Kann man eine Wohnung ohne Kaution mieten?
Ja, man kann in Deutschland mieten ohne Kaution zu zahlen. Aber: In der Regel verlangen Vermieter:innen eine Kautionszahlung als Mietsicherheit. Falls nach Beendigung des Mietverhältnisses noch offene Forderungen bestehen, kann der oder die Vermieter:in das Geld zum Begleichen der Kosten nutzen, wenn der oder die Mieter:in diese nicht bezahlt. Eine Kaution kann in so einem Fall Schäden in der Wohnung decken oder noch offene Nebenkostenabrechnungen begleichen. Für Mieter:innen bedeutet das oft, dass sie bei Wohnungsübergabe eine hohe Geldsumme von maximal drei Nettokaltmieten zahlen müssen.
Wer ohne Barkaution eine Wohnung mieten möchte, sollte der vermietenden Person eine andere Mietsicherheit bieten. Hier gibt es verschiedene Alternativen, die Mieter:innen finanziell entlasten. Wer die Kaution zahlen möchte, aber nicht die gesamte Summe zur Verfügung hat, kann den Betrag zum Beispiel in Raten zahlen, für die Kaution ein Darlehen aufnehmen oder eine Mietkautionsversicherung abschließen.
Ist eine Kreditaufnahme für die Finanzierung der Kaution sinnvoll?
Ob eine Kreditaufnahme für die Kautions-Finanzierung sinnvoll ist, hängt davon ab, zu welchen Konditionen Sie das Darlehen abschließen. Nach Auszahlung des Kredits müssen Sie das Darlehen zusammen mit den vereinbarten Zinsen in monatlichen Beträgen zurückzahlen. Die finanzielle Belastung hängt von den monatlichen Beträgen ab. Sie zahlen in Summe aber mehr, als Sie durch den Kredit erhalten.
Ein Kleinkredit reicht oft aus, um eine Kaution zu bezahlen. Dabei handelt es sich um ein Darlehen in Höhe von wenigen Tausend Euro. Die Zinssätze variieren je nach Anbieter und Laufzeit des Kredits. Je länger die Laufzeit, desto geringer sind in der Regel die monatlichen Beträge zur Rückzahlung des Kredits. Allerdings sind die Kosten für die Kreditaufnahme bei kürzeren Laufzeiten meist geringer.
Welche Alternativen gibt es zur direkten Zahlung der Kaution?
Es gibt verschiedene Wege, Mietsicherheit zu gewährleisten, wenn man die Mietkaution nicht direkt auf das Mietkautionskonto zahlen möchte:
- Ratenzahlung: Das Gesetz erlaubt es Mietern und Mieterinnen, die Kaution in Raten zu bezahlen. Laut § 551 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) haben Mieter:innen das Recht, den Betrag in drei gleichen Monatsraten zu zahlen. Die erste Rate zahlen Sie zu Mietbeginn, die weiteren Raten in den beiden folgenden Monaten.
- Mietkautionsdepot: Bei einem Mietkautionsdepot können Sie Ihre Mietkaution zum Beispiel in Investmentfonds anlegen. Die meisten Anbieter verlangen eine feste jährliche Pauschale für die Kontoführung. Alternativ können Sie ein Depot auch nutzen, um eine zukünftige Kautionszahlung anzusparen. Hier müssen Sie nur frühzeitig beginnen, um von den anfallenden Zinsen zu profitieren.
- Wertpapiere: Anstatt einer Kaution zu zahlen, können Sie als Mieter:in Wertpapiere als Sicherheit hinterlegen. Dazu gehören Aktien, Anleihen, ETFs, Zertifikate und Optionsscheine. Als Mieter:in verpfänden Sie diese Papiere an den oder die Vermieter:in. Das Pfandrecht nach § 1293 und § 1205 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) setzt voraus, dass der oder die Mieter:in der vermietenden Person die Wertpapiere übergeben muss und dass beide Parteien sich einig sind, dass das Pfandrecht entstehen soll. Diese Form der Mietsicherheit für Vermieter:innen ist nicht ohne Risiko: Verliert die Geldanlage an Wert, verringert sich auch die Mietsicherheit für die Vermieter:innen. Für diesen Fall sollten Mieter:innen und Vermieter:innen im Vertrag ein Vorgehen festlegen.
- Mietkautionsbürgschaft: Für eine Mietkautionsbürgschaft benötigen Sie einen Mietbürgen oder eine Mitbürgin. Das kann ein Unternehmen oder eine Privatperson wie Freunde oder Eltern sein. Die Bürgschaft können auch mehrere Personen übernehmen. Der Bürge oder die Bürgin steht vertraglich dafür ein, für Schadensersatzansprüche des Vermieters oder der Vermieterin aufzukommen. Die bürgende Person muss dafür im Voraus nachweisen, dass sie finanziell in der Lage ist, für die Forderungen aufzukommen.
- Mietkautionsversicherung: Eine Mietkautionsversicherung ist ähnlich wie eine Bürgschaft eine vertragliche Sicherheit für Vermieter:innen. In diesem Fall gilt die Versicherung als Bürge. Der oder die Mieter:in schließt zu Beginn des Mietverhältnisses eine Mietkautionsversicherung ab und zahlt monatliche Versicherungsbeiträge anstelle einer Kaution. Der Versicherungsbeitrag ist abhängig vom Versicherungsanbieter und der vom Vermieter oder der Vermieterin geforderten Kautionshöhe. Der Beitrag für eine Mietkautionsversicherung startet in der Regel bei 25 Euro pro Jahr. Nach Abschluss der Versicherung erhält die versicherte Person eine Bürgschaftsurkunde des Versicherers, die sie dem Vermieter oder der Vermieterin übergibt.
Gilt die Mietkautionsversicherung der Allianz in ganz Deutschland?
Ja, die Mietkautionsversicherung der Allianz gilt für Mietkautionszahlungen in ganz Deutschland. Somit können Sie deutschlandweit ohne Kaution mieten, wenn Sie die Mietkautionsversicherung abschließen und Ihr:e Vermieter:in diese als Sicherheit akzeptiert. Wichtig: Wir sichern nur privat bzw. überwiegend privat genutzten Wohnraum ab.
Beziehen Sie eine Zweitwohnung im Ausland, benötigen Sie eine Mietkautionsversicherung im Zielland, wenn das die Regelungen vor Ort zulassen. Informieren Sie sich über die Kautionskonditionen im jeweiligen Land und prüfen Sie, ob und in welchem Umfang Kautionsforderungen üblich sind.