- Als abstrakte Verweisung bezeichnet man eine Vertragsklausel, die bei manchen Berufsunfähigkeitsversicherungen angewandt wird. Tritt der Ernstfall ein, können Sie auf einen anderen als Ihren ausgeübten Beruf verwiesen werden.
- Achten Sie beim Vertragsabschluss nicht nur auf die Beitragshöhe, sondern auch auf den Ausschluss der abstrakten Verweisung. Ist sie nicht ausgeschlossen, muss der Versicherer keine Berufsunfähigkeits-Rente zahlen – solange Sie auch nur theoretisch aufgrund Ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten einen anderen Beruf ausüben können, der Ihrer Lebensstellung entspricht.
- Die Allianz verzichtet klar auf die abstrakte Verweisung, was nicht bei jedem Versicherer der Fall ist.
- Für Selbstständige gelten teilweise andere Regeln bei Berufsunfähigkeit, die es zu beachten gilt.
Abstrakte Verweisung – was bedeutet das?
Abstrakte Verweisung kurz erklärt
Diese Verweisungsmöglichkeiten gibt es bei der Berufsunfähigkeitsversicherung
Das ist eine Verweisung
Stellt das Versicherungsunternehmen die Berufsunfähigkeit im zuletzt ausgeübten Beruf fest, besteht die Möglichkeit einer Verweisung. Das bedeutet, dass die Versicherung den Betroffenen auf eine andere Tätigkeit als die zuletzt ausgeübte oder erlernte verweisen kann, in der er trotz seiner gesundheitlichen Einschränkungen noch arbeitsfähig ist.
Bei jeder Verweisung gilt: Die neue Tätigkeit muss den Kenntnissen und Fähigkeiten beziehungsweise der Ausbildung und Erfahrung des Versicherten bzw. der Versicherten entsprechen. Zudem müssen das soziale Ansehen der Verweisungstätigkeit vergleichbar mit der bisherigen Tätigkeit sein und die Gehaltseinbußen sich in Grenzen halten.
Die unterschiedlichen Verweisformen
Bei BU-Versicherungen werden zwei Arten der Verweisung unterschieden:
- konkrete Verweisung
- abstrakte Verweisung
Wichtig: Bei der Beurteilung, ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt, handelt es sich immer um eine Einzelfallentscheidung.
Die Allianz verzichtet in allen BU-Tarifen auf die abstrakte Verweisung.
Für Selbstständige gelten andere Regeln bei Berufsunfähigkeit
Die wenigsten Selbstständigen und Freiberufler:innen sind gesetzlich für den Fall abgesichert, dass sie aus gesundheitlichen Gründen ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Wer keine Beiträge in die Deutsche Rentenversicherung einzahlt, und das macht nur eine Minderheit in dieser Berufsgruppe, kann auch keine staatlichen Leistungen erwarten. Umso wichtiger ist der private Schutz über die Berufsunfähigkeitsversicherung.
Tritt der Fall der Berufsunfähigkeit ein, prüft der Versicherer, wie weit eine Umorganisation zum Beispiel Ihres Handwerksbetriebes, Ihres Büros, Ihrer Praxis oder Ihrer Kanzlei zumutbar und möglich ist, damit Sie trotz gesundheitlicher Einschränkung Ihren Beruf ausüben können. Wie die Ratingagentur Franke & Bornberg ausführt, müssen dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Obwohl es hierbei immer auf den Einzelfall ankommt, gibt es hinsichtlich der wirtschaftlichen Angemessenheit derartiger Umorganisationen zahlreiche Grundsatzurteile des Bundesgerichtshofs (BGH).
Unterschied Berufsunfähigkeit zu Erwerbsunfähigkeit
Wenn Sie regelmäßig Pflichtbeiträge in die Deutsche Rentenversicherung (DRV) einzahlen und aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, einer Beschäftigung nachzugehen, haben Sie einen Anspruch auf gesetzliche Leistungen. Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie eine Erwerbsminderungsrente.
Was Sie jedoch wissen sollten: Eine Berufsunfähigkeit ist etwas anderes als eine Minderung Ihrer Erwerbsfähigkeit. Beim häufiger eintretenden Fall der Berufsunfähigkeit ist es Ihnen nicht mehr möglich, Ihren bisherigen Beruf weiterhin auszuüben. Eine Erwerbsminderung liegt erst dann vor, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, irgendeiner beruflichen Tätigkeit nachzugehen. Wie hoch oder gering Ihre Ansprüche wären, können mit unserem Rechner zur Erwerbsminderungsrente ermitteln.