Was ist eine Barkaution?
Eine Barkaution ist ein Geldbetrag, den Mieter:innen vor Mietbeginn an den oder die Vermieter:in zahlt. Dieses Geld dient Vermieter:innen zur finanziellen Absicherung, falls nach Beendigung des Mietverhältnisses noch offene Forderungen bestehen. Diese können anfallen, wenn Mieter:innen bei Mietende Schäden in der Wohnung hinterlassen oder noch ausstehende Nebenkostenabrechnungen vorliegen. Der Begriff „Barkaution“ bedeutet nicht, dass Mieter:innen die Kaution in bar zahlen müssen. Der oder die Mieter:in kann die Mietkaution auch überweisen. Eine andere Vereinbarung zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen, eine Mietsicherheit zu hinterlassen, ist zulässig, darf aber nicht zum Nachteil des Mieters oder der Mieterin sein.
Laut § 551 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) muss die Barkaution für die Miete insolvenzfest und getrennt vom Privatvermögen des Vermieters oder der Vermieterin angelegt werden. Die Zinsen, die auf die angelegte Kaution anfallen, gehören dem oder der Mieter:in. Eine Ausnahme bilden Studenten- und Jugendwohnheime. Vermieter:innen sind hier nicht verpflichtet, die Kaution zu verzinsen. Diese Regelung soll Vermieter:innen dieser Einrichtungen vom bürokratischen Aufwand entlasten, der durch die Menge an Mietern und Mieterinnen, die oft wechseln, entsteht.
Wie hoch darf die Barkaution höchstens sein?
Wann wird die Zahlung der Kaution fällig?
Müssen Mieter:innen die Kaution bar bezahlen?
Nein, Mieter:innen sind nicht verpflichtet, die Kaution in bar zu zahlen, sie können die Kaution auch auf ein Konto überweisen. Eine Barzahlung ist zwar möglich, Vermieter:innen können jedoch nicht darauf bestehen, dass Mieter:innen die Kaution in bar übergeben. Bestehen Vermieter:innen darauf, die Kaution in bar zu erhalten, kann der Rechtsweg helfen.
Wenn Sie die Mietkaution in bar bezahlen möchten, sollten Sie von Ihrem Vermieter oder Ihrer Vermieterin eine Quittung über den Erhalt des Geldes erhalten. So haben Sie einen Nachweis für die Zahlung der Kaution. Ihr:e Vermieter:in darf das Geld nicht in bar lagern, sondern muss es auf ein Konto einzahlen oder anlegen. Auch dafür können Mieter:innen einen Nachweis verlangen.
Welche Alternativen gibt es zur Barkaution?
Wenn Sie als Mieter:in zu Beginn des Mietverhältnisses die Barkaution nicht in auf einmal zahlen können oder möchten, haben Sie noch folgende Alternativen:
- Ratenzahlung: Statt der einmaligen Kautionszahlung, können Sie die Kaution auch in drei Raten zahlen. Die erste Rate fällt dann zu Mietbeginn an. Die weiteren Raten in den beiden folgenden Monaten.
- Kleinkredit: Wenn Sie nicht genug Geld für die Mietkaution haben, können Sie einen Kleinkredit beantragen. Kleinkredite sind Ratenkredite mit kleiner Kreditsumme. Die Zinsen sind stark abhängig vom Anbieter und wie lange die Laufzeit der Rückzahlung ist.
- Mietkautionssparbuch: Ein Mietkautionssparbuch ist ein Sparbuch, das ähnlich funktioniert wie ein Mietkautionskonto. Der oder die Vermieter:in legt die Mietkaution dort separat von seinem übrigen Vermögen an und – falls es keine offenen Forderungen gibt – zum Ende des Mietverhältnisses mit den Zinsen ausgezahlt. Aufgrund der sehr niedrigen Zinsen werden Mietkautionssparbücher kaum noch verwendet.
- Mietkautionsbürgschaft: Hierbei handelt es sich um eine vertragliche Vereinbarung zwischen Mieter:in, Vermieter:in und einem Bürgen oder einer Bürgin. Ein Bürge oder eine Bürgin kann sowohl eine Privatperson oder eine Firma sein. Die bürgende Person oder Firma verpflichtet sich für Schadensersatzansprüche des Vermieters oder der Vermieterin aufzukommen, jedoch nur bis zur festgelegten Höhe der Kaution, also maximal drei Nettokaltmieten.
- Mietkautionsdepot: Ein Mietkautionsdepot ermöglicht Mietern und Mieterinnen, ihre Mietkaution in Investmentfonds, ETFs und andere Finanzprodukte anzulegen. Investmentfonds sind Anlageprodukte, bei denen eine Investmentgesellschaft Geld von Anlegern und Anlegerinnen sammelt und es in verschiedene Wertpapiere investiert, wie z. B. Anleihen, Aktien, Rohstoffe oder Immobilien. Diese Art der Geldanlage für Mietkautionen kann höhere Renditen als andere Anlageformen einbringen, birgt aber auch das Risiko eines Totalverlusts.
- Mietkautionsversicherung: Eine Mietkautionsversicherung fungiert als Bürgschaft für Mieter:innen. Anstatt zu Beginn des Mietverhältnisses hohe Kosten zu tragen, schließen Mieter:innen eine Versicherung ab. Sie zahlen regelmäßig einen Versicherungsbeitrag, der von der ursprünglichen Mietkautionsforderung abhängt. Die Beiträge beginnen bei den meisten Anbietern bei 25 Euro pro Jahr. Als Nachweis für die Sicherheit erhält der oder die Vermieter:in eine Bürgschaftsurkunde von der Versicherung. Bei der Allianz erhalten Vermieter:innen diesen Nachweis innerhalb von 24 Stunden nach Abschluss der Versicherung.
Wie läuft die Barkaution für Vermieter:innen ab?
Erhalten Vermieter:innen eine Barkaution von Mieter:innen, sind sie gesetzlich verpflichtet, das Geld getrennt von ihrem restlichen Vermögen auf einem eigens eröffneten Konto aufzubewahren. Meist ist das ein Mietkautionskonto mit entsprechenden Beschränkungen. Mietzahlungen oder andere Zahlungstransfers dürfen darüber nicht abgewickelt werden. Im Falle einer Barzahlung der Kaution sollten sowohl Mieter:innen als auch Vermieter:innen eine Quittung für das eingereichte Geld erhalten.
Nach Beendigung des Mietverhältnisses findet in der Regel eine Abnahme der Wohnung durch die vermietende Person oder durch sie beauftragte Dritte statt. Sind während der Mietdauer Schäden in der Wohnung entstanden, dient das Kautionsgeld in der Regel zur Zahlung der Kosten für die Reparaturarbeiten. Die Kostenaufstellung dafür muss der oder die Vermieter:in der mietenden Person mitteilen. Dasselbe gilt, wenn Mieter:innen eventuellen Nachzahlungen bei den Nebenkosten nicht nachkommen oder eine Mietforderungen nicht begleichen. Gibt es keine Schäden in der Wohnung und sind alle Rechnungen beglichen, geht die Kautionssumme inklusive angesammelter Zinsen an die Mieter:innen zurück. Für die Abwicklung der Kautionsrückzahlung haben Vermieter:innen bis zu sechs Monate Zeit.
Wann haben Vermieter:innen das Recht, auf die Kaution zuzugreifen?
Was passiert, wenn Mieter:innen die Barkaution nicht zahlen können?
Wenn der oder die Mieter:in zu Beginn des Mietverhältnisses die Barkaution nicht zahlen kann, gibt es mehrere Möglichkeiten: Der oder die Mieter:in kann der vermietenden Person eine Mietkautionsbürgschaft oder Mietkautionsversicherung als Mietsicherheit anbieten. In diesem Fall muss er oder sie selbst keine einmalige Kautionszahlung leisten. Alternativ kann er oder sie die Mietkaution in drei Monatsraten zahlen oder den Vermieter oder die Vermieterin bitten, die Zahlung der Kaution auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.
Erst wenn der oder die Mieter:in nach Abschluss des Mietvertrags weder der Kautionsforderung nachkommt noch Alternativen anbietet, darf der oder die Vermieter:in den Vertrag fristlos kündigen. Gemäß BGB (§ 569) liegt mit dem Nichtzahlen der Kaution ein wichtiger Grund vor, der eine außerordentliche Kündigung ermöglicht. Damit die vermietende Person die fristlose Kündigung durchsetzen kann, muss die Mietkaution im Vertrag festgelegt sein.
Was kann man tun, wenn Vermieter:innen ausschließlich eine Barzahlung verlangen?
Grundsätzlich können Vermieter:innen nicht erzwingen, dass Mieter:innen die Mietkaution in bar bezahlen. Eine rechtliche Grundlage dafür gibt es nicht. Eine Barzahlung ist jedoch möglich. Wenn Mieterin:innen die Mietkaution in bar zahlen möchten, sollte sie auf eine Quittung bestehen. Damit weist die vermietende Person nach, dass sie die Mietkaution erhalten hat. Nur so kann der oder die Mieter:in sichergehen, dass die Zahlung der Kaution in bar seriös ist.
Nach der Barzahlung müssen Vermieter:innen sich um eine insolvenzfeste Anlage des Geldbetrages sicherstellen. Das heißt, dass sie die Kaution separat von ihrem Privatvermögen und der Mietzahlung anlegen müssen. Im Falle einer Privatinsolvenz des Vermieters oder der Vermieterin gilt das Kautionsgeld dann nicht als Teil der Insolvenzmasse. Mieter:innen sollten einen Nachweis über die Anlage des Kautionsbetrages erhalten.