht sich auf einen staatlichen Zuschuss zu den Mietkosten.
Mit dem Hausgeld werden Reparaturen, Instandhaltungsarbeiten, Modernisierungen, Betriebs- und Verwaltungskosten der Wohnanlage beglichen, also des Gemeinschaftseigentums. Das Hausgeld wird als Vorauszahlung von den Eigentümer:innen monatlich an die Wohnungseigentümergemeinschaft geleistet. Dabei ist es egal, ob Sie selbst in der Wohnung wohnen, diese vermieten oder sie leer steht.
Jährlich erfolgt durch den Hausverwalter bzw. die Hausverwalterin eine Abrechnung der Kosten mit den Hausgeldzahlungen. Grundlage für das monatliche Hausgeld ist der von der oder dem Verwalter:in erstellte jährlich Wirtschaftsplan, in dem die Vorhaben des Jahres zusammengestellt sind. Dazu zählen die voraussichtlichen Kosten für den Unterhalt des Gebäudes, Verbrauchskosten wie Zentralheizung und geplante Reparaturen und Renovierungen. In der Jahresversammlung der Eigentümergemeinschaft wird der Wirtschaftsplan vorgestellt und beschlossen.
Haben Sie ein Einfamilienhaus oder ein Reihenhaus, wird kein Hausgeld fällig, da es sich dabei um keine gemeinschaftlich genutzte Anlage handelt, die anteilig gepflegt und bewirtschaftet werden muss. In diesem Fall sind Sie selbst dafür verantwortlich, Rücklagen für Reparaturen, Instandhaltung und Modernisierungen zu bilden und die Betriebskosten zu bezahlen.
Was fällt unter das Hausgeld?
Das Hausgeld setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen. Dazu zählen:
- Betriebskosten (z. B. Strom, Wasser, Abfallentsorgung, Treppenhaus- und Gartenpflege, Hausmeister:in, Versicherungen)
- Heizkosten
- Verwaltungskosten (z.B. Hausverwaltung)
- Laufende Instandhaltungskosten für das Gemeinschaftseigentum
- Instandhaltungsrücklage für Reparaturen und Renovierungen zur Erhaltung der Wohnanlage
Hausgeld bei Vermietung
Hausgeld auf Mieter:innen umlegen
Grundsätzlich gilt: Das Hausgeld muss von Ihnen als Eigentümer:in an die Hausgemeinschaft gezahlt werden. Es können jedoch einige Positionen auf die Mieter:innen umgelegt werden, die Sie durch die Mietnebenkosten zurückerhalten. Dazu zählen vor allem Kosten, von denen Mieter:innen direkt profitieren wie zum Beispiel die Betriebskosten, Heiz- und Stromkosten für gemeinschaftlich genutzte Räume und Hausmeisterkosten.
Kosten, die die Verwaltung der Immobilie betreffen oder Rücklagen für die Instandsetzungen des Objekts können nicht auf die Mieter:innen umgelegt werden. Wichtig: Eine Umlage auf die Mieter:innen ist nur dann rechtens, wenn Sie diese wirksam im Mietvertrag vereinbart haben.
Nicht umlagefähige Kosten steuerlich absetzen
Hausgeld: Wissenswertes zur Kostenhöhe und zur Zahlung
Ab wann muss Hausgeld bezahlt werden?
Höhe des Hausgelds
Hausgeld berechnen
Was passiert, wenn zu viel Hausgeld entrichtet wurde?
Unterschied zwischen Hausgeld und Nebenkosten