Sterbegeld
Was ist Sterbegeld?
Inhalt
- Anspruch: Wer hat Anspruch auf Sterbegeld?
- Rentenversicherung: Sterbegeld von der gesetzlichen Rentenversicherung
- Unfallversicherung: Sterbegeld von der gesetzlichen oder privaten Unfallversicherung
- Arbeitgeber: Sterbegeld vom Arbeitgeber
- Versorgungsamt: Sterbegeld vom Versorgungsamt
- Beamte: Sterbegeld für Beamte, Beamtinnen und Angestellte im öffentlichen Dienst
- Gewerkschaft: Sterbegeld für Hinterbliebene von Gewerkschaftsmitgliedern
- Sterbegeldversicherung: Private Vorsorge mit Sterbegeldversicherung
Wer hat Anspruch auf Sterbegeld?
Sterbegeld von der Krankenkasse
Sterbegeld von der gesetzlichen Rentenversicherung
- Die verstorbene Person war gesetzlich rentenversichert.
- Sie haben Anspruch auf eine Witwen- beziehungsweise Witwerrente.
- Sie stellen den Antrag auf die Vorschusszahlung innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod Ihres Ehegatten oder Ihrer Ehegattin.
- Die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft bestand mindestens ein Jahr.
- Ihr Wohnsitz ist in Deutschland.
Wie kann man Sterbevierteljahr beantragen?
Der Antrag auf Vorschusszahlung für das Sterbevierteljahr kann beim Renten-Service der Deutschen Post gestellt werden. Teilweise übernimmt das Bestattungsunternehmen die Beantragung des Sterbevierteljahrs. Wichtig: Wer Hinterbliebenenrente beziehen möchte, muss zusätzlich zum Antrag auf die Vorschusszahlung einen formellen Rentenantrag beim zuständigen Rentenversicherungsträger stellen.
Besteht Anspruch auf Sterbegeld für Rentner:innen?
Sterbegeld von der Unfallversicherung
Sterbegeld von der gesetzlichen Unfallversicherung
Das Sterbegeld beträgt pauschal ein Siebtel der zum Todeszeitpunkt geltenden Bezugsgröße (Rechtsgrundlage: § 64 SGB VII). Ist die Person nicht am Ort der ständigen Familienwohnung gestorben, erstattet die gesetzliche Unfallversicherung auch Kosten für die Überführung an den Ort der Bestattung. Sterbegeld aus der gesetzlichen Unfallversicherung ist im Rahmen der Einkommenssteuer in der Regel steuerfrei. Unter Umständen kann aber Erbschaftssteuer anfallen.
Sterbegeld von der privaten Unfallversicherung
Sterbegeld vom Arbeitgeber
Wer bekommt wie viel Sterbegeld vom Betrieb?
Ist Sterbegeld vom Arbeitgeber steuerfrei?
Sonderfall betriebliche Sterbekassen
Sterbegeld vom Versorgungsamt
Das Versorgungsamt kann eine spezielle Form von Sterbegeld für Hinterbliebene von Kriegsopfern gewähren. Die Bedingungen für die Auszahlung des sogenannten Bestattungsgeldes sind im Bundesversorgungsgesetz geregelt.
Wer bekommt Bestattungsgeld vom Versorgungsamt und wie hoch ist es?
Nach Tod eines Kriegsopfers zahlt das Versorgungsamt Bestattungsgeld an die versorgungsberechtigten Hinterbliebenen. Stirbt eine Beschädigte oder ein Beschädigter an den Schädigungsfolgen, werden die Kosten der Bestattung bis zur Höhe eines Siebtels der zum Zeitpunkt des Todes geltenden Bezugsgröße nach § 18 SGB übernommen. Den Anspruch auf Übernahme der Kosten der Bestattung hat diejenige Person, die die Bestattung veranlasst hat.
Sterbegeld für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst
Das Beamtenversorgungsgesetz regelt mit § 18 den Anspruch auf Sterbegeld für Beamte und Beamtinnen auf Bundesebene. Die ausgezahlte Summe errechnet sich anhand der Höhe der Dienstbezüge der verstorbenen Person. Auf Landesebene greifen Regelungen der jeweiligen Bundesländer.
Wie hoch ist das Sterbegeld für Beamte und Beamtinnen?
Angehörige von Beamtinnen und Beamten des Bundes, die während oder nach ihrer Dienstzeit sterben, erhalten laut Beamtenversorgungsgesetz Sterbegeld in Höhe der zweifachen Dienst- oder Anwärterbezüge der verstorbenen Person. Hinterbliebenen stehen außerdem noch offene Ansprüche zu, die im Sterbemonat entstehen können, zum Beispiel, wenn Bezüge des laufenden Monats noch nicht gezahlt wurden. Eine Rückforderung von Dienstbezügen, die für den Sterbemonat im Voraus gezahlt wurden, findet nicht statt.
Sterbegeld für Hinterbliebene von Gewerkschaftsmitgliedern
Wer hat Anspruch auf Sterbegeld von Gewerkschaften?
Wie erhält man Sterbegeld von einer Gewerkschaft?
Private Vorsorge mit Sterbegeldversicherung