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Feuer­bestattung: Ab­lauf, Kosten und Möglichkeiten

Ablauf einer Ein­äsche­rung inklu­sive Kosten und Mög­lich­kei­ten der Be­statt­ung
Allianz Feuerbestattung - eine Mutter mit vier Kindern steht an einem Grab mit Blumenschmuck
Eine Feuerbestattung ist eine Bestattungsart, bei der der Leichnam der verstorbenen Person in einem Krematorium eingeäschert und anschließend in einer Urne beigesetzt wird. Die Einäscherung wird auch Kremation oder Kremierung genannt und ist Voraussetzung für die Urnenbeisetzung. Für die Beisetzung gibt es im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verschiedene Möglichkeiten, etwa in einem Urnengrab, in einer Urnenwand (Kolumbarium), als Baumbestattung oder Seebestattung. Ein Vorteil einer Feuerbestattung ist, dass sie in der Regel günstiger ist als eine Erdbestattung.

Bei einer Feuerbestattung ist der Ablauf zum Teil variabel. Was stets gleich bleibt, sind Leichenschau und Ausstellung eines Totenscheins, zweite Leichenschau und anschließende Einäscherung im Krematorium. Der Zeitpunkt der Trauerfeier, die Art der Urnenbeisetzung und eine eventuelle Verabschiedung am Sarg vor der Kremierung sind frei wählbar.

Bevor ein Leichnam eingeäschert werden kann, sind einige Voraussetzungen zu erfüllen und Vorbereitungen zu treffen. Zuerst wird der Leichnam bei einer ersten Leichenschau ärztlich untersucht. Dieser Schritt ist verpflichtend, um die Todesursache festzustellen und den Totenschein auszustellen. Das Dokument ist erforderlich, damit Hinterbliebene unter anderem auf Sterbegeld oder Lebensversicherung des oder der Verstorbenen zugreifen können.
Das Bestattungsunternehmen holt die verstorbene Person ab. Der Leichnam wird gewaschen, eingekleidet und in den Kremationssarg gelegt. Herzschrittmacher und andere medizinische Hilfsmittel, die bei der Einäscherung ein Risiko darstellen könnten, werden entfernt. Anschließend überführt der Bestatter oder die Bestatterin den Sarg an das Krematorium.
Im Krematorium wird der Leichnam noch einmal ärztlich untersucht. Diese zweite Leichenschau ist gesetzlich vorgeschrieben und soll die Identität der verstorbenen Person bestätigen und eine unnatürliche Todesursache ausschließen. Schließlich kann der Leichnam bei einer Feuerbestattung im Gegensatz zu einer Erdbestattung im Zweifelsfall nicht exhumiert werden.
Nach deutschem Recht darf eine Einäscherung frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes erfolgen. Für die Einäscherung ist in Deutschland die Verwendung eines Kremationssargs gesetzlich vorgeschrieben, da die in Deutschland geltende Sargpflicht auch für Feuerbestattungen gilt und das Holz des Sargs dazu dient, die bei der Verbrennung notwendige Hitze zu erzeugen.
Vor der Einäscherung wird jedem Sarg ein sogenannter Schamottstein (Ofenmarke) mit einer Identifikationsnummer beigelegt. Dieser hitzeresistente Stein bleibt nach dem Verbrennen in der Asche erhalten. Er ermöglicht die eindeutige Identifizierung der Asche und verhindert Verwechslungen, da die Öfen der meisten Krematorien dafür ausgelegt sind, mehrere Särge aufzunehmen.
Vor dem Einschieben des Verbrennungssargs wird der Ofen des Krematoriums auf 850 Grad Celsius erhitzt. Erst ab dieser Temperatur ist garantiert, dass alle organischen Materialien zu Asche zerfallen. Die Einäscherung dauert in der Regel zwischen 60 und 120 Minuten (je nach Körpergewicht der oder des Verstorbenen). Übrig bleiben Knochen, Zähne, Implantate und der Schamottstein.
Nach der Kremierung werden nicht verbrannte Überreste zermahlen und zusammen mit der Totenasche und dem Schamottstein in eine sogenannte Aschekapsel gegeben. Dabei handelt es sich um eine schlicht gehaltene Urne. Die Aschekapsel wird verschlossen und beschriftet, bevor der Bestatter beziehungsweise die Bestatterin sie abholt. Die meisten Angehörigen entschei­den sich für die Beerdigung für eine Überurne, die Schmuckurne, die die Aschekapsel umhüllt.

Bei einer Feuerbestattung kann die Dauer bis zur Beerdigung stark variieren. Von der Abholung des Leichnams bis zur Übergabe der Urne vergeht in der Regel ungefähr eine Woche. Verschiedene Faktoren können diese Zeitspanne verlängern oder verkürzen: Auslastung des Krematoriums, Art und Zeitpunkt der Trauerfeier, gewählter Bestattungsort und Bestat­tungsart und Aufbahrung gewünscht oder nicht.

Die Details besprechen Hinterbliebene in der Regel direkt mit dem Bestattungsunternehmen. Die Trauerfeier bei einer Feuerbestattung kann grundsätzlich vor oder nach der Einäscherung stattfinden. Meist dauert der Trauerakt mindestens 20 Minuten, es gibt aber keine zeitliche Beschränkung.
Findet die Trauerfeier vor der Kremation statt, ist eine Verabschiedung am offenen Sarg im Krematorium möglich. Viele Krematorien bieten spezielle Abschiedsräume, in denen der Leichnam aufgebahrt werden und wo sich die Trauergemeinde versammeln kann. Ist der Aufbahrungsraum zu klein, kann die individuelle Verabschiedung mit anschließendem Trauergottesdient in der friedhofseigenen Kirche erfolgen. Für gewöhnlich findet die eigentliche Beisetzung der Urne in diesem Fall zu einem späteren Zeitpunkt im engsten Familienkreis statt.
Ist eine Aufbahrung und Abschiednahme am Sarg vor der Einäscherung nicht gewünscht oder nicht möglich, besteht oft die Möglichkeit, die Trauerfeier direkt zur Beisetzung der Urne am Friedhof abzuhalten. Diese Option ziehen viele Trauernde vor, wenn der Schmerz über den Verlust der geliebten Person eine Trauerfeier kurz nach dem Todesfall unerträglich erscheinen lässt. Je nach Bundesland gelten Bestattungsfristen von bis zu drei Monaten, bis wann eine Urne nach der Einäscherung spätestens beigesetzt werden muss. Dies gibt den Hinterbliebenen Zeit zur Trauerbewältigung, ehe sie sich bereit fühlen, eine Trauerfeier auszurichten.

Eine ausdrückliche Willenserklärung (zum Beispiel eine Kremationsverfügung) ist keine Voraussetzung für eine Feuerbestattung. Es ist aber hilfreich, die gewünschte Art der Bestattung bereits zu Lebzeiten schriftlich festzuhalten. Liegt keine Kremationsverfügung vor, müssen normalerweise die nächsten Verwandten über die Bestattungsart entscheiden. Für die neuen Bestattungsformen in Rheinland-Pfalz ist jedoch eine schriftliche Totenfürsorgeverfügung zwingend erforderlich. Ohne diese Verfügung bleibt es bei der klassischen Beisetzung auf dem Friedhof.

Um die Urne auf dem Friedhof beizusetzen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Am gängigsten ist das Begräbnis in einem Urnengrab als Reihen- oder Wahlgrab. Alternativ kann die Urne in einer Urnenwand (Kolumbarium) aufbewahrt werden. Auch eine anonyme Bestattung ist möglich.
Die gängigste Art der Urnenbeisetzung ist die Bestattung in einem Urnengrab. Die Urne wird zum Grab transportiert und dort mit einer speziellen Zange oder Ablassschnur dem vorbereiteten Grab beigesetzt. Wie bei der Erdbestattung kommen für Urnen eine beste­hende Reihe (Reihengrab) oder ein frei gewählter Platz (Wahlgrab) in Betracht. Das Grab wird mit einem Grabstein oder einer Grabplatte versehen und kann von den Angehörigen gestaltet und gepflegt werden. Aufgrund des geringeren Platzbedarfs ist ein Urnengrab wesentlich kleiner als ein Erdgrab.
Kolumbarium ist der Fachbegriff für eine Urnenwand. In diesem Fall findet die Beisetzung der Urne oberirdisch zum Beispiel in einer freistehenden Urnen­wand oder Urnennische statt. Urnenwände haben eingelassene Kammern, die mit einer beschrifteten Steinplatte verschließbar sind. Wie bei einem Grabstein werden Name und Todestag in den Stein eingraviert. Nach der Beisetzung wird die Urnenkammer mit der Steinplatte verschlossen. Manche Kolumbarien erlauben, die Urnenkammer mit einer gesicherten Glasplatte statt mit einer Steinplatte zu verschließen. So bleibt die Urne sichtbar.
Eine anonyme Bestattung findet statt, wenn der oder die Verstorbene zu einem nicht bekannten Zeitpunkt und ohne namentliche Kennzeichnung der Grabstätte auf einem pflegefreien Gemeinschaftsgrab beigesetzt wird. Es wird weder eine Traueranzeige aufgegeben noch sind Gäste zur Beerdigung zugelassen. Anonyme Bestattungen sind in Deutschland ausschließlich als Feuerbestattungen mit Einäscherung des Leichnams möglich.
Diese Art der Bestattung wird gewählt, wenn die verstorbene Person keine Angehörigen hinterlässt oder sie beziehungsweise die Hinterbliebenen bewusst Anonymität wünschen. Zum Beispiel aus dem Wunsch heraus, Angehörige nicht mit der Grabpflege zu belasten oder die Bestattungskosten zu reduzieren. Für Hinterbliebene kann eine anonyme Bestattung aber auch belastend sein, da ihnen so ein fester Ort zur Verarbeitung ihrer Trauer fehlt.

Abseits des Friedhofs sind in Deutschland wenige Bestattungsorte zulässig. Dazu gehören zum Beispiel Baum- oder Waldbestattung und Seebestattung. In Rheinland-Pfalz sind zudem die Flussbestattung in Rhein, Mosel, Saar und Lahn, die Verstreuung der Asche auf Privatgrundstücken und die Aufbewahrung der Urne zu Hause unter bestimmten Bedingungen möglich. In anderen europäischen Ländern sind unter anderem auch Wiesenbestattung, Diamantbestattung oder Bestattung als Erinnerungsbaum möglich.

Eine Beisetzung der Urne im eigenen Garten oder eine Aufbewahrung im Haus ist in Deutschland nicht gestattet. Das verbietet der Friedhofszwang, den alle Bundesländer in ihren Bestattungsgesetzen verankert haben. Demnach ist es grundsätzlich nicht erlaubt, einen Leichnam außerhalb eines Friedhofes zu beerdigen. Zwei Ausnahmen gibt es: Bremen und Rheinland-Pfalz. In Bremen ist ein Ausbringen der Asche zu Hause unter bestimmten Auflagen möglich. Das Bestattungsrecht in Rheinland-Pfalz erlaubt es, die Urne zu Hause aufzubewahren oder die Asche auf Privatgrundstücken zu verstreuen, wenn die verstorbene Person dies zu Lebzeiten in einer schriftlichen Totenfürsorgeverfügung festgelegt hat.

In Deutschland gilt ein sogenannter Friedhofszwang (auch Friedhofspflicht genannt). Verstorbene können deshalb nur unter bestimmten Bedingungen außerhalb eines Friedhofs beigesetzt werden. Die einzigen zulässigen alternativen Bestattungsarten sind: Baumbestattung in einem speziell ausgewiesenen Bestattungswald und Seebestattung in eigens genehmigten Bestattungsgebieten in Nord- und Ostsee.

Bei einer Baum- oder Waldbestattung wird die verstorbene Person nach der Einäscherung in der Nähe des Wurzelwerks eines Baums beigesetzt. Der Beisetzungsort wird mit einer Plakette markiert. Baumbestattungen können in speziell dafür ausgewiesenen Bestattungswäldern stattfinden. In diesem Fall spricht man auch von einer Waldbestattung. Dabei besteht die Möglichkeit, mehrere Personen unter demselben Baum zu begraben. Die Bäume werden als sogenannte Freundschafts- oder Familienbäume ausgewiesen. Die Grabpflege entfällt, die Pflege der Bestattungswälder übernehmen die Forstverwaltung oder verantwortliche Waldbesitzer:innen.
Es gibt auch Friedhöfe, die Baumbestattungen auf dem Friedhofsgelände ermöglichen. Diese Variante nehmen vor allem Menschen in Anspruch, die auf einem Friedhof begraben werden möchten, ihren Hinterbliebenen aber die Grabpflege ersparen wollen.
Bei einer Seebestattung wird eine biologisch abbaubare Spezialurne von einem Schiff aus dem Meer übergeben, wo sie zum Meeresgrund hinabsinkt. Dort löst sie sich nach einigen Stunden auf und hinterlässt die Asche als kleines Häufchen auf dem Meeresgrund, wo sie im Laufe der Zeit vom Sediment bedeckt wird. Angehörige können die Zeremonie auf See begleiten und erhalten eine Seekarte, in der der genaue Beisetzungsort vermerkt ist.

Seebestattungen dürfen nur in speziell ausgewiesenen Seegebieten erfolgen, die sich in Deutschland beispielsweise in Nord- und Ostsee befinden. Sie können aber auch im Atlantik, Pazifik oder Mittelmeer stattfinden. Eine Variante der Seebestattung ist die Flussbestattung. Hier wird die Asche nicht dem Meer, sondern einem Fluss übergeben. Diese Bestattungsart ist in Deutschland aber nicht erlaubt (Stand: 07/2025).

Die folgenden Bestattungsarten sind in Deutschland nicht zulässig. Wünschen Hinterbliebene eine solche Bestattungsart, ist dies teilweise im europäischen Ausland möglich (zum Beispiel in der Schweiz, Niederlande, Tschechien). Mittels eines Leichenpasses kann der Leichnam vor der Einäscherung legal ins Ausland transportiert werden. Dadurch erlöschen die deutschen Bestattungsgesetze. Nach der Kremation im Ausland kann die Asche dann dort auf die gewünschte Weise beigesetzt werden.
Wiesenbestattungen finden auf eigens dafür ausgewiesenen Grünstreifen statt, auf denen Verstorbene im Rahmen einer Urnenbestattung beigesetzt werden. Oft handelt es sich bei Wiesenbestattungen um anonyme Bestattungen. In diesem Fall wird kein Grabstein aufgestellt. Die Grabstätte ist auch anderweitig nicht gekennzeichnet. Eine Alternative ist die teilanonyme Wiesenbestattung. Dabei wird der Name der verstorbenen Person zum Bei­spiel auf einer Gedenktafel eingraviert, die auf dem Gemeinschaftsfeld aufgestellt wird.
Bei einer Diamantbestattung wird die Asche der verstorbenen Person durch ein spezielles Verfahren zu einem synthetischen Diamanten gepresst. Aufgrund des aufwendigen Herstellungsverfahrens sind die Kosten im Vergleich zu anderen Bestattungsarten meist hoch.
Um aus der Asche des oder der Verstorbenen einen Edelstein herzustellen, wird der Kohlenstoff aus der Asche extrahiert. Die Herstellung eines Diamanten erfordert rund 200 Gramm Asche. Deswegen wird nur ein Teil der Asche zu Grafit umgewandelt und anschließend mit Diamantkristallen angereichert. Unter hohem Druck und bei hoher Temperatur wird das Ausgangsmaterial zu einem Diamanten gepresst. Je nach gewünschter Größe kann dies einige Tage bis hin zu mehreren Wochen dauern. Die restliche Asche wird in einer Urne beigesetzt. Deswegen entstehen im Rahmen einer Diamantbestattung neben Kosten für die Herstellung des Diamanten auch Gebühren für die Urnenbeisetzung.
Wichtig: In Deutschland sind weder Diamantbestattungen noch das Tragen eines Erinnerungsdiamanten erlaubt. Das heißt: Auch ein legal im Ausland hergestellter Erinnerungsdiamant darf nicht zurück nach Deutschland transportiert werden. Andernfalls droht ein Bußgeld.
Ein Erinnerungsbaum (auch: „Tree of Life“) ist eine besondere Bestattungsform, bei der ein junger Baum mithilfe der Asche der verstorbenen Person angezüchtet wird. Diese Bestattungsart ist die einzige Alternative, bei der ein Rücktransport nach Deutschland erlaubt ist. Hat der junge Baum nach einigen Monaten die gesamte Asche des oder der Verstorbenen verwertet, kann er legal zurück nach Deutschland transportiert und dort zum Beispiel im eigenen Garten eingepflanzt werden.

Die Kosten für eine Feuerbestattung in Deutschland auf einem Friedhof betragen zwischen 5.189 und 14.860 Euro. Eine anonyme Feuerbestattung kostet knapp 1.000 Euro (Quelle: Aeternitas, Stand: 03/2025). Baumbestattungen beginnen ab 4.400 Euro und eine begleitete Seebestattung kostet in Deutschland im Durchschnitt zwischen 1.700 und 6.000 Euro. Eine Feuerbestattung ist damit günstiger als eine Erdbestattung im Sarg. Faktoren, die die Kosten für die Feuerbestattung beeinflussen sind unter Anderem Ausführung der Urne, Art der Urnenbeisetzung, Bestatterleistungen, Gestaltung der Trauerfeier, Friedhofsgebühren und Grabpflege.

Die Kosten einer Feuerbestattung sind von mehreren Faktoren abhängig. Dazu gehören:

  • Ausführung der Urne
  • Bestatterleistungen
  • Art der Urnenbeisetzung (Beisetzung auf Friedhof, Waldbestattung oder Seebestattung)
  • Friedhofsgebühren bei Beisetzung auf Friedhof: Wahl der Grabart (Reihengrab, Wahlgrab, anonymes Grab)
  • Eventuelle Anfertigung eines Grabmals und Grabsteinkosten
  • Bei Beisetzung auf dem Friedhof: Grabpflege

Bei Berechnung der Kosten einer Feuerbestattung handelt es sich also eher um Preisspannen als um fixe Beträge. In der Tabelle sind unverbindliche Preise für verschiedene Ausführungen der Feuerbestattung auf einem Friedhof aufgeführt (Quellen: BDB, Aeternitas, Aeternitas, Stand: 05/2024):

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Leistung
Einfach
Standard
Exklusiv
Bestatterleistungen, Versorgung des Leichnams 700 € 700 € 700 €
Urkunden, Leichenschau und Krematorium 1.350 € 1.450 € 2.100 €
Verbrennungssarg und Urne 800 € 1.500 € 2.000 €
Trauerfeier und Trauerdruck 350 € 1.250 € 1.700 €
Friedhofsgebühren 1.213 € 1.669 € 1.669 €
Steinmetzleistungen für das Grabmal 466 € 1.791 € 3.391 €
Grabanlage und Grabpflege 280 € 2.280 € 3.800 €
Gesamtkosten 5.189 € 10.460 € 14.860 €

Einfacher Sarg, einfache Urne, keine Todesanzeige, keine Aufbahrung, Reihengrab, Durchschnittspreis einfacher Grabstein, 20 Buchstaben, ohne Einfassung, ohne Grabpflege

Hochwertiger Sarg, hochwertige Urne, mit Aufbahrung, mit Trauerdruck, Wahlgrab, Durchschnittspreis Standard-Grabstein, 20 Buchstaben, einfache Einfassung, mit monatlicher Grabpflege auf 20 Jahre

Exklusiver Sarg mit passender Deckengarnitur, exklusive Urne, mit Aufbahrung, Trauerfeier in Trauerhalle mit aufwändiger Dekoration, Trauerdruck, Wahlgrab, Durchschnittspreis exklusiver Grabstein, 20 Buchstaben, exklusive Einfassung, hochwertige Grabanlage mit Dauergrabpflege

Findet die Beisetzung auf einem Friedhof statt, spielt die Wahl der Grabart eine Rolle für die Kosten. In der untenstehenden Tabelle finden sich Preisspannen für unterschiedliche Kosten je nach Grabart bei einer Feuerbestattung (Quelle: Aeternitas, Stand: 01/2025)

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Grabart
Preisspanne
Urnengrab anonym 463 – 1.701 €
Urnenreihengrab 619 – 1.887 €
Urnengemeinschaftsgrab 784 – 2.580 €
Urnenwahlgrab 775 – 2.622 €
Urnennische (Kolumbarium) 975 – 3.309 €
Baumbestattung 955 – 2.779 €
Feuerbestattungen sind je nach Ausführung in der Regel günstiger als eine Erdbestattung. Die Kostenunterschiede finden Sie in der untenstehenden Tabelle: 

Quelle: bestatter.de, Stand: März 2025.

Durchschnittspreise: Ausführung Standard, Friedhofsgebühr für Reihengrab, Zusatzleistung Grabmal (günstigster Wert), Zusatzleistung Grabpflege (günstigster Wert).

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Bestattungsart

Durchschnittliche

Bestatterkosten

Friedhofsgebühr

ab

Grabmalkosten

ab

Grabpflege

ab

Gesamtkosten

ab

Erdbestattung (Sargbestattung) 3.300 € 1.300 € 810 € 1.800 € 7.210 €
Feuerbestattung (Urnenbestattung) 3.200 € 650 € 810 € 1.800 € 6.460 €
Wald-/Baumbestattung 3.200 € 1.200 € - - 4.400 €
Seebestattung 3.500 € - - - 3.500 €

Laut Bürgerlichem Gesetzbuch tragen die Erben beziehungsweise Erbinnen die Kosten für die Beerdigung des oder der Verstorbenen. Gibt es mehrere Erbberechtigte, teilen sie sich die Kosten. Nur wer das Erbe ablehnt, muss die Bestattungskosten nicht übernehmen. Benennt das Testament der verstorbenen Person keine Erben beziehungsweise Erbinnen oder liegt kein Testament vor, sind die gesetzlichen Erben oder Erbinnen für die Kosten verantwortlich. Hat die verstorbene Person zu Lebzeiten eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen, können Angehörige auf diese zurückgreifen. Haben alle Erbberechtigten das Erbe abgelehnt, übernimmt die Gemeinde oder Stadt die Bestattung als sogenannte ordnungsbehördliche Bestattung. Die Kosten werden den nächsten Angehörigen in Rechnung gestellt. Das sind üblicherweise Ehepartner:in und Kinder. Die genaue Regelung ist Ländersache und je nach Bundesland unterschiedlich.

Wichtig: Die Verpflichtung zur Kostenübernahme (Kostentragungspflicht) ist nicht dasselbe wie die sogenannte Bestattungspflicht. Letztere beschreibt die gesetzliche Verpflichtung, einen Leichnam ordnungsgemäß zu bestatten. Der einzige Ausnahmefall ist die Körperspende, bei der die verstorbene Person ihren Körper einem wissenschaftlichen Institut zu Forschungszwecken vermacht.

Man kann Bestattungskosten absetzen und als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung angeben, wenn bestimmte Bedingungen vorliegen. Wollen Sie die Kosten einer Feuerbestattung steuerlich geltend machen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Hintergrund: Erbinnen und Erben sind aus rechtlichen Gründen verpflichtet, die Kosten der Bestattung zu übernehmen. Übersteigen die Kosten den Nachlass der verstorbenen Person, sind sie steuerlich absetzbar. Zum Nachlass zählen nicht nur Geldwerte, sondern alle Vermögenswerte des oder der Verstorbenen. Können die Erbinnen beziehungsweise Erben die Beerdigungskosten nicht übernehmen, beispielsweise weil sie finanziell dazu nicht in der Lage sind, springen oft andere nahe Verwandte (zum Beispiel Enkelkinder) ein. Trägt eine Person, die nichts erbt und rechtlich nicht dazu verpflichtet wäre, die Bestattungskosten aus sogenannten sittlichen Gründen, kann sie die Ausgaben in der nächsten Steuererklärung geltend machen. Wichtig: Das Finanzamt erkennt Bestattungskosten „in angemessener Höhe“ an. Seit 2003 liegt diese Grenze bei 7.500 Euro.
Eine Feuerbestattung ist meist günstiger als eine Erdbestattung. Sie erlaubt mehr Freiheiten bei der Wahl der Bestattungsart und lässt Hinterbliebenen mehr Zeit für die Planung der Trauerfeier. Die Entscheidung ist jedoch unwiderruflich. Außerdem ist die Beisetzung einer Urne für viele weniger greifbar als die eines Sargs. Nicht zuletzt können Feuerbestattungen belastender für die Umwelt sein als Erdbestattungen.
  • Geringere Kosten: Verbrennungssärge sind günstiger als Vollholzsärge, die bei Erdbestattungen verwendet werden. Urnengräber sind zudem kleiner und leichter zu pflegen als andere Gräber. Das reduziert die Kosten für Grabpflege und Gestaltung des Grabdenkmals. Bei Wald- und Seebestattungen entfällt die Grabpflege vollständig.
  • Größere Auswahl der Beisetzungsart: Feuerbestattungen bieten im Vergleich zu Erdbestattungen alternative Beisetzungsmöglichkeiten wie Baum-, Wald- oder Seebestattung.
  • Option auf anonyme Bestattung: Da anonyme Bestattungen in Deutschland ausschließlich als Feuerbestattung stattfinden, eröffnet die Beisetzung in einer Urne auch diese Option. Eine anonyme Bestattung bedient den eventuell vorhandenen Wunsch nach einer stillen Beisetzung ohne Trauergemeinde und Ver­merk des Bestattungsortes.
  • Mehr Zeit bis zur Beisetzung: Eine Einäscherung verzögert die Beisetzung. Je nach Ablauf können zwischen Zeitpunkt des Todes und Beerdigung mehrere Wochen vergehen. Das gibt Angehörigen Raum zur Trauerbewältigung.
  • Geringerer Platzbedarf: Feuerbestattungen benötigen weniger Platz auf Friedhöfen als Erdbestattungen. Das reduziert den Bedarf an neuen Friedhofsflächen und kann insbesondere in dicht besiedelten Regionen zu geringeren Bestattungskosten führen.
  • Mehr Distanz zur verstorbenen Person: Die Beisetzung einer Urne kann sich abstrakter anfühlen als eine klassische Erdbestattung. Manchen Angehörigen fällt die Verabschiedung schwer, wenn statt einem Sarg lediglich eine kleine Urne bestattet wird.
  • Kein fester Gedenkplatz: Geschieht die Beisetzung in Form einer Seebestattung, fehlt zudem ein fester und greifbarer Ort, an den Hinterbliebene zum Gedenken zurückkehren können.
  • Höhere Umweltbelastung: Eine Feuerbestattung kann höhere CO2-Emissionen als eine Erdbestattung verursachen. Das liegt zum einen am noch häufigen Einsatz fossiler Brennstoffe im Kremationsofen. Zum anderen produziert der in Deutschland vorgeschriebene Kremationssarg zusätzliche Emissionen. Zwar gelten in Deutschland strenge Auflagen zum Filtern gefährlicher Schadstoffe (zum Beispiel Amalgam aus Zahnfüllungen), findet die Einäscherung im Ausland statt, greifen diese Regeln aber nicht immer.
  • Unumkehrbare Entscheidung: Nach einer Feuerbestattung ist der Körper der verstorbenen Person unwiderruflich zu Asche verbrannt. Dies kann bei manchen Hinterbliebenen einen unvorhergesehenen Schock auslösen. Eine Entscheidung für eine Feuerbestattung sollte deshalb nicht leichtfertig getroffen werden.
  • Kulturelle und religiöse Vorbehalte: In einigen Religionen widerspricht die Feuerbestattung den religiösen Vorschriften zum Umgang mit dem Körper nach dem Tod und ist daher für gläubige Anhänger meist keine Option.
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