Volltilger­darlehen

Baufinanzierung mit vollständiger Tilgung
Die Beratung zu einer Baufinanzierung erfolgt ausschließlich durch Personen mit ausgewiesener Baufinanzierungs-Expertise. Deshalb wird Ihr:e Ansprechpartner:in vor Ort bei Bedarf eine Spezialistin oder einen Spezialisten der Allianz hinzuziehen.
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Ein Volltilgerdarlehen bzw. Darlehen mit Volltilgung bezeichnet eine Immobilien- oder Baufinanzierung, in der während einer Zinsfestschreibungszeit das Darlehen vollständig zurückgezahlt wird. Das bedeutet: Die Kreditnehmer:innen sind am Ende komplett schuldenfrei. Um ohne Restschuld zu finanzieren, bedarf es häufig einer langfristigen Zinsbindung bzw. Laufzeit von 20 bis 30 Jahren oder mehr. Das schützt Bauherren und Bauherrinnen sowie Immobilieneigentümer:innen vor einem zukünftigen möglicherweise gestiegenen Zinsniveau.
Die Allianz Baufinanzierung bietet Annuitätendarlehen mit Volltilgung als Erstfinanzierung oder Anschlussfinanzierung an. Ein Volltilgerdarlehen zu den Konditionen der Allianz können Sie mit dem Volltilgungsrechner unverbindlich berechnen. Sie lesen im Folgenden einen allgemeinen Ratgeber zum Volltilgerdarlehen. Die Allianz bietet nicht alle genannten Produkte und Varianten an.
Das Volltilgerdarlehen ist ein Darlehen mit einer Tilgung über die vereinbarte Laufzeit (Zinsbindung). Das bedeutet: Bei Vertragsende bleibt keine Restschuld übrig. Das gibt Zins- und Planungssicherheit bis zur letzten Rate. Eine Anschlussfinanzierung entfällt.
Eine Infografik zeigt den Verlauf der Ratenzahlungen eines Volltilgerdarlehens über die gesamte Laufzeit. Auf der y-Achse ist die Höhe der Rate dargestellt, während die x-Achse die Laufzeit abbildet. Die Raten setzen sich aus Zinsen und Tilgung zusammen. Zu Beginn der Laufzeit ist der Zinsanteil hoch und der Tilgungsanteil niedrig. Im Laufe der Zeit nimmt der Zinsanteil stetig ab, während der Tilgungsanteil entsprechend zunimmt. Am Ende der Laufzeit sind die Zinszahlungen minimal, und die Tilgungszahlungen machen den größten Teil der Rate aus. Das Ende der Zinsfestschreibung entspricht dabei dem Ende der Darlehenslaufzeit. Die Infografik verdeutlicht, dass die gesamte Darlehensschuld innerhalb der Zinsfestschreibungsdauer vollständig getilgt wird.
Volltilgerdarlehen zählen als Varianten des Annuitätendarlehens zu den Tilgungsdarlehen bzw. Abzahlungsdarlehen. Die Besonderheit: Die gesamte Darlehenssumme wird innerhalb einer Zinsfestschreibung, die bei einem Darlehen mit Volltilgung identisch mit der Laufzeit des Kredits ist, komplett zurückgezahlt. Der oder die Darlehensnehmer:in ist nach Ablauf der Zinsbindungsfrist schuldenfrei. Für eine solche Finanzierung ohne Restschuld sind lange Laufzeiten bzw. Zinsbindungen von 10 bis zu 40 Jahren möglich. Da viele Banken oft keine Darlehen mit einer längeren Zinsbindung als 20 oder 25 Jahre anbieten, können Sie sich als Bauherr:in oder Immobilienkäufer:in für eine langfristige Finanzierung auch an Versicherungen wenden, wie z. B. die Allianz. 
Während Sie beim Volltilgerdarlehen nach nur einer Finanzierungsrunde die ganze Darlehenssumme abbezahlt haben, bleibt beim Annuitätendarlehen zwar auch die monatliche Rate (Annuität) aus Zins und Tilgung über die gesamte erste Zinsbindungszeit konstant. Nach Ende der Zinsbindungsfrist besteht aber meist noch eine oft recht hohe Restschuld. Ein weiterer Unterschied: Bei klassischen Annuitätendarlehen vereinbaren Sie als Kreditnehmer:in mit Ihrem Anbieter eine anfängliche Tilgung (z. B. 2%). Aus dieser errechnet sich anhand von Kreditsumme und Zinssatz die monatliche Rate und die Zinsbindungszeit wird festgelegt. Anders beim Volltilgerdarlehen: Hier stehen die Laufzeit für die vollständige Abzahlung des Darlehens und die benötigte Darlehenssumme im Vordergrund. Daraus ergeben sich dann die Tilgung sowie die Höhe der monatlichen Rate.
Generell gilt bei Volltilgerdarlehen: Je kürzer die Laufzeit (Zinsbindung oder Zinsbindungsfrist), desto höher der Tilgungssatz und die monatliche Rate (Zins + Tilgung). Gleichzeitig belohnen Banken und insbesondere Lebensversicherungen höhere Tilgungsraten (bzw. einen höheren Tilgungssatz) in der Regel mit Zinsrabatten. Das heißt: Bei kürzerer Laufzeit profitieren Sie meist auch von einem günstigeren Zinssatz.
Ein Volltilgerdarlehen als Anschlussfinanzierung hat den Vorteil, dass keine Restschuld bleibt. Sie müssen bis zur vollen Entschuldung nur noch eine Zinsbindung abschließen. Eine nochmalige Anschlussfinanzierung entfällt. Da Sie in Ihrer ersten Zinsbindung bzw. Finanzierungsrunde bereits einen Teil des Darlehens getilgt haben, können Sie sich jetzt zudem eine etwas höhere Tilgung leisten und damit schneller zurückzahlen. So wird die Finanzierung für Sie noch günstiger. Da lohnt eine längere Zinsbindung. Der Aufwand einer erneuten Anbietersuche und lange Vertragsverhandlungen entfallen. Sie sparen Zeit und Kosten.
Das Allianz VolltilgerDarlehen bietet Ihnen Zins- und Planungssicherheit dank gleichbleibender Raten bis zur vollständigen Rückzahlung der Darlehenssumme. Es schützt Sie vor einem möglichen zukünftigen höheren Zinsniveau und eignet sich sowohl für Neufinanzierungen als auch für Anschlussfinanzierungen.
Eine Sondertilgung ist bei Volltilgerdarlehen eher die Ausnahme. Warum? Bei einer Volltilgung steht der Tag der vollständigen Rückzahlung des Darlehens bei Vertragsunterzeichnung fest. Weil der Tilgungssatz genau auf diese Zeit berechnet ist, sollten während der Rückzahlungsphase keine Änderungen vorkommen. Manche Kreditgeber bieten dennoch die Möglichkeit einer jährlichen Sondertilgung an und berechnen dann jeweils den Tilgungssatz neu. Eine Sondertilgung führt zu einer Verkürzung der Darlehenslaufzeit. Auch das VolltilgerDarlehen der Allianz bietet die Möglichkeit, Sondereinnahmen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld oder andere Prämien als Sondertilgung in die Finanzierung der eigenen vier Wände zu investieren. Darüber hinaus können je nach Vertrag weitere Sonderkonditionen, wie ein tilgungsfreies Jahr, ein Tilgungssatzwechsel oder die Tilgungsaussetzung in besonderen Lebenslagen vereinbart werden.
Vorteile und Nachteile der Volltilgung: Die Immobilien- oder Baufinanzierung über ein Darlehen mit Volltilgung eignet sich besonders für Kredit- oder Darlehensnehmer:innen, die ihr Darlehen ohne Restschuld zügig abzahlen und kein Zinsänderungsrisiko eingehen wollen.
  • Finanzieren garantiert ohne Restschuld
  • Zins- und Planungssicherheit bis zur vollständigen Rückzahlung
  • raschere Abzahlung der Schulden wegen höherer Tilgung
  • Schutz vor künftigen Zinserhöhungen durch lange Zinsbindung
  • konstante Raten bis zum Ende der Zinsbindungsfrist
  • Flexibilität durch Kündigungsmöglichkeit nach 10 Jahren
  • geeignet für Neu- und Anschlussfinanzierungen

Die aktuellen Bauzinsen für Volltilgerdarlehen der Allianz Baufinanzierung finden Sie in dieser Zinstabelle. Mit dem Allianz Zins-Abonnement werden Sie immer dann benachrichtigt, wenn sich die Zinsen ändern. Mit dem Bauzinsrechner können Sie Ihren Bauzins und Ihre monatliche Rate für Ihre Allianz Baufinanzierung berechnen.

Viele Banken gewähren Volltilgerdarlehen nur bis zu einer Laufzeit von 25 Jahren. Attraktivere Konditionen und längere Zinsbindungen von 30 oder sogar 40 Jahren erhalten Sie in der Regel bei Versicherungen wie beispielsweise der Allianz. Flexibilität bietet ein Allianz VolltilgerDarlehen auch während der Zinsbindung abhängig von der Lebenslage.

Beim Volltilgerdarlehen ist die Zinsbindungsfrist identisch mit der Laufzeit des Darlehens. Die Möglichkeit für einen Anbieterwechsel zum Ende der Sollzinsbindung haben Sie deshalb beim Volltilgerdarlehen nicht. Sonst gelten beim Volltilgerdarlehen die gleichen Regelungen für Kündigung und Umschuldung wie für andere Darlehensverträge mit gebundenem Sollzinssatz: Sie haben ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht nach 10 Jahren (§ 489 BGB). Die Kündigungsfrist beträgt dabei sechs Monate. Nach Ablauf dieser Frist können Sie die Restschuld der Darlehenssumme ganz oder teilweise zurückzahlen. Sie können ein Volltilgerdarlehen nur dann vorzeitig kündigen, wenn Sie die finanzierte Immobilie verkaufen (berechtigtes Interesse). Bei einer vorzeitigen Kündigung müssen Sie, auch wenn Sie ein berechtigtes Interesse an der Kündigung haben, dem Darlehensgeber eine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen.

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