Durch die Entgeltumwandlung verringert sich in der Regel Ihr Bruttogehalt. Dadurch zahlen Sie auch weniger in die gesetzlichen Sozialsysteme ein. Deshalb bekommen Sie eventuell auch etwas weniger heraus, wenn Sie die Arbeitslosen-, Kranken-, Renten- oder Pflegeversicherung in Anspruch nehmen. Oft beträgt der Unterschied allerdings nur wenige Euro.
Sinkt Ihr Bruttoeinkommen unter die Grenze von 77.400 Euro (die Versicherungspflichtgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung), kann die Entgeltumwandlung außerdem dazu führen, dass Sie statt in die private wieder in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlen müssen.
Wir beraten Sie, wie sich die Entgeltumwandlung auf Sie persönlich auswirkt – fragen Sie einfach Ihren Allianz Ansprechpartner oder Ihre Ansprechpartnerin vor Ort.