Mann und Frau sitzen am Tisch und unterhalten sich über ein Anschreiben
Für Sie im Überblick

Informationen zu Ihrer Beitrags­anpassung

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Für Sie zusammengefasst 

Die Kosten für die Reparatur- bzw. Wieder­herstellung eines Gebäudes sind im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen. Laut Statistischem Bundesamt (Destatis) nahmen beispiels­weise die Preise für Baustoffe so stark wie noch nie seit Beginn der Erhebung im Jahr 1949 zu.

So verteuerten sich zum Beispiel Baustoffe wie Stahl oder Glas, die energie­intensiv hergestellt werden (Stabstahl um 40 Prozent, Flachglas für Fenster oder Glastüren um 49 Prozent).

Über die Erhöhung der Beiträge wird sichergestellt, dass, wenn die Wieder­herstellungs­kosten Ihres Gebäudes im Laufe der Jahre durch Preis­steigerungen zunehmen, Ihr Gebäude im Schaden­fall in gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand ersetzt wird. Diese Anpassung erfolgt über den Neuwert­faktor.

Für die Berechnung des Neuwert­faktors ist die Veränderung des "Baupreis­index für Wohn­gebäude" (zu 80 Prozent) und des "Tariflohn­index für das Bau­gewerbe“ (zu 20 Prozent) im Vergleich zum Vorjahr maßgeblich. Beide Indizes gibt das Statistische Bundesamt bekannt.

Über die Anpassung durch den Neuwert­faktor hinaus sind auch gestiegene Schaden­häufigkeiten zum Beispiel durch häufigere Unwetter und höhere Kosten pro Schaden­fall eine Ursache für Beitrags­anpassungen.

Schäden, die nicht passieren, sparen Geld und helfen auch der Umwelt. Unter www.allianz.de/praevention erläutern wir Ihnen, wie Sie sich bzw. die Dinge, die Ihnen wichtig sind, schützen können.

Schäden durch Klima- und Extrem­wetter­ereignisse können durch Prävention möglicherweise vermieden oder verringert werden. Hier belohnen wir derzeit folgende Präventionsmaßnahme:

Das Vorhandensein von druckwasserdichten Fenstern und Türen am versicherten Gebäude. Druckwasserdichte Fenster und Türen helfen, Schäden infolge von Überschwemmungen (z. B. durch Starkregen) zu verhindern oder zu verringern. Voraussetzung für von uns anerkannte druckwasserdichte Fenster und Türen ist, dass die Fenster und Türen nach der ift Richtlinie FE-07/1 2005 (Hochwasserbeständige Fenster und Türen) oder vergleichbaren Richtlinien geprüft sind.

Ihr Vorteil:
Weisen Sie uns bei einem Überschwemmungsschaden eine entsprechende bauliche Maßnahme an allen überschwemmungsgefährdeten Öffnungen nach, reduzieren wir die vereinbarte Selbstbeteiligung um 50 Prozent.

Beispiel: In Ihrem Vertrag ist für Überschwemmungsschäden eine Selbstbeteiligung in Höhe von 2.000 Euro vereinbart. Im Schadenfall weisen Sie (z. B. durch Rechnungen) nach, dass druckwasserdichte Kellerfenster und -türen eingebaut waren. In diesem Fall verzichten wir auf die Hälfte der vereinbarten Selbstbeteiligung, die Sie tragen müssten.

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Für Sie zusammen­gefasst

In der Hausratversicherung wird die Versicherungssumme jährlich gemäß der Veränderung des Verbraucherpreisindexes für Ge- und Verbrauchsgüter, ermittelt vom Statistischen Bundesamt, angepasst. Der Index spiegelt die Veränderung der Lebens­haltungs­kosten und die durch die Inflation bedingten Wert­steigerungen wieder.

Laut Statistischem Bundesamt nahmen die Preise für einzelne Ge- und Verbrauchsgüter von 2021 auf 2022 um 6,2 Prozent bzw. von 2022 auf 2023 um 5,2 Prozent zu. Somit haben wir Ihre Versicherungssumme um den jeweils geltenden Prozentsatz erhöht.

Wenn sich der Index erhöht, erhöht sich auch die Versicherungs­summe. Daraus errechnet sich Ihr neuer Beitrag. So wird sichergestellt, dass Sie im Schaden­fall immer Ihren Hausrat in entsprechender Höhe ersetzt bekommen.

Schäden, die nicht passieren, sparen Geld und helfen auch der Umwelt. Unter www.allianz.de/praevention erläutern wir Ihnen, wie Sie sich bzw. die Dinge, die Ihnen wichtig sind, schützen können.

Schäden durch Klima- und Extrem­wetter­ereignisse können durch Prävention möglicherweise vermieden oder verringert werden. Hier belohnen wir derzeit folgende Präventionsmaßnahme:

Das Vorhandensein von druckwasserdichten Fenstern und Türen an Ihrem Haus bzw. Ihrer Wohnung. Druckwasserdichte Fenster und Türen helfen, Schäden infolge von Überschwemmungen (z. B. durch Starkregen) zu verhindern oder zu verringern. Voraussetzung für von uns anerkannte druckwasserdichte Fenster und Türen ist, dass die Fenster und Türen nach der ift Richtlinie FE-07/1 2005 (Hochwasserbeständige Fenster und Türen) oder vergleichbaren Richtlinien geprüft sind.

Ihr Vorteil:
Weisen Sie uns bei einem Überschwemmungsschaden eine entsprechende bauliche Maßnahme an allen überschwemmungsgefährdeten Öffnungen nach, reduzieren wir die vereinbarte Selbstbeteiligung um 50 Prozent.

Beispiel: In Ihrem Vertrag ist für Überschwemmungsschäden eine Selbstbeteiligung in Höhe von 2.000 Euro vereinbart. Im Schadenfall weisen Sie (z. B. durch Rechnungen) nach, dass druckwasserdichte Kellerfenster und -türen eingebaut waren. In diesem Fall verzichten wir auf die Hälfte der vereinbarten Selbstbeteiligung, die Sie tragen müssten.

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Für Sie zusammen­gefasst
Wir sind für Sie da und über­nehmen die notwendigen Kosten der Rechts­verfolgung. Dies umfasst insbesondere Anwalts­gebühren und Gerichts­kosten. Vor allem durch das neue (1) Kosten­rechts­änderungs­gesetz, die (2) Klage­wellen im Bereich Kfz sowie durch die Folgen der (3) Inflation sind die Rechts­verfolgungs­kosten und damit unsere Erstattungen erheblich gestiegen.

Die Vergütung von Rechts­anwältinnen und -anwälten bestimmt sich, soweit keine Honorar­vereinbarung getroffen wurde, nach dem Rechtsanwalts­vergütungsgesetz. Die Rechtsschutz­versicherung übernimmt in versicherten Fällen die gesetzlichen Gebühren. Der Gesetz­geber hat zum 01.01.2021 das Kosten­rechts­änderungs­gesetz verabschiedet. Dieses sieht in verschiedenen Komponenten eine Erhöhung der Gebühren vor. Zum Beispiel wurden die Anwalts- und Gerichts­gebühren um zehn Prozent erhöht.

Zur Veranschaulichung ein einfaches Rechen­beispiel:

Bei einem Streit­wert von 15.000 EUR - für außer­gerichtliches und erst­instanzliches gerichtliches Verfahren

  • vor KostRÄG 2021: eigene Anwalts­kosten und Gerichts­kosten etwa 3.363 EUR
  • seit 01.01.2021 eigene Anwalts­kosten und Gerichts­kosten etwa 3.711 EUR

(Bitte beachten: Es handelt sich insoweit um ein einfaches Rechen­beispiel. Die tatsächlichen Kosten hängen von diversen Faktoren ab, insbesondere Art und Umfang der Rechts­angelegenheit, Verfahrensablauf/-umfang und -ausgang sind hier maßgeblich.)

Weiterhin sind die Rechts­verfolgungs­kosten im Verkehrs­bereich durch die anhaltenden Diesel-Klage­wellen sehr hoch.

Die Preis­steigerungen führen zu einer Erhöhung der Streit­werte und in Folge der Anwalts- und Gerichts­kosten. Denn die in einer Rechts­streitigkeit anfallenden Gebühren hängen regel­mäßig vom Streitwert ab.  

Einfach gesagt: Steigen beispielsweise die Preise für einen Neuwagen und kommt es zu einer Streitigkeit mit einem Auto­händler bezüglich des Kauf­vertrages, erhöht sich der Streitwert entsprechend.

Zur Veranschaulichung ein einfaches Rechen­beispiel: 

Erhöht sich der Streitwert von 15.000 EUR auf 16.000 EUR, verändern sich die außer­gerichtlichen Anwalts­kosten auch schon bei gütlicher außergerichtlicher Einigung, wie folgt:

  • ohne acht Prozent Inflation: etwa 2.416 EUR
  • mit Inflation: etwa 2.589 EUR
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Für Sie zusammen­gefasst

Die Kosten für die Reparatur von Fahrzeugschäden sind in den letzten Jahren stetig und teilweise stärker als die allgemeine Inflation gestiegen. Die Ursachen hierfür sind vielfältig. Dabei sind die Haupttreiber die gestiegenen Kosten für Ersatzteile, höhere Löhne in Werkstätten sowie steigende Schäden durch Klima- und Unwetterereignisse.

Eine Anpassung der Beiträge Ihrer Kfz-Versicherung reflektiert diese Entwicklungen.

Ein zusätzliches Kriterium für sich verändernde Kfz-Beiträge kann die Einstufung in eine neue Regionalklasse oder Typklasse sein. Diese wird vom Gesamtverband der Versicherer (GDV) als unabhängiger Treuhänder für alle Versicherer festgelegt.

In Abhängigkeit des Fahrzeughalter-Wohnsitzes und des Automodells erfolgt eine automatische Zuordnung zu einer bestimmten Region bzw. einem bestimmten Fahrzeugtyp. Die Typklasse Ihres Fahrzeugs wird anhand der statistischen Schaden- und Unfallbilanz ermittelt. Die Regionalklasse wird anhand tatsächlicher Faktoren (z. B. Häufigkeit von Diebstählen) in Ihrer Region festgelegt.

Inflation bei Material und Löhnen

In der Kfz-Versicherung führt die aktuelle Inflation zu besonders hohen Preissteigerungen. So stiegen laut Statistischem Bundesamt (DeStatis) beispielsweise die Preise für Ersatzteile und Zubehör von Juli 2022 bis Juli 2023 um neun Prozent, die Preise für Wartung und Reparatur um 8,6 Prozent. Im gleichen Zeitraum stiegen die allgemeinen Verbraucherpreise um lediglich 6,2 Prozent. Neben steigenden Energiepreisen zählen in der Kfz-Branche weiterhin andauernde Lieferengpässe zu den verstärkenden Preistreibern.

Zusätzlich verursacht die technologische Entwicklung in der Autoindustrie steigende Kosten bei allen Schadenversicherern. Unter anderem ist dies begründet im Etablieren komplexer Fahrzeug-Assistenzsysteme, die im Schadenfall teurer im Ersatz bzw. der Reparatur sind.

 

Umwelt und Klima

Intensive Klimaschwankungen und häufiger auftretende Unwetterereignisse mit einhergehenden Fahrzeugschäden führen bei Versicherern zu deutlich höheren Schadenzahlungen in den Teil- und Vollkaskoversicherungen. Es ist damit zu rechnen, dass die Schadenaufwendungen aufgrund von Klimafaktoren auch in den kommenden Jahren zunehmen werden.

Nachstehend finden Sie drei Vergleichsbeispiele für diese Kostenentwicklung.

Drei Beispiele für die Kosten­entwicklung bei Ihrem Fahrzeug

Quelle zu Zahlen und Daten: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.

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Für Sie zusammen­gefasst
Die Haftpflichtversicherung für private Risiken schützt Sie vor mitunter existenzbedrohenden Kosten, die durch von Ihnen verursachte Personen-, Sach- oder Vermögensschäden entstehen können. Wir prüfen, ob Schadenersatzansprüche gegen Sie gerechtfertigt sind.
Die durchschnittlichen Schadenzahlungen aller Haftpflichtversicherer haben sich aufgrund gestiegener Schadenhäufigkeiten und Schadenkosten erhöht. Den Wert hat ein unabhängiger Treuhänder ermittelt und den Erhöhungssatz auf fünf Prozent abgerundet. Grundlage dafür sind die Versicherungsbedingungen zu Ihrer Haftpflichtversicherung.
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Für Sie zusammen­gefasst
Die Anpassung der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) im November 2022 brachte insgesamt eine deutliche Preissteigerung von Tierarztbesuchen mit sich. Dadurch sind auch die von uns übernommenen Kosten deutlich gestiegen. Um Ihrem Tier auch weiterhin einen zuverlässigen Schutz bieten zu können, müssen wir Ihren Versicherungsbeitrag entsprechend anpassen.

Hierfür gibt es im Wesentlichen 3 Gründe:

  1. Die Veterinärmedizin macht ständig Fortschritte. Dadurch werden neue Behandlungsmethoden und Medikamente verfügbar, die meist jedoch sehr teuer sind. Dies ist mit stetig steigenden Behandlungskosten und in der Folge mit höheren Ausgaben für Ihre versicherten Leistungen verbunden.
  2. Zum 22.11.2022 wurde zudem die Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) angepasst. Hierbei handelt es sich um eine bundesweit gültige Rechtsvorschrift. Die meisten Gebührenpositionen wurden dabei signifikant erhöht, nur bei wenigen Positionen gab es eine Absenkung. In den meisten Fällen führt die Anpassung der GOT jedoch zu einer deutlichen Preissteigerung von Tierarztbehandlungen.
  3. Hinzu kommen inflationsbedingte Kostensteigerungen für Verbrauchsmaterialien wie etwa Spritzen, Katheter oder Verbände.

Tierarztpraxen und Tierkliniken sind bei der Rechnungsstellung an die aktuelle Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) gebunden und werden auch die gestiegenen allgemeinen Kosten an Sie weitergeben, um Ihre Praxis wirtschaftlich führen zu können. Die Allianz Tierkrankenversicherung übernimmt dabei abhängig von Ihrem gewählten Tarif bis zu 100 Prozent der Tierarztkosten im Rahmen einer Operation aufgrund von Krankheit, Unfall oder Fehlentwicklung Ihres versicherten Tieres. Unsere Erstattung erfolgt nach der jeweils gültigen Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte.

Weitere Informationen zur Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) können Sie in unserem Ratgeber nachlesen. Hier finden Sie eine Gegenüberstellung der seit 22. November 2022 gültigen GOT-Preise (1-facher Satz) im Vergleich zu den vorherigen GOT-Sätzen für häufige tierärztliche Leistungen bei Hund, Katze und Pferd.

Viele GOT-Positionen sind um einen hohen Prozentsatz erhöht worden. Nur bei wenigen Positionen gab es eine Absenkung. Dies bedeutet in Summe, dass auch die Kosten für Tierarztbesuche und Behandlungen deutlich gestiegen sind. Nachstehend finden Sie drei Vergleichsbeispiele für typische Tierarztbesuche und Behandlungskosten für Hund, Katze und Pferd:
In Folge davon sind die von uns übernommenen Kosten ebenfalls deutlich höher als zuvor. Um Ihnen und Ihren Liebsten auch weiterhin einen zuverlässigen Schutz bieten zu können, müssen wir Ihren Versicherungsbeitrag entsprechend anpassen. Dabei berücksichtigen wir sorgfältig die gestiegenen Schadenkosten im Zusammenhang mit der GOT-Erhöhung.
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Für Sie zusammen­gefasst
In der Glasversicherung organisieren wir für Sie die Reparatur Ihrer versicherten Verglasungen und übernehmen die hierfür anfallenden Kosten.

Die Aufwendungen für Verglasungsarbeiten sind im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen. Dadurch erhöhen sich unsere Kosten für die Wiederherstellung der versicherten Schäden im Schadenfall erheblich und wir müssen die Beiträge anpassen.

Für die Berechnung der Anpassung ist die Veränderung des "Preisindex für Verglasungsarbeiten" im Vergleich zum Vorjahr maßgeblich. Diesen Index gibt das Statistische Bundesamt bekannt.

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