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Das Mietkautionskonto ist ein spezielles Konto oder Spar­buch, auf das Ver­mieter:innen oder Mieter:innen die Miet­kaution über­weisen oder bar ein­zahlen. Das ein­ge­zahlte Geld wird in einem für die Höhe der Geld­anlage üblichen Zins­satz verzinst. Nach Aus­zug aus der Wohnung wird das Geld – sofern keine Schäden ent­standen sind – an den Mieter oder die Mieterin zurück­gezahlt.

Ein Mietkautionskonto ist ein Konto, auf das Mieter:innen bzw. Vermieter:innen die Miet­kaution hinter­legen und dient dazu, das Geld vor einem unberechtigten Zugriff zu bewahren. Wenn die vermietende Person vom Mieter oder der Mieterin beim Bezug der Wohnung eine Kaution einfordert, darf diese laut § 551 im BGB nicht einfach das Girokonto der vermietenden Person überwiesen werden, sondern es muss – getrennt vom privaten Vermögen – auf ein Kautions­konto einge­zahlt werden. Das Geld soll den Vermieter oder die Vermieterin absichern, falls bei Auszug des Mieters oder der Mieterin noch Miet­schäden zu begleichen sind. Unter Miet­schäden fallen z. B. von Mieter:innen verursachte Schäden in der Wohnung, nicht gezahlte Mieten oder noch zu erwartende Nach­zahlungen bei der Betriebs­kosten­abrechnung. Die Kautions­forderung darf den Betrag von drei Netto­kaltmieten nicht übersteigen.

Info: Anstatt von Mietkautions­konto, spricht man auch synonym von "Miet­kautions­sparbuch" oder "Kautions­sparbuch".

Banken unterscheiden in der Regel, ob das Kautions­konto von der vermietenden oder der mietenden Person er­öffnet wird:

  • Vermieter:innen: Wenn Sie als Ver­mieter:in das Kautions­konto eröffnen, sprechen Banken von einem Treu­hand­konto. Anders als bei einem Eigen­konto liegt auf dem Treu­hand­konto fremdes Kapital. Das bedeutet: Als Ver­mieter:in sind nicht Sie Eigen­tümer:in des Ver­mögens auf dem Konto, sondern Ihr:e Mieter:in. Sie ver­walten das Konto nur.
  • Mieter:innen: Auch als Mieter:in können Sie ein Kautions­konto er­öffnen und die Kaution darauf ein­zahlen, wenn Ihr:e Ver­mieter:in damit einver­standen ist. Anschließend ver­pfänden Sie das Konto an den oder die Ver­mieter:in. Als Mieter:in können Sie auch einen Frei­stellung­sauftrag für die Zins­ein­nahmen erteilen. Dann müssen Sie keine Steuern auf die Zins­erträge zahlen. Das ist nicht möglich, wenn der oder die Ver­mieter:in das Konto eröffnet.

Unabhängig davon, wer das Geld anlegt: Die Kaution muss getrennt vom privaten Ver­mögen der mietenden oder der ver­mietenden Per­son angelegt werden. Solange das Miet­verhältnis besteht, dürfen weder Ver­mieter:innen noch Mieter:innen auf das Kautions­geld zugreifen.

Ein Miet­kautions­konto hat für beide Miet­parteien sowohl Vor­teile als auch Nach­teile. Es bietet Sicher­heit, aber keine Flexi­bilität. Ob ein Kautions­konto für Mieter:innen oder Ver­mieter:innen sinn­voll ist, hängt davon ab, welcher dieser beiden Faktoren ihnen wichtiger ist.

Die Vorteile eines Miet­kautions­kontos sind:

  • Der Kautionsbetrag wird verzinslich angelegt. Beim Aus­zug wird der Betrag mit den Zinsen der mietenden Person aus­gezahlt – sofern keine Schäden vorliegen.
  • Der oder die Vermieter:in hat die Sicher­heit, dass im Falle von Miet­schäden die an­fallenden Kosten bis zur Höhe der Kautions­zahlung abgedeckt sind.
  • Nach Auszug kann die mietende Person den Kautions­betrag – sofern er voll­ständig zurück­gezahlt wird – für die Miet­kaution der neuen Wohnung nutzen. Das heißt: Sie muss die Investition nur einmal leisten.

Die Nachteile eines Mietkautions­kontos sind:

  • Für Mieter:innen entsteht eine finanzielle Belastung. Das Geld, das sie für die Kaution gezahlt haben, ist im Kautions­konto gebunden und fehlt ihnen.
  • Nach Kündigung des Miet­verhältnisses hat die vermietende Person bis zu sechs, teil­weise sogar bis zu zwölf Monate Zeit, die hinter­legte Summe zurück­zuzahlen.
  • Banken erheben bei Eröffnung des Miet­kautions­kontos eine Gebühr zwischen 15 und 50 Euro. Die Gebühr trägt der oder die Konto­inhaber:in.
Wie ein Mietkautionskonto funktioniert, hängt von den Bedingungen der Bank ab, die das Kautions­konto anbietet. Häufig bieten Haus­banken, also die Bank, bei der ein Bank­kunde oder eine Bankkundin den größten Teil seiner oder ihrer finanziellen Trans­aktionen durchführt, besondere Konditionen für ihre Stamm­kunden und Stammkundinnen an.
Zur Eröffnung eines Miet­kautions­kontos benötigt die Bank (bei beiden Miet­parteien) Ihr Ausweis­dokument (z. B. einen gültigen Personal­ausweis), Ihre Steuer­identi­fikationsnummer – kurz Steuer-ID – und gegeben­enfalls den Miet­vertrag. Die Doku­mente braucht das Institut un­ab­hängig davon, ob Sie als Ver­mieter:in oder Mieter:in das Miet­kautions­konto eröffnen.
Die Kosten für ein Miet­kautions­konto variieren je nach Anbieter. Bei Eröffnung des Kontos verlangen Banken in der Regel eine Gebühr zwischen 15 und 50 Euro. Die Kosten trägt der Konto­inhaber oder die Kontoinhaberin. Manche Banken bieten auch ein kosten­loses Konto für Miet­kaution an.
Als Alternative zum Miekautionskonto können Sie zum Beispiel anstelle einer Barkaution dem Vermieter oder der Vermieterin in Form einer Bürgschaft über Dritte eine Sicherheit bieten. So können Sie Mieten ohne Kaution zu zahlen. Wollen Sie sparen, kann sich ein Depot für Sie lohnen.

Mietkautionsbürgschaft

Eine Miet­kautions­bürgschaft ist eine rechts­verbind­liche Verein­barung zwischen Mieter:innen, Ver­mieter:innen und einer bürgenden Person. Der Bürge oder die Bürgin  steht anstelle einer Mietkaution als Sicherheit für den oder die Vermieter:in bei Schadens­ersatz­ansprüchen finanziell ein, maximal für Kosten bis zur gesetzlich fest­gelegten Höhe von drei Netto­monats­kalt­mieten.

Mietkautionsversicherung

Eine Miet­kautions­versicherung ist eine Form der Miet­kautions­bürgschaft. Anders als bei der Miet­kautions­bürgschaft ist die bürgende Person hier nicht die Bank, sondern eine Ver­si­che­rung. Der Mieter oder die Mieterin schließt in diesem Fall eine Ver­si­che­rung ab und muss daher keine Kau­tions­sum­me hinterlegen.  Statt­dessen zahlt er oder sie einen monatlichen oder jährlichen Versicherungs­beitrag, dessen Höhe von der ursprünglichen Miet­kautions­forderung abhängt. Je nach Versicherungs­anbieter starten die Beiträge ab ca. 25 Euro pro Jahr. Der oder die Ver­mieter:in erhält als Sicher­heits­nachweis von der Ver­si­che­rung eine Bürg­schafts­urkunde. Bei einer Bürg­schafts­urkunde der Allianz erhalten Sie Ihren Nach­weis bereits 24 Stunden nach Versicherungs­abschluss.

Mietkautionsdepot

Ein Miet­kautions­depot ermöglicht es der mietenden Person, ihre Miet­kaution beispiels­weise in Form von Invest­ment­fonds oder ETFs zu hinter­legen. Bei Invest­ment­fonds sammelt eine Invest­ment­gesell­schaft Geld von Anlegern oder Anlegerinnen und legt sie z. B. in Anleihen, Aktien, Roh­stoffen oder Immo­bilien an. Weil in viele Werte gleich­zeitig investiert wird, ver­teilt sich das Risiko für Anleger:innen. Dieses Wert­papier­depot können Sie an Ihren Ver­mieter oder Ihre Vermieterin als Miet­sicher­heit ver­pfänden. Aber: Bei dieser Form der Kapital­anlage besteht das Risiko, Ver­luste einzu­fahren.

Möchten Sie als Mieter:in bei Be­endigung des Miet­ver­hält­nisses Ihr Kautions­konto auf­lösen, müssen Sie das bei Ihrer Bank bean­tragen. Dazu benötigt die Bank Ihren Personal­aus­weis und eine Konto­freigabe des Vermieters oder der Vermieterin, da das Konto bei Er­öffnung an den Ver­mieter oder an die Vermieterin ver­pfändet wurde. Erhebt der oder die Ver­mieter:in jedoch An­sprüche, z. B. weil es Schäden in der Wohnung oder noch offene Miet­zahlungen gibt, kann er die Kaution oder einen Teil davon zurück­halten, bis die Schäden be­glichen sind. Ohne Frei­gabe des Ver­mieters zahlt die Bank das Kautions­geld inklusive Zinsen nicht aus.

Alternativ kann auch der oder die Vermieter:in das Kautions­konto auflösen. Wenn er oder sie berechtigte Ansprüche aus dem Miet­verhältnis hat. Die vermietende Person muss dann dem oder der Mieter:in eine Abrechnung zustellen, in der sie auf­schlüsselt, aus welchem Grund sie welchen Betrag ein­behält. Im Streit­fall entscheidet ein Gericht, wem welcher Anteil der Kaution zusteht.

In der Regel gibt es eine Kündigungs­frist von drei Monaten. Häufig ent­spricht das der Kündigungs­frist einer Miet­wohnung. Einzelne Banken können von dieser Frist auch abweichen und eine andere Kündigungs­frist fest­legen.

Wenn Mieter:innen oder Vermieter:innen das Kautions­geld auf einem Miet­kautions­konto an­legen, gibt es in der Regel Zinsen für das ein­ge­zahlte Geld. Der genaue Zins­satz ist ab­hängig vom jewei­ligen Kredit­institut, bei der das Konto er­öffnet wurde.

Die Miet­kautions-Zinsen gehören der mietenden Person. Nach Be­endigung des Miet­ver­hält­nisses zahlt die Bank die Kaution – sofern der oder die Ver­mieter:in keine Forderungen erhebt – zusammen mit den Zinsen an den Mieter oder an die Mieterin aus.

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