Ein Wegeunfall ist ein Unfall auf direkten Wegen zwischen Arbeitsplatz und Zuhause – in diesem Fall leistet in der Regel die gesetzliche Unfallversicherung. Unfälle auf privaten Wegen sind gesetzlich nicht versichert. Dafür gibt es die private Unfallversicherung. Sie leistet bei dauerhaften körperlichen Einschränkungen mit einer einmaligen Kapitalleistung, um die finanziellen Folgen des Unfalls abzumildern – unabhängig von Ort und Zeitpunkt: Zum Beispiel, wenn Sie einen Zwischenstopp beim Bäcker, bei der Post oder für Arztbesuche einlegen. Diese gelten für die gesetzliche Unfallversicherung nicht als notwendige Umwege. Im Homeoffice, auf Montage oder auf Dienstreisen gelten besondere Regelungen, was ein Wegeunfall ist und wann der gesetzliche Unfallschutz greift.
Wegeunfall: Welche Versicherung greift?
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Was ist ein Wegeunfall?
Auf dem Weg aus ihrem Büro zur Bushaltestelle rutscht eine Mitarbeiterin auf dem vereisten Gehweg aus und verletzt sich am Fuß. Ein solcher Vorfall gilt als Wegeunfall. Damit ist ein Unfall gemeint, der sich auf dem direkten Weg zwischen Arbeitsplatz und dem Zuhause ereignet und damit als Arbeitsunfall zählt. Der gesetzliche Versicherungsschutz greift ab dem Moment, in dem man die Haustür verlässt, bis zum Betreten des Betriebs – und ebenso auf dem Rückweg. Auch notwendige Umwege, etwa um ein Kind zur Kita zu bringen oder eine Fahrgemeinschaft zu bilden, sind eingeschlossen. Private Abweichungen vom Arbeitsweg, wie Einkäufe, unterbrechen den Versicherungsschutz allerdings; in solchen Fällen greift gegebenenfalls nur eine private Unfallversicherung.
Der direkte Weg bei einem Wegeunfall ist der unmittelbare und kürzeste Weg zwischen dem privaten Zuhause und der Arbeitsstelle. Dieser Arbeitsweg ist über die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Er beginnt mit dem Durchschreiten der Außentür des Wohnhauses und endet beim Betreten des Betriebsgeländes beziehungsweise des Arbeitsplatzes. Verletzen Sie sich zum Beispiel, indem Sie über die Türschwelle Ihrer Haustür stolpern, gilt dies als Wegeunfall – auch wenn der Wegeunfall auf dem eigenen Grundstück passierte.
Fragen Sie sich also: Gilt der Wegeunfall ab Haustür oder Wohnungstür, ist die Antwort: In der Regel erst bei Verlassen der Haustür.
In wenigen Ausnahmen sind auch Unfälle gesetzlich versichert, die nicht auf dem direkten Arbeitsweg passieren. Darunter fallen Unfälle auf Umwegen, wenn Sie...
- ... Ihr Kind in eine Betreuungseinrichtung oder Lehranstalt bringen oder abholen, zum Beispiel in die Kita oder Schule
- ... Kolleginnen oder Kollegen abholen, mit denen Sie eine Fahrgemeinschaften zur Arbeit bilden
- ... verkehrsbedingt einen längeren, jedoch sinnvolleren Weg nehmen, zum Beispiel die Autobahn in die Stadt, anstatt die Landstraße durch viele kleine Dörfer.
- ... verkehrsbedingten Umleitungen folgen oder Hindernissen ausweichen, zum Beispiel bei Stau, Baustellen oder Streckensperrungen.
- ... auf Weisung Ihres Arbeitgebers auf dem Arbeitsweg eine Sonderaufgabe erfüllen sollen, wie zum Beispiel Abholung beruflich notwendiger Arbeitsmittel.
Sobald Sie den direkten und unmittelbaren Weg zwischen Ihrem Zuhause und dem Arbeitsort verlassen, sind Unfälle nicht mehr über die gesetzliche Unfallversicherung gedeckt. Kehren Sie nach maximal zwei Stunden wieder auf den Arbeitsweg zurück, greift der Versicherungsschutz erneut. Private Gründe sind unter anderem Einkäufe, der Halt in einem Café, Arzttermine oder ein Tankstopp aus eigenem Interesse. Hier ist eine private Unfallversicherung sinnvoll, um den Schutz zu ergänzen.
Kein Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung besteht außerdem bei Unfällen mit schwerwiegendem Eigenverschulden, wie zum Beispiel Unfälle unter erheblichem Alkohol- oder Drogeneinfluss.
Welche Unfallversicherung greift bei einem Wegeunfall?
Bei einem Wegeunfall greift die gesetzliche Unfallversicherung. Die Dachorganisation ist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV). Darunter gibt es verschiedene zuständige Träger, je nach Beruf oder Branche des oder der einzelnen Versicherten:
- Gewerbliche Berufsgenossenschaften sind zuständig für Unternehmen und Angestellte in den jeweiligen Industriezweigen. Es gibt neun Berufsgenossenschaften, zum Beispiel die BG Bau, BG Metall, oder BG Handel und Warenlogistik.
- Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LBG) kümmert sich speziell um die gartenbauliche, land- und forstwirtschaftliche Branche. Sie ist ein Teil der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG).
- Träger der öffentlichen Hand wie Landesunfallkassen oder Gemeindeunfallversicherungsverbände sind zuständig für Beschäftigte im öffentlichen Dienst, Schüler:innen, Studierende oder Kinder-Tageseinrichtungen.
Für alle gilt: Die gesetzliche Unfallversicherung ist grundsätzlich als Versicherung für Arbeits- und Wegeunfälle angelegt. Außerhalb beruflicher Tätigkeiten leistet nur ein privater Unfallschutz.
Das leistet die Allianz Private Unfallversicherung
Die Allianz Private Unfallversicherung springt ein, wenn Ihnen auf dem Arbeitsweg, während der Arbeit aber auch in Ihrer Freizeit ein Unfall passiert. Sie leistet eine einmalige Kapitalleistungen, wenn eine dauerhafte körperliche Einschränkung zurückbleibt. Diese können Sie flexibel einsetzen, zum Beispiel um Ihre Wohnung oder Ihr Auto barrierefrei umzubauen. Zudem stellt sie Ihnen nach einem Unfall professionelle Unfallberater:innen zur Seite.
Ab dem Tarif Komfort erhalten Sie zum Beispiel Unterstützung im Haushalt oder Krankenhaustagegeld. Ab dem Tarif Premium gibt es die Akutleistung, durch die Sie auch bei bestimmten heilbaren Unfallverletzungen schnell und unkompliziert Geld ausbezahlt bekommen. Wählen Sie Ihre Unfallversicherung so, wie sie am besten zu Ihnen passt.
Was tun bei einem Wegeunfall?
Nach einem Wegeunfall lassen Sie sich medizinisch versorgen. In der Regel kümmert sich bei einem Wegeunfall ein Durchgangsarzt um Sie. Zudem sollten Sie umgehend Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin den Wegeunfall melden. Das gilt auch bei vermeintlich harmlosen Unfällen wie zum Beispiel Stürzen. Auch ein Wegeunfall ohne Verletzung, die sichtbar ist, kann langfristige Folgeschäden nach sich ziehen, die Behandlungskosten verursachen.
Haben Sie eine private Unfallversicherung abgeschlossen, sollten Sie auch diese informieren. Im Fall der Fälle übernimmt diese Leistungen, die über die gesetzliche Versicherung hinausgehen, wie zum Beispiel kosmetische Operationen.
Sobald Sie Ihren Wegeunfall melden, haben Sie als Arbeitnehmer Ihre Pflicht erfüllt. Nun ist Ihr:e Arbeitgeber:in in der Pflicht und informiert die zuständige Berufsgenossenschaft oder einen anderen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Diese entscheiden letztlich, ob es sich um einen Wegeunfall handelt und die gesetzliche Unfallversicherung für die Kosten aufkommt. Haben Sie Ihren Wegeunfall gemeldet, haben Sie außerdem Anspruch auf Lohnfortzahlung während Ihres Arbeitsausfalls.
Was gilt beim Wegeunfall in Sonderfällen?
Ein Wegeunfall im Homeoffice ist analog zum Arbeitsweg ein Unfall, der zwischen einem beruflich genutzten Bereich und der beruflich genutzten Arbeitsstelle passiert. Zum Beispiel beim direkten Weg zwischen Wohnungstür und beruflich genutzter Arbeitsecke, beim Gang zur Toilette oder in den Abstellraum zum Drucker. Wichtig: Diese Wege müssen Sie im beruflichen Kontext gehen, damit der gesetzliche Unfallschutz besteht. Passiert beim Weg ins Kinderzimmer oder in den Keller aus privaten Gründen ein Haushaltsunfall, ist dieser nicht versichert.
Ein Wegeunfall-Beispiel im Homeoffice: Auf dem Weg vom beruflich genutzten Wohnzimmer zur Küche stürzen Sie und verletzen sich schwer – dann gilt dies als Wegeunfall. Gehen Sie allerdings durch die Küche ins private Schlafzimmer und verletzen sich dort, ist das kein Wegeunfall.
Auf Dienstreisen sind mehrere Wege relevant, die von der gesetzlichen Unfallversicherung gedeckt sind. Dazu gehören die Hin- und Rückreise zum Einsatzort, egal ob zu Kunde oder Kundin, Hotel oder Baustelle. Auch Wege zu dienstlichen Terminen wie zum Beispiel Geschäftsessen gelten als Wegeunfall und sind entsprechend versichert. Freizeitaktivitäten am Ziel oder private Einkaufs-Stopps dagegen fallen nicht unter die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Ein Beispiel: Sie fahren mit Kolleginnen und Kollegen zu einem Kundentermin in ein Hotel. Auf dem Weg vom Parkplatz zur Lounge bleiben Sie an schwer sichtbaren Treppenstufen hängen, fallen und verletzen sich. Hier greift der gesetzliche Unfallschutz. Holen Sie sich auf dem Weg noch ein Einstecktuch für Ihr Sakko und war dies kein Teil einer betrieblichen Weisung, greift der gesetzliche Schutz nicht.
Nein, jeder Wegeunfall im Zusammenhang mit Ihrer Arbeit ist über die gesetzliche Unfallversicherung gedeckt. Auch, wenn Sie mehrere Baustellen an einem Tag anfahren. Nehmen Sie allerdings einen privaten Umweg, beispielsweise über einen Supermarkt, zur nächsten Baustelle oder Kundentermin, gilt der Versicherungsschutz für diese Zeit nicht.
Ein Wegeunfall-Beispiel: Sie fahren mit dem Auto zur Baustelle und ein Kollege bittet Sie, für ihn auf dem Weg am Baufachgroßhandel noch Arbeitsmittel zu besorgen. Beim Einladen verheben Sie sich und erleiden eine schwere Rückenverletzung. Die arbeitsrelevante Tätigkeit ist über die gesetzliche Unfallversicherung gedeckt. Sollen Sie allerdings keine Arbeitsmittel, sondern zum Beispiel ein Geburtstagsgeschenk im Supermarkt besorgen und verletzen sich dabei, sind Sie nicht abgesichert.
Häufige Fragen zum Thema Wegeunfall
Gibt es Schmerzensgeld bei Wegeunfall?
Unter Umständen ja, aber weder Ihre gesetzliche, noch die private Unfallversicherung zahlt Schmerzensgeld. Dieses erhalten Sie, wenn Dritte den Unfall verursacht haben. In der Regel springen dann dessen Versicherungen ein, wie zum Beispiel die Kfz-Haftpflicht bei einem Autounfall.
Erhalte ich nach einem Wegeunfall Krankengeld?
Nein, nach einem Wegeunfall gibt es in der Regel kein Krankengeld von der gesetzlichen Krankenversicherung. Dafür zahlt die gesetzliche Unfallversicherung nach Ablauf der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin das Verletztengeld. Im Unterschied zum Verletztengeld gibt es 80 Prozent des Bruttogehalts anstelle von 70 Prozent. Normalerweise gibt es Verletztengeld ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit.
Spielt die Wahl der Verkehrsmittel eine Rolle?
Nein, es spielt keine Rolle, welche Verkehrsmittel Sie nutzen. Ob Sie einen Fahrradunfall haben oder Ihr eigenes Kfz, öffentliche Verkehrsmittel wie Bus oder Bahn, oder andere Fortbewegungsmittel nutzen oder gar zu Fuß unterwegs waren, ist unerheblich.
Wie viele Wegeunfälle passieren im Jahr?
Laut Deutscher Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), dem Dachverband der gesetzlichen Unfallversicherungsträger, gab es im Jahr 2024 rund 173.000 Wegeunfälle. Im gleichen Jahr registrierte die DGUV etwa 750.000 Arbeitsunfälle insgesamt – das heißt, 23 Prozent aller Arbeitsunfälle passieren auf dem Weg zwischen Zuhause und Arbeitsort.