- Gutes Wetter und Sonnenschein führen dazu, dass es viele Menschen auf den heimischen Balkon, die Terasse oder in den Garten zieht.
- Wer dabei jedoch auf sehr auffällige Deko setzt oder zu häufig den Grill anschürt, riskiert Ärger mit Nachbarn und Nachbarinnen oder Vermieter:innen.
- Hier erfahren Sie, was erlaubt ist und wobei Sie lieber Vorsicht walten lassen sollten.
Was ist auf dem Balkon erlaubt?

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Auch wer in einer Eigentumsimmobilie lebt, kann nicht nach Lust und Laune täglich zur Grillzange greifen, wenn die Nachbarn und Nachbarinnen sich davon gestört fühlen. Darüber wie häufig das Grillen erlaubt ist, sind sich die Gerichte jedoch uneins. Während das Amtsgericht Berlin-Schöneberg im Jahr 2007 beispielsweise urteilte, dass zweimal Grillen pro Monat kein Problem darstellen sollte (Az. 3 C 14/07), sieht das Bayerische Oberste Landesgericht die Sache etwas anders: Die Richter:innen entschieden, dass nur fünfmal Grillen im Jahr in Ordnung sei und zwar unter der zusätzlichen Bedingung, dass der Grill am äußersten Rand des Gartens aufgestellt werden müsse (Az. 2 Z BR 6/99). Beachten Sie dabei die Sicherheitsvorkehrungen, um Grillunfälle auszuschließen. Wollen Sie Streitigkeiten mit Ihren Nachbarn und Nachbarinnen vermeiden, empfiehlt es sich, diese frühzeitig über Ihr Vorhaben zu informieren. Auch sollten Sie darauf achten, Rauch und Geruch nach Möglichkeit auf ein Minimum zu beschränken.
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