Mit einer privaten Pflegeversicherung können Sie auch bei Pflegebedürftigkeit ein selbstbestimmtes Leben führen. Die Versicherung verschafft Ihnen im Pflegefall die notwendige finanzielle Sicherheit und garantiert Unterstützung. Damit entlasten Sie sich selbst und auch Ihre Angehörigen. Bedenken Sie zudem: Je früher Sie eine Pflegezusatzversicherung abschließen, desto günstiger ist Ihr Beitrag.
Die Pflegepflichtversicherung zahlt nur einen Teil Ihrer Kosten
Die Pflege durch Fachkräfte (z. B. durch die Hilfe von "polnischen Pflegekräften") ist teuer – aber sie stellt auch eine große Erleichterung für Ihre Angehörigen dar. Die Pflegepflichtversicherung zahlt allerdings nur einen Teil der aufkommenden Pflegekosten. Dieser Anteil hängt ab vom jeweiligen Pflegegrad und der Art der Pflege (ambulant oder stationär). Für die restlichen Kosten müssen Sie selbst aufkommen; es sei denn, Sie haben eine Zusatzversicherung, die hier einspringt. So werden Sie wie auch Ihre Angehörigen nicht zusätzlich finanziell belastet. Ihre Rücklagen bleiben länger erhalten, für spätere Ausgaben oder als Erbe für diejenigen, die Ihnen am nächsten stehen.
Selbstbestimmung im Pflegefall
Eine Pflegepflichtversicherung ist Ihr Basisschutz für den Fall, dass Sie pflegebedürftig werden. Damit Sie im Pflegefall aber das ganze Spektrum möglicher Pflegeleistungen nutzen können, brauchen Sie eine zusätzliche Absicherung.
Die private Pflegevorsorge ermöglicht Ihnen zum Beispiel selbst zu bestimmen, wie und wo Sie gepflegt werden. Zudem können Sie, solange es geht, in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben - entdecken Sie auch unseren Ratgeber "Häusliche Pflege".
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150 €
wählbar
Mit dem Allianz PflegetagegeldBest stehen Ihnen jederzeit umfangreiche Service- und Assistanceleistungen zur Verfügung – nicht nur im Pflegefall.
Sie und Ihre nahen Angehörigen (Eltern, Kinder, Enkel, Groß- und Schwiegereltern, Ehe- oder Lebenspartner) können Leistungen in Anspruch nehmen, etwa persönliche Beratung rund um die Pflege und Vermittlung von Pflegeservices. Nutzen Sie für Hilfeleistungen die persönliche Beratung bei unserem Partner-Dienstleister WDS.Care.
Von Pflegebedürftigkeit spricht man, wenn Sie sich im Alltag nicht mehr alleine versorgen können und deshalb Hilfe bei alltäglichen Aufgaben benötigen, etwa beim Duschen oder Essen. Dabei ist es unwichtig, ob diese Hilfsbedürftigkeit durch körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigungen entsteht.
Sie erhalten einen Pflegegrad, wenn Sie mindestens sechs Monate lang entsprechende Hilfe brauchen. Für die dann benötigten Versicherungsleistungen stellen Sie einen Antrag bei der gesetzlichen Pflegekasse oder der privaten Pflegepflichtversicherung.
Nun werden Ihre Selbstständigkeit und Hilfsbedürftigkeit in sechs Bereichen geprüft. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) übernimmt dies für die gesetzlichen Krankenkassen, die Gesellschaft „MEDICPROOF“ für privat Versicherte. Bewertet werden:
Auf Grundlage der Einschätzung der genannten Punkte durch den medizinischen Dienst werden Sie in einen von fünf Pflegegraden eingestuft. Innerhalb eines Pflegegrads erhalten alle Versicherten gleiche Leistungen – abhängig von der Art der Versorgung (ambulant oder stationär).
Mit dem PSG II sind aus drei Pflegestufen fünf Pflegegrade geworden. Dadurch sollen mehr Menschen Leistungen aus der Pflegekasse erhalten.
Trotz gewisser Fortschritte bleibt die Pflegepflichtversicherung nur ein Basisschutz. Eine Zusatzversicherung sorgt dafür, dass Sie auch im Pflegefall autonom weiterleben können und Ihre Angehörigen nicht finanziell belasten.
Sie können den Vertrag beispielsweise während einer Elternzeit oder Arbeitslosigkeit ruhen lassen und müssen keine Beiträge bezahlen. Bei Arbeitslosigkeit geht diese Pause bis zu einem Jahr, bei Elternzeit sind 12, 24 oder 36 Monate möglich.
Allerdings erhalten Sie in diesen Zeiträumen auch keine Leistungen.
Ab Pflegegrad 5 sind Sie von der Beitragszahlung komplett befreit und haben selbstverständlich weiterhin Anspruch auf alle Tarifleistungen.
Finden Sie einen Ansprechpartner in Ihrer Nähe.