Allianz Unterstützungskasse: Mann im Blazer steht vor unscharfem Hintergrund und lächelt.
Top-Vorsorge aufbauen – steuerlich begünstigt

Unterstützungs­kasse der Allianz

Kurz erklärt in 30 Sekunden
Für Sie zusammengefasst
  • Die Unterstützungskasse ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge und eignet sich besonders für Gutverdienerinnen, die ihren Lebensstandard im Alter halten wollen.
  • Sie profitieren von steuerlichen Vorteilen und können unbegrenzt steuerfreie Beiträge einzahlen.
  • Bei den individuellen Vorsorgekonzepten haben Sie die Wahl zwischen sicherheits- bis chancenorientierten Kapitalanlagen.
  • Zum Rentenbeginn können Sie zwischen lebenslanger monatlicher Rente oder einmaliger Kapitalauszahlung wählen.
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Leistungs­übersicht

Die Unterstützungskasse ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge, bei der Sie mit Hilfe Ihres Arbeitsgebers eine zusätzliche Rente aufbauen können. Die Allianz Unterstützungskasse ist dabei ein attraktiver Baustein: Sie sichert Ihnen die Zusatzrente und senkt zudem Ihre Steuerbelastung. Entsprechend gering ist der tatsächliche Netto-Aufwand:

  • Ihr Arbeitgeber erteilt Ihnen eine Versorgungszusage auf Unterstützungs­kassenleistungen. Die Zahlung der Leistungen erfolgt dann durch die Unterstützungskasse.
  • Ihre Beiträge zur Unterstützungskasse sind unbegrenzt steuerfrei. Arbeitgeberfinanzierte Beiträge sind zudem in unbegrenzter Höhe und Beiträge aus Entgeltumwandlung bis 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der Deutschen Rentenversicherung (West) sozialversicherungsfrei. So können Sie hohe Erträge zur späteren Versorgung mit geringem Nettoaufwand erzielen.
  • Sie können den Rentenbeginn flexibel ab dem vollendeten 62. Lebensjahr festlegen. Bei der Auszahlung haben Sie die Wahl zwischen einer garantierten lebenslangen Rente oder einer einmaligen Kapitalzahlung.
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Im Überblick

Die Unterstützungskasse ist ein staatlich geförderter Weg der betrieblichen Altersvorsorge:

  • Unterstützung von Chef oder Chefin: Sie verzichten im Rahmen der Entgeltumwandlung auf einen Teil Ihres Gehalts und Ihr Arbeitgeber führt diesen an die Allianz Unterstützungskasse ab. Die Beiträge sind unbegrenzt steuerfrei. Ihre Höhe bestimmen Sie im Rahmen des Rechtsanspruchs selbst.
  • Flexible Auszahlung: Sie haben die Wahl zwischen einer lebenslangen monatlichen Rente oder einer einmaligen Kapitalzahlung. Die Auszahlung der Rente ist ab dem 62. Geburtstag möglich. Den genauen Beginn können Sie individuell festlegen – in Abstimmung mit Ihrem Arbeitgeber.
  • Steuerliche Vorteile: Ihre aktuelle Steuerlast verringert sich. Sie versteuern die Leistungen der Unterstützungskasse erst im Alter – zu einem dann meist deutlich geringeren Steuersatz.
Eine gute Wahl
Hätten Sie das gewusst?
Infografik - So sehr lohnt die Unterstützungskasse.
Infografik - So sehr lohnt die Unterstützungskasse.

Ob 100, 500 oder 1.000 Euro pro Monat: Wie viel Sie in die Unterstützungskasse einzahlen, entscheiden Sie. Die Steuerfreiheit der Beiträge ist nach oben nicht gedeckelt. Daher eignet sich diese Form der betrieblichen Altersvorsorge besonders für Gutverdiener:innen mit hohem persönlichen Steuersatz, wie unsere modellhafte Darstellung zeigt:

Der Gehaltsanteil fließt dabei unversteuert in eine Unterstützungskassen-Vorsorge

Erklärungen und Hinweise

Das Rechenbeispiel geht aus von einem Arbeitnehmer mit Grenzsteuersatz i.H.v. 42%, inkl. 8% Kirchensteuer und ggf. Solidaritätszuschlag, Gehalt nach Umwandlung liegt über BBG der Dt. RV. Die Rente aus der Unterstützungskasse wird im Alter zwar als nachträglicher Arbeitslohn besteuert  in aller Regel aber zu einem günstigeren Steuersatz als im Erwerbsleben. Bei Kapitalzahlungen kann Ihre Steuerlast auf die Leistungen aus der Unterstützungskasse durch die „Fünftelungsregelung“ gemildert werden.

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Nachhaltigkeit
Die Allianz Lebensversicherung nimmt ihre Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und ihren Kunden und Kundinnen wahr. Dazu verfolgt sie eine Nachhaltigkeitsstrategie in der Kapitalanlage.
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Drei besondere Vorteile
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Ihre Kapitalanlage

KomfortDynamik – Dynamisch, komfortabel und sicher.

Für Ihre Vorsorge möchten Sie die staatliche Förderung und die attraktiven Renditechancen der weltweiten Kapitalmärkte nutzen. Gleichzeitig wünschen Sie, dass Schwankungen der chancenorientierten Anlagen durch das leistungsstarke Allianz Sicherungsvermögen gedämpft werden. Für eine individuelle Balance aus Chance und Sicherheit stehen unterschiedliche Garantieniveaus von 80%, 60% und 90% der eingezahlten Beiträge zur Verfügung. Die Kapitalanlage erfolgt vollständig durch die Expertinnen und Experten der Allianz. Sie verbinden weltweites Anlage-Know-how mit einer professionellen Steuerung und richten die Anlagen an den aktuellen Entwicklungen dynamisch aus.

IndexSelect – Sicher, wandlungsfähig und chancenorientiert.

Bei Ihrer Vorsorge soll neben der staatlichen Förderung das leistungsstarke Allianz Sicherungsvermögen mit den Renditechancen am Aktienmarkt verbunden werden. Dabei wollen Sie flexibel bleiben und die Gewichtung zwischen Sicherheit und Chancen wählen können. Bei IndexSelect können Sie sich jährlich zwischen der Indexpartizipation nach einem vertraglich festgelegten Verfahren und einer sicheren Verzinsung entscheiden. Auch eine Kombination aus beidem ist möglich. Positive Erträge werden jährlich gesichert, negative Wertentwicklungen am Ende des Indexjahres auf Null gesetzt. Zum Rentenbeginn stehen mindestens 90% der eingezahlten Beiträge zur Verfügung.

InvestFlex – Chancenorientiert, flexibel und individuell.

Bei Ihrer Vorsorge möchten Sie von einer staatlichen Förderung und den Renditechancen der Kapitalmärkte profitieren und die Ausrichtung der Kapitalanlage heute und in Zukunft selbst mitgestalten können.

Für eine individuelle Balance aus Chance und Sicherheit stehen unterschiedliche Garantieniveaus von 80%, 60% und 90% der eingezahlten Beiträge zur Verfügung. Im Online-Portal „Meine Allianz“ behalten Sie stets den Überblick über die Entwicklung Ihres Vertrags.

Sie wünschen für Ihre Altersvorsorge Nachhaltigkeitsaspekte besonders zu berücksichtigen? Ein qualitätsgeprüftes Angebot chancenorientierter Fonds und ETFs mit Nachhaltigkeitsmerkmalen steht im Konzept InvestFlex Green zur Auswahl.

Perspektive – Stabil und sicher.

Ihr Vorsorgekapital soll staatlich gefördert werden und sich möglichst gleichmäßig aufbauen. Ein schwankungsarmes Wachstum ist Ihnen wichtig. Zum Rentenbeginn stehen mindestens 90% der eingezahlten Beiträge zur Verfügung. Bei Perspektive werden einmal erreichte Erträge gesichert und können nicht mehr verloren gehen. Die Kapitalanlage erfolgt durch die Expertinnen und Experten der Allianz ausschließlich im leistungsstarken Allianz Sicherungsvermögen. Von Anfang an haben Sie Planungssicherheit. Bereits bei Vertragsschluss sagt Ihnen die Allianz eine garantierte Mindestrente zum Rentenbeginn zu.
Drei starke Vorteile
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Lebenserwartungsrechner
Ein langes Leben wünscht sich jeder – aber wie alt werden wir tatsächlich? Mit unserem Lebenserwartungsrechner ermitteln Sie Ihre durchschnittliche Lebenserwartung. Und wenn Sie doch länger leben? Kein Problem – die Allianz Rente wird lebenslang gezahlt.
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Unterstützungskasse als betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersversorgung ist ein Muss für nachhaltige Unternehmen in Zeiten sinkender gesetzlicher Renten. Wer hier gute Angebote hat, steigert die Attraktivität des eigenen Unternehmens und kann so eher qualifizierte Mitarbeiter:innen finden und halten. Die Allianz Unterstützungskasse bietet Ihnen als Arbeitgeber dabei eine Reihe von Vorteilen:

  • Mitarbeiterbindung gerade bei den Fach- und Führungskräften
  • Reduzierte Lohnnebenkosten und Steuerersparnis
  • Besonders effizient: Verwaltung und Abwicklung über die Allianz
  • Ohne Bilanzauswirkungen
  • Individuelle Lösungen für Ihre Branche
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Klarheit für Ihre Auswahl
  • ... für überdurchschnittlich Verdienende (z. B. Führungskräfte, Leitende Angestellte, Spitzenverdiener:innen), die im Alter ihren Lebensstandard halten möchten.
  • ... um bei der Altersvorsorge Steuervorteile zu nutzen.
  • ... wenn die Fördergrenzen, beispielsweise von Direktversicherung, bereits ausgeschöpft sind.
  • ... für Arbeitnehmer:innen, die eine Beitragssenkung während der Laufzeit von vornherein planen und die flexibel Beiträge einzahlen wollen.
  • ... für Arbeitnehmer:innen, die eine Versorgung vor dem vollendeten 62. Lebensjahr möchten.
  • ... für Selbstständige und Freiberufler.
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Häufige Fragen
Was möchten Sie gerne wissen?

Wie funktioniert das Prinzip Unterstützungskasse?

Eine Unterstützungskasse bietet – rechtlich als selbständige Einrichtung – betriebliche Altersvorsorge für Unternehmen an. Bei der Allianz ist dies der 1990 gegründete Allianz-Pensions-Management e.V.. Ob Unternehmen für ihre Mitarbeiter:innen diese Form der Vorsorge anbieten wollen, entscheiden sie freiwillig.

Entscheidet sich eine Firma dafür, zahlt sie für ihre Arbeitnehmer:innen die gemäß Versorgungszusage definierten Beiträge in die Unterstützungskasse (oft auch als „U-Kasse“ abgekürzt) ein. Die Arbeitnehmer:innen erhalten daraus im Alter die in der Versorgungszusage festgelegten Leistungen.

Die Allianz-Pensions-Management e.V. ist eine über die Allianz Lebensversicherungs-AG kongruent rückgedeckte Unterstützungskasse. Das heißt, die zugesagten Leistungen werden durch ein finanzstarkes Versicherungsunternehmen erbracht. Das schafft für alle Seiten Sicherheit. Unsere Grafik zeigt das Zusammenspiel:

Die Infografik zeigt die Struktur der Allianz Unterstützungskasse. Der Arbeitgeber zahlt Zuwendungen an die Allianz Unterstützungskasse und tritt dieser als Mitglied bei (und wird somit Trägerunternehmen). Die Unterstützungskasse wiederum schließt eine Rückdeckungsversicherung bei der Allianz Leben ab. Die Arbeitnehmer:innen erhalten im Gegenzug eine Versorgungszusage vom Arbeitgeber. Die Versorgung kann auf einer Entgeltumwandlung beruhen. Das bedeutet: In Höhe des Gehaltsverzichts erfolgt eine Zuwendung zur Unterstützungskasse. Im Leistungsfall erhält der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin die Versorgungsleistung. Der zahlt grds. einen Beitrag an den Pensions-Sicherungs-Verein. Gegebenenfalls wird diese Rückdeckungsversicherung zusätzlich verpfändet.

Wer kann die Unterstützungskasse nutzen?

Generell jeder Arbeitnehmer, dessen Unternehmen eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) per Unterstützungskasse anbietet. Ein Rechtsanspruch besteht allerdings nicht. Am meisten lohnt sie sich für Gutverdiener, die viel fürs Alter sparen wollen. Denn mit der Unterstützungskasse kann man – ein wichtiger Unterschied zu anderen Formen der bAV – ohne Obergrenze steuerfrei fürs Alter vorsorgen. Wer seine steuerfreien Höchstbeträge nach § 3 Nr. 63 EStG schon ausgeschöpft hat, erhält so also eine attraktive Extra-Möglichkeit zur Vorsorge. Sinnvoll für Gutverdiener ist die Unterstützungskasse auch deswegen, weil die Rentenlücke bei Gutverdienern besonders hoch ist.

Bin ich auf eine Rentenzahlung festgelegt?

Nein. Anstelle einer lebenslangen Rente können Sie zu Rentenbeginn auch eine einmalige Kapitalzahlung wählen. Das Mindestalter in der betrieblichen Altersvorsorge ist die Vollendung des 62. Lebensjahres. Haben Sie den Vertrag vor 2012 geschlossen, liegt diese Grenze beim 60. Geburtstag.

Werden im Alter Abgaben auf die Leistungen fällig?

Ja. Die Rente aus der Unterstützungskasse wird im Alter zwar als nachträglicher Arbeitslohn besteuert, in aller Regel aber zu einem günstigeren Steuersatz als im Erwerbsleben. Wird eine einmalige Kapitalzahlungen fällig, kann die Steuerlast durch die  „Fünftelungsregelung“ in vielen Fällen verringert werden.

Gesetzlich Versicherte zahlen auf die Leistungen aus der Unterstützungskasse zudem Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.

Die Fünftelungsregelung kann in vielen Fällen die Steuer auf eine einmalige Kapitalzahlung verringern. Für die Berechnung wird die Zahlung zuerst durch fünf geteilt. Das führt in den meisten Fällen zu einem niedrigeren Steuersatz (solange das Gesamteinkommen unter dem Spitzensteuersatz liegt). Die zu zahlende Steuer auf die Kapitalzahlung wird dann mit fünf multipliziert. Unter dem Strich ist die Steuerlast dadurch meist geringer.

Wann kann ich meine Unterstützungskasse in Anspruch nehmen?

Wann Leistungen aus der Unterstützungskasse fällig werden und in welcher Höhe, ergibt sich aus der Versorgungszusage, die Sie mit Ihrem Arbeitgeber vereinbart haben. Für alle Versorgungsberechtigten, die in den Geltungsbereich des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) fallen, sind zusätzlich die gesetzlichen Vorgaben zu beachten (z.B. § 6 BetrAVG zur vorzeitige Altersleistung bzw. § 3 BetrAVG zur Abfindung).

Welche Auswirkung hat die Entgeltumwandlung auf die gesetzlichen Sozialsysteme?

Durch die Entgeltumwandlung verringert sich Ihr Bruttogehalt. Dadurch zahlen Sie gegebenenfalls auch weniger in die gesetz­lichen Sozialsysteme ein. Deshalb bekommen Sie eventuell auch etwas weniger heraus, wenn Sie die Arbeitslosen-, Kranken-, Renten- oder Pflegeversicherung in Anspruch nehmen. Oft beträgt der Unterschied allerdings nur wenige Euro.

Sinkt Ihr Bruttoeinkommen unter die Grenze von 69.300 Euro (die Versicherungspflichtgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung, Stand 2024), kann die Entgeltumwandlung außerdem dazu führen, dass Sie statt in die private wieder in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlen müssen.

Wir beraten Sie, wie sich die Entgeltumwandlung auf Sie persönlich auswirkt – fragen Sie einfach Ihre Allianz Ansprechpartner:in oder Ihren Ansprechpartner vor Ort.

Wo liegt der Unterschied zur Direktversicherung?

In der Unterstützungskasse sind während der Einzahlung Beiträge in unbegrenzter Höhe steuerfrei. 
Arbeitgeberfinanzierte Beiträge sind in unbegrenzter Höhe und Beiträge aus Entgeltumwandlung bis 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der Deutschen Rentenversicherung (West) sozialversicherungsfrei.

Bei der Direktversicherung haben Sie die Wahl zwischen zwei Förderarten. Einerseits ist bei der sogenannten Bruttoentgeltumwandlung der Beitrag von Steuern bis zu 8 % und Sozialabgaben bis zu 4 % der o.g. BBG befreit. Andererseits besteht im Rahmen der Entgeltumwandlung auch die Möglichkeit, von Zulagen und ggf. einem Sonderausgabenabzug im Rahmen der sog. Riesterförderung zu profitieren.

Soweit die Entgeltumwandlung in eine Direktversicherung oder einen Pensionsfonds sozialabgabenfrei ist, ist der Arbeitgeber zu einem Zuschuss bis 15 % des umgewandelten Entgelts bis 4 % der BBG West verpflichtet. Er ist in eine Direktversicherung oder einen Pensionsfonds zu zahlen.  

Mehr dazu erfahren Sie in unserem Ratgeber zur Entgeltumwandlung.

Was spricht für die Unterstützungskasse der Allianz?

    Erfahrung: Allianz-Pensions-Management e.V. (APM), die U-Kasse der Allianz, ist seit mehr als 25 Jahren erfolgreich und heute die größte Unterstützungskasse am Markt.

    Sicherheit: Die APM arbeitet vollständig rückgedeckt, das heißt, die Beiträge sind komplett über den finanzstarken Allianz-Konzern versichert.

    Vertrauen: Laut dem Fachmagazin AssCompact, das jedes Jahr die am häufigsten von unabhängigen Makler:innen vermittelten Unterstützungskassen kürt, ist die Allianz seit mehreren Jahren der gefragteste Anbieter.

Was passiert mit meiner Unterstützungskasse, wenn ich aus der Firma ausscheide?

Ihre Allianz Unterstützungskasse können Sie bei Ihrem neuen Arbeitgeber fortführen, wenn er damit einverstanden und in derselben Versorgungseinrichtung Mitglied ist beziehungsweise wird. Ansonsten bleiben Ihre bis dahin aufgrund der durch Sie selbst finanzierten Beiträge erworbenen Rentenansprüche erhalten. Die Unterstützungskasse privat weiterzuführen, ist nicht möglich.

Ist meine Rente sicher, wenn meine Firma pleitegeht?

Auch wenn Ihr Arbeitgeber insolvent werden sollte, ist Ihre Betriebsrente über den Pensions-Sicherungs-Verein geschützt. Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Website des Pensions-Sicherungs-Vereins.

Alternativ besteht für Sie die Möglichkeit, im Falle der Insolvenz die Rückdeckungsversicherung auf Sie als Arbeitnehmer:in übertragen zu lassen und diese Versicherung dann privat fortzuführen.

Was passiert, wenn ich mir meine Entgeltumwandlung nicht mehr leisten kann?

Aus steuerrechtlichen Gründen sind für die Unterstützungskasse laufende gleichbleibende (oder steigende) Beiträge nötig. Eine Reduzierung oder Einstellung der Beitragszahlung ist unter bestimmten Voraussetzungen kein Verstoß gegen diese steuerlichen Vorschriften. Eine Beitragssenkung darf jedoch nicht von vornherein beabsichtigt sein.

Was passiert, falls ich sterbe?

Im Falle Ihres Todes in der Ansparphase sind Ihre Hinterbliebenen je nach gewähltem Tarif mit einer Rente oder einem Kapital abgesichert. Es werden Ehegattinnen und Ehegatten anerkannt, eingetragene Lebenspartner:innen und Lebensgefährten oder Lebensgefährtinnen sowie Kinder bis zum 25. Lebensjahr. Auch in der Rentenphase erhalten Hinterbliebene eine Leistung im Todesfall, sofern eine Leistung im Todesfall ab Rentenbeginn versichert ist.
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