- Mit der Pensionszusage als Form der betrieblichen Altersvorsorge können Sie eine Top-Zusatzrente aufbauen, und das bei geringem Nettoaufwand, hohen Steuervorteilen und unbegrenzt steuerfreien Beiträgen.
- Bei der Allianz Rückdeckungsversicherung handelt es sich um ein Instrument des Arbeitgebers zur Absicherung der Pensionszusage.
- Sie können zwischen fester und variabler Einzahlung Ihrer Beiträge wählen. Auch bei der Auszahlung haben Sie die Wahl zwischen einer einmaligen Kapitalzahlung oder einer lebenslangen Rente.
- Unsere individuellen Vorsorgekonzepte bieten die Möglichkeit, Ihr Kapital von sicherheits- bis chancenorientiert anzulegen.
- Die Absicherung der zugesagten Leistungen erfolgt über die Allianz Lebensversicherung, die als Versicherer die Versorgungsleistungen garantiert.
Pensionszusage – mit Risikoschutz durch die Allianz

Das Wichtigste in Kürze
Das bietet Ihnen die Allianz Pensionszusage


- Vorsorgebedarf fürs Alter verringern: Die Pensionszusage mit Allianz Rückdeckungsversicherung ermöglicht es Ihnen, einen größeren Versorgungsbedarf effektiv zu verringern.
- Hohe staatliche Förderung: Bei der Pensionszusage geht die Unterstützung vom Staat noch weiter als bei einer Entgeltwandlung über die Direktversicherung oder den Pensionsfonds. Die Beiträge zur Pensionszusage sind unbegrenzt steuerfrei. Arbeitnehmerfinanzierte Beiträge sind zudem sozialversicherungsfrei bis zu 4 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (Stand 2025: 3.864 Euro). Dies gilt für Kundinnen und Kunden aus allen Bundesländern. Beiträge des Arbeitgebers sind sogar unbegrenzt sozialversicherungsfrei.
- Individuell von Anfang an: Von sicherheits- bis chancenorientierte Vorsorgekonzepte – schon beim Abschluss legen Sie, in Absprache mit Ihrem Arbeitgeber, Ihren Anlagewunsch fest.
- Starke Zusatzrente: Sie haben die Wahl zwischen einer einmaligen Kapitalzahlung oder einer monatlichen Rente. Den Leistungszeitpunkt legen Sie ab dem 62. Geburtstag flexibel fest.
So funktioniert die Allianz Pensionszusage
Die Pensionszusage (oder auch „Direktzusage“ genannt) ist ein lukrativer Weg der betrieblichen Altersversorgung, um auf höchst variable Weise vorzusorgen. Ihre Beiträge sind hierbei unbegrenzt steuerfrei.
Der Arbeitgeber ist der Versorgungsträger. Die Arbeitnehmer:innen haben gegenüber dem Arbeitgeber einen Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen. Das Vertragsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer:in wird über eine Pensionszusage geregelt. Um die Betriebsrenten im Insolvenzfall abzusichern, zahlt der Arbeitgeber Beiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV).
Unterstützung: Ihr Arbeitgeber erteilt Ihnen eine Pensionszusage und schließt zur Finanzierung eine Allianz Rückdeckungsversicherung ab. Damit hat Ihre Firma die Allianz als finanzstarkes Versicherungsunternehmen hinter sich.
Beitragsoptionen: Die Beiträge können Sie selbst, Ihr Chef bzw. Ihre Chefin oder Sie beide zusammen übernehmen. Zahlt Ihr Chef oder Ihre Chefin, handelt es sich um eine arbeitgeberfinanzierte Form durch Zuwendungen. Bei der arbeitnehmerfinanzierten Form haben Sie die Wahl, ob Sie einen Teil Ihres Verdienstes per Entgeltumwandlung direkt in die betriebliche Altersvorsorge einfließen lassen oder Einmalzahlungen wie Tantiemen dafür nutzen.
Steuerersparnis: Ihre Steuerlast verringert sich schon in der Ansparphase. Die Leistungen aus der Pensionszusage müssen Sie erst im Alter versteuern – und das mit meist geringerem Steuersatz.


Allgemeine und produktbezogene Informationen rund um das Thema Nachhaltigkeit finden Sie hier:
Informationen zur Nachhaltigkeitsstrategie der Allianz Lebensversicherungs-AG
Allgemeine Informationen nach Art. 10 Offenlegungsverordnung
Nachhaltigkeitsbezogene Informationen auf Produktebene - vorvertraglich
Nachhaltigkeitsbezogene Informationen auf Produktebene - jährliche Berichte
Nutzen Sie Ihre Extravergütungen für Ihre Pensionszusage
Seit 2002 haben Sie das Recht, einen Teil Ihres Gehalts in eine betriebliche Altersvorsorge umzuwandeln. So können Sie die Versorgungslücke bei der gesetzlichen Rente verringern.
Die Allianz Pensionszusage ist besonders flexibel, da Sie zwischen fester und variabler Einzahlung wählen können. Sie eignet sich deshalb auch, um beispielsweise einmalige Boni oder Tantiemen (etwa eine Extravergütung wie eine Gewinnbeteiligung) zur Altersvorsorge zu nutzen.
Wie sollen wir Ihr Geld anlegen?
Möchten Sie, dass Ihr Vorsorgekapital eher sicherheits- oder chancenorientiert angelegt wird? Sie haben dazu bestimmt Ihre eigenen Vorstellungen. Die folgenden Fragen helfen Ihnen, die richtige Antwort zu finden:
- Wie viel Garantie und Planungssicherheit brauchen Sie für Ihre Vorsorge?
- Sicherheit kostet Rendite. Wie gewichten Sie das Verhältnis von Sicherheit und Renditechancen?
- Möchten Sie das Kapitalanlagemanagement komplett den Experten der Allianz überlassen oder bei der Kapitalanlage mitentscheiden können?
Unsere Erfahrung und unsere Anlagekompetenz garantieren Ihnen ein breites Portfolio an Vorsorgekonzepten. So finden Sie die genau für Sie passende Lösung.
Unsere Vorsorgekonzepte im Rahmen der Pensionszusage
KomfortDynamik – Dynamisch, komfortabel und sicher.
IndexSelect – Sicher, wandlungsfähig und chancenorientiert.
InvestFlex – Chancenreich, flexibel und individuell.
Perspektive – Stabil und sicher.
Ausgezeichnete Vorsorge mit der Allianz Pensionszusage
Ergänzen Sie Ihre Pensionszusage mit Allianz Rückdeckung
Attraktive Altersvorsorge-Angebote für Ihre Mitarbeiter

Intelligente Vorsorgelösungen steigern die Attraktivität jedes Unternehmens und erhöhen die Chance, Fach- und Führungskräfte zu finden – und vor allem zu halten. Gerade in Zeiten sinkender gesetzlicher Renten ist eine betriebliche Unterstützung aus einem guten Personalmanagement nicht mehr wegzudenken.
Dazu kommt, dass die Pensionszusage Ihnen als Arbeitgeber eine Reihe von Vorteilen bietet:
- Geringere Lohnnebenkosten durch sozialversicherungsfreie Beiträge
- Kalkulationssicherheit durch Auslagerung der Versorgungsrisiken
- Erfüllung des Rechtsanspruchs auf eine betriebliche Altersvorsorge
- Positive Bilanzoptik: Die Beiträge zur Rückdeckungsversicherung sind Betriebsausgaben. Der Wert der Rückdeckungsversicherung wird in der Steuerbilanz aktiviert und bildet einen Ausgleich für die Rückstellungen, die in der Steuerbilanz für die zugesagten Versorgungsansprüche zu bilden sind. In der Handelsbilanz ist es möglich, die Pensionsrückstellungen und den Wert der Versicherung gegeneinander aufzurechnen. Eine wertpapiergebundene Zusage ermöglicht eine Saldierung auf Null in der Handelsbilanz.
Bei Pensionszusagen für Gesellschafter-Geschäftsführer:innen gibt es einige Punkte zu beachten. Ihr Allianz Experte oder Ihre Allianz Expertin berät Sie gerne zu diesen Fragen.
Die Allianz ist für Sie ein zukunftssicherer Partner: Bereits 80 der 100 größten deutschen Unternehmen vertrauen auf uns als Marktführer in der betrieblichen Altersversorgung. Mit uns als Rückdeckungsversicherer können Sie sich auf ein umfassendes Know-how und langjährige Erfahrung verlassen. Anerkannte Ratingagenturen zeichnen die Allianz regelmäßig mit Bestnoten für Qualität, Finanzkraft und Sicherheit aus.
Warum sollte ich in eine Pensionszusage mit Allianz Rückdeckungsversicherung investieren?
Intelligente und effektive Vorsorgekonzepte sind in Zeiten niedriger Zinsen mehr denn je gefragt. Der Bedarf steigt noch dadurch, dass die gesetzliche Rente für die meisten von uns nicht reichen wird und daher eine immer größere Versorgungslücke zu verringern ist. Die Pensionszusage mit Allianz Rückdeckungsversicherung eignet sich aus zweierlei Gründen ideal:
- Die Beiträge sind unbegrenzt steuerfrei.
- Die Beitragszahlung ist äußerst flexibel. Sie können wählen zwischen einer Entgeltumwandlung mit laufenden Beiträgen (monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich) und einer Pensionszusage, bei der Sie variable Gehaltsbestandteile, also Einmalzahlungen wie Boni, Tantiemen oder Sondergratifikationen in eine zusätzliche Altersvorsorge investieren. Hier können Sie jährlich neu über die Höhe der Beiträge entscheiden. Auch Einmalbeiträge sind möglich.
Worin besteht der Unterschied zu Direktversicherung, Pensionsfonds, Pensionskasse und Unterstützungskasse?
Bei der Pensionszusage sind die Beiträge in der Einzahlphase in unbegrenzter Höhe steuerfrei.
Bei der Direktversicherung, Pensionsfonds und Pensionskasse gilt dies dagegen nur bis zu einer Höhe von 8 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (Stand 2025: 7.728 Euro). Alternativ kann hier für die Entgeltumwandlung auch die staatliche Förderung mit Zulagen und ggf. Sonderausgabenabzug (sog. Riesterförderung) in Anspruch genommen werden.
Soweit die Entgeltumwandlung in eine Direktversicherung, Pensionsfonds und Pensionskasse sozialabgabenfrei ist, ist der Arbeitgeber zu einem Zuschuss bis zu 15 % des umgewandelten Entgelts bis 4 % der BBG verpflichtet. Er ist z.B. in eine Direktversicherung zu zahlen.
Ein weiterer Unterschied ergibt sich im Beitragsmodus. Hier zeigt sich die Pensionszusage im Vergleich zu den anderen Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung in zweierlei Hinsicht als besonders flexibel:
- durch die unbegrenzte Beitragshöhe (gibt es sonst nur noch bei der Unterstützungskasse)
- dank der Wahl zwischen fester (sinnvoll fürs reguläre Gehalt) und variabler Entgeltumwandlung (wird oft bei Boni, Tantiemen, Sondergratifikationen genutzt).
Eine weitere Besonderheit der Pensionszusage ist, dass der Arbeitgeber Ihnen direkt garantierte Versorgungsleistungen zusagt. Das Geld soll später unmittelbar vom Unternehmen an Sie als künftigen Pensionär fließen. Dafür muss das Unternehmen pensionsdeckende Rückstellungen bilden. Eine Rückdeckungsversicherung hilft hier, die Versorgungsleistungen abzusichern.
Auch beim Ausscheiden aus dem Unternehmen gibt es Unterschiede bei den Durchführungswegen der Betriebsrente. Bei Pensionsfonds und Direktversicherung haben Sie einen Rechtsanspruch auf die Übertragung zum neuen Arbeitgeber. Bei Pensionszusage und Unterstützungskasse besteht zwar die Möglichkeit, die erworbenen Anwartschaften mitzunehmen, Sie haben aber keinen Rechtsanspruch darauf. Auch die Fortführung mit eigenen Beiträgen ist nur bei Pensionsfonds und Direktversicherung gegeben.
Bin ich auf eine Rentenzahlung festgelegt?
Nein. Bei der Pensionszusage können Sie statt einer lebenslangen monatlichen Rente auch eine einmalige Kapitalzahlung wählen. Zudem kann der Leistungsbeginn auf das vollendete 62. Lebensjahr oder später flexibel festgelegt werden.
Gesetzlich Versicherte zahlen auf die Leistungen aus der Pensionszusage zudem Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
Gut zu wissen: Die Rente aus der Pensionszusage wird nicht auf die gesetzliche Rente angerechnet. Hier finden Sie alle Infos zur Betriebsrente.
Werden im Alter Abgaben auf die Leistungen fällig?
Die Leistungen aus der Pensionszusage müssen im Alter versteuert werden, in aller Regel jedoch zu einem günstigeren Steuersatz als im Erwerbsleben. Bei Kapitalzahlung kann zudem durch die „Fünftelungsregelung“ Ihre Steuerlast auf die Leistungen aus der Pensionszusage gemindert werden.
Die Leistungen unterliegen für gesetzlich Versicherte der Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
Wann kann ich meine Pensionszusage in Anspruch nehmen?
Was passiert, wenn ich aus der Firma ausscheide oder diese Insolvenz anmeldet?
Wenn Sie aus der Firma ausscheiden, bleiben Ihre bis dahin aufgrund der durch Sie selbst finanzierten Beiträge erworbenen Rentenansprüche erhalten. Sie haben die Möglichkeit, die Pensionszusage zum neuen Arbeitgeber mitzunehmen, vorausgesetzt, dass Ihr alter und Ihr neuer Arbeitgeber zustimmen. Auch die Rückdeckungsversicherung kann im Rahmen dieser Vereinbarung unverändert auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden.
Auch wenn Ihr Arbeitgeber Insolvenz anmelden muss, sind gesetzlich unverfallbare Ansprüche aus Ihrer Betriebsrente über den Pensionssicherungsverein geschützt.
Was, wenn ich wegen Krankheit oder Elternzeit nicht mehr einzahlen kann?
Was wird aus meiner Pensionszusage im Todesfall?
Lässt sich die Pensionszusage mit weiteren Vorsorgevarianten kombinieren?
Ja. Um eine größere Versorgungslücke zu verringern, können Sie auch mehrere betriebliche Vorsorgewege kombinieren, zum Beispiel die Pensionszusage mit der Direktversicherung und der Unterstützungskasse. Tipp: Alle drei Durchführungswege lassen sich durch eine umfassende Risikoabsicherung mit Einkommens- und/oder Hinterbliebenenschutz ergänzen.
Hinweis zur Direktversicherung
Alternativ kann für die Entgeltumwandlung auch die staatliche Förderung mit Zulagen und ggf. Sonderausgabenabzug (sog. Riesterförderung) in Anspruch genommen werden.
Welche Auswirkung hat die Entgeltumwandlung auf die gesetzlichen Sozialsysteme?
Durch die Entgeltumwandlung verringert sich in der Regel Ihr Bruttogehalt. Dadurch zahlen Sie auch weniger in die gesetzlichen Sozialsysteme ein. Deshalb bekommen Sie eventuell auch etwas weniger heraus, wenn Sie die Arbeitslosen-, Kranken-, Renten- oder Pflegeversicherung in Anspruch nehmen. Oft beträgt der Unterschied allerdings nur wenige Euro.
Sinkt Ihr Bruttoeinkommen unter die Grenze von 73.800 Euro (die Versicherungspflichtgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung, Stand 2025), kann die Entgeltumwandlung außerdem dazu führen, dass Sie statt in die private wieder in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlen müssen.


