Wärme­pumpe versichern: So ist Ihre Heizungs­anlage geschützt

Was bei Schäden an der Heizung übernommen wird
Wärmepumpe versichern: Installateur misst an Wärmepumpe im Garten

Schäden an der Wärme­pumpe selbst, zum Beispiel durch Leitungs­wasser, Feuer, Sturm oder Hagel, über­nimmt in der Regel die Wohngebäude­versicherung. Verursacht eine Wärmepumpe Schäden bei anderen Personen, deren Eigen­tum oder der Umwelt, haftet die private Haft­pflicht. Wärmepumpen sind besonders schadens­gefährdet, da sie häufig im Freien und nicht inner­halb eines Gebäudes stehen. Da die Anschaffungs­kosten hoch sind, ist eine Versicherung besonders wichtig.

Normalerweise sind Wärmepumpen als Teil eines Gebäudes in der Wohngebäudeversicherung gegen Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Blitz, Sturm und Hagel abgesichert.

Bei Neubauten oder im Rahmen einer energetischen Sanierung werden immer häufiger Wärme­pumpen verbaut. Diese fest­verbauten Anlagen sind Teil des Gebäudes und daher über die Gebäude­versicherung abgesichert. Die Hausratversicherung leistet nicht für Wärmepumpen.

Bei der Versicherung einer Wärme­pumpe ist es in der Regel egal, ob es sich um eine Luft- oder Geothermie-Wärme­pumpe handelt. Wichtiger ist der Standort der Wärmepumpenanlage. Ist die Wärme­pumpe fest im Gebäude verbaut, gilt sie als Teil des Gebäudes und ist gegen alle vereinbarten Gefahren versichert.

Wärmepumpen im Garten sind kein Bestandteil des Hauses und daher nicht standardmäßig in einer Wohngebäudeversicherung enthalten. Diese sollten Sie zusätzlich gegen Beschädigung durch Dritte, Elementar­schäden und Diebstahl absichern. Auch die zur Anlage gehörenden Elemente wie Armaturen, Ein­richtungen und Rohr­leitungen unter und über Erd­niveau sollten in der Versicherung der Wärme­pumpe enthalten sein.

Wichtig: Informieren Sie in jedem Fall Ihren Wohngebäudeversicherer über die Anschaffung einer Wärmepumpenanlage, da diese ein neues Risiko darstellt und den Wert des Gebäudes erhöht.

Der Versicherungsschutz gilt so lange, bis Sie Ihre Wohn­gebäude­versicherung kündigen. Der Versicherungs­schutz ist nicht mit Garantie oder Gewähr­leistung von Herstellern und Händlern zu verwechseln. Diese gilt meist nur wenige Jahre und greift bei technischen Mängeln oder Fehlern.

Wie Ihre Wärmepumpe bei der Allianz Wohngebäudeversicherung abgesichert ist, erfahren Sie im folgenden Abschnitt.

Bei der Allianz Wohngebäude­versicherung sind Wärme­pumpen einer Heizungsanlage in allen Produkt­linien gegen die vereinbarten Gefahren mitversichert. Egal, ob es sich um eine Geothermie- oder Luft­wärme­pumpe handelt. Wichtig ist, dass Sie die Anlage entweder schon bei Vertrags­abschluss melden oder die Gebäude­versicherung zeitnah über die nach­trägliche Anschaffung informieren, damit der Versicherungsumfang entsprechend angepasst werden kann.

Welche Schäden an der Wärmepumpe deckt die Wohngebäudeversicherung ab?

  • Sturm / Hagel
  • Leitungswasser
  • Feuer und Blitzschlag

Zusätzlich ab Tarif Smart:

Zusätzlich ab Tarif Komfort:

Mit dem Baustein Extremwetterschutz können Sie Ihre Wärme­pumpe auch vor Elementar­schäden (z. B. durch Über­schwemmung) schützen.

Welche Schäden an der Wärmepumpe sind in der Wohngebäudeversicherung nicht abgedeckt?

  • Verschleiß
  • Vorsätzliche Beschädigung durch den Versicherungsnehmer oder die Versicherungsnehmerin
  • Schäden an Dritten
  • Umweltschäden
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  • Lesen Sie mehr zu den Leistungen der Allianz Gebäude­versicherung.

"Nein, der Diebstahl muss nicht extra eingeschlossen werden. Wie beim Autokauf zum Beispiel auch, gibt es bei uns verschiedene Produktlinien, die sich durch Leistungen unterscheiden. Hier sind das: Basis, Smart, Komfort und Premium. Nur in der Basis-Linie ist der Diebstahl einer Wärmepumpe nicht versichert. Ab der Produktlinie Smart ist der Diebstahl von Wärmepumpen als Bestandteil der Heizungsanlage bis 5.000 Euro, in der Komfort-Linie bis 25.000 Euro und in der Premium-Linie ohne Entschädigungsgrenze versichert. Egal, wo auf dem Grundstück die Pumpe aufgestellt ist, und es ist auch egal, um welche Art von Wärmepumpe es sich handelt.

Wichtig: Die einzige Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die Pumpe zum Zeitpunkt des Diebstahls, beziehungsweise der Beschädigung installiert sein muss. Wenn sie noch nicht montiert ist und auf dem Grundstück herumsteht, ist die Wärmepumpe gegen keine Gefahren und Schäden versichert."

Stefanie Nigg, Unternehmenskommunikation Allianz Versicherungs-AG

Der Absatz von Luft-Wasser-Wärmepumpen in Deutschland hat sich in den vergangenen Jahren dynamisch nach oben entwickelt. Während zwischen 2014 und 2019 noch vergleichsweise moderate Zuwächse verzeichnet wurden, kam es ab 2020 zu einem deutlichen Verkaufsanstieg. Besonders stark legten die Verkaufszahlen in den Jahren 2022 und 2023 zu – ein Trend, der vor allem durch steigendes Klimabewusstsein, politische Förderung und den Bedarf an nachhaltigen Heizsystemen befeuert wurde. Nach einem Höchststand von 330.000 verkauften Anlagen im Jahr 2023 zeigen die Daten für 2024 und 2025 allerdings wieder einen Rückgang.

Insgesamt zeigt der Blick auf die vergangenen zehn Jahre, dass der Absatz von Luft‑Wasser‑Wärmepumpen trotz aller Schwankungen um mehr als 600 Prozent gestiegen ist – ein Hinweis darauf, wie stark die Nachfrage nach dieser Heiztechnik gewachsen ist.

Liniendiagramm zum Absatz von Luft-Wasser-Wärmepumpen in Deutschland von 2014 bis 2025. Die Verkaufszahlen steigen von 39.500 Geräten im Jahr 2014 stetig an und erreichen 330.000 im Jahr 2023. Danach fällt der Absatz auf 178.000 im Jahr 2024 und steigt wieder leicht auf 283.000 im Jahr 2025. Die Grafik zeigt eine langjährige Wachstumsphase bis 2023 sowie einen anschließenden Einbruch, dargestellt durch Jahresmarkierungen und Zahlenangaben.

Besitzer:innen einer Wärmepumpe haften für alle Schäden, die durch die Wärme­pumpe oder deren einzelne Bestand­teile entstehen.

Entsteht aufgrund eines Lecks in der Wärmepumpe ein Umwelt­schaden, sind Sie als Besitzer:in haftbar. Wärme­pumpen benötigen Flüssigkeiten, um die Wärme in das Haus zu transportieren. Durch Mängel oder Umwelt­einflüsse kann es passieren, dass ein Leck entsteht und der Wärme- oder Kälte­mittel­träger austritt. Gelangt diese Substanz ins Grund­wasser oder in die Umwelt, kann ein Schaden entstehen.

Für die Kosten der Schadens­beseitigung, kommen der Besitzer oder die Besitzerin der Heizungs­anlage auf. Es besteht in der Regel Versicherungsschutz über die Privat-Haftpflicht. Die Wohngebäudeversicherung übernimmt diesen Schaden nicht.

Auch wenn der Besitz anderer Personen durch Ihre Wärmepumpe beschädigt wird, etwa weil bei Sturm eine Abdeckung gegen das Nachbarauto fliegt, ist der Schaden grundsätzlich über Ihre private Haftpflichtversicherung abgesichert.

Fällt ihre Wärmepumpe aus, sollten Sie zeitnah einen zertifizierten Handwerksbetrieb rufen und die Anlage von Fachleuten in Augenschein nehmen lassen. Der oder die Handwerker:in kann die Ursache des Schadens herausfinden und die Wärmepumpe reparieren.

Wurde die Wärmepumpe bei einem Sturm oder durch andere Elementar­einflüsse beschädigt, melden Sie den Schaden Ihrer Wohn­gebäude­versicherung. Ist ein technisches Problem oder Ver­schleiß Grund für den Ausfall der Heizungs­anlage, wenden Sie sich an den Hersteller sowie Händler Ihrer Wärme­pumpe. Eventuell haben Sie Anspruch auf Garantie.

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