Die Pensionszusage (oder auch „Direktzusage“ genannt) ist ein lukrativer Weg der betrieblichen Altersversorgung, um auf höchst variable Weise vorzusorgen. Ihre Beiträge sind hierbei unbegrenzt steuerfrei.
Der Arbeitgeber ist der Versorgungsträger. Die Arbeitnehmer:innen haben gegenüber dem Arbeitgeber einen Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen. Das Vertragsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer:in wird über eine Pensionszusage geregelt. Um die Betriebsrenten im Insolvenzfall abzusichern, zahlt der Arbeitgeber Beiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV).
Unterstützung: Ihr Arbeitgeber erteilt Ihnen eine Pensionszusage und schließt zur Finanzierung eine Allianz Rückdeckungsversicherung ab. Damit hat Ihre Firma die Allianz als finanzstarkes Versicherungsunternehmen hinter sich.
Beitragsoptionen: Die Beiträge können Sie selbst, Ihr Chef bzw. Ihre Chefin oder Sie beide zusammen übernehmen. Zahlt Ihr Chef oder Ihre Chefin, handelt es sich um eine arbeitgeberfinanzierte Form durch Zuwendungen. Bei der arbeitnehmerfinanzierten Form haben Sie die Wahl, ob Sie einen Teil Ihres Verdienstes per Entgeltumwandlung direkt in die betriebliche Altersvorsorge einfließen lassen oder Einmalzahlungen wie Tantiemen dafür nutzen.
Steuerersparnis: Ihre Steuerlast verringert sich schon in der Ansparphase. Die Leistungen aus der Pensionszusage müssen Sie erst im Alter versteuern – und das mit meist geringerem Steuersatz.