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Mindesttemperatur in Wohnungen: Das gilt rechtlich

Darf der Vermieter die Heizung drosseln?
Nahaufnahme Heizkörper mit Thermostat auf Stufe 5 – Symbolbild für Mindesttemperatur in Wohnungen

Eine gesetzlich vorgeschriebene Mindesttemperatur gibt es nicht. Dennoch haben Gerichte in der Vergangenheit oft entschieden, dass Wohnungen tagsüber auf 20 bis 22 Grad Celsius beheizbar sein müssen. Anderenfalls besteht ein Mietmangel und Mieter:innen können unter Umständen eine Mietminderung geltend machen.

Eine "gesetzlich festgelegte" Mindesttemperatur für Wohnungen gibt es in Deutschland nicht. Stattdessen ergibt sich der Anspruch auf ausreichende Beheizung aus dem Mietrecht (§ 535 BGB) und vor allem aus der Rechtsprechung. Die Gerichte haben klare Richtwerte entwickelt, an denen sich Vermieter:innen orientieren müssen:

  • Wohnräume tagsüber (ca. 6–23 Uhr): mindestens 20–22 °C
  • Nachts (ca. 23–6 Uhr): etwa 16–18 °C
  • Badezimmer: etwa 21–22 °C
  • Küche: ca. 18 °C

Das bedeutet: Diese Temperaturen müssen – in der Regel während der Heizperiode – "erreichbar" sein – der Mieter oder die Mieterin muss sie durch normales Heizen erzielen können. Vermieter:innen dürfen die Temperatur der Heizanlage daher nicht individuell drosseln. Klauseln in Mietverträgen, die diese Mindeststandards unterschreiten, sind unwirksam.

In der Praxis gilt in Deutschland die sogenannte Heizperiode:

Während dieser Zeit muss die Heizung so funktionieren, dass die genannten Temperaturen erreicht werden können.

Aber auch außerhalb der Heizperiode besteht in folgenden Fällen eine Heizpflicht:

Mehr zum Thema:

Ist die Wohnung dauerhaft zu kalt, liegt in der Regel ein Mietmangel vor:

Wichtig ist, den Mangel sofort zu melden und die Temperaturen möglichst zu dokumentieren. 

Aber auch Mieter:innen sind verpflichtet, ausreichend zu heizen und zu lüften, um Schimmel in der Wohnung zu vermeiden. Die Mindesttemperatur von etwa 16 °C darf auch seitens der Mieter:innen nicht dauerhaft unterschritten werden.

Während der Energiekrise im Jahr 2022 gab es Ausnahmeregelungen, die erlaubten, die Mindesttemperaturen in Wohnungen vorübergehend zu senken. Große Vermieter wie Vonovia reduzierten nachts die Heizleistung, um Gas zu sparen. Diese Sonderregeln sind jedoch ausgelaufen. Dauerhaft geändert hat sich die Rechtslage jedoch nicht: Wohnungen müssen grundsätzlich so beheizbar sein, dass etwa 20 °C am Tag erreicht werden. Politische Maßnahmen konzentrieren sich inzwischen vor allem auf effizientere Heizsysteme und Kostendämpfung – nicht auf niedrigere Raumtemperaturen.

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