- Einen Anspruch auf Hinterbliebenenrente haben in der Regel rechtskräftig verheiratete oder eingetragene Partner:innen sowie minderjährige Kinder des oder der Verstorbenen.
- Die Höhe von Witwenrenten bzw. Witwerrenten richtet sich unter anderem nach dem Alter des hinterbliebenen Partners oder der Partnerin, dessen oder deren Erwerbsfähigkeit und Betreuung von hinterbliebenen minderjährigen Kindern.
- Für Partner:innen und Kinder von Beamten und Beamtinnen gelten im Grundsatz ähnliche Regelungen wie bei der gesetzlichen Hinterbliebenenrente.
- Da die gesetzliche Hinterbliebenenrente häufig sehr gering ausfällt, empfiehlt sich eine private Hinterbliebenenvorsorge.
Hinterbliebenenrente
Hinterbliebenenrente kurz erklärt
Was ist eine Hinterbliebenenrente?
Witwenrente oder Witwerrente
Waisenrente
Halbwaisenrente
Erziehungsrente
Wer hat Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente?
Die gesetzliche Rentenversicherung sichert Hinterbliebene im Todesfall ihres Ehepartners oder ihrer Ehepartnerin und eingetragenen Lebenspartners oder Lebenspartnerin ab. Obwohl sie häufig als „Witwenrente“ bezeichnet wird, können auch Männer eine Hinterbliebenenrente erhalten.
Auch Geschiedene können unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Witwenrente oder Witwerrente haben, wenn der oder die Ex-Partner:in verstorben ist. Werden minderjährige Kinder erzogen, erhalten Geschiedene beim Tod des Ex-Partners oder der Ex-Partnerin auf Antrag eine Erziehungsrente, deren Höhe auf den eigenen erworbenen Versicherungsansprüchen basiert. Wenn Sie als geschiedene Witwe oder Witwer wieder heiraten oder eine gleichgeschlechtliche Ehe eingehen, müssen Sie beachten, dass die Erziehungsrente dann wegfällt.
Hatte der oder die Verstorbene minderjährige leibliche oder adoptierte Kinder, können diese ebenfalls eine Hinterbliebenenrente erhalten. Anspruch auf Waisenrente haben nicht nur die eigenen Kinder, sondern auch Stief- und Pflegekinder sowie Enkel:innen und Geschwister, wenn diese im Haushalt des oder der Verstorbenen lebten oder von ihm oder ihr überwiegend unterhalten wurden. Waisenrenten werden regelmäßig bis zum 18. Geburtstag des Kindes bezahlt. Befindet sich die Waise noch in der Schul- oder Berufsausbildung oder im Studium oder leistet einen Freiwilligendienst oder ist behindert und kann deshalb nicht selbst für sich sorgen, auch bis zum 27. Lebensjahr.
Wann bekomme ich eine Witwenrente bzw. Witwerrente?
Sie erhalten eine gesetzliche Hinterbliebenenrente, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Sie waren bis zum Tod Ihres oder Ehe- oder Lebenspartners bzw. Ihrer Ehe- oder Lebenspartnerin rechtskräftig mit ihm oder ihr verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Ob Sie tatsächlich zusammen oder getrennt lebten, ist dabei nicht maßgeblich;
- Ihr:e verstorbene:r Ehe- oder Lebenspartner:in hat die allgemeine Wartezeit für die gesetzliche Rente von fünf Jahren (Mindestversicherungszeit) erfüllt oder vorzeitig erfüllt (zum Beispiel durch einen Arbeitsunfall) oder er oder sie hat bereits eine Rente bezogen;
- Sie haben nicht wieder geheiratet oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet;
- Ihre Ehe- oder eingetragene Partnerschaft hat mindestens ein Jahr bestanden, das gilt für alle Eheschließungen und eingetragenen Partnerschaften ab dem 1. Januar 2002 und hat das Ziel, eine Absicherung durch sogenannte Versorgungsehen zu verhindern. Es gibt jedoch auch Ausnahmen: Stirbt der oder die Ehepartner:in zum Beispiel bei einem Unfall, besteht auch bei kürzerer Ehedauer ein Rentenanspruch.
Wie hoch ist die Hinterbliebenenrente?
Die Höhe der gesetzlichen Witwenrente bzw. Witwerrente für den oder die hinterbliebene:n Partner:in richtet sich nach verschiedenen Kriterien, wie etwa dem Alter oder dem Zeitpunkt der Eheschließung bzw. Beginn der eingetragenen Partnerschaft.
Eine kleine Witwenrente bzw. Witwerrente erhalten Sie, wenn
- Sie das 45. bzw. 47. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
- nicht erwerbsgemindert sind
- und kein Kind erziehen.
Die kleine Witwenrente bzw. Witwerrente beträgt 25 Prozent der Rente (mit möglichen Abschlägen), auf die Ihr:e verstorbene:r Ehepartner:in Anspruch gehabt hätte. Die kleine Witwenrente ist auf 24 Kalendermonate nach dem Tod des Partners oder der Partnerin begrenzt, wenn Sie ab dem 1. Januar 2002 eine Ehe oder Partnerschaft geschlossen haben.
Die große Witwenrente bzw. Witwerrente erhalten Sie, wenn
- Sie das 45. bzw. 47. Lebensjahr vollendet haben
- oder erwerbsgemindert bzw. nach dem am 31. Dezember 2000 geltenden Recht berufs- oder erwerbsunfähig sind
- oder ein eigenes Kind oder ein Kind des oder der Verstorbenen erziehen, das noch nicht 18 Jahre alt ist oder sich nicht selbst unterhalten kann.
Die große Witwenrente bzw. Witwerrente beträgt 55 Prozent der Rente (mit möglichen Abschlägen), auf die Ihr:e verstorbene:r Ehepartner:in Anspruch gehabt hätte oder hatte. Hat der oder die überlebende Ehepartner:in ein Kind oder Kinder erzogen, so erhöht sich die Rente um einen entsprechenden Zuschlag.
Inwiefern werden eigene Einkünfte angerechnet?
Im sogenannten „Sterbevierteljahr“, also in den ersten drei Monaten nach dem Todesfall, erhält der oder die Hinterbliebene die Witwenrente bzw. Witwerrente in voller Höhe der Versichertenrente. Damit soll der Übergang auf die veränderten finanziellen Verhältnisse erleichtert werden. Während dieser Zeit wird das Einkommen des oder der Hinterbliebenen nicht angerechnet. Danach darf das Einkommen bestimmte Freibeträge nicht überschreiten – sonst wird es zu 40 Prozent angerechnet.
Wonach richtet sich die Waisenrente für Kinder?
Lebt noch ein unterhaltspflichtiger Elternteil, erhält das anspruchsberechtigte Kind eine Halbwaisenrente. Eine Vollwaisenrente wird dann gezahlt, wenn kein unterhaltspflichtiger Elternteil mehr lebt. Die Halbwaisenrente beträgt 10 Prozent, die Vollwaisenrente 20 Prozent der Versichertenrente, auf die der oder die Verstorbene Anspruch gehabt hätte oder die er oder sie bereits bezogen hat. Zusätzlich zur Waisenrente wird ein Zuschlag gezahlt, der sich nach den zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten des verstorbenen Elternteils beziehungsweise der Eltern richtet.
Gibt es auch eine Hinterbliebenenrente bei Beamten?
Nach dem Beamtenversorgungsgesetz erhalten Ehe- bzw. eingetragene Lebenspartner:innen von Beamten ein Witwengeld bzw. Witwergeld, für das grundsätzlich ähnliche Regeln wie für die Hinterbliebenenrente bei Angestellten gelten. Einige Sonderregelungen gibt es allerdings. Zudem können Ehepartner:innen und Kinder ein Sterbegeld in zweifacher Höhe der monatlichen Dienstbezüge bzw. der Pension erhalten.
Anspruch auf das Witwengeld bzw. Witwergeld haben hinterbliebene Ehe- bzw. Lebenspartner:innen, sofern der oder die Verstorbene eine Dienstzeit von mindestens fünf Jahren vorweisen kann und die Ehe mindestens ein Jahr angedauert hat. Die Höhe beträgt seit 2002 (parallel zur großen Witwenrente bzw. Witwerrente für Angestellte) 55 Prozent der Pension, die der oder die Verstorbene zum Zeitpunkt des Todestages erhalten hat oder erhalten hätte – oder die sogenannte Mindestversorgung. Auch hier wird entsprechend der Regelung in der gesetzlichen Rentenversicherung ein Kinderzuschlag gezahlt, wenn der oder die hinterbliebene Ehe- oder Lebenspartner:in mindestens ein Kind erzieht oder erzogen hat. Nur Hinterbliebene, die vor 02.01.1962 geboren wurden, erhalten 60 Prozent nach der alten Regelung. Hat der oder die Hinterbliebene eigene Einkünfte, werden diese grundsätzlich angerechnet, ihm oder ihr verbleibt der Mindestbelassungsbetrag. Dies ist grundsätzlich mindestens ein Betrag in Höhe von 20% seines oder ihres jeweiligen Versorgungsbezugs.
Hinterbliebenenrente beantragen: Wo kann ich einen Antrag stellen?
Warum ist eine private Hinterbliebenenvorsorge sinnvoll?
Können auch Unverheiratete eine private Hinterbliebenenvorsorge füreinander abschließen?
Kann ich die Hinterbliebenenrente der Allianz auch ohne eine Altersvorsorge abschließen?
Nein. Die Hinterbliebenenrente ist eine Ergänzung zur Altersvorsorge, die Allianz bietet sie als Zusatzbaustein an.
Alternativ können Sie für Ihre Familie oder Ihre:n Partner:in mit einer Risikolebensversicherung der Allianz vorsorgen, dabei erhalten Ihre Hinterbliebenen eine einmalige Kapitalzahlung.
Kann ich statt einer Hinterbliebenenrente aus einem Allianz-Vertrag auch eine Einmalzahlung erhalten?