Ein Mann sitzt vor einem Monitor und lehnt sich entspannt zurück.
Wie Sie staatlich gefördert für das Alter vorsorgen

Entgelt­umwandlung

  • Bei der Entgeltumwandlung verzichten Sie auf einen Teil Ihres Gehalts. Dieser wird von Ihrem Arbeitgeber in eine betriebliche Altersversorgung (bAV) eingezahlt.
  • Die Gehaltsumwandlung wird staatlich gefördert. Sie sparen Steuern und ggf. Sozialabgaben und verringern Ihre Versorgungslücke im Alter – unterstützt durch Ihren Arbeitgeber. 
  • Sie haben als Arbeitnehmer:in einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung in Höhe von 4% der Beitragsbemessungsgrenze DRV (West).
  • Selbst für Arbeitnehmer:innen, die über 50 Jahre alt sind, lohnt sich häufig noch eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung.
1 von 7
Erklärung Entgelt­umwandlung
01
Vertrag

Entgeltumwandlung vereinbaren

Sie vereinbaren mit Ihrem Arbeitgeber, dass ein Teil Ihres Gehalts direkt in eine betriebliche Altersversorgung (bAV) fließt. Das wird Entgeltumwandlung, Lohnumwandlung oder Gehaltsumwandlung genannt. 

02
Steuer­vorteile nutzen

Von Geldvorteilen profitieren

Jährlich können Sie bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Deutschen Rentenversicherung (West) steuerfrei umwandeln – die Allianz bietet hierfür die Direktversicherung an. Pauschal versteuerte Beiträge in eine Direktversicherung werden auf den Förderrahmen von acht Prozent angerechnet. Bis zu vier Prozent der genannten Beitragsbemessungsgrenze sind im Jahr frei von Sozialabgaben. Alternativ nutzen Sie für die Entgeltumwandlung auch die so genannte Riester-Förderung, um dann von Zulagen und gegebenenfalls einem Sonderausgabenabzug zu profitieren.

Beiträge für Pensionszusage und Unterstützungskasse sind dagegen unbegrenzt steuerfrei.

03
Alters­rente genießen

Mehr Rente im Alter genießen

Wählen Sie bei den Leistungen aus Ihrer Betriebsrente zwischen lebenslanger Rente, einmaliger Kapitalzahlung oder einer Kombination aus beidem. Als gesetzlich Krankenversicherte müssen Sie in der Regel Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung auf die Leistungen entrichten. Ihr Vorteil: Steuern fallen erst im Alter an, wenn Ihr persönlicher Steuersatz meist deutlich geringer ist.

2 von 7
Hätten Sie das gewusst?
Spontan bleiben – auch in der Rente: Im Video erfahren Sie mehr zur betrieblichen Altersversorgung der Allianz: 

Wenn Sie einen Teil Ihres Gehalts per Entgeltumwandlung in eine Betriebsrente investieren, bringt Ihnen das richtig viel. Sie sorgen effektiv fürs Alter vor und profitieren zusätzlich von folgenden Vorteilen:

  • Steuerliche Ersparnisse in der Ansparphase
  • Ggf. Ersparnisse bei den Sozialabgaben in der Ansparphase 
  • Lebenslange Zusatzrente, Kapitalauszahlung oder eine Kombination aus beidem im Alter

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) lohnt sich nicht nur für Mitarbeiter:innen größerer Firmen. Auch für Arbeitnehmer:innen in kleinen und mittleren Unternehmen rechnet sie sich durch das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG).

3 von 7
Mit der Betriebsrente sparen Sie doppelt

Jede Gehaltserhöhung ist erst einmal ein Grund zur Freude. Die Ernüchterung folgt oft bei der nächsten Lohnabrechnung, denn: Gleichzeitig steigen auch die Abgaben an den Staat. Da bleibt vom Plus häufig nicht mehr viel übrig.

Tipp: Hier lohnt es sich zu rechnen. Die betriebliche Altersversorgung (bAV) bietet sich als attraktive Möglichkeit an, gleich doppelt zu sparen: einmal bei Steuern und Sozialabgaben - und zusätzlich für den eigenen Ruhestand.

Hinweise zur Musterrechnung

Hinweise zur Musterrechnung

Alle Angaben pro Monat.

Hinweis: Die Entgeltumwandlung kann zu geringeren Leistungen aus den gesetzlichen Sozialsystemen und zu einer Versicherungs- und Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung führen. Die Leistungen sind individuell zu versteuern und unterliegen in der Regel der Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.

Bruttogehalt 3.500 € + Gehaltserhöhung 100 € = Bruttogehalt neu 3.600 €

Wischen um mehr anzuzeigen

 
Gehaltserhöhung
einfach einkassieren
Gehaltserhöhung
in eine bAV umwandeln
Bruttogehalt neu 3.600 Euro 3.600 Euro
bAV  -  - 100 Euro
Steuer- und Sozialabgabenpflichtiges Gehalt 3.600 Euro 3.500 Euro
Steuern, Sozialversicherung - 1.251 Euro - 1.204 Euro
Auszahlung 2.349 Euro 2.296 Euro
100 € Beitrag in die bAV kosten Sie hier nur 53 €. Der Staat "beteiligt" sich mit 47 €. Ggf. kommt sogar noch ein Arbeitgeberzuschuss hinzu.

Wie die Beispielrechnung zeigt, brauchen Sie hier bei einem Entgeltumwandlungsbetrag in Höhe von 100 Euro nur etwa die Hälfte mit eigenen Mitteln aufzuwenden. Die andere Hälfte erhalten Sie über die staatliche Förderung.

Schon gewusst? Bei Entgeltumwandlung in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds kommt sogar noch ein gesetzlicher Arbeitgeberzuschuss hinzu – indem eingesparte Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von bis zu 15 Prozent des Umwandlungsbetrages bis vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze West an Sie als Arbeitnehmer:in weitergegeben werden.

4 von 7
Es ist nie zu spät für eine betriebliche Altersversorgung

Viele glauben, mit 50 Jahren ist es zu spät, noch zusätzlich fürs Alter vorzusorgen. Auf die betriebliche Altersversorgung (bAV) trifft das auf keinen Fall zu. Dank Entgeltumwandlung können Sie auch mit 50+ noch eine attraktive Netto-Rendite erzielen. 

Von betrieblicher Altersversorgung profitieren: Unsere Allianz Experten und Expertinnen beraten Sie gerne und berechnen mit Ihnen Ihre individuelle Betriebsrente. 

Drei starke Vorteile
5 von 7
Mögliche Durchführungswege für die betriebliche Altersversorgung

Optimal für angestellte Arbeitnehmer:innen

Sie sind als Angestellte:r in der gesetzlichen Rente pflichtversichert? Bei der Allianz kann Ihr Arbeitgeber für eine Betriebsrente u.a. die Direktversicherung wählen, mit der effizient ein zusätzliches Polster fürs Alter geschaffen werden kann.

Eine Entgeltumwandlung lohnt sich: Für viele Arbeitnehmer:innen bringt sie die Rente zum Vorzugspreis – denn Sie sparen in der Ansparphase Steuern und Sozialabgaben. Übrigens: Sie haben einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersversorgung (bAV) durch Entgeltumwandlung.

Wählen Sie dabei zwischen zwei Förderarten: 

  • Bei der Bruttoentgeltumwandlung ist der Beitrag von Steuern und Sozialabgaben befreit
  • Bei der sogenannten Riester-Förderung erhalten Sie Zulagen und gegebenenfalls einen Sonderausgabenabzug. In diesem Fall erfolgt die Beitragszahlung aus dem Nettogehalt.

Im Folgenden beschreiben wir die Vorsorge aus dem Bruttoeinkommen.

Sie haben einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung in Höhe von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Deutschen Rentenversicherung zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung. Bietet der Arbeitgeber keine Versorgung an, so können Sie die Durchführung der bAV über eine Direktversicherung verlangen.

  • Ihre Einzahlung ist bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Deutschen Rentenversicherung (West) steuerfrei (2024: 7.248 Euro, gilt für Kundinnen und Kunden aus allen Bundesländern). Bis zu vier Prozent der genannten Beitragsbemessungsgrenze sind im Jahr sozialabgabenfrei (2024: 3.624 Euro). Pauschal versteuerte Beiträge werden auf den Förderrahmen von acht Prozent angerechnet.
  • Soweit die Entgeltumwandlung in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds sozialabgabenfrei ist, ist der Arbeitgeber zu einem Zuschuss in Höhe von bis zu 15 Prozent des umgewandelten Entgelts bis vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze West verpflichtet.
  • Bei Jobwechsel haben Sie das Recht, Ihre bisher erworbenen Rentenansprüche zum neuen Arbeitgeber mitzunehmen. Alternativ können Sie Ihre Betriebsrente privat fortführen. So bleiben Sie flexibel. 
  • Durch flexible Anlagemöglichkeiten können Sie darüber hinaus die Chancen des Kapitalmarktes nutzen.
Die Infografik zeigt den Ablauf einer Direktversicherung. Dabei schließt der Arbeitgeber einen Versicherungsvertrag mit einem Versicherungsanbieter wie der Allianz ab und zahlt Beiträge. Die Finanzierung dieser Beiträge kann auf verschiedene Arten erfolgen: Entweder zu 100 Prozent über den Arbeitgeber (reine Arbeitgeberfinanzierung), durch eine Kombination aus Zuschüssen des Arbeitgebers und der Arbeitnehmer:innen oder komplett durch Beiträge der Arbeitnehmer:innen. Hierfür vereinbaren diese mit dem Arbeitgeber eine sogenannte Entgeltumwandlung, wodurch ein Teil des Gehalts in die Versicherung eingezahlt wird. Im Gegenzug erhalten die Arbeitnehmer:innen eine Versicherungspolice mit Rechtsanspruch auf Leistungen. Der Kreislauf schließt sich durch die Versicherungsauszahlung im Versicherungsfall.

Optimal für leitende Angestellte und Besserverdiener:innen

Mit der Unterstützungskasse bietet Ihnen die Allianz eine Vorsorge-Variante an, die besonders für leitende Angestellte und Besserverdiener:innen interessant ist. Gerade bei ihnen ist die Rentenlücke im Alter oft hoch.

Sie entscheiden, wie viel Sie einzahlen möchten, um später Ihren Lebensstandard zu halten. Gleichzeitig sparen Sie bereits während der Einzahlung Steuern. Tipp: Fragen Sie nach, ob Ihre Firma eine Unterstützungskasse anbietet – einen Rechtsanspruch darauf haben Sie allerdings nicht.

  • Die Beiträge sind unbegrenzt steuerfrei. Arbeitgeberfinanzierte Beiträge stellen in unbegrenzter Höhe, Beiträge aus Entgeltumwandlung stellen bis vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der Deutschen Rentenversicherung (West) kein (beitragspflichtiges) Arbeitsentgelt dar.
  • Sie profitieren von Steuerermäßigungen, auch wenn Sie die Fördergrenze einer Direktversicherung oder eines Pensionsfonds bereits ausgeschöpft haben.
  • Effizient, flexibel und sicher: Sie können Ihr Vorsorgekonzept individuell gestalten und sind flexibel bei Rentenbeginn ab dem 62. Geburtstag. Zudem hat das vorhandene Vorsorgevermögen einer betrieblichen Altersversorgung keinen Einfluss auf die Ermittlung und Bemessung des Anspruchs auf Bürgergeld.
Die Infografik zeigt die Struktur der Allianz Unterstützungskasse. Der Arbeitgeber zahlt Zuwendungen an die Allianz Unterstützungskasse und tritt dieser als Mitglied bei (und wird somit Trägerunternehmen). Die Unterstützungskasse wiederum schließt eine Rückdeckungsversicherung bei der Allianz Leben ab. Die Arbeitnehmer:innen erhalten im Gegenzug eine Versorgungszusage vom Arbeitgeber. Die Versorgung kann auf einer Entgeltumwandlung beruhen. Das bedeutet: In Höhe des Gehaltsverzichts erfolgt eine Zuwendung zur Unterstützungskasse. Im Leistungsfall erhält der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin die Versorgungsleistung. Der zahlt grds. einen Beitrag an den Pensions-Sicherungs-Verein. Gegebenenfalls wird diese Rückdeckungsversicherung zusätzlich verpfändet.

Für leitende Angestellte und Besserverdiener

Interessant für Sie als leitende Angestellte und Besserverdiener ist auch die Pensionszusage – eine weitere Möglichkeit, im Alter eine größere Rentenlücke zu verringern. Sie haben es in der Hand, wie viel Sie einzahlen möchten und vor allem auch, auf welche Gehaltsteile Sie verzichten möchten.

Sie können regelmäßige Beiträge genauso wie Sonder- und Einmalzahlungen nutzen, um mit dieser Zusatzrente den späteren Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Gleichzeitig senken Sie schon während der Einzahlung Ihre Steuerlast. Tipp: Fragen Sie nach, ob Ihre Firma eine  Pensionszusage  anbietet. Einen Rechtsanspruch haben Sie darauf allerdings keinen.

  • Die Beiträge sind unbegrenzt steuerfrei. Arbeitgeberfinanzierte Beiträge sind in unbegrenzter Höhe, Beiträge aus Entgeltumwandlung bis vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der Deutschen Rentenversicherung (West) auch sozialversicherungsfrei.
  • Sie haben die Wahl zwischen fester und variabler Einzahlung. Das heißt, auch einmalige Boni und Tantiemen (zum Beispiel Extravergütungen in Form einer Gewinnbeteiligung) können zur Altersvorsorge genutzt werden.
  • Sie profitieren von zusätzlichen Steuer-Ermäßigungen, wenn die Fördergrenzen einer Direktversicherung oder eines Pensionsfonds schon ausgeschöpft sind
  • Der Leistungsbeginn kann auf das vollendete 62. Lebensjahr oder später flexibel festgelegt werden. Zudem hat das vorhandene Vorsorgevermögen einer betrieblichen Altersversorgung keinen Einfluss auf die Ermittlung und Bemessung des Anspruchs auf Bürgergeld.
Die Infografik zeigt die Struktur der Pensionszusage mit der Allianz Rückdeckungsversicherung. Arbeitnehmer:innen erhalten vom Arbeitgeber eine Pensionszusage. Der Arbeitgeber muss bei Eintritt des Versorgungsfalls die dort zugesagten Versorgungsleistungen an die Arbeitnehmer:innen erbringen. Diese zugesagten Versorgungsleistungen kann der Arbeitgeber durch eine Rückdeckungsversicherung finanzieren. Der Arbeitgeber zahlt in diesem Fall Beiträge an die Rückdeckungsversicherung. Im Versicherungsfall leistet dann die Rückdeckungsversicherung an den Arbeitgeber, der mit der Versicherungsleistung die Ansprüche der Arbeitnehmer:innen aus der Pensionszusage erfüllen kann. Der Arbeitgeber kann zur finanziellen Entlastung gegebenenfalls eine Vereinbarung zur Entgeltumwandlung mit den Arbeitnehmer:innen schließen. Dann fließen in Höhe des Gehaltsverzichts Beiträge in die Rückdeckungsversicherung. Der Pensions-Sicherungs-Verein, der durch Arbeitgeber-Beiträge finanziert wird, sichert schließlich die Ansprüche der Arbeitnehmer:innen ab. Die Rückdeckungsversicherung kann aber auch verpfändet werden, um die Ansprüche der Arbeitnehmer:innen aus der Zusage zu schützen, falls der Pensions-Sicherungsverein für sie nicht zuständig ist (z.B. beherrschende gesellschafter-Geschäftsführer:innen). Der Arbeitgeber muss die Verpfändung dem Versicherungsunternehmen anzeigen. Die Versicherung muss dann bei der Auszahlung der Versicherungsleistung die Verpfändung beachten. Erfüllt der Arbeitgeber fällige Ansprüche der Arbeitnehmer:innen aus der Pensionszusage nicht (z. B. wegen Insolvenz), kann die Versicherung die Versicherungsleistung zur Erfüllung der durch eine Verpfändung geschützten Ansprüche auch direkt an die so geschützten Arbeitnehmer:innen auszahlen.
6 von 7
7 von 7
Häufige Fragen
Was möchten Sie gerne wissen?

Was ist eine Entgeltumwandlung?

Bei einer Entgeltumwandlung wandeln Sie einen festgelegten Teil Ihres Bruttogehalts in einen Beitrag zur betrieblichen Altersversorgung um und sparen ihn in einer Betriebsrente an. So erwerben Sie zusätzliche Rentenansprüche.

Attraktiv ist die Vorsorge,

  • da die Einzahlungen aus Gehaltsumwandlungen gem. § 3 Nr. 63 EStG (bei der Direktversicherung, der Pensionskasse oder dem Pensionsfonds) bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Deutschen Rentenversicherung (West) steuerfrei sind. Dies gilt für Kundinnen und Kunden aus allen Bundesländern. Aktuell liegt der Satz bei 7.248 Euro steuerfrei (Stand 2024). Sozialabgabenfrei sind im Jahr bis zu vier Prozent der genannten Beitragsbemessungsgrenze/DRV (West). 2024 sind das 3.624 Euro.

    Zusätzlich gibt es einen gesetzlichen Arbeitgeberzuschuss bei Entgeltumwandlung durch Weitergabe der eingesparten Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von bis zu 15 Prozent des umgewandelten Entgelts an Sie als Arbeitnehmer:in.

    Im Rahmen der Entgeltumwandlung hat der Arbeitnehmer zudem die Möglichkeit, anstelle der Befreiung des Beitrags von Steuern und Sozialabgaben (die sogenannte Bruttoentgeltumwandlung) von Zulagen und gegebenenfalls einem Sonderausgabenabzug im Rahmen der sogenannten Riester-Förderung zu profitieren. In diesem Fall erfolgt die Beitragszahlung aus dem Nettogehalt.

  • Die Beiträge in eine Unterstützungskasse oder Pensionszusage sind unbegrenzt steuerfrei. Arbeitgeberfinanzierte Beiträge sind in unbegrenzter Höhe und Beiträge aus Entgeltumwandlung bis vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der Deutschen Rentenversicherung (West) sozialversicherungsfrei.

Habe ich einen gesetzlichen Anspruch auf eine Entgeltumwandlung?

Ja, jeder Arbeitnehmer oder jede Arbeitnehmerin, der oder die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, hat einen Anspruch auf Entgeltumwandlung. Der Grund: Die gesetzliche Rente wird künftig nur noch eine Grundversorgung leisten können. Damit kommt der betrieblichen Altersversorgung (bAV) eine wachsende Bedeutung zu.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, entsprechende Lösungen anzubieten. Wichtig zu wissen: Es besteht für ihn jedoch keine Pflicht, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern alle Durchführungswege der bAV zu ermöglichen. Erkundigen Sie sich daher zunächst, welche Möglichkeiten Sie in Ihrer Firma haben.

Was kann ich alles umwandeln und wo liegen die Höchstgrenzen für die Entgeltumwandlung?

Der Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung ist auf 4% der Beitragsbemessungsgrenze der Deutschen Rentenversicherung (West) – 3.624 Euro in 2024 – begrenzt. Neben Zahlungen aus Ihrem laufenden Gehalt, können Sie auch Gehaltserhöhungen, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und vermögenswirksame Leistungen umwandeln. Die mögliche Beitragshöhe hängt von der Art der betrieblichen Altersversorgung ab:

  • Bei Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds ist sie im Rahmen der Bruttoentgeltumwandlung auf 7.248 Euro im Jahr begrenzt (2024). Dies entspricht acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Deutschen Rentenversicherung (West) und gilt einheitlich für Angestellte aus allen Bundesländern. Bereits pauschal versteuerte Beiträge in eine Direktversicherung werden auf den Förderrahmen von acht Prozent angerechnet. Sozialversicherungsfrei sind 3.624 Euro im Jahr 2024, dies entspricht vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Deutschen Rentenversicherung (West).
  • Bei Unterstützungskasse und Pensionszusage sind die Beiträge nach oben nicht gedeckelt. Daher sind diese beiden Modelle besonders interessant für Gutverdiener:innen und für diejenigen, die Ihre Fördergrenzen bei Direktversicherung, Pensionsfonds und -kasse gem. § 3 Nr. 63 EStG bereits ausgeschöpft haben.

Die Beiträge sind unbegrenzt steuerfrei. Arbeitgeberfinanzierte Beiträge sind in unbegrenzter Höhe, Beiträge aus Entgeltumwandlung sind bis vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der Deutschen Rentenversicherung (West) sozialversicherungsfrei.

Wird meine Betriebsrente auf die Grundsicherung angerechnet?

Früher wurden Leistungen aus einer freiwilligen zusätzlichen Altersversorgung auf die staatlich zugesicherte Mindestversorgung (auch Grundsicherung genannt) angerechnet. Zum 01.01.2018 wurde ein Freibetrag bei der Grundsicherung eingeführt, so dass sich eine Zusatzrente nun für jeden lohnt, auch für Geringverdiener:innen. Beziehen Sie als Rentner:in nun gesetzliche Leistungen aus der Grundsicherung, können sie zum Beispiel aus einer Betriebsrente bis zu 281,50 Euro monatlich erhalten, ohne dass diese auf die Grundsicherung angerechnet werden.

Mehr Informationen erhalten Sie auf der Ratgeberseite zum Betriebsrentenstärkungsgesetz.

Jobwechsel, Kündigung, Firmenpleite: Was wird aus meiner Betriebsrente?

Ob Sie Ihre Betriebsrente weiterführen können, hängt von der Art Ihrer betrieblichen Altersversorgung ab:

  • Wenn Sie über eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds in Ihre Betriebsrente eingezahlt haben, können Sie Ihre erworbenen Rentenansprüche zum neuen Arbeitgeber mitnehmen, wenn Sie Ihren Job kündigen oder wechseln. Auch, wenn Ihr Arbeitgeber Insolvenz anmelden muss, ist ihre Betriebsrente sicher. Alternativ können Sie den Vertrag privat beitragsfrei oder beitragspflichtig fortführen.
  • Anders ist das bei Unterstützungskasse und Pensionszusage: Hier ist eine private Fortführung grundsätzlich nicht möglich. Allerdings kann im Falle der Insolvenz der Pensionssicherungsverein als Alternative zum gesetzlichen Insolvenzschutz eine private Fortführung der Rückdeckungsversicherung anbieten, wenn die zugesagten Ansprüche und die Leistungen der Rückdeckungsversicherung deckungsgleich sind und die Versicherung dem Zugriff der Insolvenzverwaltung entzogen ist (z. B. durch Verpfändung). Ist dies nicht der Fall, werden gesetzlich die unverfallbaren Pensionsansprüche bis zum Rentenantritt vom alten Arbeitgeber verwaltet. Aber keine Sorge, Ihre eingezahlten Beiträge sind auch hier vor Insolvenz geschützt.

Generell sind Anwartschaften auf eine betriebliche Altersversorgung nach dem Betriebsrentengesetz nicht verwertbares Vermögen und werden daher im Falle von Arbeitslosigkeit grundsätzlich nicht berücksichtigt.

Was passiert bei Elternzeit oder längerer Krankheit?

Wenn Sie in Elternzeit gehen und keine weiteren Bezüge erhalten, können Sie die Beitragszahlungen aussetzen. Dadurch reduzieren sich allerdings die Versicherungsleistungen. Bei der Direktversicherung, der Pensionskasse und dem Pensionsfonds können Sie die Beiträge auch selbst aus Ihrem versteuerten Einkommen weiterzahlen. Auch bei längerer Krankheit können Sie die Beiträge aussetzen oder einstellen.

Unsere Empfehlung: Ergänzen Sie Ihre Betriebsrente mindestens um eine Beitragsbefreiung. Bei einer Krankheit, die zur Berufsunfähigkeit führt, bespart die Allianz dann Ihren Vertrag genau so weiter, als hätten Sie die Beiträge eingezahlt. Damit ist Ihre Betriebsrente auch bei einer Berufsunfähigkeit gerettet.

Werden im Alter Abgaben auf die Leistungen aus der Entgeltumwandlung fällig?

Wenn Sie im Rentenalter Ihre Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung bekommen, müssen Sie diese zwar versteuern – doch der Steuersatz ist meistens günstiger als zuvor im Erwerbsleben. Die Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung unterliegen in der Regel der Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, wenn der Rentner oder die Rentnerin pflichtversichert oder auch freiwillig in einer gesetzlichen Krankenversicherung ist. Privatversicherte sind beitragsfrei.

Wie wirkt sich die Entgeltumwandlung auf die gesetzlichen Sozialsysteme aus?

Die Entgeltumwandlung verringert in der Regel Ihr Bruttogehalt. Daher zahlen Sie auch weniger in die gesetzlichen Sozialsysteme ein. Eventuell bekommen Sie daher auch etwas weniger heraus, wenn Sie Arbeitslosen-, Renten-, Pflege- oder Krankenversicherung in Anspruch nehmen. Diese Differenz beträgt oft allerdings nur wenige Euro.

Fällt Ihr Bruttojahreseinkommen unter 69.300 Euro – also unter die Versicherungspflichtgrenze für Kranken- und Pflegeversicherung –, kann die Entgeltumwandlung zudem dazu führen, dass Sie statt in die private wieder in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlen müssen. Aber keine Sorge: Unsere Experten und Expertinnen beraten Sie gerne, wie sich die Entgeltumwandlung konkret für Sie auswirkt – sprechen Sie uns einfach an!

Betriebliche Altersversorgung im Minijob – geht das?

Ja. Auch als geringfügig Beschäftigte:r haben Sie einen Anspruch auf Entgeltumwandlung – sofern Sie rentenversicherungspflichtig sind. 

Tipp: Geschickt eingesetzt kann sie sogar dafür sorgen, dass Ihr Bruttogehalt über der 538-Euro-Grenze liegen darf. Denn durch den Abzug der Entgeltumwandlung kann Ihr Gehalt wieder darunterfallen. Dann bleibt Ihr Status als Minijobber:in trotz höherer Bruttobezüge erhalten. Und Sie sorgen zusätzlich vor.

Ihre Meinung ist uns wichtig
Geben Sie uns ein Feedback
Service und Kontakt
Haben Sie noch Fragen zur betrieb­lichen Alters­versorgung der Allianz?
Melden Sie sich bei dem Allianz Service
Schreiben Sie Ihr Anliegen in unser Kontaktformular – wir kümmern uns darum.
Finden Sie den passenden Tarif
Berechnen Sie Ihren individuellen Tarif zur betrieblichen Altersversorgung.

Rechtlicher Hinweis

Die Inhalte dieser Allianz Webseiten werden stets sorgfältig erarbeitet. Dabei wird insbesondere darauf Wert gelegt, zutreffende und aktuelle Informationen bereitzustellen. Gleichwohl können Fehler auftreten. Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit steuerlicher und rechtlich relevanter Informationen wird nicht übernommen. Aussagen auf dieser Seite können vereinfacht und pauschaliert sein. Die Informationen dieser Seite können eine Beratung nicht ersetzen.