Feuerbestattung: Ablauf, Kosten und Möglichkeiten
Was ist eine Feuerbestattung?
Ablauf einer Feuerbestattung
Bei einer Feuerbestattung ist der Ablauf zum Teil variabel. Was stets gleich bleibt, sind Leichenschau und Ausstellung eines Totenscheins, zweite Leichenschau und anschließende Einäscherung im Krematorium. Der Zeitpunkt der Trauerfeier, die Art der Urnenbeisetzung und eine eventuelle Verabschiedung am Sarg vor der Kremierung sind frei wählbar.
Erste Leichenschau und Totenschein
Vorbereitung des Leichnams durch Bestatter:in und Überführung
Zweite Leichenschau im Krematorium
Einäscherung (Kremation)
Übergabe der Urne
Trauerfeier und Beisetzung
Bei einer Feuerbestattung kann die Dauer bis zur Beerdigung stark variieren. Von der Abholung des Leichnams bis zur Übergabe der Urne vergeht in der Regel ungefähr eine Woche. Verschiedene Faktoren können diese Zeitspanne verlängern oder verkürzen: Auslastung des Krematoriums, Art und Zeitpunkt der Trauerfeier, gewählter Bestattungsort und Bestattungsart und Aufbahrung gewünscht oder nicht.
Trauerfeier vor Einäscherung
Trauerfeier vor Urnenbeisetzung
Ist eine Willenserklärung Voraussetzung für eine Feuerbestattung?
Eine ausdrückliche Willenserklärung (zum Beispiel eine Kremationsverfügung) ist keine Voraussetzung für eine Feuerbestattung. Es ist aber hilfreich, die gewünschte Art der Bestattung bereits zu Lebzeiten schriftlich festzuhalten. Liegt keine Kremationsverfügung vor, müssen normalerweise die nächsten Verwandten über die Bestattungsart entscheiden. Für die neuen Bestattungsformen in Rheinland-Pfalz ist jedoch eine schriftliche Totenfürsorgeverfügung zwingend erforderlich. Ohne diese Verfügung bleibt es bei der klassischen Beisetzung auf dem Friedhof.
Grabarten für die Feuerbestattung auf einem Friedhof
Urnengrab (Reihen- oder Wahlgrab)
Kolumbarium (Urnenwand)
Anonymes Gemeinschaftsgrab bei anonymer Bestattung
Weitere Bestattungsformen bei der Feuerbestattung
Abseits des Friedhofs sind in Deutschland wenige Bestattungsorte zulässig. Dazu gehören zum Beispiel Baum- oder Waldbestattung und Seebestattung. In Rheinland-Pfalz sind zudem die Flussbestattung in Rhein, Mosel, Saar und Lahn, die Verstreuung der Asche auf Privatgrundstücken und die Aufbewahrung der Urne zu Hause unter bestimmten Bedingungen möglich. In anderen europäischen Ländern sind unter anderem auch Wiesenbestattung, Diamantbestattung oder Bestattung als Erinnerungsbaum möglich.
Kann man die Urne im eigenen Garten beisetzen oder die Urne zu Hause aufbewahren?
Eine Beisetzung der Urne im eigenen Garten oder eine Aufbewahrung im Haus ist in Deutschland nicht gestattet. Das verbietet der Friedhofszwang, den alle Bundesländer in ihren Bestattungsgesetzen verankert haben. Demnach ist es grundsätzlich nicht erlaubt, einen Leichnam außerhalb eines Friedhofes zu beerdigen. Zwei Ausnahmen gibt es: Bremen und Rheinland-Pfalz. In Bremen ist ein Ausbringen der Asche zu Hause unter bestimmten Auflagen möglich. Das Bestattungsrecht in Rheinland-Pfalz erlaubt es, die Urne zu Hause aufzubewahren oder die Asche auf Privatgrundstücken zu verstreuen, wenn die verstorbene Person dies zu Lebzeiten in einer schriftlichen Totenfürsorgeverfügung festgelegt hat.
In Deutschland erlaubte Alternativen zur Bestattung auf dem Friedhof
In Deutschland gilt ein sogenannter Friedhofszwang (auch Friedhofspflicht genannt). Verstorbene können deshalb nur unter bestimmten Bedingungen außerhalb eines Friedhofs beigesetzt werden. Die einzigen zulässigen alternativen Bestattungsarten sind: Baumbestattung in einem speziell ausgewiesenen Bestattungswald und Seebestattung in eigens genehmigten Bestattungsgebieten in Nord- und Ostsee.
Baumbestattung oder Waldbestattung
Seebestattung
Seebestattungen dürfen nur in speziell ausgewiesenen Seegebieten erfolgen, die sich in Deutschland beispielsweise in Nord- und Ostsee befinden. Sie können aber auch im Atlantik, Pazifik oder Mittelmeer stattfinden. Eine Variante der Seebestattung ist die Flussbestattung. Hier wird die Asche nicht dem Meer, sondern einem Fluss übergeben. Diese Bestattungsart ist in Deutschland aber nicht erlaubt (Stand: 07/2025).
Im Ausland erlaubte Alternativen zur Bestattung auf dem Friedhof
Wiesenbestattung
Diamantbestattung / Edelsteinbestattung
Erinnerungsbaum / Tree of Life Bestattung
Was kostet eine Feuerbestattung?
Die Kosten für eine Feuerbestattung in Deutschland auf einem Friedhof betragen zwischen 5.189 und 14.860 Euro. Eine anonyme Feuerbestattung kostet knapp 1.000 Euro (Quelle: Aeternitas, Stand: 03/2025). Baumbestattungen beginnen ab 4.400 Euro und eine begleitete Seebestattung kostet in Deutschland im Durchschnitt zwischen 1.700 und 6.000 Euro. Eine Feuerbestattung ist damit günstiger als eine Erdbestattung im Sarg. Faktoren, die die Kosten für die Feuerbestattung beeinflussen sind unter Anderem Ausführung der Urne, Art der Urnenbeisetzung, Bestatterleistungen, Gestaltung der Trauerfeier, Friedhofsgebühren und Grabpflege.
Kosten einer Feuerbestattung nach Ausführung
Die Kosten einer Feuerbestattung sind von mehreren Faktoren abhängig. Dazu gehören:
- Ausführung der Urne
- Bestatterleistungen
- Art der Urnenbeisetzung (Beisetzung auf Friedhof, Waldbestattung oder Seebestattung)
- Friedhofsgebühren bei Beisetzung auf Friedhof: Wahl der Grabart (Reihengrab, Wahlgrab, anonymes Grab)
- Eventuelle Anfertigung eines Grabmals und Grabsteinkosten
- Bei Beisetzung auf dem Friedhof: Grabpflege
Bei Berechnung der Kosten einer Feuerbestattung handelt es sich also eher um Preisspannen als um fixe Beträge. In der Tabelle sind unverbindliche Preise für verschiedene Ausführungen der Feuerbestattung auf einem Friedhof aufgeführt (Quellen:BDB,Aeternitas,Aeternitas, Stand: 05/2024):
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Leistung
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Einfach
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Standard
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Exklusiv
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|---|---|---|---|
| Bestatterleistungen, Versorgung des Leichnams | 700 € | 700 € | 700 € |
| Urkunden, Leichenschau und Krematorium | 1.350 € | 1.450 € | 2.100 € |
| Verbrennungssarg und Urne | 800 € | 1.500 € | 2.000 € |
| Trauerfeier und Trauerdruck | 350 € | 1.250 € | 1.700 € |
| Friedhofsgebühren | 1.213 € | 1.669 € | 1.669 € |
| Steinmetzleistungen für das Grabmal | 466 € | 1.791 € | 3.391 € |
| Grabanlage und Grabpflege | 280 € | 2.280 € | 3.800 € |
| Gesamtkosten | 5.189 € | 10.460 € | 14.860 € |
Einfacher Sarg, einfache Urne, keine Todesanzeige, keine Aufbahrung, Reihengrab, Durchschnittspreis einfacher Grabstein, 20 Buchstaben, ohne Einfassung, ohne Grabpflege
Hochwertiger Sarg, hochwertige Urne, mit Aufbahrung, mit Trauerdruck, Wahlgrab, Durchschnittspreis Standard-Grabstein, 20 Buchstaben, einfache Einfassung, mit monatlicher Grabpflege auf 20 Jahre
Exklusiver Sarg mit passender Deckengarnitur, exklusive Urne, mit Aufbahrung, Trauerfeier in Trauerhalle mit aufwändiger Dekoration, Trauerdruck, Wahlgrab, Durchschnittspreis exklusiver Grabstein, 20 Buchstaben, exklusive Einfassung, hochwertige Grabanlage mit Dauergrabpflege
Findet die Beisetzung auf einem Friedhof statt, spielt die Wahl der Grabart eine Rolle für die Kosten. In der untenstehenden Tabelle finden sich Preisspannen für unterschiedliche Kosten je nach Grabart bei einer Feuerbestattung (Quelle: Aeternitas, Stand: 01/2025)
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Grabart
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Preisspanne
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|---|---|
| Urnengrab anonym | 463 – 1.701 € |
| Urnenreihengrab | 619 – 1.887 € |
| Urnengemeinschaftsgrab | 784 – 2.580 € |
| Urnenwahlgrab | 775 – 2.622 € |
| Urnennische (Kolumbarium) | 975 – 3.309 € |
| Baumbestattung | 955 – 2.779 € |
Kosten Feuerbestattung im Vergleich zur Erdbestattung
Quelle: bestatter.de, Stand: März 2025.
Durchschnittspreise: Ausführung Standard, Friedhofsgebühr für Reihengrab, Zusatzleistung Grabmal (günstigster Wert), Zusatzleistung Grabpflege (günstigster Wert).
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Bestattungsart
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Durchschnittliche Bestatterkosten |
Friedhofsgebühr ab |
Grabmalkosten ab |
Grabpflege ab |
Gesamtkosten ab |
|---|---|---|---|---|---|
| Erdbestattung (Sargbestattung) | 3.300 € | 1.300 € | 810 € | 1.800 € | 7.210 € |
| Feuerbestattung (Urnenbestattung) | 3.200 € | 650 € | 810 € | 1.800 € | 6.460 € |
| Wald-/Baumbestattung | 3.200 € | 1.200 € | - | - | 4.400 € |
| Seebestattung | 3.500 € | - | - | - | 3.500 € |
Wer muss für die Kosten der Feuerbestattung aufkommen?
Laut Bürgerlichem Gesetzbuch tragen die Erben beziehungsweise Erbinnen die Kosten für die Beerdigung des oder der Verstorbenen. Gibt es mehrere Erbberechtigte, teilen sie sich die Kosten. Nur wer das Erbe ablehnt, muss die Bestattungskosten nicht übernehmen. Benennt das Testament der verstorbenen Person keine Erben beziehungsweise Erbinnen oder liegt kein Testament vor, sind die gesetzlichen Erben oder Erbinnen für die Kosten verantwortlich. Hat die verstorbene Person zu Lebzeiten eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen, können Angehörige auf diese zurückgreifen. Haben alle Erbberechtigten das Erbe abgelehnt, übernimmt die Gemeinde oder Stadt die Bestattung als sogenannte ordnungsbehördliche Bestattung. Die Kosten werden den nächsten Angehörigen in Rechnung gestellt. Das sind üblicherweise Ehepartner:in und Kinder. Die genaue Regelung ist Ländersache und je nach Bundesland unterschiedlich.
Kann man die Kosten für eine Feuerbestattung von der Steuer absetzen?
Man kann Bestattungskosten absetzen und als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung angeben, wenn bestimmte Bedingungen vorliegen. Wollen Sie die Kosten einer Feuerbestattung steuerlich geltend machen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Der Nachlass der verstorbenen Person reicht nicht aus, um die Bestattungskosten zu decken.
- Sie haben die Bestattungskosten aus rechtlichen oder sittlichen Gründen übernommen.
Feuerbestattung: Vorteile und Nachteile