Eine betriebliche Altersversorgung (bAV) ist eine vom Arbeitgeber organisierte Zusatzrente, die Arbeitnehmer:innen neben der gesetzlichen Rente aufbauen können. Die betriebliche Altersversorgung umfasst dabei nicht nur die reine Altersrente, sondern auch mögliche Leistungen bei Invalidität oder im Todesfall. Die bAV wird vom Staat durch Steuer- und Sozialabgabenersparnisse und oft zusätzlich durch Zuschüsse vom Arbeitgeber unterstützt. Bei einer Entgeltumwandlung über eine Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds gibt es sogar einen Pflichtzuschuss für den Arbeitgeber, wenn Sozialabgaben eingespart werden.
Betriebliche Altersversorgung
Was ist eine betriebliche Altersversorgung?
Neben dem fachlich richtigen Begriff „betriebliche Altersversorgung“ wird im allgemeinen Sprachgebrauch oft der umgangssprachliche Begriff „betriebliche Altersvorsorge“ synonym verwendet.
Inhalt
- Wie funktioniert die betriebliche Altersversorgung?
- Die Durchführungswege der bAV
- Beiträge und Einzahlung in die bAV
- Ist die betriebliche Altersversorgung sinnvoll?
- Lohnt sich eine betriebliche Altersversorgung?
- Betriebliche Altersversorgung Rechner: Ihre bAV einfach berechnen
- Betriebliche Altersversorgung und Steuer: Was Sie wissen müssen
Wie funktioniert die betriebliche Alterversorgung?
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) funktioniert nach einem einfachen Prinzip: Sie sparen gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber während Ihrer aktiven Berufstätigkeit Geld an, das Ihnen im Ruhestand oder bei Invalidität als zusätzliche Versorgung zur Verfügung steht. Auch Ihre Angehörigen können für den Falle Ihres Todes über eine bAV versorgt werden. Die Beiträge werden meist direkt vom Bruttogehalt abgezogen oder auch komplett von Ihrem Arbeitgeber übernommen. Die Durchführung einer bAV kann über verschiedene Varianten, sogenannte Durchführungswege, erfolgen. Besonders bei den versicherungsförmigen Durchführungswegen wie die Direktversicherung werden die Beiträge kontinuierlich angespart und verzinst. So entsteht im Laufe der Jahre eine zusätzliche Altersversorgung, die Ihre gesetzliche Rente durch eine lebenslange Altersrente ergänzt. Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit anstelle der Rente eine Kapitalleistung oder auch eine Kombination aus lebenslanger Rente und Teilkapitalzahlung zu wählen. Die Leistungen sind individuell zu versteuern und unterliegen in der Regel der Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Eine Entgeltumwandlung kann außerdem zu geringeren Leistungen aus den gesetzlichen Sozialsystemen führen.
Arbeitgeberfinanzierte & arbeitnehmerfinanzierte bAV
Eine betriebliche Altersversorgung kann verschiedene Formen haben. Abhängig davon, wer das Geld für die Altersvorsorge aufbringt, unterschiedet man zwischen arbeitgeberfinanzierter oder arbeitnehmerfinanzierter bAV. Bei der arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersversorgung übernimmt der Arbeitgeber die Beiträge vollständig allein. Bei der arbeitnehmerfinanzierten betrieblichen Altersversorgung zahlen die Arbeitnehmenden einen Teil Ihres Arbeitslohns beziehungsweise Bruttogehalts als Altersversorgung ein, das nennt man Entgeltumwandlung. In der Praxis sind oft Mischformen die Regel.
Rechtsanspruch auf betriebliche Altersversorgung
Seit 2002 haben alle Arbeitnehmer:innen in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung (§ 1a BetrAVG). Das bedeutet: Sie können verlangen, dass bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung, das sind 4.056 Euro jährlich in 2026, von Ihrem Bruttogehalt steuer- und sozialabgabenfrei in eine bAV umgewandelt werden. Der Arbeitgeber muss mindestens einen Durchführungsweg, also ein Modell der bAV anbieten. Seit 2019 gibt es zudem einen gesetzlichen Pflichtzuschuss des Arbeitgebers.
Die Durchführungswege der bAV
Unabhängig davon, ob das Geld für die Altersvorsorge von Ihnen als Arbeitnehmer:in oder von Ihrem Arbeitgeber stammt, unterscheidet man verschiedene Arten der betrieblichen Altersversorgung, die sogenannten Durchführungswege der bAV. Diese unterscheiden sich darin, wer das Geld verwaltet und in welchem rechtlichen Rahmen (Steuer, Regulierung und Risiko) es angelegt wird. Ihr Arbeitgeber kann die Altersversorgung selbst organisieren oder die Durchführung an einen Versorgungsträger abgeben. Es gibt zum einem interne Durchführungswege wie die Direktzusage und Unterstützungskasse, bei denen der Arbeitgeber selbst für die Altersversorge verantwortlich bleibt. Zum anderen bestehen externe Durchführungswege wie Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds, bei denen ein externer Versorgungsträger die Verwaltung übernimmt.
1. Direktversicherung
Bei der Direktversicherung schließt Ihr Arbeitgeber eine Lebens- oder Rentenversicherung bei einem Versicherungsunternehmen für Sie als Arbeitnehmer:in ab. Die Beiträge werden entweder vom Arbeitgeber oder durch Entgeltumwandlung finanziert und sind für Arbeitnehmer:innen innerhalb bestimmter Grenzen steuer- und sozialabgabenfrei und werden erst im Alter besteuert und verbeitragt. Im Ruhestand erhalten Sie die vereinbarten Leistungen direkt vom Versicherer. Diesen Durchführungsweg können Sie bei einem Jobwechsel in der Regel auch mitnehmen und fortführen.
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| Träger | Versicherungsunternehmen |
| Finanzierung | Arbeitgeber, Arbeitnehmer:in oder beide |
| Steuer | Nachgelagerte Besteuerung |
| Arbeitgeberwechsel | Übertragung grundsätzlich möglich |
| Entgeltumwandlung | Möglich |
| Sozialversicherung |
Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung auf Renten- und Kapitalleistungen im Rentenbezug (Freibetrag für GKV, volle Beitragspflicht für Pflegeversicherung, keine Beitragspflicht für Privatversicherte) |
2. Unterstützungskasse
Der Arbeitgeber kann die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung an eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung, die sogenannte Unterstützungskasse, abgeben. Dabei zahlt der Arbeitgeber regelmäßige Beiträge in beliebiger Höhe in die Unterstützungskasse ein. Für Arbeitnehmer:innen sind diese Einzahlungen steuerfrei (§ 3 Nr. 66 EStG), es gilt aber die nachgelagerte Besteuerung. Das heißt, erst wenn Sie als Arbeitnehmer:in im Alter die zugesagten Leistungen von der Unterstützungskasse erhalten, werden diese Auszahlungen voll oder teilweise besteuert.
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| Träger | Rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung (Unterstützungskasse) |
| Finanzierung | Arbeitgeber |
| Steuer | Nachgelagerte Besteuerung |
| Arbeitgeberwechsel | Übertragung oft nicht möglich, ggf. beitragsfreie Anwartschaft |
| Entgeltumwandlung | Oft nicht möglich |
| Sozialversicherung |
Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung auf Renten- und Kapitalleistungen im Rentenbezug (volle Beitragspflicht für gesetzlich Versicherte, keine Beitragspflicht für Privatversicherte) |
3. Direktzusage
Wenn der Arbeitgeber die betriebliche Altersversorgung selbst organisiert und aus betrieblichen Mitteln finanziert, spricht man von einer Direktzusage, auch Pensionszusage oder Versorgungszusage genannt. Dabei sagt der Arbeitgeber eine Betriebsrente zu. In diesem Fall müssen Sie als Arbeitnehmer:in nichts einzahlen. Weil alles über das Unternehmen läuft, können Sie diese Form der bAV nicht zu einem anderen Unternehmen mitnehmen und auch nicht zusätzlich durch Entgeltumwandlung einzahlen.
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| Träger | Arbeitgeber (durch Rücklagen im Unternehmen) |
| Finanzierung | Arbeitgeber |
| Steuer | Nachgelagerte Besteuerung |
| Arbeitgeberwechsel | Übertragung oft nicht möglich |
| Entgeltumwandlung | Oft nicht möglich |
| Sozialversicherung |
Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung auf die Betriebsrente im Rentenbezug (volle Beitragspflicht für gesetzlich Versicherte) |
4. Pensionsfonds
Gibt der Arbeitgeber die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung an einen eigenständigen Versorgungsträger ab, der die Beiträge am freien Kapitalmarkt anlegt, spricht man von einemPensionsfonds. Kapitalmarktchancen bedeuten dabei auch Risiken: Es gibt keine garantierte Mindestverzinsung, das bedeutet, dass Ihre spätere Rente von der Entwicklung der Kapitalmärkte abhängt. Ihre Beiträge als Arbeitnehmer:in sind innerhalb bestimmter Grenzen steuer- und sozialabgabenfrei und werden erst im Alter besteuert und verbeitragt. Außerdem können Sie Ihre Anwartschaften aus dem Pensionsfonds bei einem Arbeitgeberwechsel grundsätzlich mitnehmen.
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| Träger | Rechtlich selbstständiger Versorgungsträger |
| Finanzierung | Arbeitgeber, Arbeitnehmer:in oder beide |
| Steuer | Nachgelagerte Besteuerung |
| Arbeitgeberwechsel | Übertragung grundsätzlich möglich |
| Entgeltumwandlung | Möglich |
| Sozialversicherung |
Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung auf Renten- und Kapitalleistungen im Rentenbezug (volle Beitragspflicht für gesetzlich Versicherte, keine Beitragspflicht für Privatversicherte) |
5. Pensionskasse
Auch bei einer Durchführung der bAV über eine Pensionskasse schließt der Arbeitgeber für jeden einzelnen Arbeitnehmenden eine Lebens- oder Rentenversicherung ab. Pensionskassen sind eigenständige Versorgungsträger, die häufig von mehreren Versicherungsunternehmen gemeinsam getragen werden. Sie bieten standardisierte Produkte an, die oft auf bestimmte Branchen oder Tarifverträge zugeschnitten sind. Die Beiträge zur Pensionskasse sind steuer- und sozialabgabenfrei und werden erst im Alter besteuert und verbeitragt. Bei einem Jobwechsel können Sie Ihre Anwartschaften in der Regel übertragen oder beitragsfrei ruhen lassen.
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| Träger | Versicherungsunternehmen |
| Finanzierung | Arbeitgeber, Arbeitnehmer:in oder beide |
| Steuer | Nachgelagerte Besteuerung |
| Arbeitgeberwechsel | Übertragung grundsätzlich möglich |
| Entgeltumwandlung | Möglich |
| Sozialversicherung |
Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung auf Renten- und Kapitalleistungen im Rentenbezug (Freibetrag für GKV, volle Beitragspflicht für Pflegeversicherung, keine Beitragspflicht für Privatversicherte) |
Beiträge und Einzahlung in die bAV
Bei der betrieblichen Altersversorgung zahlen Sie im Normalfall regelmäßig Beiträge ein und erhalten zusätzlich einen gesetzlichen Arbeitgeberzuschuss, wenn der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeträge spart. Eine bAV kündigen können Sie nur bei bestimmten Durchführungswegen und die Auszahlung erfolgt fast immer zum Rentenbeginn.
Wie viel Geld muss ich in die betriebliche Altersversorgung einzahlen?
Wie viel Geld Sie in die betriebliche Altersversorgung (bAV) einzahlen ist nicht vorgeschrieben und hängt von Ihren persönlichen finanziellen Möglichkeiten und dem Durchführungsweg ab. Die Höhe der Beiträge bestimmen Sie zusammen mit Ihrem Arbeitgeber selbst, oft gibt es aber Mindest- und Höchstbeträge, die sich an gesetzlichen Vorgaben orientieren. Zusätzlich gibt es arbeitgeberfinanzierte bAV-Modelle, bei denen Ihr Arbeitgeber die Beiträge ganz oder teilweise übernimmt.
Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV Arbeitgeberzuschuss)
Ein besonderer Vorteil der bAV ist der Arbeitgeberzuschuss. Seit 2019 besteht ein gesetzlicher Pflichtzuschuss: Wenn Sie als Arbeitnehmer:in per Entgeltumwandlung sozialversicherungsfrei in die betriebliche Altersversorgung einzahlen, muss Ihr Arbeitgeber bis zu 15 % des umgewandelten Betrags als Zuschuss zur bAV beisteuern.
Beispiel: Wenn Sie monatlich 100 Euro sozialversicherungsfrei per Entgeltumwandlung in die betriebliche Altersversorgung einzahlen, muss Ihr Arbeitgeber 15 Euro als bAV-Arbeitgeberzuschuss dazuzahlen. Insgesamt werden also 115 Euro für Ihre Altersvorsorge angelegt.
Die Darstellung ist insbesondere im Hinblick auf die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Vorgaben nicht abschließend. Alternativ kann für die Entgeltumwandlung auch die Förderung mit Zulagen und ggf. Sonderausgabenabzug (sog. Riesterförderung) in Anspruch genommen werden.
Dieser bAV Arbeitgeberzuschuss ist verpflichtend, weil der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge spart. In vielen Fällen zahlen Arbeitgeber sogar mehr als den gesetzlichen Mindestzuschuss. Häufig sind Zuschüsse bis zu 30 % üblich, in Einzelfällen sogar noch mehr.
Beispiel: So viel spart sich der Arbeitgeber
Ein:e Arbeitnehmer:in wandelt monatlich 200 Euro des Bruttogehalts in eine betriebliche Altersversorgung um. Dadurch muss der Arbeitgeber auf diesen Betrag keine Sozialversicherungsbeiträge mehr zahlen. Bei einem durchschnittlichen Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung von etwa 20 % spart der Arbeitgeber also rund 40 Euro pro Monat (= 20 % von 200 Euro).
Der gesetzliche Mindestzuschuss beträgt 15 %, also 30 Euro (= 15 % von 200 Euro). Da der Arbeitgeber aber durch die Entgeltumwandlung 40 Euro spart, kann er diesen Vorteil an die Arbeitnehmer:in weitergeben und beispielsweise einen Zuschuss von 20 % (40 Euro) oder sogar mehr zahlen, ohne zusätzliche Kosten zu haben.
Auszahlungsmöglichkeiten der bAV
Die Auszahlung der betrieblichen Altersversorgung erfolgt in der Regel zum Rentenbeginn. Je nach Vertrag und Durchführungsweg können Sie sich Ihre Altersversorgung entweder als lebenslange monatliche Rente oder als einmalige Kapitalauszahlung auszahlen lassen. Eine vorzeitige Auszahlung der betrieblichen Altersversorgung, also vor dem eigentlichen Rentenbeginn, ist nur in Ausnahmefällen möglich und meist an strenge Voraussetzungen geknüpft. Ob Sie sich Ihre Altersversorgung auszahlen lassen können, hängt immer von den Bedingungen Ihres Vertrags ab. Beachten Sie, dass bei der Auszahlung Steuern anfallen sowie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner anfallen.
Auszahlung bei Todesfall, im Alter und bei Invalidität
Im Todesfall bekommt eine andere Person das Geld aus der betrieblichen Altersvorsorge. Wer das ist, bestimmt das sogenannte Bezugsrecht. Begünstigt werden können in der Regel Ehepartner:innen, eingetragene Lebenspartner:innen, Kinder oder je nach Vertrag auch Lebensgefährten. Gibt es keine festgelegte Person, erhalten meist die gesetzlichen Erben die Leistung. Prüfen Sie daher regelmäßig das Bezugsrecht, damit im Todesfall wirklich die gewünschte Person das Geld bekommt. Das Bezugsrecht ist bei Versicherungs-basierten Durchführungswegen wie Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds gesetzlich im Versicherungsvertragsgesetz (§159 VVG) geregelt. Bei anderen bAV-Formen, wie die Direktzusage oder Unterstützungskasse, gelten die Bestimmungen des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG). Viele bAV-Tarife bieten außerdem einen Hinterbliebenenschutz, sodass Ehepartner:innen oder Kinder eine Kapital- oder Rentenzahlung erhalten können. Auch eine Absicherung bei Invalidität, zum Beispiel durch eine Arbeitskraftsicherung, ist oft möglich.
bAV: Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis und Einstellung der Beitragszahlung
Im Laufe Ihres Berufslebens kann es vorkommen, dass Sie bei Ihrem Arbeitgeber ausscheiden oder keine Beiträge mehr in Ihre bAV durch Entgeltumwandlung einzahlen können. Beide Situationen haben unterschiedliche Auswirkungen auf Ihren bAV-Vertrag und das angesparte Kapital.
Ausscheiden und Fortführung bei neuem Arbeitgeber
Für den Fall eines Arbeitgeberwechsels gibt es verschiedene Möglichkeiten. Besonders bei der Direktversicherung ist es üblich, dass Sie die Direktversicherung nach dem Ausscheiden privat weiterführen können. Sie haben aber auch die Möglichkeit, diese bei einem neuen Arbeitgeber weiterzuführen.
Ausscheiden und Kündigung der betrieblichen Altersversorgung
Grundsätzlich ist eine Kündigung der bAV in der Ansparphase nur sehr eingeschränkt möglich. Hintergrund ist, dass eine bAV der Absicherung im Alter dienen soll. Die Kündigung nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis führt bei einer Direktversicherung in der Regel zu einer sogenannten Beitragsfreistellung. Eine sofortige Auszahlung ist nur im Ausnahmefall und auch nur bis zu einer gewissen Höhe des angesparten Kapitals möglich.
Einstellung der Beitragszahlung
Bei einer bAV durch Entgeltumwandlung haben Sie die Möglichkeit, die Beitragszahlung für eine gewisse Zeit oder auch dauerhaft einzustellen. Die bis dahin erwirtschafteten Leistungen bleiben Ihnen erhalten.
Ist die betriebliche Altersversorgung sinnvoll?
Ob die betriebliche Altersversorgung für Sie sinnvoll ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Für viele Arbeitnehmer:innen bietet sie attraktive Vorteile, aber es gibt auch einige Nachteile, die Sie beachten sollten:
Darum eine betriebliche Altersversorgung von der Allianz wählen
Lohnt sich eine betriebliche Altersversorgung?
Eine betriebliche Altersversorgung lohnt sich besonders in diesen Situationen:
- Bei hohem Arbeitgeberzuschuss: Wenn Ihr Arbeitgeber einen hohen Zuschuss zahlt (mindestens 15 %, besser 30 % ).
- Wenn Sie langfristig planen: Wer langfristig im Unternehmen bleibt und die bAV bis zur Rente durchhält, profitiert am meisten.
- Wenn Sie sich zusätzlich absichern möchten: Viele bAV-Tarife bieten Hinterbliebenen- und Invaliditätsschutz, was bei anderen Vorsorgeformen oft mit einer Gesundheitsprüfung verbunden ist. Über den Arbeitgeber sind einfache Zugänge möglich.
- Bei geringem Einkommen: Für Beschäftigte mit geringem Einkommen kann die bAV durch staatliche Förderung und Arbeitgeberzuschuss besonders attraktiv sein, da sie so zusätzliche Altersvorsorge aufbauen können, die sie sich privat vielleicht nicht leisten könnten.
- Wenn Sie über den Arbeitgeber attraktive Gruppenkonditionen erhalten: Diese Konditionen sind für einzelne Privatpersonen meist nicht möglich.
- Wenn Sie Ihre Altersvorsorge mit staatlicher Unterstützung aufbauen möchten: In der Ansparphase sind Beiträge zur bAV bis zu bestimmten Höchstgrenzen steuer- und sozialversicherungsfrei. Dadurch erhöht sich Ihr Nettogehalt im Vergleich zu einer privaten Vorsorge.
In diesen Lebensphasen lohnt sich die bAV besonders
Ob die bAV sinnvoll ist, hängt von Ihrer individuellen Lebenssituation, dem Einkommen und den persönlichen Zielen ab. Hier ein paar Beispiele, in welchen Lebensphasen sich eine betriebliche Altersversorgung lohnen kann:
- Auszubildende profitieren schon früh von der staatlichen Förderung und oft von Arbeitgeberzuschüssen, auch wenn das Gehalt noch niedrig ist.
- Berufseinsteiger:innen legen mit der bAV früh den Grundstein für die Altersvorsorge und können den Vertrag je nach Durchführungsweg bei einem Jobwechsel oft einfach mitnehmen.
- Arbeitnehmer:innen mit Familie und Immobilie sichern sich zusätzliche finanzielle Reserven für die Zukunft und können die bAV um Schutz bei Berufsunfähigkeit oder für Hinterbliebene ergänzen.
- Beschäftigte ab 50 können mit der bAV gezielt ihre Rentenlücke verringern und von staatlicher Förderung profitieren, auch wenn sie schon länger privat vorsorgen. Denn häufig sind Ihr Einkommen und Ihr Lebensstandard gestiegen, seit Sie mit der Vorsorge begonnen haben.
Betriebliche Altersversorgung Rechner: Ihre bAV einfach berechnen
Mit dem betrieblichen Altersvorsorge Rechner (bAV Rechner) der Allianz können Sie schnell und unkompliziert Ihre persönliche betriebliche Altersversorgung berechnen. Egal, ob Sie bereits eine bAV haben oder sich erstmals informieren möchten: Der Rechner zeigt Ihnen auf einen Blick, wie hoch Ihre spätere Zusatzrente ausfallen kann und wie sich Ihre Beiträge auf das Nettogehalt auswirken.
Betriebliche Altersversorgung und Steuer: Was Sie wissen müssen
Während Sie in die betriebliche Altersversorgung einzahlen, sparen Sie Steuern und Sozialabgaben. Im Ruhestand müssen Sie die ausgezahlten Leistungen dann versteuern.
Steuerliche Vorteile in der Ansparphase
Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge sind steuerlich absetzbar und werden in der Steuererklärung nicht als Einkommen berücksichtigt. Das gilt sowohl für eigene Einzahlungen als auch für Zuschüsse von Ihrem Arbeitgeber. Bis zu 8 % der bundeseinheitlichen Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung können Sie steuerfrei in die bAV einzahlen. Für das Jahr 2026 sind das bis zu 8.112 Euro jährlich, davon 4 % (also 4.056 Euro) auch sozialabgabenfrei. Die bAV ist damit eine attraktive Möglichkeit für Sie, Steuern zu sparen und gleichzeitig fürs Alter vorzusorgen.
Besteuerung bei Auszahlung
Bei der Auszahlung, egal ob als lebenslange Rente oder als einmalige Kapitalauszahlung, muss die betriebliche Altersversorgung versteuert werden. Die Besteuerung erfolgt nachgelagert, das heißt: Im Ruhestand zahlen Sie auf die ausgezahlten Beträge Einkommensteuer und in der Regel Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Die Besteuerung der bAV-Einmalzahlung erfolgt ebenfalls nach Ihrem persönlichen Steuersatz und muss in der Steuererklärung angegeben werden.
Wo trage ich die Auszahlung in der Steuererklärung ein?
Die Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge wird in der Steuererklärung unter „Einkünfte aus Renten“ oder „sonstige Einkünfte“ eingetragen, je nach Auszahlungsform und Durchführungsweg.
Sozialabgaben bei der betrieblichen Altersversorgung
Die Beiträge zur bAV werden zu bestimmten Höchstgrenzen sozialabgabenfrei direkt vom Bruttogehalt abgezogen. Dadurch sinkt Ihr sozialversicherungspflichtiges Einkommen und Sie sparen monatlich Steuern und Sozialabgaben. Das hat aber auch Auswirkungen auf Ihre spätere gesetzliche Rente, da etwas weniger in die Rentenversicherung eingezahlt wird.
Wenn Sie im Ruhestand Leistungen aus Ihrer betrieblichen Altersversorgung erhalten, müssen Sie als gesetzlich Krankenversicherte:r in der Regel Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Das gilt sowohl für monatliche Rentenzahlungen als auch für einmalige Kapitalauszahlungen, wobei Einmalbeträge rechnerisch auf zehn Jahre verteilt werden. In der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt ein Teil Ihrer Betriebsrente durch einen Freibetrag beitragsfrei, aktuell sind das 197,75 Euro pro Monat (Stand 2026). In der Pflegeversicherung gibt es diesen Freibetrag nicht. Die genaue Höhe der Beiträge hängt davon ab, wie viel Sie aus Ihrer betrieblichen Altersversorgung insgesamt erhalten und wie hoch die aktuellen Beitragssätze sind.
Vermögenswirksame Leistungen und betriebliche Altersversorgung
Vermögenswirksame Leistungen und die betriebliche Altersversorgung sind zwei unterschiedliche Möglichkeiten, wie Sie zusätzlich zu Ihrem Gehalt finanziell vorsorgen können. Beide Modelle bieten eigene Vorteile und können je nach persönlicher Situation auch miteinander kombiniert werden.
Ist eine betriebliche Altersversorgung eine vermögenswirksame Leistung?
Nein, die bAV und vermögenswirksame Leistungen (VL) unterscheiden sich: VL sind freiwillige Zahlungen Ihres Arbeitgebers, die in bestimmte Sparformen wie Bausparverträge, Fonds oder Banksparpläne eingezahlt werden können. Die betriebliche Altersversorgung ist dagegen speziell auf Ihre Altersvorsorge ausgerichtet und wird meist direkt aus dem Bruttogehalt finanziert. Der Hauptunterschied liegt im Verwendungszweck und in der Förderung: VL dienen in erster Linie dem Vermögensaufbau, während die bAV gezielt für die Altersvorsorge genutzt wird.
Kombination von vermögenswirksamen Leistungen und betrieblicher Altersversorgung
Sie können Ihre vermögenswirksamen Leistungen auch in eine betriebliche Altersversorgung einzahlen. So profitieren Sie sowohl von einem Zuschuss Ihres Arbeitgebers aus den VL als auch von den steuerlichen Vorteilen der betrieblichen Altersvorsorge. Ob eine Kombination für Sie sinnvoll ist, hängt von Ihren persönlichen Zielen und den Möglichkeiten in Ihrem Unternehmen ab.
Häufige Fragen zur betrieblichen Altersversorgung
Für wen lohnt sich eine betriebliche Altersversorgung?
Wird meine Betriebsrente auf die Grundsicherung angerechnet?
Bis zu welchen Grenzen ist die betriebliche Altersversorgung steuer-/sozialabgabenfrei?
Die eingezahlten Beiträge in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds bleiben bis zu 8.112 Euro steuerfrei – das entspricht 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der Deutschen Rentenversicherung. Pauschal versteuerte Beiträge werden auf den Dotierungsrahmen von 8 % angerechnet. Die Beiträge in eine Unterstützungskasse und eine Pensionszusage sind dagegen unbegrenzt steuerfrei.
Aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht gelten folgende gesetzliche Regelungen: Beiträge in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds sind jährlich bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Deutschen Rentenversicherung sozialversicherungsfrei. Das sind bis zu 4.056 Euro in 2026. Arbeitgeberfinanzierte Beiträge in eine Unterstützungskasse oder Pensionszusage sind in unbegrenzter Höhe und Beiträge aus Entgeltumwandlung bis 4 % der genannten Beitragsbemessungsgrenze sozialversicherungsfrei.
Werden im Alter Abgaben auf die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung fällig?
Die Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung (bAV) werden im Alter besteuert – in aller Regel aber zu einem günstigeren Steuersatz als im Erwerbsleben. Wenn Sie als Rentner gesetzlich krankenversichert sind, zahlen Sie außerdem in der Regel auch Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung aus Ihrer Rente. Privatversicherte sind hier beitragsfrei.
Welche Auswirkung hat die Entgeltumwandlung auf die gesetzlichen Sozialsysteme?
Durch die Verringerung Ihres Bruttogehalts aufgrund sozialabgabenfreier Entgeltumwandlung zahlen Sie auch weniger in die gesetzlichen Sozialsysteme ein. Deshalb bekommen Sie eventuell auch etwas weniger heraus, wenn Sie die Arbeitslosen-, Kranken-, Renten- oder Pflegeversicherung in Anspruch nehmen. Oft beträgt der Unterschied allerdings nur wenige Euro. Sinkt Ihr Bruttoeinkommen unter die Grenze von 77.400 Euro (die Versicherungspflichtgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung, Stand 2026), kann die Entgeltumwandlung außerdem dazu führen, dass Sie statt in die private wieder in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlen müssen.
Was passiert, wenn ich in der Ansparphase lange krank bin?
Wie wirkt sich Kurzarbeit auf Ihre betriebliche Altersversorgung aus?
Kann ich die Beiträge zu meiner betrieblichen Altersversorgung stunden?
Was passiert mit der betrieblichen Altersvorsorge bei Jobwechsel?
Das kommt auf den Durchführungsweg Ihrer bAV an:
- Direktzusage und Unterstützungskasse: Mitnahme zum neuen Arbeitgeber meist nicht möglich, Anwartschaft bleibt aber erhalten.
- Pensionsfonds, Direktversicherung und Pensionskasse: Übertragung und Fortführung beim neuen Arbeitgeber meist möglich, alternativ kann der Vertrag privat weitergeführt oder ruhend gestellt werden.
Das bisher angesparte Kapital bleibt Ihnen in jedem Fall erhalten.
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