Vermögens­wirk­same Leistungen

Ihre Altersvorsorge, bezahlt von Ihrem Arbeitgeber
Allianz Vermögenswirksame Leistungen: Zwei Geschäftsmänner sitzen gemeinsam in einer Cafeteria sitzen und unterhalten sich

Vermögenswirksame Leistungen (VL oder VwL) sind monatliche Arbeitgeberzahlungen bis zu 40 Euro, die in eine Sparform wie Fonds, Bausparvertrag oder Riester-Rente fließen. Bei bestimmten Einkommensgrenzen ist eine staatliche Förderung, die Arbeitnehmersparzulage, möglich. Nach sieben Jahren (sechs Jahre Einzahlung, ein Jahr Ruhezeit) kann das angesparte Kapital inklusive Zinsen und Gewinne frei genutzt werden.

Bei vermögenswirksamen Leistungen zahlt Ihnen Ihr Arbeitgeber monatlich zusätzlich zum Gehalt einen festen Betrag, meist bis zu 40 Euro. Die genaue Höhe der vermögenswirksamen Leistungen hängt vom Arbeitgeber und/oder dem für Sie geltenden Tarifvertrag ab. In der Regel liegt die Höhe der vermögenswirksamen Leistungen zwischen 6 und 40 Euro pro Monat.

Dieses Geld wird nicht direkt ausgezahlt, sondern in eine von Ihnen gewählte Anlageform investiert. Typische Anlageformen sind ein Bausparvertrag, ein Fondssparplan oder die Tilgung eines Baukredits. Auch VL-Lebensversicherungen als private Altersvorsorge sind möglich. Unter bestimmten Voraussetzungen wird die Anlage Ihrer VL auch staatlich gefördert.

Die Einzahlungen der VL erfolgen über sechs Jahre, anschließend folgt ein Ruhejahr. Nach insgesamt sieben Jahren, also nach Ablauf der sogenannten Sperrfrist, können Sie sich das angesparte Kapital inklusive Zinsen und Gewinne auszahlen lassen. Eine vorzeitige Kündigung von VL ist möglich, kann aber zum Verlust der staatlichen Förderung und zu Gebühren führen. Die Sperrfrist und die Rahmenbedingungen für VL sind im „Fünften Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer“ (5. VermBG) geregelt.

Wenn bestimmte Lebenssituationen eintreten wie Arbeitslosigkeit, Erwerbsunfähigkeit, Tod des Vertragsinhabers oder der Vertragsinhaberin, Heirat, dem Beginn einer selbstständigen Tätigkeit oder der Aufnahme einer beruflichen Weiterbildung ist eine vorzeitige Auszahlung Ihres angesparten VL-Guthaben möglich. In diesen Fällen können Sie bereits vor Ablauf der Sperrfrist von sieben Jahren auf Ihr Geld zugreifen, ohne die staatliche Förderung zu verlieren. Wichtig ist, dass Sie für den jeweiligen Grund einen entsprechenden Nachweis bei Ihrer Bank oder Bausparkasse einreichen. 

Wenn Ihr Arbeitgeber laut Vertrag oder Tarifvertrag zur Zahlung verpflichtet ist, die vermögenswirksamen Leistungen aber nicht zahlt, sollten Sie ihn zunächst darauf ansprechen und auf die Regelung hinweisen. Hilft das nicht, können Sie sich an den Betriebsrat, die Personalabteilung oder eine Gewerkschaft wenden. Im Zweifel können Sie die Leistungen auch rechtlich einfordern. 

Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen keine VL gezahlt hat, obwohl Sie einen Anspruch hatten, können Sie das Geld nachfordern. Wichtig: Sie haben dafür drei Jahre Zeit (§ 195 BGB). Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie davon wussten oder hätten wissen müssen.
Beispiel: Für nicht gezahlte VL aus 2022 können Sie die Nachzahlung bis 31. Dezember 2025 verlangen.

Vermögenswirksame Leistungen sind sinnvoll für Arbeitnehmer:innen, Auszubildende, Beamtinnen und Beamte, weil sie von freiwilligen Zahlungen des Arbeitgebers profitieren können, die unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich staatlich gefördert werden und einen strukturierten Vermögensaufbau ermöglichen. Besonders attraktiv sind VL für Berufseinsteiger:innen, Gering- und Durchschnittsverdienende, da sie durch die Kombination aus Arbeitgeberzahlung, eigenen Einzahlungen und staatlicher Förderung einen größeren Betrag anlegen können. Auch wenn der Arbeitgeber keine vermögenswirksamen Leistungen zahlt, kann ein VL-Vertrag sinnvoll sein, wenn Sie Anspruch auf die staatliche Arbeitnehmersparzulage haben.

Die rechtliche Grundlage für vermögenswirksame Leistungen bildet das „Fünfte Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer“ (5. VermBG). Dieses Gesetz regelt, unter welchen Voraussetzungen Arbeitnehmer:innen vermögenswirksame Leistungen bekommen können und welche Sparformen erlaubt sind. Arbeitgeber müssen diese Zahlungen aber nicht automatisch leisten. Sie sind nur dazu verpflichtet, wenn es im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung steht. Das Gesetz erklärt auch, wann Arbeitnehmer:innen eine staatliche Förderung wie die Arbeitnehmersparzulage bekommen können.

Für vermögenswirksame Leistungen gibt es eine staatliche Förderung in Form der Arbeitnehmersparzulage, damit Sie zusätzliches Vermögen aufbauen können. Die Arbeitnehmersparzulage hängt von der Höhe Ihres zu versteuernden Einkommens und der gewählten Anlageform ab.

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Anlageform Höhe der Förderung pro Jahr
Sparplan für Aktienfonds 20 % auf maximal 400 €, höchstens 80 €
Bausparvertrag 9 % auf maximal 470 €, höchstens 43 €
Tilgung eines Baukredits 9 % auf maximal 470 €, höchstens 43 €

Quelle: 5. Vermögensbildungsgesetz, Stand Dezember 2025

Bei einem Bausparvertrag erhalten Sie also als Arbeitgebersparzulage 9 Prozent von dem Geld, das Sie oder Ihr Arbeitgeber einzahlen. Wenn Sie beispielsweise im Jahr 470 Euro einzahlen, bekommen Sie 43 Euro extra vom Staat geschenkt. Zahlen Sie weniger ein, gibt es entsprechend weniger. Die 9 Prozent sind also einfach ein zusätzlicher Geldbetrag, den Sie auf Ihre Einzahlungen erhalten, maximal aber 43 Euro pro Jahr.

Sie bekommen diese Arbeitnehmersparzulage nur, wenn Ihr Einkommen unter bestimmten Grenzen liegt. Im Jahr 2025 liegen die Einkommensgrenzen bei 40.000 Euro für Singles und 80.000 Euro für Ehepaare. Die staatliche Förderung für VL beantragen Sie jedes Jahr mit Ihrer Steuererklärung, indem Sie im Mantelbogen (ESt 1A) das Kreuz bei „Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage“ setzen. Die Anlage VL müssen Sie nur dann ausfüllen, wenn Ihr Anbieter die Daten nicht elektronisch an das Finanzamt übermittelt hat. In den meisten Fällen übermitteln Banken, Bausparkassen oder Fondsgesellschaften die VL-Daten aber automatisch, wenn Sie Ihre Steuer-ID dort angegeben haben.

Im öffentlichen Dienst erhalten Vollzeitbeschäftigte meist 6,65 Euro vermögenswirksame Leistungen pro Monat. Anwärter:innen und Beschäftigte mit geringem Einkommen können bis zu 13,29 Euro erhalten. Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis voraussichtlich mindestens sechs Monate dauert. In manchen Bereichen, wie im Sparkassenbereich (TVöD-S), sind auch 40 Euro vermögenswirksame Leistungen im öffentlichen Dienst möglich. Die genaue Höhe und der Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen richten sich nach dem jeweiligen Tarifvertrag, zum Beispiel TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) oder TV-L (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder. Für Beamtinnen und Beamte gelten ähnliche Regelungen, die je nach Bundesland unterschiedlich sein können. Die VL werden über sieben Jahre in eine gesetzlich zugelassene Anlageform wie Bausparvertrag, Fondssparplan oder Altersvorsorge eingezahlt.

Vermögenswirksame Leistungen können Sie in verschiedene Anlageformen investieren. Welche Lösung am besten zu Ihnen passt, hängt von Ihren Sparzielen, Ihrer Risikobereitschaft und Ihrer Lebenssituation ab. Zu den wichtigsten Anlageformen für vermögenswirksame Leistungen zählen:

Ein VL-Bausparvertrag (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 VermBG) ist eine besonders sichere Möglichkeit, vermögenswirksame Leistungen anzulegen: Die monatlichen Einzahlungen fließen auf einen Bausparvertrag, der nach sechs Jahren Ansparphase und einem Ruhejahr ausgezahlt wird. Das angesparte Geld kann später für den Kauf einer Immobilie, den Bau, Renovierungen, Modernisierungen oder energetische Maßnahmen genutzt werden.

Neben der Arbeitnehmersparzulage gibt es oft die Wohnungsbauprämie, allerdings ist die Rendite gering und es fallen meist Abschlussgebühren an. Diese Anlageform eignet sich, wenn Sie Eigenkapital für eine Immobilie aufbauen möchten und Wert auf Sicherheit legen.

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Förderung Arbeitnehmersparzulage, Wohnungsbauprämie
Renditechance Niedrig
Risiko Sehr gering
Kosten/Gebühren Abschlussgebühr, Zinsen
Geeignet für Immobilienkäufer:innen
Besonderheiten Zinsgünstige Darlehen möglich

Mit vermögenswirksamen Leistungen kann ein bestehender Baukredit schneller abbezahlt werden, indem die VL-Zahlungen direkt zur Rückzahlung des Kredits verwendet werden. Dadurch sinken die Restschuld und die Zinskosten. Auch hier ist eine Arbeitnehmersparzulage möglich. Diese Anlageform ist vor allem für Immobilienbesitzer:innen mit laufendem Kredit attraktiv, weil sie risikoarm ist und direkt Geld spart.

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Förderung Arbeitnehmersparzulage
Renditechance Entsprechend dem Kredit
Risiko Gering
Kosten/Gebühren Keine
Geeignet für Kreditnehmer:innen
Besonderheiten Tilgung bestehender Bankkredite

Ein VL-Fondssparplan oder ETF-Sparplan bietet die höchsten Renditechancen, da die vermögenswirksamen Leistungen in Investmentfonds oder ETFs investiert werden dürfen (§ 2 Abs. 1 Nr. 2 VermBG), die am Kapitalmarkt teilnehmen. Die Arbeitnehmersparzulage beträgt hier bis zu 20 Prozent, allerdings gibt es Kursschwankungen und Kosten wie Depot- und Fondsgebühren. Diese Anlageform ist ideal, wenn Sie langfristig Vermögen aufbauen möchten und bereit sind, Schwankungen zu akzeptieren.

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Förderung Arbeitnehmersparzulage
Renditechance Hoch
Risiko Mittel bis hoch
Kosten/Gebühren Depotgebühr, Fondskosten
Geeignet für Renditeorientierte
Besonderheiten Schwankungen, hohe Förderung

Beim VL-Banksparplan werden die vermögenswirksamen Leistungen sicher und verzinst auf einem Sparkonto angelegt, die Rendite ist aber sehr niedrig und das Risiko praktisch nicht vorhanden. Eine Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie sind möglich, allerdings werden Banksparpläne nur noch selten angeboten. Diese Option ist vor allem für sehr sicherheitsorientierte Sparer:innen geeignet.

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Förderung Arbeitnehmersparzulage, Wohnungsbauprämie
Renditechance Sehr niedrig
Risiko Sehr gering
Kosten/Gebühren Kaum
Geeignet für Sicherheitsbewusste
Besonderheiten Kaum noch angeboten

Mit einer VL-Lebensversicherung werden die Einzahlungen für den Vermögensaufbau und einen zusätzlichen Versicherungsschutz genutzt. Allerdings hängt die Rendite von der Ausgestaltung ab und man sollte die  die Kosten im Blick behalten. Eine staatliche Förderung ist in der Regel nicht möglich. Diese Anlageform eignet sich, wenn Sie neben dem Sparen auch eine Absicherung für den Todesfall wünschen.

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Förderung Keine
Renditechance Mittel
Risiko Gering
Kosten/Gebühren Abschluss/Verwaltung
Geeignet für Vorsorgeinteressierte
Besonderheiten Kombi mit Versicherungsschutz

Mit VL können Sie Anteile an einer Wohnungsbaugenossenschaft kaufen, wodurch Sie als Sparer:in von jährlichen Dividenden und einem möglichen Wohnrecht profitieren. Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie sind möglich, die Rendite ist moderat und das Risiko gering. Diese Anlageform eignet sich, wenn Sie langfristig wohnen und gleichzeitig sparen möchten.

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Förderung Arbeitnehmersparzulage, Wohnungsbauprämie
Renditechance Mittel
Risiko Gering
Kosten/Gebühren Eintrittsgebühr
Geeignet für Wohninteressierte
Besonderheiten Wohnrecht möglich

VL können auch in Mitarbeiterkapitalbeteiligungsfonds oder Anteile an Kapitalgesellschaften investiert werden, wodurch Arbeitnehmer:innen direkt am Unternehmenserfolg beteiligt sind. Die Arbeitnehmersparzulage ist möglich und die Rendite kann hoch sein, das Risiko hängt aber von der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens ab. Diese Option ist besonders für Mitarbeiter:innen großer Unternehmen interessant.

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Förderung Arbeitnehmersparzulage
Renditechance Mittel bis hoch
Risiko Mittel
Kosten/Gebühren Fondkosten
Geeignet für Mitarbeiter:innen
Besonderheiten Beteiligung am Unternehmen

Vermögenswirksame Leistungen sind eine beliebte Möglichkeit, um mit der Unterstützung Ihres Arbeitgebers Vermögen aufzubauen. Doch wie bei jeder Geldanlage gibt es auch hier sowohl Vorteile als auch Nachteile, die Sie kennen sollten, bevor Sie sich entscheiden.

  • Arbeitgeberbeitrag: Ihr Arbeitgeber zahlt zusätzlich zu Ihrem Gehalt einen festen Betrag in Ihren VL-Vertrag ein, wie eine Art Extra-Gehalt.
  • Staatliche Förderung: Unter bestimmten Einkommensgrenzen können Sie die Arbeitnehmersparzulage vom Staat erhalten und so Ihre Ersparnisse weiter erhöhen.
  • Flexible Anlagemöglichkeiten: Sie haben die Wahl zwischen verschiedenen Anlageformen, wie Fondssparplan, Bausparvertrag oder Banksparplan. Auch eine VL-Lebensversicherung zur privaten Altersvorsorge sind mögliche Optionen.
  • Langfristiger Vermögensaufbau: VL-Verträge fördern die Spardisziplin und helfen Ihnen, über die Jahre kontinuierlich Vermögen aufzubauen.
  • Einstieg in Wertpapiere: VL bieten Ihnen einen einfachen und unkomplizierten Einstieg in den Wertpapiermarkt.
  • Sperrfrist: Das angesparte Geld ist in der Regel mindestens sechs Jahre plus ein weiteres Jahr gebunden und steht Ihnen in dieser Zeit nicht zur freien Verfügung.
  • Steuerpflicht: Die Erträge aus VL-Verträgen sind steuerpflichtig, wobei es bestimmte Freibeträge gibt.
  • Kosten und Gebühren: Für viele Sparverträge oder Anlageformen fallen Kosten und Gebühren an, die Ihre Rendite verringern können.
  • Risiko bei Wertpapieranlagen: Bei Anlagen in Fonds oder Aktien besteht das Risiko von Kursschwankungen und möglichen Verlusten.
  • Einkommensgrenzen für Förderung: Die staatliche Förderung erhalten nur Arbeitnehmer:innen, deren Einkommen unter bestimmten Grenzen liegt.

Ob sich vermögenswirksame Leistungen für Sie lohnen, hängt von Ihrer persönlichen Situation, Ihren Sparzielen und der gewählten Anlageform ab. 

Um vermögenswirksame Leistungen zu beantragen, müssen Sie zuerst einen Sparvertrag abschließen, zum Beispiel einen Bausparvertrag, Fondssparplan oder eine VL-Lebensversicherung, bei einem Anbieter abschließen. Anschließend erhalten Sie eine VL-Bescheinigung, die Sie zusammen mit dem Antrag auf vermögenswirksame Leistungen bei Ihrem Arbeitgeber einreichen, damit dieser die Überweisung einleitet. Für den Antrag von VL gibt es kein einheitliches Formular oder eine offizielle PDF. In der Regel stellt Ihnen die Personalabteilung das Antragsformular bereit.

Ja, Sie können auch ohne Arbeitgeberzuschuss vermögenswirksame Leistungen besparen, indem Sie selbst einzahlen. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn Sie Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage und/oder die Wohnungsbauprämie haben, denn diese staatlichen Förderungen erhalten Sie auch ohne VL vom Arbeitgeber. So funktioniert es:

  1. VL-fähigen Sparvertrag auswählen: Entscheiden Sie sich für einen geeigneten Vertrag, zum Beispiel einen Bausparvertrag, einen VL-Fondssparplan oder einen Banksparplan.
  2. Vertrag abschließen und Eigenzahlung vereinbaren: Schließen Sie den Vertrag ab und geben Sie an, dass Sie die monatlichen Beiträge selbst einzahlen möchten.
  3. Staatliche Förderung beantragen: Beantragen Sie die Arbeitnehmersparzulage und/oder die Wohnungsbauprämie direkt über Ihren Anbieter oder im Rahmen Ihrer Steuererklärung.

Wichtig zu wissen: Die Einzahlung in Ihren VL-Vertrag kann nicht direkt von Ihrem eigenen Konto erfolgen. Das Geld muss immer über Ihren Arbeitgeber überwiesen werden. Sie können Ihren Arbeitgeber aber bitten, den gewünschten Betrag von Ihrem Nettogehalt direkt in Ihren VL-Vertrag einzuzahlen, statt auf Ihr Konto. Ihr Arbeitgeber ist dazu verpflichtet (§ 11, 5. VermBG).

Vermögenswirksame Leistungen können nicht nur für Sie selbst, sondern laut § 3 VermBG auch für Angehörige angelegt werden. Sie können VL für Ihren Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin, Lebenspartner:in oder Ihre Kinder unter 17 Jahren nutzen. In bestimmten Fällen geht das auch für die eigenen Eltern. Für Angehörige ist aber nur eine einfache Bank-Sparform erlaubt. Geförderte Verträge wie Bausparverträge, Fondsanlagen oder auch die betriebliche Altersvorsorge sind für Angehörige nicht zulässig, weil diese nicht „über andere Personen“ abgeschlossen werden dürfen.

Vermögenswirksame Leistungen müssen Sie nicht in der Steuererklärung angeben, weil Daten zu Ihrem VL-Vertrag vom Anlageinstitut elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden. Ob vermögenswirksame Leistungen steuerfrei sind, hängt von der gewählten Anlageform ab. Bei manchen Varianten zahlen Sie während der Ansparphase keine Steuern, bei anderen werden Steuern direkt abgeführt. Nach der Auszahlung können Steuern auf die Erträge anfallen, vor allem bei Fonds oder Versicherungen. Sozialabgaben fallen bei der Auszahlung in der Regel nicht an, außer bei der betrieblichen Altersvorsorge.

Mit dieser Checkliste nutzen Sie Ihre vermögenswirksamen Leistungen optimal und sichern sich alle Fördermöglichkeiten:

  • Anspruch prüfen: Kontrollieren Sie Ihren Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder fragen Sie direkt beim Arbeitgeber nach, ob und wie viel VL Ihnen zustehen.
  • Förderung sichern: Prüfen Sie, ob Sie Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage haben. Achten Sie auf die Einkommensgrenzen und wählen Sie eine förderfähige Anlageform.
  • Passende Anlageform wählen: Vergleichen Sie Sparvertrag, Bausparvertrag, Fondssparplan und andere Anlageformen. Berücksichtigen Sie dabei Rendite, Risiko und Ihre persönlichen Ziele.
  • VL-Vertrag abschließen: Schließen Sie den VL-Vertrag bei einer Bank, Bausparkasse, Versicherung oder Fondsgesellschaft ab und geben Sie die Vertragsdaten Ihrem Arbeitgeber weiter.
  • Zahlungen kontrollieren: Überprüfen Sie regelmäßig, ob Ihr Arbeitgeber die VL korrekt und pünktlich einzahlt.
  • Steuerliche Vorteile nutzen: Beantragen Sie die Arbeitnehmersparzulage jährlich über Ihre Steuererklärung und achten Sie auf Fristen.
  • Sperrfrist beachten: Halten Sie die gesetzliche Sperrfrist ein, um die volle Förderung zu erhalten. Informieren Sie sich über Ausnahmen für eine vorzeitige Verfügung.
  • Regelmäßig überprüfen: Prüfen Sie Ihre VL-Verträge und Förderungen mindestens einmal im Jahr, um keine Vorteile zu verpassen.

Erhalten Sie vom Arbeitgeber nur einen kleinen VL-Anteil, können Sie den Betrag aus Ihrem Nettogehalt selbst aufstocken. Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber einfach den gewünschten Gesamtbetrag mit. Diesen muss er direkt in Ihren VL-Vertrag überweisen (§11, 5. VermBG), da die Einzahlung immer über den Arbeitgeber läuft. Das Aufstocken aus eigener Tasche lohnt sich besonders, wenn Sie Anspruch auf staatliche Förderung haben, da die Arbeitnehmersparzulage auf den gesamten eingezahlten Betrag berechnet wird – also auch auf den Anteil, den Sie selbst aus Ihrem Gehalt aufstocken.

Vermögenswirksame Leistungen können alternativ oder zusätzlich zu anderen Gehaltsteilen per Entgeltumwandlung in eine betriebliche Altersversorgung (bAV) eingezahlt werden. Ihr Arbeitgeber überweist die VL direkt in den bAV-Vertrag, zum Beispiel eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds.

Im Gegensatz zu anderen VL-Verträgen sind die Beiträge zur bAV innerhalb gesetzlicher Höchstgrenzen in der Ansparphase steuer- und sozialabgabenfrei. Im Gegensatz zu den anderen VL-Anlagen haben Sie also ein höheres Nettoeinkommen bzw. können für das gleiche Nettoeinkommen mehr Geld ansparen. Ihr Arbeitgeber steuert zusätzlich zu Ihrem eigenen Sparbetrag noch bis zu 15 % des umgewandelten Gehalts dazu, maximal bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze. Das ist gesetzlich so geregelt, sofern Ihr Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung Sozialabgaben einspart und es sich zum Beispiel um eine Direktversicherung handelt. Eine Förderung über eine Arbeitnehmersparzulage oder eine klassische Sperrfrist wie bei anderen VL-Anlagen gibt es aber bei der Entgeltumwandlung in eine bAV nicht.

  • Steuer- und Sozialabgabenersparnis in der Ansparphase (innerhalb der Höchstgrenzen)
  • Gesetzlicher Arbeitgeberzuschuss
  • Aufbau zusätzlicher Altersversorgung als Ergänzung zur gesetzlichen Rente, auch eine Absicherung der Arbeitskraft und der Hinterbliebenen ist grundsätzlich möglich
  • Wahl zwischen Auszahlung einer lebenslangen Rente und/oder Kapitalzahlung bei Rentenbeginn
  • Ihr Arbeitgeber kann die Beiträge als Betriebsausgaben absetzen
  • Keine Arbeitnehmersparzulage oder Wohnungsbauprämie vom Staat
  • Auszahlung erst im Rentenalter bzw. im Leistungsfall
  • Besteuerung der Leistungen im Alter mit einem in aller Regel günstigeren Steuersatz als im Erwerbsleben
  • Leistungen sind für in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte beitragspflichtig

Die bAV mit VL eignet sich besonders, wenn Sie gezielt für die Rente oder auch zum Beispiel für den Fall der Berufsunfähigkeit vorsorgen und von Steuervorteilen profitieren möchten.

Die vermögenswirksamen Leistungen können Sie nur bei eine:r Ansprechpartner:in vor Ort abschließen. Sprechen Sie mit uns über die Leistungen der Allianz vermögenswirksamen Leistungen. Gemeinsam finden wir eine geeignete Absicherung für Ihre individuelle Lebenssituation.

Häufige Fragen zu vermögenswirksamen Leistungen

Was ist die Arbeitnehmersparzulage?

Mit der Arbeitnehmersparzulage fördert der Staat die Vermögensbildung der Arbeitnehmer:innen zusätzlich mit einer Geldzulage. Das Vermögensbildungsgesetz sieht verschiedene Anlageformen der vermögenswirksamen Leistungen vor, allerdings erhalten Sie eine Arbeitnehmersparzulage nur bei einem Bausparvertrag oder einem Fondssparplan.

Ob Sie diese zusätzliche staatliche Förderung in Anspruch nehmen können, hängt von Ihrem Einkommen ab – und ob Sie alleinstehend oder mit Ihrem Ehegatten bzw. Ihrer Ehegattin, Lebenspartner oder Ihrer Lebenspartnerin zusammenveranlagt sind. Wenn Sie abhängig vom Produkt oberhalb der Einkommensgrenzen verdienen, erhalten Sie keine Arbeitnehmersparzulage.

Wichtiger Hinweis: Die Arbeitnehmersparzulage gilt nicht für eine Entgeltumwandlung in eine bAV.

Kann ich frei wählen, wie ich meine vermögenswirksamen Leistungen verwende?

Grundsätzlich entscheiden Sie unabhängig, wie Sie Ihre vermögenswirksamen Leistungen einsetzen. Je nachdem in welcher Vereinbarung der Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen geregelt ist, sind gegebenenfalls Besonderheiten zu beachten. Am besten Sie gehen auf Ihren Arbeitgeber/Ihre Personalabteilung zu.

 

Wie sicher sind meine vermögenswirksamen Leistungen in einer Lebensversicherung?

Bei Vertragsschluss weisen wir Ihnen ein Garantiekapital aus. Somit haben Sie Planungssicherheit. Durch die Verzinsung kann sich dieser Betrag auf das sogenannte Gesamtkapital erhöhen. Diese Verzinsung kann jedoch nicht garantiert werden.

Sind meine vermögenswirksamen Leistungen in der betrieblichen Altersversorgung geschützt?

Gesetzlich unverfallbare Anwartschaften auf eine betriebliche Altersversorgung können weder bei einer Insolvenz Ihres Arbeitgebers noch nach Ihrem Ausscheiden aus der Firma aufgelöst werden: Damit erhalten Sie auch dann Ihre zusätzliche Rente aus den vermögenswirksamen Leistungen, wenn Ihre Firma pleitegeht. Außerdem hat das vorhandene Vorsorgevermögen einer betrieblichen Altersversorgung keinen Einfluss auf die Ermittlung und Bemessung des Anspruchs auf Bürgergeld. Zudem gibt es für Leistungen der betrieblichen Altersversorgung einen Freibetrag bei der Grundsicherung im Alter.

Wie viel kann ich in einen VL-Vertrag einzahlen?

Sie können in einen VL-Vertrag bis zu 40 Euro monatlich einzahlen. Im Idealfall trägt Ihr Arbeitgeber diesen Betrag. Wenn Sie von ihm nicht die vollen 40 Euro erhalten, können Sie die Beiträge auch selbst aufstocken.

Wie werden Beiträge und Leistungen steuer- und sozialversicherungsrechtlich behandelt?

Das hängt von der Verwendung der vermögenswirksamen Leistungen ab.

Private Altersvorsorge

Wenn Sie für Ihre private Altersvorsorge eine VL-Lebensversicherung abschließen, zahlen Sie Ihre Beiträge aus dem versteuerten Nettoeinkommen. Dafür haben Sie später im Ruhestand eine Steuervergünstigung: Lief diese Versicherung mindestens 12 Jahre und sind Sie bei Auszahlung 62, wird der erwirtschaftete Ertrag der Lebensversicherung nur zu 50 Prozent versteuert. Sozialabgaben fallen keine an, sofern Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind.

Betriebliche Altersversorgung

Wenn Sie mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren, Ihre vermögenswirksamen Leistungen für eine betriebliche Altersversorgung zu verwenden, zum Beispiel für die Direktversicherung der Allianz, gewinnen Sie meist zwei Steuervorteile:

  1. Ihre Beiträge sind in gewissen Grenzen steuer- und gegebenenfalls sozialabgabenfrei: Sie sparen auf die eingezahlten Beiträge die Abgaben, denn Sie zahlen die Beiträge aus Ihrem Bruttoeinkommen.
  2. Im Gegenzug werden die Leistungen besteuert und bei Personen, die in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versichert sind, mit Sozialabgaben belegt. Ihr Vorteil: Der Steuersatz ist im Ruhestand oft deutlich niedriger als im Erwerbsleben.

Kann ich vermögenswirksame Leistungen kündigen?

Ja, Sie können die meisten VL-Verträge vor Ablauf kündigen. Beachten Sie aber, dass bei einer vorzeitigen Kündigung meist die staatliche Förderung entfällt und Gebühren anfallen können. Nach Ablauf der Sperrfrist (sechs Jahre Ansparphase plus ein Ruhejahr) können Sie den Vertrag ohne Nachteile kündigen und das Guthaben auszahlen lassen. Die genauen Bedingungen und eventuelle Kosten hängen vom jeweiligen Vertrag und Anbieter ab.

Dies gilt aber nicht für vermögenswirksame Leistungen, die in eine bAV umgewandelt werden.

Kann ich vermögenswirksame Leistungen rückwirkend beantragen?

Nein, eine rückwirkende Beantragung ist nicht möglich. Die VL-Zahlungen müssen vom Arbeitgeber direkt und laufend in den Vertrag eingezahlt werden.

Kann ich mehr als 40 € VL sparen?

Ja, Sie können den VL-Betrag aus eigenen Mitteln aufstocken. Der maximale Arbeitgeberzuschuss beträgt aber meist 40 Euro pro Monat.

Was passiert nach 6 Jahren VL sparen?

Nach sechs Jahren endet die VL Ansparphase. Es folgt meist ein Ruhejahr, danach können Sie sich das angesparte Kapital auszahlen lassen oder weiter sparen.

Das gilt aber nicht, wenn vermögenswirksame Leistungen in eine bAV umgewandelt werden.

Was passiert mit meinem VL-Vertrag bei Kündigung?

Wenn Sie kündigen oder Ihr Arbeitsverhältnis endet, bleibt Ihr VL-Vertrag grundsätzlich bestehen. Sie können den Vertrag entweder ruhen lassen oder aus eigenen Mitteln weiter besparen. Die staatliche Förderung erhalten Sie weiterhin, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen. Eine vorzeitige Kündigung des Vertrags ist auch möglich, kann aber zum Verlust der Arbeitnehmersparzulage und zu Gebühren führen. Prüfen Sie vorab, ob sich das Weiterführen oder eine vorzeitige Auszahlung lohnt.

Das gilt nicht, wenn Sie Ihre VL für eine betriebliche Altersversorgung nutzen.

Was muss ich bei einem Arbeitgeberwechsel beachten?

Bei einem Arbeitgeberwechsel können Sie Ihren bestehenden VL-Vertrag in der Regel einfach weiterführen. Teilen Sie Ihrem neuen Arbeitgeber die Vertragsdaten mit, damit er die VL-Zahlungen korrekt überweisen kann. Falls der neue Arbeitgeber keine VL zahlt, können Sie den Vertrag aus eigenen Mitteln weiter besparen. Wichtig: Die Einzahlung muss immer über den Arbeitgeber erfolgen, eine direkte Überweisung vom eigenen Konto ist nicht möglich.

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