Was ist ein Mietkautionskonto?
Ein Mietkautionskonto ist ein Konto, auf das Mieter:innen bzw. Vermieter:innen die Mietkaution hinterlegen und dient dazu, das Geld vor einem unberechtigten Zugriff zu bewahren. Wenn die vermietende Person vom Mieter oder der Mieterin beim Bezug der Wohnung eine Kaution einfordert, darf diese laut § 551 im BGB nicht einfach das Girokonto der vermietenden Person überwiesen werden, sondern es muss – getrennt vom privaten Vermögen – auf ein Kautionskonto eingezahlt werden. Das Geld soll den Vermieter oder die Vermieterin absichern, falls bei Auszug des Mieters oder der Mieterin noch Mietschäden zu begleichen sind. Unter Mietschäden fallen z. B. von Mieter:innen verursachte Schäden in der Wohnung, nicht gezahlte Mieten oder noch zu erwartende Nachzahlungen bei der Betriebskostenabrechnung. Die Kautionsforderung darf den Betrag von drei Nettokaltmieten nicht übersteigen.
Info: Anstatt von Mietkautionskonto, spricht man auch synonym von "Mietkautionssparbuch" oder "Kautionssparbuch".
Was muss bei einem Kautionskonto beachtet werden?
Banken unterscheiden in der Regel, ob das Kautionskonto von der vermietenden oder der mietenden Person eröffnet wird:
- Vermieter:innen: Wenn Sie als Vermieter:in das Kautionskonto eröffnen, sprechen Banken von einem Treuhandkonto. Anders als bei einem Eigenkonto liegt auf dem Treuhandkonto fremdes Kapital. Das bedeutet: Als Vermieter:in sind nicht Sie Eigentümer:in des Vermögens auf dem Konto, sondern Ihr:e Mieter:in. Sie verwalten das Konto nur.
- Mieter:innen: Auch als Mieter:in können Sie ein Kautionskonto eröffnen und die Kaution darauf einzahlen, wenn Ihr:e Vermieter:in damit einverstanden ist. Anschließend verpfänden Sie das Konto an den oder die Vermieter:in. Als Mieter:in können Sie auch einen Freistellungsauftrag für die Zinseinnahmen erteilen. Dann müssen Sie keine Steuern auf die Zinserträge zahlen. Das ist nicht möglich, wenn der oder die Vermieter:in das Konto eröffnet.
Unabhängig davon, wer das Geld anlegt: Die Kaution muss getrennt vom privaten Vermögen der mietenden oder der vermietenden Person angelegt werden. Solange das Mietverhältnis besteht, dürfen weder Vermieter:innen noch Mieter:innen auf das Kautionsgeld zugreifen.
Welche Vor- und Nachteile hat ein Mietkautionskonto?
Ein Mietkautionskonto hat für beide Mietparteien sowohl Vorteile als auch Nachteile. Es bietet Sicherheit, aber keine Flexibilität. Ob ein Kautionskonto für Mieter:innen oder Vermieter:innen sinnvoll ist, hängt davon ab, welcher dieser beiden Faktoren ihnen wichtiger ist.
Die Vorteile eines Mietkautionskontos sind:
- Der Kautionsbetrag wird verzinslich angelegt. Beim Auszug wird der Betrag mit den Zinsen der mietenden Person ausgezahlt – sofern keine Schäden vorliegen.
- Der oder die Vermieter:in hat die Sicherheit, dass im Falle von Mietschäden die anfallenden Kosten bis zur Höhe der Kautionszahlung abgedeckt sind.
- Nach Auszug kann die mietende Person den Kautionsbetrag – sofern er vollständig zurückgezahlt wird – für die Mietkaution der neuen Wohnung nutzen. Das heißt: Sie muss die Investition nur einmal leisten.
Die Nachteile eines Mietkautionskontos sind:
- Für Mieter:innen entsteht eine finanzielle Belastung. Das Geld, das sie für die Kaution gezahlt haben, ist im Kautionskonto gebunden und fehlt ihnen.
- Nach Kündigung des Mietverhältnisses hat die vermietende Person bis zu sechs, teilweise sogar bis zu zwölf Monate Zeit, die hinterlegte Summe zurückzuzahlen.
- Banken erheben bei Eröffnung des Mietkautionskontos eine Gebühr zwischen 15 und 50 Euro. Die Gebühr trägt der oder die Kontoinhaber:in.
Wie funktioniert ein Mietkautionskonto?
Welche Unterlagen werden für ein Mietkautionskonto benötigt?
Was kostet ein Mietkautionskonto?
Welche Alternativen gibt es zum Mietkautionskonto?
Mietkautionsbürgschaft
Mietkautionsversicherung
Mietkautionsdepot
Wie kann ein Mietkautionskonto aufgelöst werden?
Möchten Sie als Mieter:in bei Beendigung des Mietverhältnisses Ihr Kautionskonto auflösen, müssen Sie das bei Ihrer Bank beantragen. Dazu benötigt die Bank Ihren Personalausweis und eine Kontofreigabe des Vermieters oder der Vermieterin, da das Konto bei Eröffnung an den Vermieter oder an die Vermieterin verpfändet wurde. Erhebt der oder die Vermieter:in jedoch Ansprüche, z. B. weil es Schäden in der Wohnung oder noch offene Mietzahlungen gibt, kann er die Kaution oder einen Teil davon zurückhalten, bis die Schäden beglichen sind. Ohne Freigabe des Vermieters zahlt die Bank das Kautionsgeld inklusive Zinsen nicht aus.
Alternativ kann auch der oder die Vermieter:in das Kautionskonto auflösen. Wenn er oder sie berechtigte Ansprüche aus dem Mietverhältnis hat. Die vermietende Person muss dann dem oder der Mieter:in eine Abrechnung zustellen, in der sie aufschlüsselt, aus welchem Grund sie welchen Betrag einbehält. Im Streitfall entscheidet ein Gericht, wem welcher Anteil der Kaution zusteht.
Welche Kündigungsfrist gilt für ein Mietkautionskonto?
Wie wird ein Mietkautionskonto verzinst und wem stehen die Zinsen zu?
Wenn Mieter:innen oder Vermieter:innen das Kautionsgeld auf einem Mietkautionskonto anlegen, gibt es in der Regel Zinsen für das eingezahlte Geld. Der genaue Zinssatz ist abhängig vom jeweiligen Kreditinstitut, bei der das Konto eröffnet wurde.
Die Mietkautions-Zinsen gehören der mietenden Person. Nach Beendigung des Mietverhältnisses zahlt die Bank die Kaution – sofern der oder die Vermieter:in keine Forderungen erhebt – zusammen mit den Zinsen an den Mieter oder an die Mieterin aus.